mini|Füllstrich eines Trinkglases, darunter das CE-Zeichen, gefolgt von der „zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung“ und der Nummer der Benannten Stelle mini|Ehemaliger Hauptstempel Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgehtPfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Fehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz., bis 1. Januar 2015 galt das In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.
Mit dem Eichkennzeichen wurde bis 2014 nach erfolgreicher Ersteichung, ein Messgerät als geeicht gekennzeichnet, welches erstmalig auf dem Markt bereitgestellt wurde. Ab 2015 wurde dieser Vorgang der Ersteichung in der EU (und EFTA) durch das Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Es wird nun die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der „zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung“ und der Kennnummer der beteiligten Konformitätsbewertungsstelle auf das Messgerät aufgebracht.
Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen Landesbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.
Aufgaben der Eichung mini|Eichung von Zapfsäulen mini|hochkant|Eich-Messgefäß, Volumen: 1000 Liter. Das Messgefäß dient zur Eichung von Großwasserzählern bis zu einer Nennweite von 100 mm. Seit dem Frühmittelalter war es die Aufgabe der jeweiligen Obrigkeit auf Märkten, die Käufer vor der Übervorteilung durch zu kleine Hohl- und Längenmaße, betrügerische Gewichte und manipulierte Waagen zu schützen. Anfangs bezog sich die Eichung auf Messgeräte, insbesondere Waagen sowie Fässer und Schankmaße.
Heute dient die Eichung allgemein dem Verbraucherschutz und dem fairen Handel. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht z. B. bei allen Messungen im Warenaustausch („geschäftlichen Verkehr“), aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.
Beispiele sind: Ladentischwaagen, Brückenwaage, Waagen zum Nachweis der Erfüllung der Forderungen der Fertigpackungsverordnung etc. Schankmaße (z. B. Biergläser, Weinkaraffen, Schnapsgläser) mit Füllstrich Massestücke, Hohlmaße, Längenmaße Zapfsäulen an Tankstellen und andere Durchflussmesser (z. B. beim Bezug von Heizöl) Taxameter Gaszähler, Wasserzähler, Stromzähler, Wärmezähler Strahlendosimeter, Tonometer Schallpegelmesser Fieberthermometer Abgasmessgeräte im Gebrauch für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung Geräte zur Messung des Drucks von Autoreifen
Zur Eichung sind Normale erforderlich. Das sind Maßverkörperungen oder Messgeräte, die auf nationale Normale für die Messgröße zurückgeführt sind.
Oft werden die Begriffe Eichung und Kalibrierung verwechselt. Eine Eichung ist ein hoheitlicher Vorgang für Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich und erzielt eine Ja/Nein-Entscheidung (geeicht, nicht geeicht). Kalibrierung ist die Ermittlung von Werten und Unsicherheiten und findet im wissenschaftlichen und industriellen Umfeld Anwendung. Des Weiteren gibt es die Justierung (Einstellung).
Historische Entwicklung mini|Preußische Elle und preußischer Fuß am Rathaus von Bad Langensalza
Die Entwicklung von Eichungen sind untrennbar mit der Entwicklung von Maßsystemen verbunden. Das heute in fast allen Staaten benutzte metrische Maßsystem geht ursprünglich auf einen Beschluss der französischen verfassunggebenden Versammlung vom 26. März 1791 zurück. Das neue Längenmaß solle der zehnmillionste Teil des Erdmeridianquadranten (Strecke vom Pol zum Äquator) sein. Am 1. August 1793, zur Zeit der Terrorherrschaft der Französischen Revolution, wurde dieses Längenmaß – Meter, heute Urmeter genannt – im Nationalkonvent gesetzlich eingeführt. Die Masseeinheit Kilogramm sollte ursprünglich der Masse von einem Liter Wasser entsprechen. Für beide Einheiten wurden am 22. Juni 1799 dem Gesetzgeber die in einer Legierung von 90 % Platin und 10 % Iridium gefertigten Maßverkörperungen von Meter und Kilogramm übergeben. Von 1889 bis 2019 bildete der Internationale Kilogrammprototyp (auch das Urkilogramm genannt) das Referenznormal für die Maßeinheit Kilogramm. Nachdem im 19. Jahrhundert neben Frankreich bereits eine Mehrzahl der europäischen Staaten das neue Einheitensystem nutzte, gab es ab 1867 konkrete Bestrebungen der internationalen Wissenschaft zur Errichtung einer internationalen Organisation des Maß- und Gewichtswesens. Diese führten 1870 zur Bildung der Internationalen Meterkommission in Paris.
Heute werden beide Maßeinheiten wesentlich genauer mittels physikalischer Konstanten definiert. Internationaler Koordinator ist heute das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) in Paris. Das BIPM ist eine Internationale Organisation mit der Aufgabe, ein weltweit einheitliches und eindeutiges System von Maßen auf Basis des Internationalen Einheitensystems zur Verfügung zu stellen. Es wurde zum Abschluss der Meterkonvention am 20. Mai 1875 gegründet.
Eichwesen im Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland Waren die Maßeinheiten in großen Teilen Europas harmonisiert, so galt dies nicht für den Prozess der Eichung: Spätestens ab dem 19. Jahrhundert entwickelten sich Eichmarken, die dem Kunden die Sicherheit gaben, dass die Waage des Händlers nicht manipuliert ist und regelmäßig von der zuständigen und auf der Marke identifizierbaren Institution überprüft wird. Für die Marken wurden selbst in den deutschen Staaten verschiedene Symbole, wie Buchstaben, Zahlen oder Graphiken benutzt, um auf dem zu überprüfenden Stück unmittelbar den Eichvorgang zu dokumentieren. Ausgehend von der Vorgehensweise im Königreich Preußen wurde ab 1912 das Eichwesen im Deutschen Reich nach Preußischem Vorbild vereinheitlicht.
Auf Gegenständen (Gewichtsstücke, Waagen, Maßstäbe, Hohlmaße) aus Metall erfolgte die Anbringung der Eichmarke zumeist durch Schlagstempel, auf Gegenständen aus Holz auch durch Brandstempel. Die Eichung erfolgte dabei teilweise direkt auf dem Gewichtsstück, dem Maßstab oder dem Hohlmaß selbst, oder auf einem zusätzlich angebrachten Pfropfen o. Ä. aus Blei oder Kupfer. Die Jahreszahlen bezeichneten bis 1984 das Jahr bis zu dem die Eichung gültig war.
Die Vorschriften, Waagen und andere Messgeräte regelmäßig nacheichen zu lassen, bezogen sich meist nur auf gewerblich und/oder medizinisch eingesetzte Waagen. Diese mussten einer Baumusterprüfung durch die Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) unterzogen werden. Anschließend erfolgte die Ersteichung durch die Eichbehörden und erst dann durften sie im eichpflichtigen Bereich verwendet werden. Turnusmäßig erfolgte dann eine Nacheichung. Die Überprüfungen wurden dabei in regelmäßigen Abständen von halbjährlich bis zweijährlich durchgeführt. Private Waagen waren davon ausgenommen. Einfache Waagen waren „allgemein zur Eichung zugelassen“ und bedürften keiner Baumusterprüfung, wenn sie bestimmte Kriterien, die bei der Ersteichung abgeprüft wurden, einhielten. Das heutige System des Inverkehrbringens sieht etwas anders aus. Im Prinzip sind die Eichbehörden „nur noch“ für die Nacheichungen zuständig.
Untrennbar mit dem Aufbau des Eichwesens ist die Vereinheitlichung der Maß- und Gewichtsordnungen verbunden. So wird 1799 von der Französischen Nationalversammlung die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte auf Grundlage des Metrischen Systems beschlossen, aber erst 1840 endgültig durchgesetzt. 1868 wird für den Norddeutschen Bund unter Führung Preußens die „Maß- und Gewichtsordnung“ auf Basis des metrischen Maßsystems eingeführt und die Einrichtung von „Eichungsämtern“ beschlossen. Diese wird von Bayern und Hessen übernommen. Von 1908 bis 1911 wird für das ganze Deutsche Kaiserreich eine einheitliche „Maß- und Gewichtsordnung“ mit der Eichpflicht für viele neue Gebiete eingeführt und dabei auch die Eichmarken standardisiert. Dabei werden alle Eichämter der Gemeinden verstaatlicht.
Diese Eichmarken wurde zuerst in der Eichordnung von 1885 (Preußen), die ab 1921 großteils von den Ländern des Deutschen Reichs übernommen wurden definiert: Die Zahlen in den Schildern stehen für das Jahr bis zu dem die Eichung gültig war. Die Zahl über dem Band (z. B. 11) ist die Ordnungszahl für den Aufsichtsbezirk (z. B. Köln) D R steht für Deutsches Reich. Die Zahl unter dem Band steht ist die Ordnungszahl (relativ zum Aufsichtsbezirk) des Eichamts. So bedeutet 9 D R 54 somit Eichaufsichtsbezirk Dortmund – Eichamt Gevelsberg. Die Umstellung der Länderkennung von D R auf D erfolgte (erst) 1975. Bis 1925 wurden in den Süddeutschen Teilstaaten des Deutschen Reichs anstatt D R die Kürzel der Teilstaaten verwendet. Beispielsweise K B für Königreich Bayern und später F B für Freistaat Bayern.
Eichzeichen in anderen Ländern Vor der EU-weiten Harmonisierung des Eichwesens hatte nahezu jedes Land sein eigenes System. Im Vereinigten Königreich wurden Gewichte mit imperialen Maßen geeicht. Im Festlandseuropa setzte sich nach 1800 das metrische System durch. In Frankreich und den Niederlanden wurde ein Buchstabencode verwendet. Dieser startete 1802 erstmals bei A und benutzte alle im französischen Alphabet verwendeten Buchstaben bis Z. 1827 wurde erneut bei A gestartet, aber – wie auch in den folgenden Perioden – nur die Buchstaben bis M genutzt. Manchmal wurde auch das N genutzt, in manchen Perioden fehlten hingegen andere Buchstaben.
EU-weite Harmonisierung von 1984 und Situation in Deutschland (bis 2015) In der Europäischen Union sind hierfür gemeinsame Standards festgesetzt worden, sodass in Europa Eichmarken heute sehr nüchtern aussehen. In der Vergangenheit hatte jeder Staat sein eigenes Eichsystem, mit teilweise recht fantasievollen Marken.
Zur Dokumentation einer Eichung und deren Gültigkeit werden in Deutschland seit 1984 unter anderem die folgenden Marken auf dem geeichten Gerät verwendet. Diese müssen unbeschädigt auf diesem vorhanden sein und sind so beschaffen, dass sie nicht ohne Beschädigung abgezogen und woanders aufgeklebt werden können.
Die gelben Marken sind rechteckig oder rund und können neben dem der Abkürzung des Bundeslandes und des Jahres, in dem die Eichfrist beginnt, auch den Namen der Eichbehörde beinhalten. Die Mindesthöhe des Eichkennzeichens beträgt 5 mm. Wird statt diesem, was auch möglich ist, ein Schlagstempel verwendet so ist die Mindesthöhe 2 mm. Das weiße Eichmarke wird zur zusätzlichen Bezeichnung des Endes der Eichzeit verwendet. Der runde Aufkleber mit dem weißen Monatszahlenring kommt in Funktion wenn die Eichzeit weniger als 12 Monate beträgt. Kennzeichnungen anerkannter Prüfstellen für Messgeräte für Wärme, Wasser, Elektrizität und Gas sind als gelbe Klebemarke und als Plombe zugelassen.
Größere und komplexere Messgeräte besitzen zusätzliche Sicherungsstempel, die verhindern, dass das Messgerät unbemerkt geöffnet werden kann. Sicherungsstempel haben einen orangenfarbigen Hintergrund oder sind in Form einer Plombe. Ansonsten sind sie wie Hauptstempel mit dem Symbol der Prüfbehörde versehen, tragen jedoch keine Jahresbezeichnung.