Das bayerische Abitur ermöglichte bis zum Jahr 2024 am achtjährigen Gymnasium das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichem Abschluss der fast zweijährigen Qualifikationsphase und der abschließenden Abiturprüfung. Im Schuljahr 2009/2010 traten die ersten Schüler in die erste „elfte Klasse“, die nach den neuen Rahmenbedingungen organisiert ist, ein. Im Schuljahr 2010/2011 schlossen die ersten Schüler der zwölften Jahrgangsstufe ihr Abitur im neuen System ab.
Das letzte flächendeckende bayerische G8-Abitur fand im Frühjahr 2024 statt. Im Schuljahr 2024/25 wurden letztmals Abiturprüfungen unter G8-Bedingungen durchgeführt: Bayernweit bildeten etwa 100 Gymnasien das sogenannte „Auffangnetz“ für Schüler, die das Abitur 2024 nicht bestanden hatten, sowie für die Schüler des ersten G9-Jahrgangs, die die individuelle Lernzeitverkürzung in Anspruch nahmen oder solche, die im Schuljahr 2022/23 eine Einführungsklasse besucht hatten.
Die allgemeine Hochschulreife kann ebenfalls durch den Besuch eines Kollegs (Gymnasium des Zweiten Bildungsweges) oder nach der 13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) erworben werden – hier, falls ausreichende Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache vorhanden sind.
Verabschiedete Rückkehr zum G9
Nachdem bereits das bayerische Regierungskabinett für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium votiert hatte, beschloss am 7. Dezember 2017 auch der bayerische Landtag (mit den Stimmen aller Fraktionen) innerhalb eines Bildungspakets, dass Bayern ab dem Schuljahr 2018/2019 zum neunjährigen Gymnasium zurückkehrt. Zuvor hatte sich am 5. April 2017 die CSU-Fraktion, die im bayerischen Landtag über eine absolute Mehrheit verfügte, auf eine Rückkehr zu G9 geeinigt. Das beschlossene Bildungspaket sah etwa 1000 neue Lehrerstellen für die Gymnasien vor, bei 1800 neuen Lehrerstellen insgesamt. Der Beginn für die Umstellung auf das neunstufige Gymnasium war im September 2018 zeitgleich für die fünften und sechsten Klassen vorgesehen. In den Pilotschulen der Mittelstufe plus konnten die bis September 2016 eingeschulten Schüler in der siebten Klasse weiterhin zum G8 die zusätzliche Klasse 9+ (s. u.) wählen.
Grundlegende Neuerungen Im Rahmen der Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Bayern, auch verkürzter Bildungsgang oder G8 genannt, wird auch die gymnasiale Oberstufe neu geregelt. Dabei sollen – einem bundesweiten Trend folgend – die Spezialisierungs- und (Ab-)Wahlmöglichkeiten zugunsten einer gestärkten Allgemeinbildung der Schüler eingeschränkt werden – insbesondere in den Bereichen Mathematik, Deutsch und Fremdsprache. Die wichtigste Neuerung gegenüber der bisherigen Kollegstufe besteht in der Abschaffung der Differenzierung zwischen Grund- und Leistungskursen. Ergänzend wählen die Schüler zwei Seminare, durch die Teilaspekte der bisherigen Leistungskurse, etwa die Anfertigung einer Facharbeit, abgedeckt werden.
Mittelstufe plus In einem Pilotversuch wurde an 47 bayerischen Gymnasien ab dem Schuljahr 2015/2016 die Mittelstufe plus als zusätzliches Angebot getestet. Dabei wurde die Mittelstufe auf vier Jahre verlängert. Einzelne Fächer wurden dazu aus den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in die neu geschaffene Jahrgangsstufe 9+ verlegt. Kernfächer wie Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen erhielten jeweils drei zusätzliche Wochenstunden, der Lehrstoff dieser Fächer wurde auf vier Jahre verteilt.
Im Durchschnitt wählten zum Pilotbeginn 59 % der Schüler an den teilnehmenden Schulen die Mittelstufe plus.
Der Pilotversuch endete aufgrund der Rückkehr zum neunstufigen Gymnasium in Bayern ab dem Schuljahr 2018/19 (beginnend mit den Jahrgangsstufen fünf und sechs). 2025 legten die Schüler des letzten Jahrgangs, die am Pilotversuch teilgenommen hatten, ihr Abitur ab.
Lehrplan und Aufbau Der Unterricht soll, wie auch das Gymnasium an sich, allen Schülern eine breite Allgemeinbildung vermitteln. Durch möglichst nachhaltiges Lehren soll die Entwicklung einer reifen und mündigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Dies ist die gesellschaftliche Aufgabe des bayerischen Abiturs. Gelehrt wird Grundwissen, Detailwissen und Methodenkompetenz. Zudem soll das Abitur die Studierfähigkeit sichern.
Ein „propädeutisches Seminar“ soll allen Schülern einen Einstieg in die Wissenschaft geben. Dies ist wichtig, damit die Schüler in der Hochschule und im Beruf beginnen können, Wissenschaft zu betreiben. Zudem sind bestimmte Lehrinhalte absichtlich nicht an einen Lehrplan gebunden, damit individuell unterrichtet werden kann, wenn dies dem einzelnen Lehrer pädagogisch sinnvoll erscheint. Der verpflichtende Grundunterricht findet im Klassenverband statt, während die einzelnen wählbaren Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die Fächer sollen dabei alle ungefähr auf dem Niveau des ehemaligen Grundkurses sein. Mit der Verpflichtung zu mindestens 132 Halbjahreswochenstunden werden dabei – anders als in manchen anderen Bundesländern – exakt die deutschlandweiten KMK-Vorgaben erfüllt.
Die Oberstufenzeit wird in Halbjahre, auch Semester genannt, eingeteilt und besteht insgesamt aus vier Semestern. Zwei liegen in der 11. und zwei in der 12. Klasse, wobei das letzte Halbjahr prüfungsbedingt besonders kurz ist. Nach Abschluss jedes der drei ersten Halbjahre erhält der Schüler ein informelles Zeugnis.GSO §72 Abs. 1 „¹Für die Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2 und 12/1 werden Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster erstellt. ²Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2 werden zum Schulhalbjahr und zum Termin des Jahreszeugnisses, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 12/1 zum ersten Unterrichtstag im Februar erstellt. ³Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte werden von den Oberstufenkoordinatorinnen bzw. Oberstufenkoordinatoren entworfen und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter festgesetzt.“ Die der Abiturzeugnisnote zugrundeliegende „Gesamtqualifikation“ setzt sich aus den Benotungen der Semester („Block 1“) und den anschließenden Prüfungen („Block 2“) zusammen.
Qualifikationsphase Die Qualifikationsphase umfasst die Schuljahre 11 und 12. In diesen beiden Jahren wird der größte Teil der Abiturnote (bis zu 600 von 900 Punkten) erbracht. Außerdem werden die Schüler in der Qualifikationsphase auf die Abiturprüfung vorbereitet.
Belegung Die Unterrichtsfächer gliedern sich in sogenannte Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Profilfächer. Pflichtfächer (Mathematik, Deutsch, Religion/Ethik, Geschichte+Sozialkunde, Sport) sind verpflichtend zu belegende Fächer, welche, mit Ausnahme der Wahl des Ethik-Unterrichts, keine Wahl ermöglichen und von der gesamten Oberstufe besucht werden müssen. Wahlpflichtfächer ermöglichen eine Entweder-oder-Wahl von Fächern. Profilfächer sind zusätzliche Fächer, die der Schüler aus Interesse oder zur Erfüllung der Belegungspflicht wählen kann. Dies ist meist nötig, wenn keine zweite Fremdsprache gewählt wird und auch kein Additum belegt wird. Auch die Profilfächer müssen für die gewählte Zeit verpflichtend besucht werden. Die Seminare werden auch zu den Profilfächern gezählt, obwohl ihre Wahl wie bei den Wahlpflichtfächern verpflichtend ist. Die Gesamtwochenstundenanzahl aus allen vier Halbjahren muss summiert mindestens 132 betragen. : „gesamte Halbjahreswochenstundenzahl: 132“. 132 Halbjahreswochenstunden geteilt durch vier Halbjahre ergeben 33 Wochenstunden.
Kurswahl Die verpflichtende Seminar- und Fächerwahl findet noch im Frühjahr – je nach Schule spätestens bis zum 15. April – der 10. Klasse statt. Wenn die Schule nicht in der Lage ist, die vom Schüler gewählte Auswahl zu ermöglichen, ist dies den betroffenen Schülern durch die Oberstufenkoordinatoren mitzuteilen und eine Neuwahl innerhalb einer „angemessenen Frist“ zu ermöglichen. Je nach Schule wird nach dem ersten Jahr noch eine Umwahl ermöglicht. Auf jeden Fall aber kann in Ausnahmefällen in den ersten vier Wochen des 11. und 12. Schuljahres mit Zustimmung des Schulleiters eine Umwahl erfolgen.
Einbringung In jedem Halbjahr wird je Fach eine „Halbjahresleistung“ aus den Leistungsnachweisen gebildet. Eine Halbjahresleistung wird mit 0 bis zu 15 Punkten bewertet, wobei 0 das schlechteste und 15 das beste zu erzielende Ergebnis ist. Schriftliche und mündliche Noten werden mit Ausnahme von Sport und Fächern mit Addita im Verhältnis 1:1 gewichtet. Am Ende der Oberstufe werden 40 Halbjahresleistungen gewertet. Dabei müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Zur Bildung der Qualifikation aller Semester („Block 1“) werden zuerst die verpflichtenden Halbjahresleistungen eingebracht. Anschließend kann der Rest mit den besten freien Halbjahresleistungen aufgefüllt werden. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die beide Jahre belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens drei der vier Halbjahresleistungen. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die nur ein Jahr belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens einer der zwei Halbjahresleistungen. Eine Ausnahme bildet Sport, da dort in der Regel keine Halbjahresleistung eingebracht werden muss. Abiturfächer verpflichten zur Einbringung aller vier Halbjahresleistungen. Wird nur eine Naturwissenschaft gewählt, so müssen in dieser alle Halbjahresleistungen eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die sogenannte Optionsregel, die auch „Joker-Regelung“ genannt wird. Sie ermöglicht es, in zwei Fächern eine verpflichtende Halbjahresleistung durch eine andere Halbjahresleistung zu ersetzen. Von der Optionsregel ausgenommen sind die Abiturfächer, außerdem müssen mindestens vier Halbjahresleistungen in Naturwissenschaften eingebracht werden.„Abweichend von § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a kann die Schülerin oder der Schüler nach der Aufforderung nach § 72 Abs. 2 in höchstens zwei Fächern je eine verpflichtend einzubringende Halbjahresleistung durch eine in einem anderen Fach erbrachte Halbjahresleistung ersetzen. Schülerinnen und Schüler, die nach § 50 Abs. 3 Satz 1 zur Belegung einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache verpflichtet sind, können in zwei Fächern jeweils eine der drei einbringungspflichtigen Halbjahresleistungen (Ausnahmen: Abiturprüfungsfächer sowie die Naturwissenschaft, sofern nur eine gewählt wurde) streichen, wenn dadurch eine nach § 47 Abs. 4 ausgeschlossene Wahl der Abiturprüfungsfächer ermöglicht wird.“ –
Punktesystem Die Bewertung erfolgt in folgendem Punktesystem:GSO § 61 „1 In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden die Leistungen mittels eines Punktesystems bewertet. 2 Dieses berücksichtigt die Notenstufen mit der jeweiligen Tendenz nach folgendem Schlüssel: …“
Mindestvoraussetzungen Um zum letzten Halbjahr und zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen, die in der Qualifikationsphase erfüllt werden müssen. „Die Schülerin oder der Schüler des Ausbildungsabschnitts 12/2 ist zugelassen, wenn sie oder er folgende Voraussetzungen erfüllt: …“ In jedem einzubringenden Fach, auch in den Seminaren, der Seminararbeit und in der Seminarpräsentationsnote, müssen mehr als 0 Punkte erreicht werden. Nr. 5 „Jede einzubringende Halbjahresleistung und das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung wurden mit mindestens 1 Punkt bewertet.“ ⇒ In jedem Fach, das ein Schüler belegt, muss er pro belegtes Halbjahr mindestens einen Belegungspunkt erzielen. Dies bedeutet, dass er auch in Sport mindestens einen Punkt erzielen muss, auch wenn er das Fach nicht einbringen möchte. In beiden Seminaren einschließlich der Seminararbeit müssen mindestens 24 der 90 möglichen Punkte (6 Halbjahresleistungen) erreicht werden. Nr. 4 „In der Seminararbeit und in den Seminaren sind insgesamt mindestens 24 Punkte erreicht worden.“ ⇒ Mindestdurchschnittspunktezahl in den Seminaren: 4 Die meisten Halbjahresleistungen, exakt 32 der 40, müssen mit 5 Punkten oder mehr eingebracht worden sein. Nr. 3 „… davon in 32 Halbjahresleistungen je mindestens 5 Punkte …“