Contracting ist der Anglizismus für eine Vielzahl von Dienstleistungen, bei denen sich ein Anbieter () gegenüber dem Nachfrager (Contractingnehmer) zur Erbringung einer vertraglich bestimmten Leistung verpflichtet.Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. (Hrsg.), Dienstleistungs- und Finanzierungsangebote von Energieversorgungsunternehmen: Contracting, 2006, S. 4
Allgemeines Der Anglizismus ist auf das Verb „einen Vertrag abschließen“ (, hieraus: Kontrahierung) zurückzuführen und betrifft Modelle, bei denen ein Contractor die Planung, Finanzierung, Errichtung oder Wartung einer Investition oder Infrastruktur übernimmt. Contracting umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen.Walter Bayer (Hrsg.), Energieeffizienz im Wohnungsbestand durch Contracting, 2009, S. 99 ff. Das Contracting soll Investitionen ermöglichen, die etwa bislang wegen mangelndem Know-how, Geldmangel, zu hoher Amortisationserwartungen oder fehlender Risikobereitschaft unterblieben sind.
Vertragsparteien Contractor Der Contractor ist das ausführende Unternehmen. Seine Aufgaben bestehen in Beratung, Planung, Finanzierung und Betrieb der Anlagen innerhalb des vertraglich fixierten Zeitraumes.
Contracting-Nehmer Der Contracting-Nehmer ist der Auftraggeber und in der Regel der Empfänger der Contractingleistung, z. B. der Eigentümer der zu beliefernden Liegenschaft. Die Bezeichnung der verschiedenen Contracting-Typen ist nicht einheitlich.
Anwendungsgebiete Heutige Hauptanwendungsform ist das Energiecontracting, das sich auf die Lieferung von Betriebsstoffen (Dampf, Druckluft, elektrischer Strom, Kälte, Wärme usw.) und den Betrieb zugehöriger Anlagen bezieht.
Auch die Definition in DIN 8930-5 (seit November 2003) ist auf die Energiewirtschaft fokussiert und bezeichnet Contracting als die „zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt“.Deutsches Institut für Normung (Hrsg.), Kälteanlagen und Wärmepumpen –Technologie – Teil 5 - Contracting Energie-Contracting, November 2003 Energie-Contracting hat einen Marktanteil von 85 %, es folgen Einspar-Contracting mit 8 %, technisches Anlagen-Management mit 4 % und Finanzierungs-Contracting mit 3 %.Birgit Arnold, Contracting – Instrument für mehr Energie-Effizienz, in: Liegenschaft aktuell 4, 2007, S. 21
Im Bereich der Personaldienstleistungen bezeichnet Contracting die Bereitstellung freiberuflicher Mitarbeiter oder von Lohnarbeitern.
Beim Kontraktmanagement übernimmt im Außenhandel eine „contracting firm“ das Management-Know-how eines ausländischen Vertragspartners (), der die Direktinvestitionen tätigt.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 1, 1988, Sp. 2954 f.
Etwa 15 % des Marktvolumens greift auf Energiesparen- oder Performance-Contracting zurück, ist jedoch – trotz häufiger Gleichsetzung mit Contracting – rechtlich, inhaltlich und verfahrenstechnisch anders einzuordnen. Bei dieser Art wird keine Energie geliefert oder bereitgestellt, sondern der Betrieb von technischen Anlagen kann dabei vereinbart werden. Vertragsinhalt ist hier vielmehr die Erfüllung einer vom Contractor gegebenen Einspargarantie.
Geschichte Ob das erste Contracting auf James Watt zurückzuführen ist – wie in der entsprechenden Fachliteratur kolportiert wird – ist umstritten. Er soll interessierten Kunden eine Dampfmaschine überlassen und hierfür den Kundendienst übernommen haben. Dabei garantierte er, dass die Kohle für den Betrieb der Maschine weniger koste als das Tierfutter für die Pferde, welche die gleiche Arbeit übernahmen.Dennis R. Kramer, Energieeinsparung im Mietwohnsektor durch Wärme-Contracting, in: Zeitschrift für Umweltrecht 6, 2006, S. 285
In Deutschland wurden ab etwa 1980 betriebswirtschaftliche Modelle basierend auf dem in den Vereinigten Staaten verwendeten Performance-Contracting entwickelt. Erste Modelle des Wärme- oder Liefercontractings entstanden. Im folgenden Jahrzehnt entwickelte sich der Anbietermarkt. Fast 500 Wärmecontractoren traten in den 1990er Jahren auf dem Markt auf. Eine ganze Reihe davon sind zwischenzeitlich wieder verschwunden. In der Branche hat ein Konzentrationsprozess eingesetzt, den die leistungsfähigsten Unternehmen (Umsätze >80 Mio. € p. a.) überstanden haben. Kleinere Betriebe, z. B. Heizungsbauer, die sich in der Branche versucht haben, sind fast gänzlich verschwunden oder ihre Projekte wurden von größeren Firmen übernommen.
Die Entwicklung des Einsparcontractings war gleichzeitig einem Nischenmarkt vorbehalten. Im Rückblick markierte den Beginn einer größeren Aufmerksamkeit vielleicht die Einsparcontractingausschreibung der Stadt Berlin im Jahre 1996, die von der Berliner Energieagentur als Projektmanager umgesetzt wurde. Das Energiespar-Contracting in Berlin firmiert unter dem Titel Berliner Energiesparpartnerschaften und umfasst über 500 Liegenschaften des Landes Berlin und der Berliner Bezirksverwaltungen mit rund 1300 Gebäuden.Geschichte der Berliner Energieagentur, abgerufen am 4. September 2014 Gleichzeitig wurde die erste Ausschreibung auch einer kleinen Kommune, der Stadt Schwabach in Franken, auf den Weg gebracht., abgerufen am 19. März 2011 Weitere Meilensteine für die Entwicklung des Einsparcontractingmarktes waren die Herausgabe des Ratgebers des Umweltbundesamtes, der von der Berliner Energieagentur (BEA) im Auftrag des Bundeslandes Hessen verfasste Leitfaden und der aktuelle Leitfaden der Deutschen Energieagentur. Besonders die beiden Letztgenannten vermittelten im Bereich der öffentlichen Ausschreibung weitgehend Rechtssicherheit und ermöglichten erst eine weitere, wenn auch immer noch zaghafte Verbreitung dieses Contractingmodells.
Das Veranstaltungs- und Literaturangebot nahm in dieser Zeit ebenfalls stark zu. Die verschiedenen Verbände und Organisationen der Energie- und Wärmelieferer trugen hierzu bei. Leider ist bei den verschiedenen Veröffentlichungen und besonders Veranstaltung nicht immer klar zwischen den Bedingungen und besonders den Rechtsgrundlagen beim Liefer- und Einsparcontracting unterschieden worden. Mit dem Entwurf der DIN 8930-5 wurde der Versuch unternommen, zumindest die Nomenklatur der einzelnen Contracting-Arten zu bestimmen. Die DIN kann aber mit der rasanten Entwicklung am Markt kaum mithalten und kann allenfalls für eine erste Orientierung über die Grundtypen der Contracting-Verträge herangezogen werden. Die GEFMA-Richtlinie 540 befasst sich ausschließlich mit den beiden Contractingarten.
Während andere Dienstleistungen rund um die Gebäudenutzung in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen regelrechten Outsourcing-Boom erlebten (z. B. Reinigung, Sicherheitsdienste, Kantinen) konnte das Outsourcing der hausinternen Energieversorgung im Wege des Contracting nur verhältnismäßig geringe Zuwächse verzeichnen. Dies ist in erster Linie damit zu begründen, dass beim Energie-Contracting wegen hoher spezifischer Investitionen (nur für den einzelnen Standort bzw. Kunden nutzbar) die typischen Outsourcing-Vorteile entfallen:
die Investitionen können beim Anlagencontracting im Vergleich zur Eigenrealisation nicht nennenswert gesenkt werden (oft sogar Kostennachteil, z. B. wegen zusätzlich erforderlicher Mess- und Regelgeräte) und der beim Outsourcing üblicherweise erzielbare Flexibilitätsvorteil (fixe Kosten werden zu variablen Kosten) entfällt beim Anlagen-Contracting völlig, da sich der Contractor die vollständige Amortisation seiner Investition über eine langfristige Vertragsbindung mit entsprechenden Grundpreisen (= Fixkosten) absichern lässt. Auf der Hannover Messe (im April 2005) zeichnete sich bei den dort vertretenen Contracting-Firmen deutlich eine zunehmende Spezialisierung auf einzelne Marktsegmente, z. B. Wohnungswirtschaft, Dampf- und Wärmeversorgung Industrie, ab.
Für das Energie-Einsparcontracting ist mit steigenden Energiepreisen eine immer höhere Akzeptanz zu erwarten, allerdings ist mit dieser Contractingart auch bei nichtöffentlicher Vergabe immer ein relativ großer Verfahrensaufwand zu treiben. Die zum Teil sehr spezifischen Besonderheiten von technischen Vorgaben und Angebotsbewertung machen zudem eine neutrale Beratung fast unumgänglich. Seit dem 1. Januar 2015 wird die Beratung vom BAFA gefördert. Für diese Förderung sind nur zugelassene Projektentwickler zugelassen, bei deren Auswahl man aber in jedem Fall auf die jeweiligen Erfahrungen speziell mit Einsparcontracting achten sollte.
Arten Nach der DIN-Norm für Kälteanlagen und Wärmepumpen, Begriffe und Formelzeichen Teil 5 CONTRACTING (DIN 8930 Teil 5) Energiespar-Contracting auch Performance-Contracting oder (Energie-)Einspar-Contracting genannt. Energieliefer-Contracting auch Anlagen-Contracting oder Nutzenergie-Lieferung genannt. Finanzierungs-Contracting auch Third-Party-Financing (TPF) oder Anlagenbau-Leasing genannt. Betriebsführungs-Contracting oder Technisches Gebäudemanagement genannt. Übernimmt der Contractor anstelle eines Kreditinstituts die Finanzierung, handelt es sich beim Contracting um ein Kreditsubstitut.
Energiespar-Contracting
Energiespar-Contracting wird auch Energie-Einspar-Contracting oder Performance-Contracting genannt. Nach einer (möglichst kostenlosen) Abschätzung erstellt der Energiespar-Contractor ein Angebot. Hierin werden eine Reihe von Maßnahmen mit einer vom Energiespar-Contractor garantierten Energieeinsparung vorgestellt. Nimmt der Contractingnehmer das Angebot an (d. h. kommt es zum Vertrag), plant, baut, finanziert und betreibt (optional) der Energiespar-Contractor alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Energieeinsparung erforderlich sind. Als Gegenleistung erhält er dafür einen Teil der eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Finanzierung, Planung und Controlling – und auch sein Gewinn – bei Vertragsende abgegolten sind. Dabei kann die Finanzierung durch den Energiespar-Contractor erfolgen, oder durch den Auftraggeber durch einen Baukostenzuschuss in beliebiger Höhe gegen entsprechende Laufzeitverkürzung selber getragen werden.
Das Verfahren ist über alle Kostenschnittstellen oder Ressourcen insbesondere für die energetische Überprüfung einer größeren Anzahl von Gebäuden geeignet. Ein bereits bestehendes oder im Aufbau befindliches Energiemanagement wird besonders durch diese Contractingform wirksam unterstützt. Kleinere Projekte, bei denen Anlagentechnik saniert werden muss (z. B. Einzelgebäude, Mustergebäude oder Pilotprojekte) sind wegen des Aufwands des Verfahrens weniger geeignet.
Prinzipiell sind alle Maßnahmen aus dem Bereich der Gebäudetechnik denkbar. Grundsätzlich wird die Regelung der Anlagen meist zumindest mit einem Teil der Ventile und Pumpen ausgetauscht und auf eine zentrale Gebäudeleittechnik aufgeschaltet, um überhaupt ein Controlling zu ermöglichen. Weiterhin kann zum Beispiel unter anderem der Heizungsführungskessel mit ausgetauscht oder die Verteilung erneuert werden. Es ist auch möglich, durch Erneuerung Einsparung in den Wartungskosten zu realisieren.
Der Vorteil für den Contractingnehmer kann in einer systematischen Optimierung des Gebäudebetriebs mit einer Zusammenführung der Gebäudeautomation zu einer zentralen Gebäudeleittechnik liegen. Diese erfolgt meist auf hohem technischen Niveau über alle Ressourcen hinweg. Die finanziellen Aufwendungen für Heizung und Regelung können sich verringern. Der Umfang möglicher Einsparungen entspricht zuvor vorhandenen Auswirkungen ineffizienter Anlagentechnik, vertraglichen Regelungen oder sonstigen wirtschaftlich wirksamen Entscheidungen oder Gegebenheiten, die der Contractor ändert. Die Einsparungen stehen dem Auftraggeber nach der Vertragslaufzeit in voller Höhe zur Verfügung. Die eingebrachten Anlagen gehen, je nach Vertrag, von Beginn an oder nach Ablauf der Laufzeit (nach BGB) auf den Gebäudeeigentümer über.