Eva Kary, geborene Faschauner (* 21. Dezember 1737 in Malta, Kärnten; † 9. November 1773 in Gmünd, KärntenKärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209 (Wikimedia Commons).), bekannt als Eva Faschaunerin, war eine im Bäuerin und verurteilte Mörderin im Erzherzogtum Österreich.

Eva Karys Ehemann Jakob starb kurz nach der Hochzeit der beiden. Daraufhin wurde sie beschuldigt, ihn mit Arsenik im Essen vergiftet zu haben. Sie wurde in einem dreijährigen Inquisitionsprozess mit Indizien belastet. Nach der Schreckung gestand sie den Mord, später machte sie unter der Folter weitere Angaben zu ihrer Vorgehensweise. Sie wurde zum Tode durch Enthauptung verurteilt und an der Gmündner Richtstätte Galgenbichl hingerichtet. Es war die letzte Hinrichtung in Gmünd. Ihre Geschichte inspirierte später einige Menschen, sich künstlerisch oder literarisch damit auseinanderzusetzen. So entstanden ein Roman, Theaterstücke, Musikstücke und ein Film über das Thema.

Leben mini|Blick vom Maltaberg nach Südosten in Richtung Gmünd Eva Faschauner wurde 1737 als jüngste Tochter des Bergbauernehepaares Christian Faschauner und Maria Huber am höchstgelegenen Hof am Maltaberg, genannt Faschauner- oder Schauner-Hube, geboren. Eva Faschauner hatte eine ältere Schwester, Maria. Diese ehelichte später Johann Mitterberger vom südöstlich gelegenen Krainberg. Zwei Brüder starben im Kleinkindalter. Maria Huber starb 1749 und Christian Faschauner heiratete im selben Jahr in zweiter Ehe Katharina Gigler. Aus dieser zweiten Ehe entstammten zwei Halbschwestern Eva Faschauners. Am 7. Februar 1770 ehelichte sie den am 6. Juli 1741 geborenen Jakob Kary, genannt Hörlbauer, aus Untermalta.Früher wurden die beiden Ortsteile von Malta als Malta Unterdorf oder Untermalta und Malta Oberdorf oder Obermalta bezeichnet. Dieser starb am 11. März 1770 unter seltsamen Umständen. Eva Kary wurde am 2. April 1770 in Haft genommen und am 16. Februar 1773 wegen Giftmordes zum Tod durch Enthauptung verurteilt. Sie stellte erfolglos ein Gnadengesuch. Eva Kary wurde am 9. November 1773 am Galgenbichl bei Gmünd hingerichtet.

Kriminalfall Am Faschauner-Hof gab es keinen männlichen Nachfolger. Daher stellte Christian Faschauner seiner Tochter in Aussicht, dass sie den Hof mit einem Ehemann übernehmen könnte. Eva Faschauner hatte schon mehrere Brautwerbungen ausgeschlagen und wollte ledig bleiben. Zu Beginn des Jahres 1770 kamen wieder zwei Brautwerber des Jakob Kary auf den Faschauner-Hof. Diesmal wurde die Werbung nicht abgewiesen und bereits am darauffolgenden Tag trafen Eva Faschauner und ihr Vater bei Jakob Kary ein, um sich den Hof anzusehen. Der Hof galt als stark verschuldet. Daher war der Bauer auf eine vermögende Braut angewiesen. Als Eva Faschauner die Zustände bei Jakob Kary kennenlernte, soll sie schockiert gewesen sein. Trotzdem bestand sie auf die Heirat und bat ihren Vater, die Schulden ihres zukünftigen Ehemanns und die Kosten für die Hochzeit zu übernehmen.

mini|hochkant|Pfarrkirche Maria Hilf Assumptio in Malta

Christian Faschauner willigte in die Heirat ein. Bei den Hochzeitsvorbereitungen wurde er allerdings von Jakob Kary schwer in seinem Bauernstolz gekränkt. Dieser erschien selbst mit seinem Fuhrwerk auf dem Faschauner-Hof, um die Truhe mit Habseligkeiten seiner Braut, den sogenannten Brautkasten, an seinen Hof zu bringen. Nach den Traditionen hätte Jakob Kary seine Nachbarn darum bitten müssen. Christian Faschauner war für die Brautleute nicht mehr zu sprechen und war nur schwer zu versöhnen. Die Trauung erfolgte in der Pfarrkirche Malta durch den Ortspfarrer Andreas Prugger. Die Schilderungen über den Gemütszustand von Eva Kary nach der Hochzeit sind abweichend. Einerseits soll sie sehr ernst gewesen sein und öfters ihren Vater besucht haben. Andererseits soll sie manchmal niedergeschlagen in einer Zimmerecke geweint haben, oder in Gedanken dagesessen und mit der Arbeit nicht vorwärts gekommen sein. Am 9. März 1770, einem Freitag, gab es zu Mittag als traditionelle Fastenspeise gefüllte Nudeln. Die Reste des Mittagessens wurden von Eva Kary als Nachmittagsjause für ihren Ehemann zubereitet. Er aß nicht alles auf und Eva Kary bot den Rest der Stiefmutter ihres Mannes an. Sie selbst aß nichts davon. Später litten ihr Ehemann und seine Stiefmutter an Unwohlsein und Erbrechen. Besonders der Zustand von Jakob Kary verschlechterte sich. Er verstarb am darauffolgenden Sonntag, während sich die Stiefmutter wieder erholte. Der Pfarrer vermerkte im Sterbebuch:

Jakob Kary wurde am Ortsfriedhof begraben. In der Bevölkerung kamen aufgrund der Beobachtungen am Kranken und am Leichnam Gerüchte auf, er wäre keines natürlichen Todes gestorben. Die Lippen und das Gesicht des Toten hatten eine bläuliche Färbung angenommen, was als Vergiftung gedeutet wurde. Die Leute sagten der Witwe nach, dass der Tod ihres Mannes sie nicht berührt hätte. Die Graf Lodronsche Herrschaft in Gmünd lud Eva Kary vor und befragte sie zu den Todesumständen ihres Mannes. Man erklärte ihr, dass die öffentliche Meinung von einem Vergiftungstod ausging und erwähnte auch, dass der Besitz von „Hittrach“ (Arsenik) streng verboten sei und schwer bestraft werde. Eva Kary verteidigte sich mit der Aussage, dass in ihrem Haus kein Arsenik vorhanden sei und dass sie es nicht kenne. Der Landgerichtsdiener von Gmünd, eine Art damaliger Polizist, machte am 31. März 1770 schließlich eine schriftliche Anzeige an das Landgericht. Daraufhin wurde der Landgerichtsdiener mit zwei Knechten am 1. April 1770 zum Hörlbauern nach Malta geschickt, um die Bewohner im Auge zu behalten. Am 2. April 1770 folgte eine Gerichtskommission, bestehend aus dem herrschaftlichen Pfleger und Landrichter Franz Anton Straßer, dem beeideten Chirurgen Anton Karl von Willburg, dem Bader Anton Hinteregger, dem Sattlermeister Leopold Rudiferia als Beisitzer und dem Schreiber Johann Wilhelm. Simon Koch, genannt Thomanriepl, als Dorfrichter von Malta und der Pfarrmesner Bernhard Langsam ergänzten die Kommission als Einheimische.

mini|Der Kerker des Landesgerichts in Gmünd Die Kommission quartierte sich beim Kramerwirt in Malta zum Verhör der Hausbewohner ein. Damit sich diese nicht untereinander verabreden konnten, wurden sie vom Landgerichtsdiener überwacht. Gleichzeitig exhumierte man nach Erlaubnis des Ortspfarrers den Leichnam von Jakob Kary und obduzierte ihn im Turmzimmer des Kronegghofes durch den Arzt von Willburg. Dieser stellte fest, dass die inneren Organe bis auf Entzündungen im Magen- und Darmtrakt und eine dort vorhandene flüssige Absonderung gesund waren. Die auf Glut gegossene Absonderung ergab einen Knoblauchgeruch. Alles deutete auf eine Vergiftung hin, entweder durch eine ätzende Flüssigkeit oder durch Arsenik. Die Hausbewohner sagten aus, dass Arsenik beim Hörlbauern vorhanden war. In der sogenannten Kachelstube gab es ein kleines Kästchen, genannt „Almerkastl“, mit zwei Fächern. Im oberen befand sich in einem Leinenbeutel ein Arsenik-Brocken, von dem bei Viehkrankheiten oder beim Abkalben ein wenig verwendet wurde. Für die Befragung von Eva Kary blieb an diesem Tag keine Zeit mehr, daher sollte sie zum Verhör nach Gmünd mitgenommen werden. Sie soll darauf mit Bestürzung reagiert haben. Als sie beim Verlassen der Gastwirtschaft ihren Vater erblickte, soll sie sich ihm schreiend zu Füßen geworfen haben und ihn gebeten haben, er möge sie um Himmelswillen nicht verlassen. Ihrem Vater wurde für die Dauer des Prozesses der Hörl-Hof zur Verwaltung übertragen. Eva Kary verteidigte sich geschickt und gestand nichts. So verbrachte sie die Jahre 1770 und 1771 im Kerker des Landgerichtes Gmünd, im Volksmund genannt „Keichn“ oder „Kotter“, in Haft.

Folgende Indizien belasteten Eva Kary:

Der Bauer forderte seine Frau zweimal zum Mitessen der Jause auf. Sie lehnte mit der Erklärung ab, dass ihr nicht gut sei. Der Bauer aß die Jause nicht ganz auf, worauf Eva Kary den Rest der Stiefmutter anbot. Die wollte diesen zuerst nicht essen, wurde aber von der Bäuerin erneut dazu aufgefordert. Die Stiefmutter und die Magd versicherten bei ihrer Zeugenaussage, dass sie bei der Zubereitung der Jause nicht anwesend waren. Trotzdem gab Eva Kary an, beide seien bei der Zubereitung anwesend gewesen und hätten gesehen, wenn sie etwas in die Jause getan hätte. Sogar bei der Gegenüberstellung versuchte sie die beiden davon zu überzeugen, ihre Aussage zu ändern. Eva Kary gab im Verhör an, dass sich das Gift im unteren Fach des Kästchens befunden habe, während alle anderen aussagten, dass es im oberen Fach lag. Eva Kary soll sich während der Erkrankung des Bauern nicht besonders bemüht und kein Mitleid gezeigt haben. Besonders ihr gleichgültiges Verhalten am Wochenende, an dem der Bauer starb, war auffallend. Sie ging am Samstag zur Abendandacht und Sonntagvormittag zur Sonntagsmesse und kam erst wieder gegen Mittag zurück. Es war ersichtlich, dass vom Giftbrocken ein Stück abgeschlagen worden war.

mini|hochkant|Gerichtsurteil (Kärntner Landesarchiv)(Die Transkription befindet sich auf der Bildbeschreibungsseite.) Für eine Verurteilung benötigte man ein Geständnis von Eva Kary. Daher wurde der Fall am 20. Juni 1772 von der Landeshauptmannschaft Kärnten der Zuständigkeit des Landgerichtes Gmünd entzogen und dem Bannrichter Benedict Alphons von Emperger übertragen, der am 30. Juli 1772 in Gmünd seine Erhebungen begann. Eva Kary wurde am 10. und 11. August 1772 von ihm verhört und gab an, dass in der Jause eine verbotene Sache gewesen sein müsse, sie wisse aber nicht, wie diese dort hineingelangt war. Darauf stellte der Bannrichter am 31. August 1772 an die Landeshauptmannschaft den Antrag, die Delinquentin entweder freizulassen oder die peinliche Befragung, also die Folter, zu genehmigen. Diese Genehmigung wurde am 11. September 1772 mit der Auflage erteilt zuerst durch Vorführung des Scharfrichters und Zeigen der Folterinstrumente (Schreckung) ein Geständnis zu erreichen. Am 27. Oktober 1772 wurde Eva Kary in die Folterkammer geführt und ihr der Scharfrichter in seinem grellroten Mantel mit Goldborten und roter Zipfelmütze mit zwei Augenschlitzen vorgestellt, der schrecklich auf sie wirkte. Sie bat um Entfernung des Scharfrichters und der einheimischen Beisitzer, da sie gestehen wolle. Sie gestand, dass das Gift durch sie in das Schmalz gekommen sei, in dem die Nudeln geröstet wurden. Am Nachmittag wurde sie erneut vernommen, aber sie schwieg über die Art und Weise der Giftbeimengung. Daher wurde am 1. Dezember 1772 erneut bei der Landeshauptmannschaft die Genehmigung der Folter beantragt, welche am 15. Januar 1773 erteilt wurde. Am 4. Februar 1773 wurde diese schließlich durchgeführt und Eva Kary ein „Viertelbund oder 6 Schnur“Zitiert nach Bei der Schnürung gemäß der Halsgerichtsordnung der Kaiserin Maria Theresia (1769) wurde der Delinquent auf einen Schemel gesetzt (oder an eine Leiter gelehnt) und an den Händen (und Füßen) mit dünnen Seilen geknebelt. Diese Seile wurden von zwei Folterknechten mit Walzen fest zusammengezogen, was erhebliche Schmerzen verursachte. Bei der Leiterfolter wurde der Körper zudem extrem in die Länge gezogen. Die Schwere der Folter wurde mit der Anzahl der Schnürungen bemessen. angelegt. Unter der Folter gestand sie schließlich, sie habe vom Giftbrocken ein erbsengroßes Stück abgeschlagen, dieses auf dem Herd mit einem Stein zerrieben und dann in das Schmalz gestreut. Sie habe das getan, um von ihrem Mann loszukommen. Die Stiefmutter ihres Mannes habe sie nicht umbringen wollen, sie dachte, das wenige Gift würde ihr nicht schaden.