Die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte ist in Deutschland gemäß des Strafgesetzbuches (StGB) ein sexualstrafrechtliches Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Wortlaut Der Wortlaut des § 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte ist:

Verbreitung pornographischer Inhalte Die Verbreitung pornographischer Schriften ist gemäß § 184 ff. StGB nicht generell mit Strafe bedroht. Lediglich pornographische Inhalte mit Kindern, Jugendlichen, Tieren und Gewaltdarstellungen – die sogenannte „harte Pornographie“ – gelten ohne Ausnahme als sozialunerträglich, sind also für einen Verbreiter oder (im Fall von Jugend- und Kinderpornographie) auch für den Hersteller oder Besitzer strafbar (Verbreitungs-, Herstellungs- und Besitzverbot). Pornographische Medien werden aber durchweg, ohne Unterscheidung zwischen harter oder weicher Pornographie, als jugendgefährdend angesehen. Harald Müller,

Siehe auch Jugendmedienschutz Gewaltpornografie Tierpornografie Verbreitungsverbot

Weblinks Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: Grundlagen des Jugendmedienschutzes

Einzelnachweise

Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland) Kategorie:Pornografie Kategorie:Sexualkriminalität