Hintersassen (in der Regel Plural) (auch: Hintersättler, Hintersässen, Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen) waren Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet, in der Schweiz bis zur Änderung der Bundesverfassung 1874,Siehe Weblink zum Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz. in Liechtenstein bis zur Einführung des Gemeindegesetzes von 1864, in Preußen und im Deutschen Reich stellenweise bis in die 1880er Jahre.
Im Mittelalter wurde Hintersasse mit der Bedeutung „die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff für die vom Grundherrn abhängigen Bauern gebraucht. Neben persönlich freien Hintersassen, die rechts- und vermögensfähig waren und „nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die Hörigen, in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis.Gerhard Bach: Zur Geschichte von Niederwerrn. Niederwerrn o. J. . S. 10 (Glossar)
Literatur Hans-Hermann Garlepp: Der Bauernkrieg von 1525 um Biberach a. d. Riss (Biberach an der Riß). Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Betrachtung der aufständischen Bauern. Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1987, ISBN 3-8204-0274-8 (= Schriften zur europäischen Sozial- und Verfassungsgeschichte. Band 5, zugleich Dissertation an der FU Berlin, 1987).
Weblinks
Bernd Marquardt: Hintersassen. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. 31. Dezember 2011.
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsgeschichte Kategorie:Feudalismus Kategorie:Agrarrechtsgeschichte Kategorie:Titel (Mittelalter) Kategorie:Agrarsoziologie Kategorie:Personenbezeichnung (Landwirtschaft)