Ein Persilschein war in der Nachkriegszeit in Deutschland und in Österreich ein entlastendes Zeugnis für eine Person, die bei der Entnazifizierung wegen Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation als belastet galt. Belastete Personen reichten Persilscheine bei den Spruchkammern ein, um eine bessere Bewertung zu erreichen und harte Bestrafungen zu vermeiden. Ein zeitgenössisches Synonym war Persilbrief.Thorsten Eitz: Wörterbuch der „Vergangenheitsbewältigung“. Die NS-Vergangenheit im öffentlichen Sprachgebrauch. Olms, Hildesheim / New York 2007, S. 200. Die umgangssprachliche Bezeichnung Persilschein wird in Fachtexten zur Entnazifizierung verwendet, neben anderen Bezeichnungen wie Entlastungszeugnis,, siehe Abschnitt Reaktionen in der Gesellschaft. EntlastungsschreibenKirchliche Entlastungsschreiben für Generale: „Persilscheine“ Landeskirchliches Archiv Stuttgart, Signatur D 42, Nr. 161, online bei deutsche-digitale-bibliothek.de. oder Leumundszeugnis.
Heute wird der Ausdruck „Persilschein“ auch auf andere Sachverhalte angewendet, bei denen es um eine Entlastung geht.
Wortherkunft und frühe Wortbelege Die Redewendung „einen Persilschein ausstellen“ entstand nach dem Zweiten Weltkrieg im Zusammenhang mit der Entnazifizierung Deutschlands.Wie entstand die Redewendung „einen Persilschein ausstellen“? Auskunft des Historikers Klaus Schlottau im Hamburger Abendblatt, 9. März 2012. Auch für das Wort Persilschein gilt laut Duden, dass es ursprünglich im Zusammenhang mit der Entnazifizierung verwendet wurde. Das Wörterbuch der deutschen Umgangssprache von Heinz Küpper gibt an, das Wort sei 1945 im Kontext der Entnazifizierung aufgekommen.Heinz Küpper: Wörterbuch der deutschen Umgangssprache, 6 Bände, 1955–1970. Persilscheine waren entlastende Zeugnisse von Dritten zugunsten von belasteten Personen. Die Bezeichnung nach dem bekannten Waschmittel Persil nahm auf die Vorstellung des Reinwaschens Bezug.Duden online: Persilschein, siehe Herkunft. Eine ähnliche Vorstellung liegt der Metapher der „weißen Weste“ zugrunde, einem bildlichen Ausdruck für die Unschuld einer Person. Lutz Niethammer schrieb in seinem Buch über Entnazifizierung in Bayern: „Die ‚Wasch‘-Assoziationen für diesen Rehabilitationsprozeß waren überall verbreitet: In MG [Military Government, amerikanische Militärregierung] wurde ganz allgemein von ‚whitewash‘ gesprochen, unter den Deutschen nannte man das Waschmittel der beschmutzten Westen – eidesstattliche Bescheinigungen über die völlig apolitische oder sonst gutartige Natur des Betroffenen – ‚Persilscheine‘“.Lutz Niethammer: Entnazifizierung in Bayern. Säuberung und Rehabilitierung unter amerikanischer Besatzung. S. Fischer, Frankfurt am Main 1972, S. 13.
Davon abweichend gibt das von Lutz Röhrich herausgegebene Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten die Auskunft, das Wort Persilschein sei schon während des Zweiten Weltkriegs entstanden, und zwar damals als umgangssprachliche Bezeichnung für einen militärischen Gestellungsbefehl. Das Lexikon gibt zu dieser Wortbildung an, sie knüpfe „an die Gepflogenheit der Wehrpflichtigen an, beim Einrücken in die Kasernen ihre Wäsche in Kartons mitzubringen, in denen die Einzelhändler das Waschmittel Persil bezogen hatten“.Artikel Persilschein; in: Lutz Röhrich: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten, Band 1–5. Herder Verlag, Freiburg, Basel, Wien 1994, Band 4, S. 1150. Als die ersten Rekruten der Bundeswehr 1957 ihren Dienst antraten, kamen auch sie teilweise mit großen Persil-Kartons in die Kasernen.Der Mann mit dem Persil-Karton shz.de, 2. März 2013.Rekrut mit Persil-Karton (1957) auf einer Fotografie von Getty Images.
Thorsten Eitz nennt im Wörterbuch der „Vergangenheitsbewältigung“ als frühen Wortbeleg für Persilschein mit Bezug zur Entnazifizierung einen Artikel in Die Neue Zeitung vom 18. November 1945,Thorsten Eitz: Wörterbuch der „Vergangenheitsbewältigung“. Die NS-Vergangenheit im öffentlichen Sprachgebrauch. Olms, Hildesheim/New York 2007, S. 200.Näheres zum Artikel in der Neuen Zeitung bei Georg Stötzel: Die frühe Nachkriegszeit. In: Georg Stötzel, Martin Wengeler: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. De Gruyter, Berlin/New York 1995, S. 19–34, hier: S. 24. in dem ein Korrespondent aus Gießen berichtete, dass die Bezeichnung Persilschein in dieser Stadt bereits im November 1945 verbreitet war: „Die demokratische Stadtverwaltung hat einen Ausschuß gebildet, der für die Säuberung des öffentlichen Lebens und des Wirtschaftslebens verantwortlich ist und die Gesuche der Nationalsozialisten um Wiedereinstellung bearbeitet. In Gießen heißen diese Gesuche volkstümlich ‚Persilscheine‘, weil sich die Mitglieder der ehemaligen NSDAP. damit weiß zu waschen versuchen.“Artikel Drei deutsche Städte in: Die Neue Zeitung, Jg. 1, Nr. 10, 18. November 1945, Feuilletonbeilage (unpaginiert); der Gießener Korrespondentenbericht trägt die Überschrift „Gießen – Was sind Persilscheine?“. Bei dem Ausschuss handelte es sich um einen der Prüfungsausschüsse nach der Ausführungsverordnung zu Gesetz Nr. 8 der Militärregierung vom 26. September 1945.Näheres zur Anwendung von Gesetz Nr. 8, zum Prüfungsausschuss sowie generell zur Entnazifizierung in Gießen siehe Markus Bernhardt: Die Entnazifizierung in Gießen am Beispiel der Stadtverwaltung und der Universität (1945–1946). In: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins, Jg. 75 (1990), S. 95–130 (jlupub.ub.uni-giessen.de).
Das Wort Persilbrief ist unter anderem in der Zeit vom 29. Mai 1947 belegt, wo der Herausgeber Ernst Friedlaender unter dem Titel Großreinemachen die Entnazifizierungspraxis kritisch beleuchtete und kurz auf das „‚Persilbrief‘-Gewerbe“ einging.Ernst Friedlaender: Großreinemachen. In: Die Zeit, 29. Mai 1947 (Nr. 22), online bei zeit.de
Entnazifizierung Deutschland Hintergrund mini|Benachrichtigung einer Frau aus Burgkunstadt, dass sie vom Befreiungsgesetz, also von der Entnazifizierung, „nicht betroffen“ sei. Sie brauchte keine Persilscheine. Nur „betroffene“ Personen, insbesondere die sogenannten Belasteten, brauchten entlastende Zeugnisse.
Bei der Entnazifizierung in Deutschland galten zunächst alle Deutschen ab 18 Jahren,Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, online bei verfassungen.de, siehe Artikel 3 Abs. 2. die der NSDAP oder einer mit ihr verbundenen Organisation angehört hatten, als „verantwortlich“ und von der Entnazifizierung „betroffen“. Bereits am 26. September 1945 ordnete das Gesetz Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung an, dass in der amerikanischen Zone Mitglieder der NSDAP auch in der Wirtschaft nur zu „gewöhnlichen Arbeiten“ zugelassen werden durften, also solchen ohne Leitungsfunktion. Eine „Ausführungsverordnung“ zu diesem Gesetz sah ein Einspruchsverfahren („Vorstellungsverfahren“) vor, in dem Betroffene mithilfe von „Tatsachen“ glaubhaft zu machen versuchen konnten, dass sie „nur dem Namen nach“ Nationalsozialisten gewesen seien und sich nicht „aktiv“ für deren Ziele eingesetzt hätten.Für den englischen und deutschen Text des „Gesetzes Nr. 8“ siehe Military Government Gazette Germany, United States Zone/Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Amerikanische Zone, Ausgabe A, 1. Juni 1946 (portal.dnb.de). Für dieses Beschwerdeverfahren waren erstmals von den Kommunen einzusetzende deutsche Prüfungsausschüsse vorgesehen, die endgültige Entscheidung fiel jedoch nach wie vor der Militärregierung zu.
Mit dem sogenannten Befreiungsgesetz vom 5. März 1946, das in der amerikanischen Besatzungszone galt, wurde die Entnazifizierung den deutschen Behörden übertragen. Demnach wurden die Betroffenen in fünf „Gruppen der Verantwortlichen“ eingeteilt: Hauptschuldige, Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete.Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Artikel 4–13. Diese fünf Kategorien wurden am 12. Oktober 1946 mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 (siehe dort Details zu den Kategorien) auch in den anderen Besatzungszonen zugrunde gelegt.Insgesamt zu den Entnazifizierungsverfahren siehe Paul Hoser: Entnazifizierung. In: Historisches Lexikon Bayerns (historisches-lexikon-bayerns.de).
Die für die „Verantwortlichen“ vorgesehenen Strafen, offiziell „Sühnemaßnahmen“ genannt, hingen von diesen Kategorien ab und unterschieden sich erheblich. Zum Beispiel war für „Belastete“ bis zu fünf Jahre Arbeitshaft vorgesehen, sie hatten zur Wiedergutmachung Teile ihres Vermögens oder ihr gesamtes Vermögen abzugeben, durften kein öffentliches Amt ausüben und verloren den Anspruch auf eine staatliche Pension oder Rente. Minderbelastete waren ebenfalls von beruflichen Beschränkungen bedroht, ferner von Gehaltskürzung.Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Artikel 16 f. Mitläufer zahlten meist nur ein geringes Bußgeld, Entlastete blieben straffrei. Die Betroffenen konnten sich darum bemühen, in eine günstigere Kategorie eingestuft zu werden. Die Beweislast lag allerdings bei ihnen (Beweislastumkehr).Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, Artikel 34.
Vor diesem Hintergrund bemühten sich unzählige Deutsche darum, möglichst nur als Mitläufer oder bestenfalls als entlastet eingestuft zu werden, um von den harten Strafen verschont zu werden. Dafür brauchten sie entlastende Aussagen von Dritten. In der Regel handelte es sich um schriftliche Entlastungszeugnisse – die „Persilscheine“.
Verfasser Die Persilscheine stammten beispielsweise von Nachbarn, Pfarrern, Arbeitskollegen oder vom Arbeitgeber. Besonders wirkungsvoll und begehrt waren Entlastungszeugnisse von Opfern oder ehemaligen Gegnern des Nationalsozialismus.Leumundszeugnisse und Entlastungsargumente Artikel im Geschichts-Wiki des Max-Planck-Instituts für EisenforschungThomas Birzer: Entnazifizierung: Von der politischen Reinigung zur „Mitläuferfabrik“, Seite 2: Deutsche gegen die Siegerjustiz. Focus Online, originales Publikationsdatum 4. März 2011. Persilscheine von Personen, die nicht NSDAP-Mitglied gewesen waren, hatten mehr Gewicht als solche von ehemaligen Parteimitgliedern. Die Persilschein-Schreiber waren in der Regel Personen, die selbst als unverdächtig galten. Es kam auch vor, dass belastete Personen sich gegenseitig Unschuldszeugnisse ausstellten, dieser Fall war aber selten.Melanie Longerich: Entnazifizierung vor 75 Jahren: Demokratie-Grundstein mit durchwachsenem Erfolg deutschlandfunk.de, 4. März 2021. Zitat: „Rein zahlenmäßig betrachtet, spielte das gegenseitige Ausstellen dieser Zeugnisse fast keine Rolle.“
Die Bezeichnung „Persilschein“ vermittelt laut der Historikerin Hanne Leßau die falsche Vorstellung, dass man einfach zu einem Bekannten, Kollegen oder Nachbarn sagen konnte, er solle ein Entlastungszeugnis schreiben. Diese Leumundszeugnisse seien nicht einfach beliebig verfügbar oder käuflich gewesen. Vielmehr seien in der Regel Gespräche nötig gewesen, die unter Umständen konfliktreich verliefen. Die um ein Entlastungszeugnis bittende Person musste eine überzeugende Begründung für ihr Anliegen vortragen, und die Angesprochenen mussten sich ihrerseits überlegen, ob sie guten Gewissens ein entlastendes Zeugnis schreiben können.Melanie Longerich: Entnazifizierung vor 75 Jahren: Demokratie-Grundstein mit durchwachsenem Erfolg deutschlandfunk.de, 4. März 2021. mini|295x295px|"Persilschein" für den Leiter des Photo-Rechenbüros der Firma Zeiss Willy Merté abgegeben von seinem Mitarbeiter Fritz Wolf am 16. September 1947.
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