mini|Werbung eines Werkzeugherstellers in Remscheid mini|Cartoon im Punch am 27. Juni 1917 zur Umbenennung des britischen Königshauses von Sachsen-Coburg und Gotha zu Windsor. Im Bild erkennt man über den Kronen den Schriftzug „MADE IN GERMANY“.
Made in Germany (englisch für Hergestellt in Deutschland) ist eine Herkunftsbezeichnung. Ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts als Schutz vor vermeintlich billiger und minderwertiger Importware im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland eingeführt, gilt die Bezeichnung heute in den Augen vieler Verbraucher als Gütesiegel. Gemäß einer internationalen Studie von 2017 genießt Made in Germany ein hohes internationales Ansehen und liegt auf Platz 1 von 52 Ländern des Made-in-Country-Index. Einen Spitzenplatz konnte das Label auch 2025 bei einer internationalen Studie des Nürnberg Institut für Marktentscheidungen erreichen.Unfried, M., & Ritter, F. (2025). „Made In“-Labels: Wie Konsumenten die „Made in“-Kennzeichnungen wahrnehmen. NIMpulse 12, abgerufen am 18. Oktober 2025
Bisher (2013) sind „Made in …“-Ursprungsbezeichnungen in der EU freiwillig. Auch sind die Hersteller relativ frei darin, ihre Erzeugnisse als „Made in Germany“ zu bezeichnen, obwohl sie zu einem großen Teil im Ausland gefertigt wurden.
Am 17. Oktober 2013 hat sich der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament dafür ausgesprochen, Hersteller und Importeure von Produkten zur Angabe des Herkunftslandes zu verpflichten. Sie sollen sich dabei an den EU-Zollregeln orientieren; dies dürfte es vielen deutschen Unternehmen erschweren oder unmöglich machen, teilweise im Ausland gefertigte Produkte noch als „Made in Germany“ zu verkaufen.
Die EU-Kommission erwägt, den Zollkodex zu ändern. Dann wäre der größte wertsteigernde Teil des Herstellungsprozesses entscheidend – und der liegt bei vielen „Made in Germany“-Produkten zum Beispiel in China. In Kraft treten kann die geplante Änderung, wenn sich EU-Kommission und das Europäische Parlament auf eine gemeinsame Position geeinigt haben. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Die Hersteller begründen die Verwendung des Gütesiegels „Made in Germany“ bei Produkten, die ganz oder teilweise im Ausland gefertigt werden, mit Forschung, Design und Qualitätssicherung, die in Deutschland angesiedelt sind und deutschen Wertvorstellungen entsprechen.
Geschichte Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch in anderen europäischen Ländern die Industrialisierung einsetzte, nahmen die Exporte derselben in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland zu. Diese importierten Waren waren von vermeintlich minderwertiger Qualität und bei manchen Produkten handelte es sich um Nachahmerprodukte und Plagiate. Einige dieser Produkte kamen aus Deutschland, sodass deutsche Waren bald einen schlechten Ruf hatten. Zum Beispiel fällte der deutsche Preisrichter Franz Reuleaux auf der Weltausstellung 1876 in Philadelphia das Werturteil: Deutsche Waren sind billig und schlecht.
Am 23. August 1887 beschloss das Parlament des Vereinigten Königreichs daher den Merchandise Marks Act 1887. Dieser schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Importierte Ware wurde so für jedermann erkennbar. Ein Auslöser für diese Entwicklung waren unter anderem Waren aus Chemnitz auf der Weltausstellung London 1862; diese brachen erstmals die britische Dominanz im Maschinenbau. Beispielsweise bezeichnete das berühmte Jurymitglied Sir Joseph Whitworth die Maschinen von Johann von Zimmermann erstmals als „very good indeed“ („tatsächlich sehr gut“).
1891 wurde das Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren vereinbart. Viele andere Staaten übernahmen damit diese Kennzeichnungsvorschrift.
Der Kommentar von Reuleaux löste eine enorme Qualitätsoffensive in Deutschland aus; viele deutsche Waren waren hinsichtlich Qualität oder Preis-Leistungs-Verhältnis den britischen Produkten zunehmend überlegen. „Made in Germany“ wirkte bald wie ein Gütesiegel; die negativ gedachte Warenkennzeichnung bewirkte das Gegenteil. (Für die spätere Entwicklung siehe auch Buy British)
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde „Made in Germany“ zu einem Synonym für das Wirtschaftswunder. Durch die Exporterfolge der Bundesrepublik Deutschland (siehe Exportweltmeister) und im Zuge der Globalisierung wurde es weltweit bekannt. Produkte aus der DDR wurden wahlweise mit Made in GDR oder mit Made in Germany gekennzeichnet. Als Abgrenzung zu letzterem trugen Produkte aus der Bundesrepublik die Aufschrift Made in W. Germany bzw. ...West Germany oder ...Western...
Im Zeitalter der Globalisierung enthalten mehr Produkte als früher Teile wie Vorprodukte oder Zwischenprodukte aus anderen Ländern. Ein bekanntes Beispiel ist die Autoproduktion: Große Hersteller wie Volkswagen erbringen etwa 30 bis 40 % der Wertschöpfung selbst; die übrigen 60 bis 70 % erbringen die Zulieferer – sie liefern z. B. Sitze, Armaturenbretter oder ganze Frontpartien (siehe auch Fertigungstiefe).
Einige große Unternehmen verwenden in Marketing und Werbung Hinweise wie „Made by Mercedes-Benz“, „Made by BMW“, „designed in Germany“, „designed and developed in Germany“ oder „engineered in Germany“. Damit weisen sie implizit darauf hin, dass der eigentliche Produktionsort weniger wichtig als früher sei.
Derzeit können Produkte sogar dann noch mit „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn sie zu über 90 % im Ausland gefertigt wurden, solange nur die Endmontage in Deutschland erfolgt.
Neben Länderhinweisen (z. B. „Made in France“) gibt es auch „Made in EU“ für Hergestellt in der Europäischen Union.
Rechtliche Sicht DDR-Herkunftsbezeichnung mini|Stempel „Made in GDR“ zur Kennzeichnung von Teppichen des VEB Halbmond-Werke in Oelsnitz/Vogtl. (Teppich-Museum Oelsnitz) Bemühungen aus der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Waren aus der DDR die Kennzeichnung Made in Germany zu verwehren, scheiterten. Der Bundesgerichtshof sah darin keine unzulässige Irreführung. Im maßgeblichen Urteil vom 23. März 1973 steht:
Spätestens nach diesem Urteil setzte sich für Waren aus der Bundesrepublik die Kennzeichnung Made in West Germany bzw. Western Germany („Hergestellt in Westdeutschland“) allgemein durch. Für den Export bestimmter Waren aus der DDR wurden vermehrt Made in GDR (Abkürzung von engl.: German Democratic Republic) gekennzeichnet, wie es bereits die Verordnung über die Kennzeichnung der Herkunft der Waren vom 7. Mai 1970 vorgesehen hatte.
Irreführende Werbeaussage Eine als Werbeversprechen gemachte Aussage muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Dazu reicht es nach Ansicht mancher Experten bereits, wenn Einzelteile aus der ganzen Welt in Deutschland zusammengebaut werden. Andere Ansichten gehen dahin, dass mindestens 51 Prozent der verwendeten Teile aus Deutschland stammen müssen. Ein weiteres Kriterium ist, dass mindestens 45 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland erbracht werden müssen.Wie aus einem Warnzeichen ein Qualitätssiegel wurde, Mitteilung des Bayerischen Rundfunks vom 21. August 2020, abgerufen am 25. November 2021
Am 10. November 1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass …
Anhaltspunkte sind: maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusammenbau in Deutschland maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland
Das Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahre 2002LG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2003, Az. 35 O 170/02, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Stuttgart&Datum=27.02.2003&Aktenzeichen=35%20O%20170%2F02 zeigt eine Konkretisierung im UWG, dass eine Irreführung im Sinne des UWG in der Fassung 2004 vorliegt, wenn ein Multimedia-PC „wesentliche Bestandteile“ wie eine Grafikkarte, die Festplatte, das DVD-ROM-Laufwerk, der Brenner und das Mainboard im Ausland gefertigt wurden und mit dem Hinweis geworben wird, es handele sich bei der Qualität um „Made in Germany“.
Andere Länder Einige Länder wie beispielsweise die Vereinigten Staaten mit ihrem 19 U.S.C.A. § 1304 verwenden sehr viel genauere und engere Legaldefinitionen. Auf der Ebene der Europäischen Union ist die Verwendung von Herkunftsbezeichnungen (Stand 2005) nicht umfassend durch Richtlinien geregelt. des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
Der EuGH urteilte 1985, dass ein Gesetz des Vereinigten Königreichs, das Waren ohne ausreichende Herkunftsangabe von der Einfuhr ausschließt, geeignet ist, den Handel in der Gemeinschaft ungerechtfertigt zu behindern.
Siehe auch Swiss Made Made in Austria Deutsche Wertarbeit
Literatur Lothar Groß: Deutschlands Wirtschaftsgeschichte von der Industrialisierung bis heute Band 1: 1800–1945. 2012, ISBN 978-3-8482-1042-8.
Weblinks
Artikel „Made in Germany“ – Wie deutsche Produkte die Welt eroberten, Spiegel Online Rechtliche Situation zur Kennzeichnungen „Made in Germany“ Janko Tietz, „Eigentor fürs Empire“ Industrie und Handelskammer (IHK) Osnabrück Emsland. Zeitschrift: Wirtschaft Osnabrück-Emsland 2/05, S. 16, 17. sueddeutsche.de (2012, Kommentar): Gefährliches Gütesiegel Initiative für eine Gemeinschaft von deutschen Herstellern und Informationsseite über die Bedeutung und Anforderungen von Made in Germany
Einzelnachweise
Kategorie:Gütesiegel (Deutschland) Kategorie:Nationales Symbol (Deutschland)