mini|Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten. Damit unterscheidet sich der föderal organisierte Staat sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch von einem zentralistischen Einheitsstaat.

Ein Bundesstaat ist demnach eine staatsrechtliche Verbindung von nichtsouveränen oder zu teilsouveränen Gebilden degradierten Staaten, aus der ein souveräner Gesamtstaat folgt. Die Beziehungen zwischen diesem Bund und den Gliedstaaten sowie Letzteren untereinander sind staatsrechtlicher und nicht völkerrechtlicher Art.Vgl.

Organisation Ein Staat oder Land kann zentralistisch oder föderativ (bundesstaatlich) organisiert sein. In diesem Sinne ist er entweder ein Einheitsstaat oder ein Bundesstaat (weitere Differenzierungen wie unitarischer BundesstaatDazu Konrad Hesse: Der unitarische Bundesstaat. C.F. Müller, Karlsruhe 1962. oder föderaler bzw. kooperativer Bundesstaat sind möglich,Uwe Barschel: Die Staatsqualität der deutschen Länder. Ein Beitrag zur Theorie und Praxis des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland (= Schriftenreihe des Lorenz-von-Stein-Instituts, Bd. 2), R. v. Decker, Heidelberg/Hamburg 1982, S. 39. vgl. kooperativer Föderalismus). Ein traditionelles Beispiel für einen Einheitsstaat ist Frankreich. Dort verfügt allein die oberste, die nationale Ebene im Staatsaufbau über Souveränität und Staatlichkeit.

mini|Österreichs Bundesländer mini|Schweizer Kantone

Im Gegensatz dazu besitzen föderale Systeme wie das der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Bundesrepublik Deutschland neben dem souveränen Gesamtstaat – mit republikanischer Staatsform wird dieser häufig als Bundesrepublik, ansonsten als föderale Republik bezeichnet – auch untergeordnete Einheiten mit staatlicher Qualität (Gliedstaaten/Bundesländer). Diese Gliedstaaten sind auf dem Gebiet ihrer staatlichen Zuständigkeit Teilstaaten. Sie haben das Recht, vieles selbstständig und ohne Einmischung der Bundesebene zu regeln, wobei dort angesiedelte Staatsorgane (vor allem oberste Bundesorgane wie das Bundesparlament oder oberste Bundesgerichte) ihnen – im hierarchischen Sinn – übergeordnet sind.Erich Gruner, Beat Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz. Lehrbuch für den staatsbürgerlichen Unterricht an höheren Mittelschulen der deutschen Schweiz, Basel 1978. Das Schulwesen in den USA und in Deutschland wird beispielsweise in den Gliedstaaten organisiert, während die nationale Ebene etwa die Verteidigung und Außenpolitik bestimmt.

In einem föderativen Staat besteht das Parlament typischerweise aus zwei Kammern. Die eine dient der direkten Volksvertretung und repräsentiert das Volk als Ganzes. Die andere vertritt grundsätzlich die Interessen der Gliedstaaten (Länderkammer).

Abgrenzung und Entwicklung Ein föderativer Staat oder Föderation (staatsrechtliche Staatenverbindung) ist nicht nur vom Einheitsstaat abzugrenzen, sondern ebenso vom Staatenbund (völkerrechtliche Staatenverbindung, ggf. Konföderation).Dazu Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., Beck, München 2010, § 9 IV; Theodor Schweisfurth: Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 36 f. Die Frage nach dem Sitz der Souveränität zur Abgrenzung staatlicher Organisationsverbände heißt: Bundesstaat oder Staatenbund? Dabei ist ein Staatenbund eine lose Verbindung von Einzelstaaten, die ihre Souveränität behalten, sodass die föderale Struktur ohne Preisgabe wesentlicher staatlicher Kompetenzen besteht.Heinrich Wilms: Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der Föderalismusreform. Kohlhammer, 2007, Rn. 234. Der Staatenbund als solcher kann somit nur Entscheidungen treffen, wenn die Einzelstaaten diese gutheißen. Dementgegen sind die Gliedstaaten gegenüber dem Bundesstaat zur Bündnistreue verpflichtet.

Gegenüber einer Föderation fehlt den Landesteilen beispielsweise im Vereinigten Königreich, einem Unionsstaat, wo an der Parlamentssouveränität festgehalten wird, die verfassungsrechtliche Sicherung der Autonomie. Man spricht hier von Devolution.Näher dazu Roland Sturm, Politik in Großbritannien, VS Verlag, Wiesbaden 2009, S. 54 ff.; Ders., Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – Devolution und Parlamentssuprematie, in: Roland Sturm, Jürgen Dieringer (Hrsg.): Regional Governance in EU-Staaten, Verlag Barbara Budrich, Opladen 2010, S. 107 ff.

Deutschland

In der deutschen Geschichte gilt der Deutsche Bund (1815–1866) als wichtigstes Beispiel für einen Staatenbund, der Norddeutsche Bund von 1867 bis 1871 hingegen war der erste deutsche Bundesstaat. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland spricht in Artikel 20 erstmals ausdrücklich von einem „Bundesstaat“ zur Verankerung des föderativen Prinzips, also des Bundesstaatsprinzips.

Der Norddeutsche Bund entstand aus einem Verteidigungsbündnis Preußens mit weiteren Staaten. Die Regierungen einerseits und ein vom Volk gewähltes Gremium andererseits vereinbarten gemeinsam eine Verfassung für einen Bundesstaat. Diese Bundesverfassung trat am 1. Juli 1867 in Kraft. Diesem norddeutschen Bundesstaat traten zum 1. Januar 1871 die süddeutschen Staaten bei. Der gemeinsame Staat wurde in Deutsches Reich umbenannt (im Rückblick „Kaiserreich“ genannt).

Danach wurde der Bundesstaat zweimal erneuert: Nach dem Ersten Weltkrieg gab eine Nationalversammlung dem deutschen Staat die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919. An ihrer Entstehung waren die Gliedstaaten nicht direkt beteiligt. Nach dem Zweiten Weltkrieg hingegen wählten die westzonalen Landtage den Parlamentarischen Rat. Die Länder der Ostzone bzw. der DDR traten der Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 bei.

Die am 23. Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründete Bundesrepublik bestand zunächst aus zwölf Ländern (siehe auch Berlin-Frage). Durch den Zusammenschluss der Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern änderte sich die Zahl im Jahr 1952 auf zehn. 1957 kam durch Beitritt des Saarlandes ein elftes Bundesland hinzu. Aufgrund der durch Art. 4 Einigungsvertrag vorgenommenen „beitrittsbedingten“ Änderungen des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 bilden insgesamt 16 Bundesländer den gemeinsamen deutschen Staat.Peter Badura, Verfassungsänderung, Verfassungswandel, Verfassungsgewohnheitsrecht, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. XII, 3. Aufl., Heidelberg 2014, § 270 Rn. 37.

Das Grundgesetz legt fest, welche Staatsaufgaben durch den Bundesstaat, welche durch die Länder und welche von beiden gemeinsam erledigt werden. Für die Zusammenarbeit mit der Bundesebene gibt es ein eigenes Bundesorgan, den Bundesrat. Dieser entscheidet über Bundesgesetze, die der Zustimmung durch die Länder bedürfen. Der Bundesrat arbeitet außerdem bei der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Im deutschen Verfassungsrecht ist der Begriff des Bundesstaates ein normativer Begriff und nicht vorgegeben (also nicht über der Rechtsordnung stehend).Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Neudruck der 20. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 1999, Rn. 217; Edin Šarčević: Das Bundesstaatsprinzip. Eine staatsrechtliche Untersuchung zur Dogmatik der Bundesstaatlichkeit des Grundgesetzes, Mohr Siebeck, Tübingen 2000 (Jus Publicum, Bd. 55), S. 36, 53.

Österreich

Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Ländern.

Der Bundesrat als Vertretung der Länderinteressen hat nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, ein absolutes Vetorecht.

Schweiz

Die Schweiz ist seit 1848 ein Bundesstaat. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind ( BV).

Listen Aktuell

Staat Staatsform Gliedstaaten Bundesunmittelbare Gebiete Anmerkungen präsidiale Bundesrepublik 23 Provinzen Autonome Stadt Buenos Aires (Hauptstadtdistrikt) Verfassung von 1853 in der Fassung von 1994 föderale parlamentarische Monarchie 6 Bundesstaaten 3 Territorien, 7 Außengebiete Verfassung von 1901 parlamentarische Bundesrepublik 9 Bundesstaaten,2 eigenständige Städte Verfassung von 1995 föderale parlamentarische Monarchie 3 Regionen,3 Gemeinschaften (überschneidend) Verfassung von 1994 parlamentarische Bundesrepublik 2 Entitäten Brčko-Distrikt (ein Kondominium der beiden Entitäten) Abkommen von Dayton von 1995 Entität von Bosnien und Herzegowina 10 Kantone Bosniakisch-kroatische Entität innerhalb von Bosnien-Herzegowina (selbst kein souveräner Staat, sondern nur Gliedstaat) präsidiale Bundesrepublik 26 Bundesstaaten Bundesdistrikt mit Brasília Verfassung von 1988 parlamentarische Bundesrepublik 16 Länder Grundgesetz von 1949 (gesamtdeutsche Verfassung seit Änderung 1990) parlamentarische Bundesrepublik 28 Bundesstaaten 8 Unionsterritorien (einschl. Nationales Hauptstadtterritorium Delhi – National Capital Territory of Delhi) Verfassung von 1950 parlamentarische Bundesrepublik 18 Gouvernements Verfassung von 2005 föderale parlamentarische Monarchie 10 Provinzen 3 Territorien Verfassung von 1867/1982 islamische Bundesrepublik 3 Inseln Verfassung von 2001 föderale parlamentarische Wahlmonarchie 13 Bundesstaaten 3 Territorien Verfassung von 1957 präsidiale Bundesrepublik 31 Bundesstaaten Bundesdistrikt Mexiko-Stadt Verfassung von 1917 Bundesrepublik 4 Teilstaaten Verfassung von 1979 parlamentarische Bundesrepublik 7 Provinzen Verfassung von 2015 präsidiale Bundesrepublik 36 Bundesstaaten Bundeshauptstadtterritorium mit Abuja Verfassung von 1979 parlamentarische Bundesrepublik 9 Länder Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 islamische, parlamentarische Bundesrepublik 4 Provinzen, 1 teilautonomes Gebiet Hauptstadtterritorium Islamabad und Sonderterritorium Gilgit-Baltistan Verfassung von 1973 parlamentarische Bundesrepublik (Eidgenossenschaft) 26 Kantone Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999) parlamentarische Bundesrepublik 6 Bundesstaaten Hauptstadtterritorium Banaadir mit Mogadischu (Banadir Regional Administration) provisorische Verfassung von 2012 präsidiale Bundesrepublik 23 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt aus Teilen Caracas, Bundesterritorien (küstenferne Inseln) Verfassung von 1999 föderale Erbmonarchie 7 Emirate Verfassung von 1971 präsidiale Bundesrepublik 50 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt Washington, D.C., 14 Außengebiete Verfassung von 1787

Grenzfälle Die folgenden Staaten weisen zwar eine föderalistische Struktur auf, die Befugnisse der Gliedstaaten sind aber so gering ausgestaltet, dass sie weder eindeutig als Bundesstaaten noch als Einheitsstaaten eingestuft werden können.Haller, Kölz, Gächter: Allgemeines Staatsrecht, 2013, Rn. 501 (S. 155).Zu Russland vgl. z. B. Anja Schlage: Die Verteilung der Staatsmacht zwischen der Russländischen Föderation und ihren Subjekten. Darstellung des Föderalismus in Russland aus deutscher Sicht. Lit Verlag, 2011, S. 13 f.