Als Kabotagebeförderung bezeichnet man binnenländische Güterbeförderungen durch ausländische Frachtführer. Solche Binnenbeförderungen sind in Deutschland nur den im europäischen Wirtschaftsraum EWR (EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz) ansässigen Frachtführern erlaubt, die über eine EU-Lizenz verfügen. Sonstige ausländische Frachtführer dürfen keine Kabotageverkehre durchführen.Ab dem 21. Februar 2022 geltende Kabotagevorschriften, abgerufen am 19. April 2025 (Europäische Union)
Weblinks Was ist Kabotage und wer ist dazu befugt? auf der Website des deutschen Bundesamts für Logistik und Mobilität Kabotage in Österreich auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Einzelnachweise
Kategorie:Güterverkehr Kategorie:Verkehrsrecht (Europäische Union)