mini|7. Mai 1945: Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in Reims mini|Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, unterzeichnet die zweite, ratifizierende Kapitulationsurkunde am 8./9. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom Mai 1945 war eine von der NS-Staatsführung autorisierte Erklärung gegenüber den Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht auf den 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat zum vereinbarten Zeitpunkt am 8. Mai in Kraft.Text der Urkunde (engl.): Act of Military Surrender. Im US-Archiv, Washington, D.C., abgerufen am 27. Mai 2025. Sie bedeutete das „Ende der militärischen Feindseligkeiten zwischen den kriegführenden Parteien“, also dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und den Alliierten, und führte zum Kriegsende an allen Fronten.Ekkehard Bauer: Kapitulation, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 192–198, zit. S. 193; Hermann Mosler: Kriegsende, in: ebenda, S. 333–337, hier S. 333 f. Um die Unterzeichnung der Kapitulation auch durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und die Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe sicherzustellen, wurde deren „formale Ratifizierung“ vereinbart. Die aus dem Sonderbereich Mürwik eingeflogene deutsche Delegation unterzeichnete die Kapitulationsurkunde daher erneut am 8./9. Mai im Hauptquartier der Roten Armee in Berlin-Karlshorst.Das genaue Datum der Unterzeichnung ist im Vertragstext nicht angegeben. Nach der in der Sowjetunion offiziell anerkannten Fassung wurde das Abkommen am 8. Mai um 22:43 Uhr mitteleuropäischer Zeit unterzeichnet. Einige Quellen weisen jedoch darauf hin, dass die Unterzeichnung des Abkommens wenig später erfolgte – etwa um 1 Uhr morgens am 9. Mai mitteleuropäischer Zeit.
Auch wenn einzelne deutsche Verbände die Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen noch einige Tage fortsetzten, markiert der 8. Mai die Beseitigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von außen. Der militärische Sieg der Alliierten war die Voraussetzung, dass Millionen von den Deutschen verfolgter Menschen befreit werden konnten. Der politische, wirtschaftliche und moralische Zusammenbruch bedeutete das Ende des bisherigen politischen Systems in Deutschland. Die vier Hauptsiegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete diese Erklärung die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.
Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation Die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation () der Achsenmächte wurde von den Westalliierten auf der Konferenz von Casablanca zu Beginn des Jahres 1943 erhoben: Ein Sieg der Alliierten über Deutschland schien am ehesten durch ein Auseinanderbrechen der Anti-Hitler-Koalition zwischen den Westalliierten einerseits und der Sowjetunion andererseits gefährdet. US-Präsident Franklin D. Roosevelts Verständnis dieser „unconditional surrender“ war nicht als Zerstückelung Deutschlands und seiner Bevölkerung gemeint; es war zunächst selbstverständlich für seine Konzeption sowjetisch-amerikanischer Zusammenarbeit in Mitteleuropa, dass „Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation als Einheit weiterbesteht und Berlin als Symbol alliierter Gemeinsamkeit besetzt und verwaltet wird“.Helmut Brandt: Herrschaftsordnung und Selbstverwaltung im viergeteilten Groß-Berlin. In: H. Conrad, H. Jahrreiß, P. Mikat, H. Mosler, H. C. Nipperdey, J. Salzwedel (Hrsg.): Gedächtnisschrift Hans Peters. Springer, Berlin/Heidelberg 1967, ISBN 978-3-642-49912-8, S. 445–479, zit. S. 471 f.
Da eine bedingungslose Kapitulation Waffenstillstandsverhandlungen und Teilkapitulationen ausschloss, bewies dies der Sowjetunion, dass die Westalliierten bereit waren, den Krieg gegen Deutschland unter allen Umständen weiter an ihrer Seite zu führen. Die Sowjetunion schloss sich dieser Forderung an. Unter Verweis auf diese Maximalforderung sprach das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda von einem „Vernichtungskrieg gegen Deutschland“ und versuchte damit, den Verteidigungswillen in der Bevölkerung zu stärken.
Entstehung der Kapitulationserklärung Über eine Kapitulationsurkunde, die von der Europäischen Beratenden Kommission (EAC) vorbereitet worden war, wurde auf der Jalta-Konferenz vom Februar 1945 beraten. Hier wurde beschlossen, in die Kapitulationsbedingungen zusätzlich aufzunehmen, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen würden. In den Entwurf der Kapitulationsurkunde wurde eingefügt, dass sie die erforderlichen Schritte unternehmen würden, um den zukünftigen Frieden und die Sicherheit zu gewährleisten, darunter auch die Entwaffnung, Entmilitarisierung und Aufteilung Deutschlands.Der Beschluss, Artikel 12(a) der Kapitulationsbedingungen zu ändern, lautete: „Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken werden die oberste Autorität gegenüber Deutschland innehaben. In Ausübung dieser Autorität werden sie solche Schritte einschließlich der völligen Entwaffnung, Entmilitarisierung und Aufteilung Deutschlands unternehmen, die sie für den zukünftigen Frieden und die Sicherheit für erforderlich halten“, zitiert nach Arthur Conte: Die Teilung der Welt. Jalta 1945, München 1967, S. 320.
Die Frage, ob Deutschland als politische Einheit erhalten bleiben sollte oder nicht, wurde erörtert, blieb aber ohne konkrete Ergebnisse. Zwar lag ein von der EAC ausgearbeitetes Protokoll über die künftigen Besatzungszonen vor, ein konkreter Plan, wie die Aufteilung Deutschlands vorgenommen werden sollte, war damit aber nicht verbunden. Um Verfahren für eine Zerstückelung Deutschlands zu untersuchen, bildeten die Drei Mächte den „Ausschuss für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Commitee) unter Vorsitz des britischen Außenministers Anthony Eden, neben den amerikanischen und sowjetischen Botschaftern John G. Winant und Fjodor Gussew.Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945–1949. München 1994, ISBN 978-3-486-58777-7, S. 5. Ob ein Vertreter Frankreichs hinzugezogen werden sollte, sollten sie selbst abwägen.
Die Aufteilung Deutschlands wurde von diesem in London angesiedelten Gremium kontrovers diskutiert. Einen Beschluss konnte es deswegen bis zur Kapitulation der Wehrmacht nicht mehr fassen, so dass keine abgestimmte Kapitulationsurkunde ausgefertigt werden konnte. Aus diesem Grund wurde vom Hauptquartier Eisenhowers im letzten Augenblick ein anderer Text improvisiert. Darin war zwar nicht von einer Aufteilung Deutschlands die Rede, aber es wurde als politischer Vorbehalt eine Ziffer 4 aufgenommen. Diese besagte, dass an die Stelle dieser Kapitulationserklärung andere allgemeine Kapitulationsbedingungen treten könnten, die von den Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland auferlegt werden könnten.Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 36–41. Als „Vereinte Nationen“ hatten sich bereits vor Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen die Völker bezeichnet, die sich gegen Deutschland, Italien, Japan und die von ihnen abhängigen Staaten verbündet hatten.Ernst Deuerlein: Potsdam 1945. Ende und Anfang. Köln 1970, S. 13.
Konsequent erklärte Frankreich am 1. Mai 1945 seinen Beitritt nur zur ursprünglichen Fassung des Entwurfs der Unconditional Surrender of Germany ohne die Zerstückelungsklausel.Helmut Brandt: Herrschaftsordnung und Selbstverwaltung im viergeteilten Groß-Berlin. In: H. Conrad, H. Jahrreiß, P. Mikat, H. Mosler, H. C. Nipperdey, J. Salzwedel (Hrsg.): Gedächtnisschrift Hans Peters. Springer, Berlin/Heidelberg 1967, S. 445–479, hier S. 472–473.
Teilkapitulationen
Nachdem die Rote Armee in der Schlacht um Berlin den Angriff auf das Regierungsviertel begonnen hatte, beging Adolf Hitler, der jegliche Art von Kapitulation abgelehnt hatte, am 30. April 1945 im Bunker der Reichskanzlei Suizid. Zuvor hatte er in seinem politischen Testament die Nachfolgeregierung unter Karl Dönitz eingesetzt, die ihr Hauptquartier im Sonderbereich Mürwik bei Flensburg hatte. Dies war für die meisten Deutschen aber ohne Belang, da der größte Teil des Reichsgebiets bereits von den Truppen der späteren Siegermächte besetzt war.Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. III: Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009, S. 918. Dönitz versuchte, mit den Westmächten über regionale Teilkapitulationen zu verhandeln, die es erlauben sollten, Soldaten aus dem Osten in deren Kriegsgefangenschaft gelangen zu lassen, während an der Ostfront weiter gekämpft werden sollte.Heinrich Schwendemann: „Deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den Bolschewismus zu retten“: Das Programm der Regierung Dönitz und der Beginn einer Legendenbildung. In: Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. Oldenbourg, München 2002, ISBN 3-486-56649-0, S. 15–19 (abgerufen über De Gruyter Online). Zu diesem Zweck sollte die Elbe-Linie unter allen Umständen gegen die Rote Armee gehalten werden.
Die deutschen Truppen im zur „Festung“ erklärten Berlin kapitulierten am 2. Mai 1945 auf Befehl des Kampfkommandanten General Helmuth Weidling gegenüber den sowjetischen Streitkräften.Bezug auf den Wortlaut von Weidlings
Italien Verhandlungen über eine Teilkapitulation in Italien fanden ab Februar 1945 hinter Hitlers Rücken statt (→ Operation Sunrise). An ihnen waren unter anderem der Höchste SS- und Polizeiführer (HöSSPF) in Italien und zugleich SS-Obergruppenführer, Karl Wolff, und der amerikanische OSS-Resident in Bern, Allen Welsh Dulles, beteiligt. Die bedingungslose Kapitulation für die in Italien stehenden Verbände, die am 29. April in Caserta seitens der Wehrmacht durch einen Bevollmächtigten des Oberbefehlshabers Südwest, Generaloberst Heinrich von Vietinghoff, und für die SS und die Truppen der Italienischen Sozialrepublik durch einen Bevollmächtigten des SS-Obergruppenführers Wolff und des italienischen Oberbefehlshabers Rodolfo Graziani unterzeichnet wurde, trat am 2. Mai in Kraft.Allen Dulles/Gero von Schulze-Gaevernitz: Unternehmen »Sunrise«. Die geheime Geschichte des Kriegsendes in Italien. Düsseldorf 1967, S. 249–251. Dönitz erfuhr von dieser Teilkapitulation in der Nacht vom 1. zum 2. Mai und beschloss daraufhin, auch an der Westfront mit den Alliierten eine Teilkapitulation zu suchen.
Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande mini|Generaladmiral von Friedeburg und Feldmarschall Bernard Montgomery am 4. Mai 1945 bei der Unterzeichnung der Kapitulationserklärung.