mini|Größte Ausdehnung des angevinischen Reichs (Besitzungen durchgehend eingefärbt, Gebiete mit angevinischer Vorherrschaft kariert)

Das angevinische Reich ( oder Empire Plantagenêt) ist eine moderne Bezeichnung für den umfangreichen territorialen Besitz des Hauses Plantagenet zur Zeit von etwa 1150 bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Der Besitz umfasste hauptsächlich die gesamte westliche Hälfte Frankreichs sowie das Königreich England.

Name des Reiches Das französische Adjektiv angevin („von Anjou“) bezeichnet die Bewohner und deren gesprochenen Dialekt aus der französischen Landschaft Anjou um den Hauptort Angers. In der Antike siedelte dort der keltische Volksstamm der Andegaven, nach denen sich die mittelalterlichen Grafen des Anjou im damaligen Latein entweder comes Andecavorum („Graf der Angeviner“) oder comes Andegavensis („Graf von Anjou“) nannten.

Das Anjou war das Stammland der Plantagenets, weshalb diese Familie in England oft auch als first Angevin Dynasty bezeichnet wird, in Unterscheidung zur zweiten und dritten Anjou-Dynastie. Der Begriff Angevin Empire selbst ist eine Wortschöpfung der jüngeren Geschichtsforschung und wurde erstmals von der britischen Historikerin Kate Norgate in ihrem 1887 veröffentlichten Werk England under the Angevin Kings verwendet. Dabei ist allerdings die Verwendung des Terminus Empire (Imperium, Reich) unter Historikern umstritten, da während des Mittelalters im engeren staatsrechtlichen Sinn nur das Heilige Römische Reich (Sacrum Romanum Imperium) und Byzanz als direkter Nachfolger des Römischen Reiches als „Reiche“ zu verstehen waren, zumal die Plantagenets niemals über einen kaiserlichen Titel (imperator, augustus) verfügten, der ihre Herrschaft über den Länderkomplex legitimiert hätte.

Vielmehr bestand das „angevinische Reich“ aus einer Vereinigung mehrerer Rechtstitel innerhalb der Plantagenetsfamilie. Der höchste Titel, den sie führten, war der eines Königs von England (regi Angliæ), mit dem allerdings ausschließlich in England Herrschaftsrechte verbunden waren, weshalb bei dem „angevinischen Reich“ auch nicht von einem „englischen Reich“ gesprochen werden kann, ebenso wenig wie die festländischen Gebiete englisches Hoheitsgebiet waren. Für ihre Gebiete auf dem französischen Festland verfügten die Plantagenets über die jeweils zugehörenden Rechtstitel, die ihre Herrschaft dort begründeten.

In Frankreich wird statt von einem angevinischen vom Empire Plantagenêt gesprochen.

Entstehung Die Grafen von Anjou waren französische Feudalfürsten, die bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts zu den mächtigsten Vasallen des französischen Königs aufgestiegen waren. Neben ihrem Stammland Anjou, das sich im unteren Loiretal um Angers befand, kontrollierten sie schon die angrenzenden Gebiete um Tours und Le Mans (zusammen Grand-Anjou genannt). Das angevinische Reich verdankte seine Entstehung maßgeblich zwei Ehen des Grafenhauses: zuerst im Jahr 1128 jener des Grafen Gottfried V. von Anjou, der schon von Zeitgenossen – vielleicht nach seiner Helmzier – Plantagenêt „Ginster“ genannt wurde, mit Mathilde, der aufgrund der vorangegangenen Ehe mit dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. „Kaiserin“ genannten Erbin des anglo-normannischen Reichs. Diese Ehe brachte dem durch die beiden begründeten Haus Plantagenet den Anspruch auf die Normandie, der 1144 umgesetzt wurde, und auf das Königreich England. Heinrich II. Kurzmantel, der Sohn des Paares, heiratete 1152 die Herzogin Eleonore von Aquitanien, womit deren umfangreicher Besitz, der fast den gesamten Süden Frankreichs umfasste, an die Familie kam. Heinrich konnte zudem 1154 den englischen Thron besteigen, nachdem sein Konkurrent Stephan von Blois gestorben war.

mini|hochkant=2|Frankreich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts(rot der französische Teil des angevinischen Reichs; dunkelblau die französische Krondomäne).

Besitzstand und zugehörige Vasallen Grafschaft Anjou Grafschaft Vendôme Grafschaft Tours Grafschaft Maine Vizegrafschaft Maine

Herzogtum Normandie (1144) Grafschaft Aumale Grafschaft Alençon Grafschaft Évreux Grafschaft Perche Grafschaft Eu Grafschaft Meulan Grafschaft Mortain normannisches Vexin

Herzogtum Aquitanien (1152) Poitou (herzogliche Domäne) Saintonge (herzogliche Domäne) Grafschaft Angoulême Grafschaft Périgord Grafschaft La Marche Grafschaft Auvergne Vizegrafschaften des Limousin (Limoges, Turenne, Comborn, Ventadour, Rochechouart) Vizegrafschaften des Poitou (Châtellerault, Thouars, Brosse) unteres Berry (Châteauroux, Issoudun) Grafschaft Toulouse (seit 1173 in Vasallität zu Aquitanien)

hochkant=2|mini|Das Herzogtum Gascogne und seine Vasallen um 1150.(Die Grafschaft Bigorre war seit 1082 ein Vasall von Aragón, die Grafschaft Comminges seit 1144 ein Vasall von Toulouse.)

Herzogtum Gascogne (1152) Bordelais (herzogliche Domäne) Agenais (herzogliche Domäne) Grafschaft Armagnac Grafschaft Fézensac Grafschaft Astarac diverse Vizegrafschaften wie Lavedan, Dax, Tartas etc. Vizegrafschaft Béarn (bis 1154, danach zu Aragón)

Königreich England (1154) Königreich Schottland (seit 1157 in Vasallität zu England) walisische Fürstentümer (seit 1163 in Vasallität zu England)

Herzogtum Bretagne (1166, zuvor schon in Vasallität zur Normandie) Nantais (herzogliche Domäne) Rennetais (herzogliche Domäne) Vannetais (herzogliche Domäne) Grafschaft Penthièvre Vizegrafschaft Rohan

Ostirland (1171) westirische Kleinkönige

Stammtafel der Plantagenets 150px|mini|Wappen der Plantagenets

Charakter des Reiches Das angevinische Reich war kein in sich vereintes Staatsgefüge, es entsprach vielmehr einer Zusammenfassung mehrerer Territorien, die in Personalunion von einem Herrscher regiert wurden. Das heißt, es existierte keine einende Reichsideologie wie etwa im Heiligen Römischen Reich, auch gab es keine einheitliche Reichsverwaltung noch ein besonderes Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Untertanen der jeweiligen Reichsteile. Vielmehr besaß jeder Reichsteil eine eigene Verwaltung und eigene Rechtsgewohnheiten. Auch war die Herrschergewalt in den jeweiligen Territorien unterschiedlich ausgeprägt. War zum Beispiel die Herrschaft in England oder der Normandie mittels einer zentralisierten Verwaltung stark auf die Person des Königs bzw. des Herzogs ausgerichtet, war sie in Aquitanien oder der Bretagne nur schwach ausgebildet und in erster Linie von der Gefolgschaftstreue mächtiger Vasallen abhängig.

Ein weiteres entscheidendes Merkmal des angevinischen Reichs, das maßgeblich zu seinem Untergang beitrug, war die Lehnszugehörigkeit seiner festländischen Territorien zum französischen Königreich. Das heißt, die Plantagenets waren für diese Gebiete Vasallen der französischen Könige, denen sie zur Gefolgschaftstreue verpflichtet waren. Nicht selten nutzten die französischen Könige der Kapetingerdynastie ihre, den Plantagenets übergeordnete, lehnsrechtliche Position, um diese zu schwächen, denn die Könige Frankreichs verfügten im Vergleich zu den Plantagenets nur über ein verschwindend geringes Gebiet, die Krondomäne, auf das sie einen direkten Zugriff besaßen. Die Herrschaft über ihr Königreich hing also ebenfalls von der Gefolgschaftstreue ihrer Vasallen zu ihnen ab. Die Plantagenets in ihrer Machtfülle stellten dabei ein ständiges Bedrohungspotenzial für sie dar. Die Errichtung einer starken Königsgewalt in Frankreich konnte letztlich nur über die Zerschlagung des Territorialkonglomerats der Plantagenets gehen.

Geschichte

Konsolidierung unter Heinrich II. Kurzmantel Unter Heinrich II. Kurzmantel erreichte das angevinische Reich seine größte territoriale Ausdehnung. Er konnte 1151 von seinem Vater neben den Stammbesitzungen der Familie um Anjou, Maine und Touraine bereits das Herzogtum Normandie übernehmen. Zusammen mit seinem Vater hatte er kurz vor dessen Tod dem französischen König Ludwig VII. für diese Gebiete in Paris den Lehnseid abgelegt. Dabei begann Heinrich mit der Königin Eleonore von Aquitanien eine Beziehung, die schließlich in der Heirat mit ihr im selben Jahr mündete, nachdem sich Eleonore von ihrem ersten Mann scheiden ließ. Damit wurden alle wesentlichen Gebiete des angevinischen Reichs in diesem Paar vereint, aber zugleich auch der Beginn der Rivalität des französischen Königs und Ex-Ehemanns von Eleonore zu den Plantagenet gelegt. Allein schon die Hochzeit geschah ohne Einwilligung König Ludwigs VII., als dem Lehnsherrn beider Ehepartner. Zu einer Entspannung des Konfliktes kam es am 5. Februar 1156 im Vexin, indem Heinrich für alle Festlandsbesitzungen, einschließlich derjenigen seiner Frau, Ludwig VII. huldigte.

Nach dem Tod König Stephans 1154 konnte Heinrich dessen Nachfolge im Königreich England antreten. In seiner Eigenschaft als englischer König konnte er die Oberherrschaft über die britische Insel erlangen. 1157 huldigten ihm der schottische König und im Juli 1163 die walisischen Fürsten. Im Oktober 1171 setzte er nach Irland über, dessen östliche Hälfte er seiner direkten Herrschaft unterwerfen konnte und in dessen westlicher Hälfte er als Oberherr anerkannt wurde. mini|Heinrich II. Kurzmantel Auch auf dem Festland betrieb Heinrich eine offensive Expansionspolitik. Sein Hauptgegner dort war der Graf von Toulouse, auf dessen Grafschaft Heinrichs Ehefrau einen Anspruch besaß, der schon seit Generationen in ihrer Familie erhoben wurde. 1159 startete Heinrich das größte militärische Vorhaben seiner Herrschaft um diesen Anspruch gewaltsam durchzusetzen. Hier aber kollidierte er erstmals mit den Gesetzmäßigkeiten des französischen Feudalgefüges. Graf Raimund V. von Toulouse wandte sich hilfesuchend an König Ludwig VII. von Frankreich, der sich in das belagerte Toulouse begab und sich Heinrich zu erkennen gab, der darauf die Belagerung aufgeben musste. Wenngleich Heinrich militärisch in der Lage war, die Stadt zu nehmen, kam für ihn eine Gefährdung seines Lehnsherrn nicht in Frage. Eine derartige Missachtung eines auf Vertrauen und Treue basierendes Verhältnis hätte nicht nur zu einem Bruch dieses geführt, sondern auch einen Präzedenzfall für Heinrichs eigene Vasallen, zur Auflösung ihrer Bindung an ihn, geliefert. Zu einer Aussöhnung mit dem Grafen von Toulouse kam es 1173 in Limoges, der dort den Plantagenets huldigte und seine Grafschaft fortan als Lehen Aquitaniens hielt.

Das Verhältnis der Plantagenets zu ihren Vasallen war schon unter Heinrich II. Kurzmantel nicht spannungsfrei. Besonders in den Reichsteilen, in denen der Lehnsadel eine traditionell starke Position gegenüber dem Lehnsherren einnahm, kam es wiederholt zu Revolten des lokalen Adels gegen ihn. In der Bretagne und in Aquitanien stieß er auf starken Widerstand. Der aquitanische Adel, an seiner Spitze die Lusignans, wehrte sich vehement gegen Heinrichs Versuche die herzogliche Gewalt zu stärken. Dieser Widerstand, aber auch Heinrichs kirchenpolitischer Konflikt mit Thomas Becket, wurde stillschweigend vom französischen König gefördert, der sich dadurch eine Schwächung des Plantagenet erhoffte. Um den unterschiedlichen Gegebenheiten in seinen Ländereien Rechnung zu tragen und um das Verhältnis zu König Ludwig VII. zu entspannen, entschloss sich Heinrich zu einer formellen Teilung seiner Macht.