Verkehr steht für:

Verkehr, eine zielgerichtete Bewegung von Menschen oder Gütern Geschlechtsverkehr, sexueller Kontakt Verkehrswesen, die Gesamtheit der Ortsveränderungsprozesse in sozialer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht persönlicher Verkehr: Seit 1955 (DDR) bzw. 1980 (BRD) als Umgangsrecht bezeichnet.

Siehe auch:

Datenverkehr Fremdenverkehr (siehe auch „dienstorientierter Verkehrszweig“) Inverkehrbringen (Recht) Parteiverkehr: Vorsprache von Antragstellern in einer Behörde usw. Rechtsverkehr Zahlungsverkehr