Die Republik Baden war ein Land des Deutschen Reichs während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus und territorial identisch mit dem zuvor Großherzogtum Baden genannten deutschen Bundesstaat.

Entstehung mini|links|Republik Baden Das badische Staatsministerium hatte am 2. November 1918 eine Wahlrechtsreform angekündigt, doch auch diese konnte den Fortgang der Dinge und das baldige Ende des Großherzogtums nicht mehr verhindern. Am 8. November kam es zu Bildung von Soldatenräten in Lahr und Offenburg. Einen Tag später formierten sich auch in Mannheim und Karlsruhe Arbeiter- und Soldatenräte, in deren Folge das badische Staatsministerium zurücktrat. In Karlsruhe und Mannheim konstituierten sich Wohlfahrtsausschüsse, bestehend aus der Stadtverwaltung, Stadträten und Parteien. Der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der dortige Soldatenrat bildeten am 10. November aus Parteienvertretern eine provisorische Regierung,Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 10. November 1918 welche die Regierungsgewalt übernahm. Dies wurde am 11. November durch eine Versammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die sich als Landesausschuss konstituierte.

Der neue Ministerpräsident Anton Geiß und sein Vorgänger, Heinrich von und zu Bodman, besuchten den aus Karlsruhe geflüchteten Großherzog auf Schloss Zwingenberg. Großherzog Friedrich II. verzichtete dort am 13. November vorläufig auf die Ausübung der Regierungsgewalt.siehe Gerhard Kaller: Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 77–78

Die provisorische Regierung proklamierte am 14. November die Freie Volksrepublik Baden und setzte den Wahltermin für eine verfassunggebende Landesversammlung auf den 5. Januar 1919 fest.Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 14. November 1918 Auf Schloss Langenstein verzichtete am 22. November 1918 Friedrich II. endgültig auf den Thron, wobei er dies mit Zustimmung seines Vetters Prinz Max von Baden auch für diesen und dessen Nachkommen erklärte.siehe Gerhard Kaller: Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 81–82 Karlsruher Zeitung vom 24. November 1918; Abdruck der Abdankung und Bekanntmachung der vorläufigen badischen Volksregierung Friedrich II. nannte sich nach seiner Abdankung Markgraf von Baden.

Bezeichnung Am 10. November 1918 wurde eine provisorische Regierung für Baden gegründet. Die Frage der Regierungsform wurde einer noch zu wählenden Landesversammlung vorbehalten.An das badische Volk! Karlsruher Zeitung – Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden vom 10. November 1918. In: Badische Landesbibliothek. Abgerufen am 24. August 2020. Am 14. November erklärte das sich nunmehr badische provisorische Volksregierung nennende Gremium die freie Volksrepublik.Kundmachung. Karlsruher Zeitung – Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden vom 14. November 1918. In: Badische Landesbibliothek. Abgerufen am 24. August 2020.

Das Gesetz vom 21. März 1919, die badische Verfassung betreffend, bezeichnet Baden als demokratische Republik und verwendet direkt den Begriff Badische Republik. Die im Zusammenhang mit dieser Republik in der Literatur öfter zu findenden Begriffe Freistaat oder Volksrepublik kommen in der Verfassung nicht vor.

Politik Regierungen In der Nacht vom 9. auf den 10. November tagten in Karlsruhe der Soldatenrat und der durch den Karlsruher Bürgermeister Karl Siegrist ins Leben gerufene Wohlfahrtsausschuss gemeinsam und einigten sich auf eine provisorische Regierung.Siehe Kaller, Baden in der Weimarer Republik, S. 25.

Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung, die auf den 15. Januar zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen wurde.Badisches Gesetzes- und Verordnungs-Blatt vom 10. Januar 1919 Da die USPD hier keine Mandate erhielt, schieden deren Mitglieder am 7. Januar aus der provisorischen Regierung aus und es verblieben die Regierungsmitglieder jener Parteien, die auch in Gesamt-Deutschland die sogenannte Weimarer Koalition bildeten.

Gemäß § 39 der Verfassung vom 21. März 1919 wählte der Landtag gemäß § 52 die Mitglieder des Staatsministeriums. Nach § 52 der Verfassung bestand das Staatsministerium „aus den Ministern, deren Zahl und Geschäftskreis durch Gesetz geregelt wird. Die Minister werden aus den zum Landtag wählbaren Staatsbürgern unter Bezeichnung der von ihnen zu verwaltenden Ministerien vom Landtag in öffentlicher Sitzung gewählt. Aus den Ministern ernennt der Landtag alljährlich den Präsidenten, der die Amtsbezeichnung ‚Staatspräsident‘ führt, und seinen Stellvertreter.

Dem Staatsministerium können nach Bedarf Mitglieder ohne eigenen Geschäftskreis (Staatsräte) mit Sitz und Stimme vom Landtag beigeordnet werden. Sie werden wie die Minister gewählt. Ihre Anzahl darf die Zahl der Minister nicht übersteigen.“

Von 1920 bis 1929 wurde laut Verfassung jährlich ein anderer der Minister zum Staatspräsidenten gewählt, wobei auch ein Wechsel der Parteizugehörigkeit des Staatspräsidenten erfolgte.

Die Weimarer Koalition regierte die Republik Baden bis 21. November 1929. Nach der Landtagswahl vom Oktober 1929 führten Zentrum und SPD die Regierung ohne die DDP weiter, die nochmals relativ starke Stimmenverluste hinnehmen musste. Im November 1930 wurde die Basis der Regierungskoalition durch den Eintritt der DVP verbreitert. Im Streit um das Badische Konkordat verließ Ende November 1932 die SPD die Koalition.

Mit dem Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich verloren die Länder ihre Souveränität. Am 8. März 1933 unterrichtete der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick die badische Landesregierung, dass er die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933Reichstagsbrandverordnung anwenden und Robert Wagner (NSDAP) als Reichskommissar für Baden ernannt habe.Siehe Kaller, Baden in der Zeit des Nationalsozialismus, S. 155.

Am 9. März 1933 erließ Wagner einen Aufruf an das badische Volksiehe Freiburger Zeitung vom 10. März 1933, in dem er verkündete, dass die Reichsregierung ihn beauftragt habe, die gesamten Befugnisse der obersten badischen Landesbehörden zu übernehmen.

Durch das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Reichsstatthaltergesetz; Altes Reichsstatthaltergesetz) vom 7. April 1933 vom 7. April 1933 wurde das Amt des Staatspräsidenten aufgehoben und die Einsetzung eines Reichsstatthalters durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers festgelegt. Am 5. Mai 1933 wurde Wagner zum Reichsstatthalter für Baden ernannt.Freiburger Zeitung vom 6. Mai 1933 Wagner ernannte zum 6. Mai 1933 Walter Köhler zum Ministerpräsidenten von Baden, ein Amt, das neu geschaffen wurde.

Bezeichnung Leitung2. April 1919 bis 10. März 1933 Staatspräsident Amtszeit Parteien Wahl durch provisorische Volksregierung Anton Geiß (SPD) 10. November 1918 bis 2. April 1919 SPD; USPD; Fortschritt; DDP; Zentrum Soldatenrat und Wohlfahrtsausschuss Kabinett Geiß II Anton Geiß (SPD) 2. April 1919 bis 4. August 1920 SPD, DDP, Zentrum (Weimarer Koalition) Nationalversammlung Kabinett Trunk I Gustav Trunk (Zentrum) 4. August 1920 bis 21. November 1921 SPD, DDP, Zentrum Nationalversammlung Kabinett Hummel Hermann Hummel (DDP) 21. November 1921 bis 7. November 1922 SPD, DDP, Zentrum 1. Landtag Kabinett Remmele I Adam Remmele (SPD) 7. November 1922 bis 7. November 1923 SPD, DDP, Zentrum 1. Landtag Kabinett Köhler I Heinrich Köhler (Zentrum) 7. November 1923 bis 7. November 1924 SPD, DDP, Zentrum 1. Landtag Kabinett Hellpach Willy Hellpach (DDP) 7. November 1924 bis 26. November 1925 SPD, DDP, Zentrum 1. Landtag Kabinett Trunk II Gustav Trunk (Zentrum) 26. November 1925 bis 23. November 1926 SPD, DDP, Zentrum 2. Landtag Kabinett Köhler II Heinrich Köhler (Zentrum) 23. November 1926 bis 3. Februar 1927 SPD, DDP, Zentrum 2. Landtag Kabinett Trunk III Gustav Trunk (Zentrum) 3. Februar 1927 bis 23. November 1927 SPD, DDP, Zentrum 2. Landtag Kabinett Remmele II Adam Remmele (SPD) 23. November 1927 bis 23. November 1928 SPD, DDP, Zentrum 2. Landtag Kabinett Schmitt I Josef Schmitt (Zentrum) 23. November 1928 bis 21. November 1929 SPD, DDP, Zentrum 2. Landtag Kabinett Schmitt II Josef Schmitt (Zentrum) 21. November 1929 bis 20. November 1930 SPD, Zentrum 3. Landtag Kabinett Wittemann Franz Josef Wittemann (Zentrum) 20. November 1930 bis 18. September 1931 SPD, Zentrum, DVP 3. Landtag Kabinett Schmitt III Josef Schmitt (Zentrum) 18. September 1931 bis 10. März 1933 SPD, Zentrum, DVP 3. Landtag Kommissariats-Regierung Robert Wagner (NSDAP) 10. März bis 6. Mai 1933 NSDAP; Stahlhelm ernannt von Reichsregierung Kabinett Köhler Walter Köhler (NSDAP) 6. Mai 1933 bis 4. April 1945 NSDAP ernannt von Reichsstatthalter

Landtag

Bei der Wahl zur badischen Nationalversammlung am 5. Januar 1919Badisches Gesetzes- und Verordnungs-Blatt vom 10. Januar 1919 wurde das Zentrum stärkste Partei vor der SPD. Die Parteien der Weimarer Koalition erreichten zusammen 91,5 % der Stimmen. Am 21. März 1919 beschloss die badische Nationalversammlung einstimmig die neue badische Verfassung,Karlsruher Zeitung vom 22. März 1919 welche am 13. April durch Volksabstimmung von einer großen Mehrheit der Abstimmenden angenommen wurde. Sie ist die einzige durch ein Plebiszit beschlossene Verfassung der Weimarer Republik. Der Landtag bildet Anfang April 1919 eine Regierung aus Parteien der Weimarer Koalition.

Wahlergebnisse: Jahr Zentrum SPD DDP CVP DNVP Badischer Landbund DVP KPD USPD WVbM NSDAP WP CSVD BBP 1919 36,6 % (39) 32,1 % (36) 22,8 % (25) 7,0 % (7) – – – – – – – – – – 1921 37,9 % (34) 22,7 % (20) 8,5 % (7) 8,5 % (7) 8,3 % (7) 6,0 % (5) 3,9 % (3) 3,0 % (2) 1,3 % (1) – – – – 1925 36,8 % (28) 20,9 % (16) 8,7 % (6) – 12,2 % (9) 9,2 % (7) 6,2 % (4) – 3,0 % (2) – – – – 1929 36,7 % (34) 20,1 % (18) 6,7 % (6) 3,7 % (3) – 8,0 % (7) 5,9 % (5) – – 7,0 % (6) 3,8 % (3) 3,8 % (3) 3,0 % (3) Zahl der errungenen Mandate in Klammern. An 100 % fehlende Stimmen: Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge.

Die Wahl vom 5. Januar 1919 ist insofern historisch zu nennen, als bei ihr erstmals das mit dem Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 eingeführte aktive und passive Frauenwahlrecht angewandt wurde, noch vor der Reichstagswahl vom 19. Januar 1919. Ebenso historisch war die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament bei der konstituierenden Sitzung am 15. Januar 1919 im Ständehaus (Karlsruhe), gehalten von der DDP-Abgeordneten Marianne Weber.Robert Gerwarth: Die größte aller Revolutionen. November 1918 und der Aufbruch in eine neue Zeit. Siedler, München 2018, Seite 222.

Bis 1933 wurde Baden meist von der Zentrumspartei regiert. Baden blieb – trotz württembergischer Versuche, während der Zeit des Nationalsozialismus die Vereinigung herbeizuführen – bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs in seinen Grenzen unverändert. Das Land wurde durch die nationalsozialistische Reichsregierung jedoch ab 1933 gleichgeschaltet und dem Reichsstatthalter und Gauleiter Robert Wagner unterstellt.

Staatssymbole