mini|500px|Korpsabzeichen der Bundesgendarmerie (flammende Granate) mini|Leuchttafel an Gendarmerieposten Die Bundesgendarmerie war ein ziviler, jedoch nach militärischem Muster organisierter Wachkörper auf Bundesebene in Österreich. Sie war polizeilich für rund zwei Drittel der Bevölkerung auf etwa 98 % des österreichischen Staatsgebietes zuständig. Mit der Zusammenlegung von Gendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps am 1. Juli 2005 wurde die Bundesgendarmerie in die Bundespolizei überführt.

Geschichte der österreichischen Gendarmerie K.k. Gendarmerie bis 1918 mini|Kempenkreuz bei Wiener Neustadt, gestiftet 1859 vom ersten Generalinspekteur der Gendarmerie, Feldmarschall-Leutnant Johann Franz Kempen von Fichtenstamm Die Idee zur Gründung der Gendarmerie (von französisch gens d’armes – „Leute mit Waffen“) stammt aus der Zeit der Revolution von 1848. Am 8. Juni 1849 wurde sie als Bestandteil des k.k. Heeres formiert; Feldmarschallleutnant Johann Franz Kempen, Freiherr von Fichtenstamm war der erste „General-Gendarmerie-Inspector“. Konzipiert als militärisch organisierter Wachkörper zunächst für die gesamte Habsburgermonarchie, zog die k.k. Gendarmerie 1867 aus dem ungarischen Reichsteil (Transleithanien) ab, wo fortan ungarische Organe wie die 1881 gegründete k.u. Gendarmerie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung überwachten. Die österreichische Gendarmerie stand ab 1876 unter der Führung des k.k. Landwehrministeriums. Das k.u.k. Kriegsministerium war dann nur mehr für die gemeinsamen Streitkräfte beider Staaten der Realunion Österreich-Ungarn zuständig.

Direkter Vorläufer war das Gendarmerieregiment des lombardisch-venezianischen Königreichs, das nach dem Wiener Kongress 1815 an Österreich gefallen war. Bis dahin war in Österreich als militärisch organisiertes Wachkorps allein das 1776 aufgestellte „Militärische Polizei-Wach-Corps“ (seit 1840: „Militär-Polizei-Commanden“) in den größeren Städten (Wien, Lemberg, Krakau, Przemysl u. a.) bekannt gewesen.

Aufgabe der k.k. Gendarmerie war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Neben der Verbrechensbekämpfung wurde die k.k. Gendarmerie später, in der Zeit des Neoabsolutismus, politisch instrumentalisiert, was ihr den Hass des Bürgertums einbrachte.

Schon vor dem Ersten Weltkrieg wurden bei der Gendarmerie Daktyloskopie und Polizeihunde eingeführt.

Während des Ersten Weltkriegs wurde die Gendarmerie im Hinterland, aber auch als Feldgendarmerie eingesetzt. Nach dem Krieg blieb sie weiterhin militärisch organisiert, wurde aber für zivile Aufgaben eingeteilt. Als Überbleibsel der militärischen Struktur wurden die Gendarmen den übrigen Staatsbeamten erst 1918 gleichgestellt und der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt (zuvor waren Militärgerichte für die Gendarmen zuständig).

Die militärischen Ursprünge schlugen sich nach der Umwandlung in einen Zivilwachkörper 1918 in der Beibehaltung des alten Korpsabzeichens nieder, das eine stilisierte Granate darstellt. Auch die graue Uniformfarbe basierte auf der Adjustierung der historischen Landwehr. Die flammende Granate geht ursprünglich auf die Grenadiere zurück, die erstmals zu Anfang des 17. Jahrhunderts aufgestellt wurden und als Eliteeinheiten galten. Während der Napoleonischen Kriege wurden in den von den Franzosen besetzten Gebieten der Habsburgermonarchie in Italien lokale Gendarmerie (darunter die lombardische) aufgestellt die dieses Symbol auf ihren Uniformen trug. Nach Rückeroberung dieser Territorien wurden die lombardischen Gendarmen 1815 in die Österreichische Armee eingereiht, behielten jedoch ihre Adjustierung und Korpsabzeichen. Da die Gendarmen aus der Armee hervorgingen, wurde das Tragen des Granatensymbol beibehalten.Fritz Hörmann, Gerald Heztera: Zwischen Gefahr und Berufung. Gendarmerie in Österreich. Museumsverein Werfen, Bundesministerium für Inneres, Gendarmeriezentralkommando Wien (Hrsg.), Salzburg 1999. S. 27

Zeit bis zum „Anschluss“ an das Deutsche Reich Nach dem verlorenen Weltkrieg wurde außerdem – in Anbetracht der geschrumpften Größe Österreichs – die Anzahl der Gendarmen deutlich reduziert. 1934 wurde die Gendarmerie erneut in innenpolitischen Kämpfe verstrickt und Nationalsozialisten begannen sie zu infiltrieren.

Die unter der Monarchie geführten militärischen Rangbezeichnungen wurden 1919 (siehe hier) und nochmals 1920 mit Verfügung vom 17. Jänner wie folgt geändert.Vgl. Joachim Steinlechner: „Die lange NS-Zeit“ in Österreich 1930-1955. Opfer/Täter/Mitläufer? Die Geschichte der Exekutive im steirischen Salzkammergut. Böhlau Verlag. Wien 2023. ISBN 978-3-205-21864-7. S. 84

Beamte außerhalb des bestehenden Rangklassensystems waren

Provisorischer Gendarm, Gendarm und Gendarmerie-Patrouillenleiter.

Nach Erreichen des Rangs Gendarm rückte dieser nach sechs Jahren automatisch zum Patrouillenleiter auf. Nach weiteren sechs Jahren avancierte er zum Rayonsinspektor. Dieser konnte nach Besuch der Chargenschule in eine freie Stelle als Revierinspektor aufrücken. Schließlich war der Aufstieg zum Bezirksinspektor möglich.Helmut Gebhardt: Die Gendarmerie in der Steiermark: von 1850 bis heute. Leykam Verlag. Graz 1997. ISBN 978-3-7011-7355-6. S. 216

Die in Rangklassen eingereihten Beamte waren aufsteigend unterteilt in die:

Zeitvorrückungsgruppe E

Gendarmerie-Rayonsinspektor, Revierinspektor, Bezirksinspektor

und

Zeitvorrückungsgruppe C

Gendarmerie-Abteilungsinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftskommissär (ranggleich dem Rittmeister des Bundesheeres), Oberinspektor II. Klasse bzw. Wirtschaftsoberkommissär (ranggleich dem Major, später dem Rittmeister I. Klasse), Oberinspektor I. Klasse bzw. Wirtschaftsrat (ranggleich dem Oberstleutnant, dann ebenfalls dem Major), Landesdirektor bzw. Wirtschaftsinspektor (ranggleich dem Oberst), Zentraldirektor (ranggleich dem Generalmajor) mini|Gendarm in der Zwischenkriegszeit Die neuen Bezeichnungen und Abzeichen ähnelten jenen der zivilen Sicherheitswache (Polizei), die ihre traditionellen Ränge auch nach dem Ende der Monarchie beibehielt. Es gab allerdings auffällige Abweichungen. So entsprach dem Bundesgendarm der Sicherheitswachmann, dem Patrouillenleiter der Oberwachmann. Die Bundesgendarmerie führte der Zentraldirektor, die Sicherheitswache der Zentralinspektor. Ferner existierte in der Sicherheitswache kein Äquivalent zum Landesdirektor (und später auch nicht zum Vizedirektor) der Bundesgendarmerie.

Bereits Anfang 1920 wurden Distinktionen mit Gradrosetten wieder vorgeschrieben, wie sie ähnlich bis zur Einführung der Gradstreifen 1919 getragen worden waren. Beamte außerhalb des Rangklassensystems legten silberne Rosetten an, goldene Rosetten alle übrigen bis einschließlich Gendarmerie-Abteilungsinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftskommissär. Ab der VIII. Rangklasse, also vom Dienstgrad Gendarmerie-Oberinspektor bzw. Gendarmerie-Wirtschaftsoberkommissär aufwärts, eine 4 cm breite goldene dessinierte Kragenborte und silberne Rosetten. Beamte außerhalb des Rangklassensystems trugen außerdem ein senkrechtes, 5 mm breites Silberbörtchen 8 cm vom Kragenende entfernt. Beamte der Zeitvorrückungsgruppe E trugen ein bis drei Goldbörtchen (7 cm lang, 5 mm breit) als Funktionsabzeichen am linken Ärmel; bei Beamten der IX. Rangklasse waren die Börtchen 2,2 cm breit.

Der bis spätestens 1925 neu eingeführte Gendarmerie-Vizedirektor rangierte mit dem Oberstleutnant des Bundesheeres, der mit letzterem bis dahin äquivalente Oberinspektor I. Klasse entsprach fortan nur noch dem Major. Der Oberinspektor II. Klasse war noch eine Zeit lang gleichauf mit einem Major (II. Klasse), rangierte dann aber nur noch mit dem Rittmeister (I. Klasse).

1919 ersetzte die Tellerkappe den Spitzhelm. 1925 wurde die flammende Granate zum Korpsabzeichen und u. a. auf dem hinteren Ende der Kragendistinktionen geführt. Zeitgleich löste Eisengrau das 1919 eingeführte Khaki (aufgrund des Einkaufs britischer Militärstoffe) als Uniformgrundfarbe ab und blieb es bis zum Ende der Bundesgendarmerie, im Jahr 2005.

Mit Wirkung zum 1. Jänner 1934 entfielen bei der Zeitvorrückungsgruppe C bzw. bei den leitenden Beamten die zivilen Amtstitel. Sie wurden durch an das Militär angelehnte Bezeichnungen ersetzt. Neu eingeführt wurde außerdem die Amtsbezeichnung Gendarmerie-Oberleutnant, für die bis dahin keine zivile Entsprechung existiert hatte.Vgl. Joachim Steinlechner: „Die lange NS-Zeit“ in Österreich 1930-1955. Opfer/Täter/Mitläufer? Die Geschichte der Exekutive im steirischen Salzkammergut. Böhlau Verlag. Wien 2023. ISBN 978-3-205-21864-7. S. 376

+ bis 31. Dezember 1933 ab 1. Jänner 1934 (keine Entsprechung) Gendarmerie-Oberleutnant Gendarmerie-Abteilungsinspektor Gend.-Rittmeister Ober-Inspektor II. Klasse Gend.-Stabsrittmeister Ober-Inspektor I. Klasse Gend.-Major Gendarmerie-Vizedirektor Gend.-Oberstleutnant Gendarmerie-Landesdirektor (auch Gend.-Wirtschaftsdirektor) Gend.-Oberst Gendarmerie-Zentraldirektor Gendarmerie-General

Überführung in die deutsche Ordnungspolizei mini|Der Gendarm Hugo Lunardon wurde wegen seines Widerstands gegen die Nationalsozialisten im Konzentrationslager Mauthausen getötet Nach dem sogenannten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde die Bundesgendarmerie (nebst der uniformierten österreichischen Polizei) als solche aufgelöst, das Personal übernahm bis Ende April 1938 die deutsche Ordnungspolizei. Analog vollzog sich die Überführung der österreichischen Kriminalpolizei in die deutsche Sicherheitspolizei. Die vormals österreichischen Gendarmen und Polizisten wurden somit Teil des nationalsozialistischen Gewaltapparats. Umgekehrt internierten die neuen Machthaber viele Polizei- und Gendarmerieoffiziere, aber auch niederrangige Gendarmen, in Konzentrationslagern. Eine weitere große Anzahl wurde neutralisiert bzw. kaltgestellt, indem man sie pensionierte, aus dem Dienst entließ oder strafversetzte. Bei Kriegsende waren es mitunter ehemalige, aber auch im deutschen Polizeidienst aktive ehemalige Bundesgendarmen und Exekutivbeamte, die bei der Vertreibung der deutschen Truppen aus Österreich halfen.Joachim Steinlechner: „Die lange NS-Zeit“ in Österreich 1930-1955. Opfer/Täter/Mitläufer? Die Geschichte der Exekutive im steirischen Salzkammergut. Böhlau Verlag. Wien 2023. ISBN 978-3-205-21864-7

+ Alte und neue Rangbezeichnungen, ab 1. Juli 1938, Der Autor nennt hier fälschlich das Jahr 1937 als Zeitpunkt der UmbenennungHelmut Gebhardt: Die Gendarmerie in der Steiermark: von 1850 bis heute. Leykam Verlag. Graz 1997. ISBN 978-3-7011-7355-6. S. 310 deutsche Wehrmacht zum Vergleich Bundesgendarmerie Deutsche Gendarmerie Deutsche WehrmachtNiedere Beamte sowie Wehrmachtsmannschaften und -unteroffiziere Probegendarm Anwärter / Gendarmeriewachtmeister Schütze usw., Oberschütze, Gefreiter, Obergefreiter Gendarm Gend.Oberwachtmeister Unteroffizier Patrouillenleiter Gend.Bezirksoberwachtmeister Unterfeldwebel/Unterwachtmeister Rayonsinspektor Gend.Hauptwachtmeister Feldwebel/Wachtmeister (Kavallerie/Artillerie) Revierinspektor Gend.Meister Oberfeldwebel/Oberwachtmeister Bezirksinspektor Gend.Obermeister (ab Januar 1940 Revierleutnant) Stabsfeldwebel/Stabswachtmeister (keine Entsprechung) Gend.Inspektor (ab Januar 1940 Revieroberleutnant, mit über 5 Jahren im Rang aber Revierhauptmann) (keine Entsprechung) (keine Entsprechung) Gend.Oberinspektor (ab Januar 1940 Revierhauptmann) (keine Entsprechung)Offiziere (keine Entsprechung) Leutnant der Gendarmerie Leutnant Oberleutnant Oberleutnant d. Gend. Oberleutnant Rittmeister Hauptmann d. Gend. Hauptmann/Rittmeister (Kavallerie/Artillerie) Stabsrittmeister Hauptmann d. Gend. Hauptmann/Rittmeister Major Major d. Gend. Major Oberstleutnant Oberstleutnant d. Gend. Oberstleutnant Oberst Oberst d. Gend. Oberst General Generalmajor der Ordnungspolizei (d. OP) Generalmajor