Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts. Die Länderkompetenz im Bauordnungsrecht wurde in einem Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts festgestellt.

Anforderungen bei Bauvorhaben Die jeweilige Landesbauordnung regelt als Bauordnungsrecht die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich hauptsächlich auf die Bebauung; dazu gehören zum Beispiel: die Freihaltung von Abstandsflächen, die Stellplätze für Kraftfahrzeuge, das gesunde Wohnen (Belichtung, Raumhöhen, Schall-, Kälte- und Wärmeschutz), der Brandschutz, die Standsicherheit, die Flucht- und Rettungswege, die Versorgung und die Entsorgung, insbesondere die Entwässerung des Grundstücks, die Sicherheit von Baustelle und Bauwerk.

Ziel der Bauordnungen ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Von Verkehrsverbänden wird kritisiert, dass bei den Zuwegungen von Gebäuden und Grundstücken bislang die Verkehrssicherungspflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Regeln der Wiener Straßenverkehrskonvention, die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weder in der Musterbauordnung noch in den Länderbauordnungen umgesetzt wurden.Bernd Herzog-Schlagk: Bauordnungen (BauO). Hrsg. von FUSS e. V. Berlin 2015. Sie fordern deshalb eindeutige Regelungen, dass zu bewohnten und öffentlich genutzten Gebäuden grundsätzlich zumindest markierte Wege für den Fußverkehr vom öffentlichen Gehweg bis zu den Zu- und Abgängen der Gebäude führen müssen. Diese sind nach den in Deutschland geltenden Regelwerken zu dimensionieren, und der Hauptzugang muss barrierefrei erreichbar sein. Dagegen setzt sich in den Länderbauordnungen allmählich durch, dass die Rollstuhl-Zugänglichkeit von Wohneinheiten stärker berücksichtigt wirdZ. B. Landesbauordnung für Baden-Württemberg, zuletzt bearbeitet März 2015, § 35, Absatz 1.Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 45, Absatz 1. und Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und gesondert auch für Gehhilfen (z. B. Rollstühle, Rollatoren) einzurichten sindZ. B. Bauordnung für Berlin, zuletzt bearbeitet Juli 2011, § 50.Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 41, Absatz 5..

Andere Regelungen Neben diesen materiellen Regelungen regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Rechtsnormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht – beispielsweise die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.

Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Länder in Österreich. Gewisse zusätzliche Einschränkungen können die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung oder der Gemeindesatzung festlegen.

Geschichte Die antiken Wurzeln der heutigen BauordnungenCornelius Steckner: Baurecht und Bauordnung. Architektur, Staatsmedizin und Umwelt bei Vitruv, in: Heiner Knell, Burkhardt Wesenberg (Hrsg.), Vitruv – Kolloquium 1982, Technische Hochschule Darmstadt 1984, S. 259–277. gehen auf innerhalb berufsständischer Organisationen wie Zünften und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Mit dem Anwachsen der Städte nahmen die Sicherheitsanforderungen an Bauwerke zu. Insbesondere die Brandgefahr wuchs erheblich. Um dem entgegenzuwirken, wurden im späten Mittelalter städtische Bauordnungen geschaffen.G. Bindung: Bauordnung (Baurecht), in: Lexikon des Mittelalters, 10 Bände, Metzler, Stuttgart 1977–1999, hier: Bd. 1, Spalte 1670–1671. (Online in Brepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters, mit Bibliothekspasswort; Suchwort eingeben: Bauordnung).J.-P. Sosson: Roof and urban building regulations (Dach, II. Dach und städtische Bauordnungen), in: Lexikon des Mittelalters, 10 Bände, Metzler, Stuttgart 1977–1999, hier: Bd. 3, Sp. 414–415. (Online in Brepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters, mit Bibliothekspasswort; Suchwort eingeben: Bauordnung).

In der Zeit des Absolutismus kam es zu einer Verlagerung der Rechtsetzung von den Kommunen hin zu den Ländern und Staaten, außerdem gewann die Gestaltung der Bauwerke zunehmend Bedeutung in den Bauordnungen. Durchgehender Grundgedanke blieb aber bis in die 1980er Jahre das Prinzip der Prävention durch die Überwachung von Seiten der öffentlichen Hand.

Danach setzte in Deutschland im Zuge der Entbürokratisierung eine Reihe von Bauordnungsnovellen ein, die durch mehr Eigenverantwortlichkeit vom Präventionsprinzip Abschied nahmen, das heißt, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Bauherrn, unterstützt durch die Bauvorlageberechtigten. Verstöße werden seitdem im Nachhinein zunehmend durch Bußgelder geahndet. Gab es 1995 noch in neun von 16 Ländern ein vereinfachtes BaugenehmigungsverfahrenHoppe/Grotefels: Öffentliches Baurecht, 1995, Seite 784/785, ist dieses mittlerweile in allen 16 Landesbauordnungen verankert.

Musterbauordnung Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU), in der alle Länder vertreten sind. Auf dieser Musterbauordnung basieren die Bauordnungen sämtlicher Länder. Die Musterbauordnung selbst ist kein Gesetz. Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit wird in der Regel jedoch auf die Musterregelungen Bezug genommen, die im Bereich der Bauprodukte und Bauarten nahezu einheitlich in den Ländern übernommen sind. Die Länderbauordnungen enthalten deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften; sie unterscheiden sich nur in Details. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde zuletzt im September 2024 geändert. Die einzelnen Versionen werden auf der Webseite der Bauministerkonferenz veröffentlicht.Bauministerkonferenz: Mustervorschriften und Mustererlasse

Liste der Landesbauordnungen Die Tabelle enthält die Bezeichnungen der Bauordnung jedes Landes und das Datum der letzten Novellierung. Diese Liste ist alphabetisch nach Land sortiert.

LandTitelAbkürzungDatumLetzte ÄnderungLink Landesbauordnung für Baden-WürttembergLBO Bayerische BauordnungBayBO Bauordnung für BerlinBauO Bln Brandenburgische BauordnungBbgBO Bremische LandesbauordnungBauO Hamburgische BauordnungHBauO Hessische BauordnungHBO Landesbauordnung Mecklenburg-VorpommernBauO MV 2015 Niedersächsische BauordnungNBauO Bauordnung für das Land Nordrhein-WestfalenBauO NRW 2018 Landesbauordnung Rheinland-PfalzLBauO LandesbauordnungLBO Sächsische BauordnungSächsBO Bauordnung des Landes Sachsen-AnhaltBauO LSA Landesbauordnung für das Land Schleswig-HolsteinLBO Thüringer BauordnungThürBO

Literatur Allgemein Werner Hoppe / Christian Bönker / Susan Grotefels: Öffentliches Baurecht – Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, 5. Auflage, München 2024, in der Reihe Studium und Praxis, ISBN 978-3-406-76865-1.

Baden-Württemberg Karlheinz Schlotterbeck, Gerd Hager, Manfred Busch, Bernd Gammerl: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), 8. Auflage. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 2020, ISBN 978-3-415-06400-3. Helmut Sauter: Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Loseblattwerk mit 69. Aktualisierung Stuttgart 2025, Verlag: Kohlhammer, ISBN 978-3-17-017935-6.

Bayern Hans Koch, Paul Molodovsky, Gabriele Famers: Bayerische Bauordnung. Online-Kommentar mit einer Sammlung baurechtlicher Vorschriften., Heidelberg, Rehm Verlag, ISBN 978-3-8073-0043-6. Jürgen Busse / Stefan Kraus (Hrsg.) [vormals Alfons Simon / Jürgen Busse]: Bayerische Bauordnung, Loseblatt-Kommentar, 161. Auflage München 2026, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-44019-9. Herbert Schwarzer / Helmut König: Bayerische Bauordnung: BayBO, Kommentar, 5. Auflage, München 2022, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74970-4. (auch im Online-Portal BeckOK Landesrecht Bayern laufend aktualisiert abrufbar) Henning Jäde / Franz Dirnberger / Karl Bauer / Josef Weiß: Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO, Kommentar, Loseblattwerk mit 83. Aktualisierung Sept. 2025, Verlag: Boorberg, ISBN 978-3-415-01941-6.

Berlin Thomas Meyer / Justus Achelis / Annegret von Alven-Döring: Bauordnung für Berlin. Mit Kommentierung des Berliner Planungsrechts, Kommentar, 7. Auflage, Berlin 2021, Verlag: Springer, ISBN 978-3-658-30144-6. Dirk Richelmann / Udo Moewes / Sarah Perackis: Bauordnung für Berlin im Bild, 2. Auflage, Köln 2025, Verlag: RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-481-04899-0.

Brandenburg Henning Jäde / Franz Dirnberger / Jan-Dirk Förster / u. a.: Bauordnungsrecht Brandenburg, Kommentar mit Ergänzenden Vorschriften, Loseblattwerk mit 83. Aktualisierung Heidelberg 2025, Verlag: Rehm, ISBN 978-3-8073-0532-5. Christian W. Otto: Brandenburgische Bauordnung. Kommentar für die Praxis, Buch mit eBook, 6. Auflage, Dresden 2024, Verlag: SAXONIA, ISBN 978-3-949409-27-1.

Hamburg Peter Oberthür: Bauordnungsrecht in Hamburg, Kompaktkommentar zur Hamburgischen Bauordnung, 4., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2024, Deutscher Gemeindeverlag, ISBN 978-3-555-02318-2. Igor Alexejew / Ehrenfried Haase / Peter Großmann: Hamburgisches Bauordnungsrecht, Kommentar, Loseblattwerk mit 31. Aktualisierung Stuttgart Mai 2020, Deutscher Gemeindeverlag, ISBN 978-3-555-15059-8.

Hessen Hornmann, Gerhard: Hessische Bauordnung (HBO) Kommentar, 4. Auflage. 2022, C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77184-2 Willy Spannowsky / Stefan Pützenbacher: Bauordnungsrecht Hessen, Kommentar, München 2020, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74791-5 (auch im Online-Portal BeckOK Landesrecht Hessen laufend aktualisiert abrufbar)

Mecklenburg-Vorpommern Helmuth von Nicolai: Das neue Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern, Praxisliteratur, Loseblattwerk mit 26. Aktualisierung Stuttgart/München Juni 2024, Verlag: Boorberg, ISBN 978-3-415-02620-9. Eckart Wehser: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Ausgabe 2025 mit Einführung und Grundfällen, 3. Auflage, Dresden 2025, Saxonia Verlag, ISBN 978-3-949409-45-5.

Niedersachsen Ulrich Große-Suchsdorf (Begründer): Niedersächsische Bauordnung: NBauO, Kommentar, 10. Auflage, München 2020, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72930-0. Willy Spannowsky / Christian W. Otto (Hrsg.), Bauordnungsrecht Niedersachsen, 1. Auflage, Online-Kommentar, Verlag: C.H.BECK, München 2023, (im Online-Portal BeckOK Bauordnungsrecht Niedersachsen laufend aktualisiert abrufbar)

Nordrhein-Westfalen Horst Gädtke, Knut Czepuck, Markus Johlen, Andreas Plietz, Gerhard Wenzel u. a.: BauO NRW. Kommentar. 15. Auflage. Werner Verlag, 2024. ISBN 978-3-8041-5586-2. Klaus Schönenbroicher / Manuel Kamp / Jörg Henkel: Bauordnung Nordrhein-Westfalen: BauO NRW (BauO NRW 2018), Kommentar, 2. Auflage, München 2022, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-71017-9. (auch im Online-Portal BeckOK Landesrecht Nordrhein-Westfalen abrufbar) Willy Spannowsky / Jens Saurenhaus (Hrsg.), Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen: Bauordnungsrecht NRW, 1. Auflage, Kommentar, Verlag: C.H.BECK, München 2020, ISBN 978-3-406-74793-9. (auch im Online-Portal BeckOK Landesrecht Nordrhein-Westfalen laufend aktualisiert abrufbar)

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