Ein Disziplinarhof ist eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen beauftragte Behörde.

Im Deutschen Reich von 1873 bis 1937 eine zweitinstanzliche Behörde für Disziplinarsachen in Leipzig, siehe Reichsdisziplinarhof in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin, siehe Disziplinarhof (Preußen) in Sachsen ein zweitinstanzliches Gericht in Beamten-Disziplinarsachen, siehe Disziplinarhof (Sachsen) in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesdisziplinarhof, abgelöst durch das Bundesdisziplinargericht der Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in Deutschland