Ein Ehrenamt ist die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung, gegebenenfalls mit Möglichkeiten zum Erhalt einer Aufwandsentschädigung. Die Übernahme eines Ehrenamts ist in der Regel freiwillig.

Begriffsbestimmung Ein Ehrenamt ist im ursprünglichen Sinn ein Engagement in öffentlichen Funktionen, legitimiert durch eine Wahl (zum Beispiel in den Vereinsvorstand, zum Ratsmitglied, als Wahlhelfer oder zum Schöffen). Der Begriff ist in der Umgangssprache nicht klar von bürgerschaftlichem Engagement oder Freiwilligentätigkeit abgegrenzt. Im Allgemeinen wird darunter Handeln im Interesse des Gemeinwohls verstanden, bei dem unentgeltliche Arbeit geleistet wird. Eine Aufwandsentschädigung kann gewährt werden. In der Regel ist die ehrenamtliche Tätigkeit freiwillig. Zu bestimmten öffentlichen Ehrenämtern können Bürger jedoch auch verpflichtet werden. Beispiele hierfür sind der Dienst als Schöffe, als Wahlhelfer oder in der Pflichtfeuerwehr als Ergänzung zur Freiwilligen Feuerwehr. Ehrenamtliches Engagement hilft sowohl den Nutznießern als auch den Helfern.

Die Tätigkeit kann regelmäßig (z. B. als Übungsleiter), anlassbezogen (z. B. als Wahlhelfer) oder auch kombiniert (Katastrophenschutz, Freiwillige Feuerwehr) verrichtet werden. Mit dem Begriff der Freiwilligenarbeit () werden auch Tätigkeiten in Freiwilligendiensten, wie das freiwillige soziale Jahr (FSJ), das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) beschrieben. Mit ehrenamtlicher Tätigkeit kann gegebenenfalls eine Aufwandsentschädigung verbunden sein.

Um die Bedeutung der fast 100 Millionen Freiwilligen in Europa in der Gesellschaft herauszustellen, wurde vom Europarat das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit erklärt.

Der Begriff im Wandel Den mit dem Begriff „Ehrenamt“ verbundenen Bedeutungs- und Wertewandel illustriert sehr anschaulich der diesbezügliche Stichworteintrag in der Allgemeinen Encyclopädie der Wissenschaften und Künste von 1838:

Geschichte In der gesamten abendländischen Tradition, sei es aus der Sicht der klassischen Antike oder der des Christentums, gehört der individuelle Beitrag zum allgemeinen Wohl unverzichtbar zu einem sinnerfüllten Leben. Schon in den Stadtgesellschaften der griechischen Antike war es Sache jedes männlichen Bürgers, sich für das Gemeinwesen zu interessieren, für dessen Wohl zu engagieren und in den Versammlungen über die Belange der Stadt zu diskutieren. Da Sklaven (und Frauen) die produktiven Arbeiten ausführten, verfügten die freien männlichen Bürger über genügend freie Zeit dafür (wie auch im Römischen Reich galt jedoch, dass die Arbeitenden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen waren). Wer an solchen Versammlungen nicht teilnahm und sich auch den Angelegenheiten des Gemeinwesens verweigerte, war ein idiótes, also ein Privatmensch: „Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger“, formulierte der Athener Perikles in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts vor Christus, die speziellen Errungenschaften der attischen Demokratie preisend. Die Hochherzigkeit galt als eine jener Eigenschaften, derer sich vornehm gesinnte Männer befleißigen sollten. Für Aristoteles handelte es sich dabei um eine Form von Freigebigkeit, deren Umfang im Verhältnis zu dem betriebenen Aufwand stand.

Auch im Römischen Reich und später in den italienischen Städterepubliken, die sich in Religion und Moral an der griechischen Philosophie orientierten, war die Tugend der aktiven Bürgerschaft, sich für das Gemeinwohl zu engagieren, gefordert und stark ausgeprägt. So bezeichnete „Magistratur“ das durch Volkswahlen in den Komitien verliehene ordentliche staatliche Ehrenamt (honos; siehe dazu auch cursus honorum).

Eine andere Wurzel des ehrenamtlichen sozialen Engagements findet sich in der christlichen Tradition im Liebesgebot der Bibel. Im Mittelalter zeigte es sich im Falle der Versorgung von Armen mit Almosen. So war es ein wichtiges Anliegen des als Ritterorden gegründeten Johanniterordens, der seit 1099 in Jerusalem ein Spital für Arme, Alte und Kranke unterhielt, den christlichen Glauben zu wahren und Notleidenden zu helfen. Die Ehrenämter in alter Zeit begründeten tatsächlich noch Ansprüche im Hinblick auf Ehre und gesellschaftliche Ehrbarkeit. Adlige, später auch Bürger mit guter Bildung, gesellschaftlichem Ansehen und Reichtum konnten durch die Ämterbekleidung ihre Ehre steigern oder (im Falle der Bürger) zu Ehren gelangen. Damit in Verbindung steht auch der Begriff des Amtsadels.

Während der Frühen Neuzeit wurde der ehrenamtliche Dienst am Gemeinwesen formalisiert und institutionell verankert. Die Mitbestimmung des Bürgertums war in der Preußischen Städteordnung von 1808 festgeschrieben; sie regelte die kommunale Selbstverwaltung und mit ihr die Bedeutung des Ehrenamts. In der preußischen Städteverordnung liegt auch der Ursprung des in Deutschland immer noch üblichen Begriffs der ehrenamtlichen Arbeit. § 191 legte fest, dass die Bürger zur Übernahme öffentlicher Stadtämter verpflichtet werden konnten, ohne dafür Entgelt zu beanspruchen. Ehrenbeamte standen der sozial-karitativen Arbeit vor, die aber Frauen leisteten.

Mit dem Aufstieg des kapitalistischen Wirtschaftssystems und des Besitzbürgertums im Zuge der Industriellen Revolution kam es zu einer Neubewertung nützlichen Wirkens im Dienst der Gesellschaft: Die Dynamik von Produktivität und Arbeit ließ das frühere Ideal der Gemeinwohlorientierung verblassen. „Ein moralischer und tugendhafter Mensch wurde nicht mehr von seiner öffentlichen, für das Gemeinwohl einstehenden Tätigkeit her definiert, sondern von seiner ökonomischen Tätigkeit her bestimmt. Während dieser Zeit begannen sich die bürgerlichen Gesellschaften mehr und mehr als reine Interessengesellschaften zu verstehen, in denen der ursprüngliche politische Freiheitsbegriff auf die Freiheit, die eigenen ökonomischen Interessen durchzusetzen, verkürzt wurde.“Gesa Birnkraut: Ehrenamt in kulturellen Institutionen im Vergleich zwischen den USA und Deutschland. Dissertation. Hamburg 2003, S. 56.

Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts entstanden demgegenüber offizielle und organisierte Systeme der Armenfürsorge und Armenpflege mit ehrenamtlichen Helfern, die als erste Ursprünge der modernen Sozialarbeit gelten können. So entstand 1788 in Hamburg das „Hamburger Armensystem“: Die Stadt wurde in 60 Bezirke mit je drei ehrenamtlichen Armenpflegern eingeteilt, eine Frühform des sozialen Ehrenamtes, wie es heute in verschiedenen Bereichen anzutreffen ist. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die kommunale Armenpflege durch ehrenamtlich Tätige weiterentwickelt; sie schufen damit die Grundlage für die moderne organisierte Sozialarbeit. In diesem Zusammenhang ist etwa Johann Hinrich Wichern zu nennen, der die soziale Verantwortung des Staats einforderte und mit seinen Erziehungsheimen zum Begründer der Diakonie wurde. Am 9. Juli 1852 erließ die Stadt Elberfeld eine neue Armenordnung – als „Elberfelder System“ künftiges Vorbild der Armenpflege im gesamten Deutschen Reich. Die Stadt wurde in 26 Bezirke aufgeteilt und diese wiederum in Quartiere unterteilt, wobei für jedes Quartier ein ehrenamtlicher Armenpfleger zuständig war. Auch die aufkommende Frauenbewegung erlangte in der Folge Bedeutung für die Vielfalt ehrenamtlicher Tätigkeiten.Zum Elberfelder System vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 7. Band, Armenpflege und kommunale Wohlfahrtspolitik, bearbeitet von Wilfried Rudloff, Darmstadt 2016.

Nachdem in der Zeit des Nationalsozialismus das Ehrenamt zwangsweise zum „Wohle des Volksganzen“ ausgeführt werden musste, stand in der Nachkriegszeit eine Neubestimmung von Sinn, Zweck und Anwendungsbereichen ehrenamtlicher Tätigkeit an. Im Jahr 1957 wurde während einer Spezialtagung zum Themenkomplex Werbung und Ethik die Aktion Gemeinsinn in der Evangelischen Akademie Bad Boll zur Förderung des Ehrenamts in der Bundesrepublik Deutschland nach US-amerikanischem Vorbild gegründet.

Arten von Ehrenämtern Wie in vielen Bereichen sind begriffliche Einordnungen in englischer Sprache präziser bzw. eindeutiger oder auch gängiger, daher werden hier zum Teil englische Bezeichnungen verwendet. Viele freiwillige Tätigkeiten treffen auf Themenbereiche zu.

Community Service / Freiwilliger Dienst für die Gemeinschaft / bürgerschaftliches freiwilliges Engagement Dieser Bereich der Freiwilligenarbeit umschreibt die freiwillige Arbeit für eine Gemeinde oder eine Gemeinschaft, dies kann sowohl im staatlichen, wie im kommunalen als auch im kirchlichen Bereich zutreffen. Beispiele: Religiöser bzw. kirchlicher Bereich in kirchlichen Organisationen und in Pfarrgemeinden unabhängig von dort übernommenen Ämtern Diakon mit Zivilberuf (teilweise auch nebenberuflich), Kirchenpfleger, Mitglied der Kirchenverwaltung oder des Pfarrgemeinderats, Erstkommunions- und Firmkatechet

Staatlicher und kommunaler Bereich mini|150px|2017 vom Innenministerium gestiftete Ehrennadel für langjährige Wahlhelfer die Mitglieder der Volksvertretungen in den Gemeinden und Kreisen: z. B. Gemeinderatsmitglieder, Gemeindevertreter, Stadtverordnete, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteher manchmal mit dem Titel „Bürgermeister“, in kleinen Gemeinden teilweise auch der (tatsächliche) Bürgermeister als Verwaltungsleiter, ehrenamtliche Beigeordnete, Ortsvorsteher Schöffen, Handelsrichter und andere ehrenamtliche Richter, Laienrichter, Ortsgerichtsvorsteher und -mitglieder Schiedsleute gerichtlich bestellte Betreuer Wahlkonsuln aktive Mitgliedschaft und besondere Führungsaufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr THW-Helfer Angehöriger des freiwilligen Polizeidienstes als Schülerlotse und Verkehrskadetten Helfer bei allgemeinen Wahlen und Volkszählungen

Community Service / Dienst an der Gemeinschaft in der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, in der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, in der Wasserwacht, im Arbeiter-Samariter-Bundes, im Roten Kreuz, in der Johanniter-Unfall-Hilfe, beim Malteser Hilfsdienst, aber auch in kleineren Organisationen und anderen vergleichbaren Hilfsorganisationen; in der Sozialarbeit, insbesondere der offenen Jugendsozialarbeit, Mitläufer (bei Amtsbesuchen); in der Sterbebegleitung als Hospizhelfer oder ehrenamtlicher Familienbegleiter; in der Notfallseelsorge, in der Telefonseelsorge und in der Internetseelsorge; als Telefonist beim Heimwegtelefon; bei Besuchsdiensten für benachteiligte, sich in Krisen befindende oder eingeschränkte Menschen; als Pflegebegleiter in der Unterstützung und Begleitung pflegender Angehöriger und nahestehender Pflegepersonen; in der Jugendarbeit, insbesondere in den Jugendverbänden; als Aktivpate (etwa als Kinderpate, Lernpate, Familienpate oder Jobpate); für die Integration von Zugewanderten als Integrationslotse bzw. Integrationsbegleiter; als Amtsträger und aktive Mitglieder in einem Verein.

Corporate Volunteering / Betriebliche Freiwilligenarbeit Beim Corporate Volunteering handelt es sich um die Förderung von Freiwilligenarbeit durch Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine jährliche Freistellung gewähren, mit der sie sich freiwillig bei einer Wohltätigkeitsorganisation ihrer Wahl engagieren können. Dies soll das Vertrauen und die Loyalität der Verbraucher stärken und das Image eines Unternehmens verbessern und die Mitarbeiterbindung erhöhen.

Freiwilligenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit