mini|Grabungsschnitt beim Harzhornereignis mini|Ausgrabung eines kupferzeitlichen Skeletts bei Orliwka, Ukraine. Schichtweise Freilegung des Begehungshorizontes mini|Unter dem Abriss eines Bauwerkes (Baumaßnahme) konnte ein Grab (Doppelbestattung) aus der Glockenbecherzeit freigelegt werden, Juli 2017
Unter einer Ausgrabung ()Prozesse im Sinne einer Bergung, welche die räumlichen Merkmale eines oder mehrerer Objekte verändern, werden als Transport bezeichnet. In diesem Sinne gehört das Ergebnis einer Ausgrabung, etwa die spätere Laboruntersuchung, Ausstellung in einem Museum etc. zum Oberbegriff eines Transportes. Werden doch die Objekte (Funde) aus ihrem ursprünglichen Kontext entnommen, um letztlich räumliche Distanzen zu überwinden und schließlich in neue Ordnungskontexte eingefügt zu werden. beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal) verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit (Grabungsumfang) sowie den handlungsbestimmenden Zielen. Die Abtragung des Erdbodens erfolgt schichtweise, sie zählt zu den „invasiven archäologischen Methoden“. Zentral ist neben der (Einzel-)Fundbergung auch die Datierung, hier bieten sich verschiedene Datierungsmethoden an. Bauten, Gebäude, Grabanlagen etc. werden ebenfalls freigelegt, verbleiben aber zumeist in situ (latein. „am Platze“) und erfahren hiernach nur selten einen gerichteten Transport.
Geschichte mini|Vorwissenschaftlichevergleiche auch die Begrifflichkeit Protowissenschaft von Thomas S. Kuhn Ausgrabung des Isistempels in Pompeji in einer Darstellung aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
Im deutschsprachigen Raum hatte bereits der gräflich-hohenlohische Archivar und Hofrat Christian Ernst Hanßelmann (1699–1776) erste schriftliche und zeichnerische Dokumentationen seiner Grabungen vorgenommen. Als eigentliche Pioniere der modernen Forschungsgrabung und Feldarchäologie gelten unter anderem der britische Autodidakt Flinders Petrie (1853–1942), der italienische Archäologe Giacomo Boni (1859–1925) und die deutschen Wissenschaftler Ernst Curtius (1814–1896), Alexander Conze (1831–1914) und Wilhelm Dörpfeld (1853–1940). Ihre Bedeutung für die Forschung übertrifft bei weitem die Arbeiten des wesentlich populäreren Autodidakten Heinrich Schliemann (1822–1890), der allerdings bereits vor den Genannten mit Ausgrabungen begann und sich anschließend langsam an die damals entstehenden wissenschaftliche Forschungsmethoden heranarbeitete. Für die Entwicklung archäologischer Ausgrabungstechniken in Deutschland selbst ist insbesondere die Reichs-Limeskommission mit Kapazitäten wie Ernst Fabricius (1857–1942) von größter Bedeutung. Der Archäologe Adolf Michaelis (1835–1910), ein Studienkollege Alexander Conzes,Franz Georg Maier: Neue Wege in die alte Welt. Methoden der modernen Archäologie. Hoffmann & Campe, Hamburg 1977, ISBN 3-455-08954-2, S. 38. formulierte 1906 im Rückblick auf die archäologischen Entdeckungen des neunzehnten Jahrhunderts die Ansprüche an eine wissenschaftliche Ausgrabung wie folgt:Adolf Michaelis: Die archäologischen Entdeckungen des neunzehnten Jahrhunderts. Seemann, Leipzig 1906, S. 132.
Die ursprüngliche Gestaltung sowohl der Gesamtanlage wie aller einzelnen Teile zu ermitteln, die allmählichen Umgestaltungen durch den Lauf der Zeiten zu verfolgen, jeder Einzelheit ihren festen Platz in dieser Entwickelung [sic!] anzuweisen und so die Ausgrabung zugleich zu einer Rekonstruktion des verlorenen Ganzen zu machen, das ist das auszeichnende Merkmal dieser neuen Methode.
Definition Unter einer archäologischen Ausgrabung wird eine nach fachlichen Standards durchgeführte, die gesetzlichen Normen des jeweiligen DenkmalschutzgesetzesDokumentationsrichtlinien. – Sammlung und Auflistung verschiedener Landesämter, Museen und Behörden. Auf: archaeologie-online.de.; abgerufen am 19. Juni 2021. der einzelnen staatlichen Agenturen und Administrationen einhaltende, amtlich angemeldete und kontrollierte Freilegung anthropologischer Strukturen (Befunde) und die Bergung darin eingebetteter Fundobjekte (Funde) aus rezent ungestörten Bodenschichten verstanden.Jan Miera: Definition einer archäologischen Ausgrabung. Auf: praehistorische-archaeologie.de, 20. September 2020; abgerufen am 19. Juni 2021. Dabei besteht das intentionale Handeln des Ausgrabungsteams in dem rationalen Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, zum Zweck der Erweiterung des Wissens über vergangene menschliche Lebensformen oder Kulturen. Befunde können in ihrem Fundkontext zu historischen Quellen werden. Paul Kirn (1972)Paul Kirn: Einführung in die Geschichtswissenschaft (= Sammlung Göschen. Band 270). Göschen’schen Verlagsbuchhandlung, de Gruyter, Berlin 1959/1963, S. 29. definierte den Begriff der „Geschichtsquellen“ allgemein wie folgt:
In Anlehnung an frühere Autoren führte Kirn aus, dass zwischen den Begriffen der „Tradition“ und der „Überreste“ zu unterscheiden sei. Erstere intendierten eine Übermittlung oder Kunde an die Mit- oder Nachwelt von Geschehenem, während sich in der Absichtslosigkeit im Hinblick auf dieses Ziel die übrigen Quellen definierten.Manfred K.H. Eggert: Prähistorische Archäologie. Konzepte und Methoden (= UTB. 2092). Tübingen/Basel 2012, S. 44–45.
Kosten, Logistik, Gesetzliche Regelungen, Meldepflicht, EU-Übereinkommen
Wird während eines Bauvorhabens eine archäologische Fundstelle aufgedeckt oder soll eine Baumaßnahme in der Nähe schon bekannter Fundplätze begonnen werden, ist eine archäologische Baubegleitung notwendig. Die wissenschaftliche Dokumentation und Bergung der archäologischen Funde so wie die Sicherung des Fundkontextes während der laufenden Baugeschehen stellen sowohl für den Bauträger als auch für die tätigen Wissenschaftler eine große logistische und auch kommunikative Herausforderung dar. Die Ausgrabung eines Bodendenkmals im Vorfeld eines geplanten Bauprojektes bedeutet für den Bauträger zumeist eine Steigerung der Kosten, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Dauer der Ausgrabung auf das Bauzeitenkonto. Aber auch die interne Logistik, die das archäologische Grabungsteam leisten muss, verlangt Erfahrung und Professionalität sowie kommunikative Kompetenz. Es gibt Rechtsfolgen die bei der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals konsekutiv sind. Bedeutendste Rechtsfolge nach der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals ist, neben der denkmalschutzrechtlichen Meldepflicht (Raubgrabung), die Verpflichtung des Finders, die Fundstelle des entdeckten Artefakts ebenso wie dieses selbst, für einen gewissen Zeitraum unverändert zu belassen und dafür allfällige weitere, von ihm geplante (Bau-)Arbeiten an Ort und Stelle augenblicklich einzustellen.Wann ist ein Denkmal ein Denkmal? Informationen zum deklaratorischen und zum konstitutiven Prinzip. Pressematerial der DGUF. Stand: Juni 2013 (PDF auf dguf.de) Kommt die archäologische Baubegleitung in ihren Untersuchungen zu dem Schluss, das etwa im Plangebiet keine relevanten Befunde festgestellt werden konnten, also der Verdacht auf Bodendenkmäler sich nicht bestätigt hat, können die Baumaßnahmen sofort fortgesetzt werden. Die Bodenuntersuchungen können von den entsprechenden, zuständigen föderalen Administrationen auch an privatwirtschaftliche Unternehmen (Grabungsunternehmen) vergeben werden, die sich auf die archäologische Prospektion, Sondage, Sachstandsermittlung und Ausgrabung etc. spezialisiert haben.
Am 9. Oktober 2002 hat für die Bundesrepublik Deutschland der Bundespräsident nach Zustimmung von Bundesrat und Bundestag gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG das „Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)“ ratifiziert (BGBl. 2002 II, 2709-2719). Dieses Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 5 am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBl 2003 II, S. 309). Die bisher gültigen föderalen Denkmalschutzgesetze weisen erhebliche Differenzen hinsichtlich ihrer Konformität mit dem revidierten Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes auf.siehe auch Kulturgüterschutz in der Schweiz und Denkmalschutzgesetz (Österreich)
Grundlagen Das Primat eines wissenschaftlich bestimmten, archäologischen Handelns in einer Ausgrabung ist die sachgerechte, vollständige Dokumentation vermittels Vermessung sowie Zeichnung, Fotografie etc. und schriftlicher Erfassung der getanen Arbeit, denn wurde ein Erdbefund und damit der Fundkontext zerstört, ist er unwiederbringlich verloren. Eine Ausgrabung ist im Grunde die kontrollierte und an einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführte Zerstörung eines stattfindenden (natürlichen) Verfallsprozesses. Neuere, insbesondere naturwissenschaftlich-technische, Methoden können eine vermehrte Datenlage über Fundmaterial und -kontext gewähren. Der Widerspruch des Handelns ist, dass ein zerstörter aktueller Fundhorizont für mögliche zukünftige Methoden nur noch eine wahrscheinlich suboptimale Datengewinnung ermöglichen wird. Dies erfordert eine gezielte Planung. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Archäologen und die technische und praktische Arbeit obliegt Grabungstechnikern.
Zur Dokumentation für die wissenschaftliche Bearbeitung und AuswertungNach Frank Fischer et al. besteht das wissenschaftliche Denken in einer kognitiven Fähigkeit, die das Entwickeln/Erfassen einer Problemstellung, das Formulieren einer Fragestellung, das Entwickeln von Hypothesen, das Konstruieren/Anpassen von Untersuchungsmaterial (Artefakten), das Erzeugen von Daten (Dokumentation)/Evidenz, die Auswertung der Daten/Evidenz, das Ziehen von Schlussfolgerungen und die kritische Einordnung und Kommunikation der Ergebnisse umfasst. (Frank Fischer u. a.: Scientific Reasoning and Argumentation: Advancing an Interdisciplinary Research Agenda in Education. In: Frontline Learning Research. Band 5, 2014, S. 28–45 (doi:10.14786/flr.v2i3.9628; Volltext auf journals.sfu.ca)). der Ausgrabung im Sinne der Rekonstruierbarkeit gehören weitere unterstützende Maßnahmen, etwa Probenentnahmen für die Archäobotanik, Mikrobiologie, Radiokarbonmessung (14C), aDNA-Bestimmung, Isotopenuntersuchung, Thermolumineszenzdatierung der Bodenschichten etc.Grabungstechniker Handbuch. Herausgegeben vom Verband der Landesarchäologen (VLA) und der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR). Ausführliche Erläuterungen; einzelne Kapitel zum Download (landesarchaeologen.de) Dabei ist unbedingt auf eine ausreichend große Probenmenge und – je nach spezifischer Fragestellung – auf die Vermeidung „moderner Kontamination“ zu achten. In Zusammenarbeit mit klimageschichtlichen Erkenntnissen (Klimaarchiv, Eisbohrkern etc.) ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten der späteren Fundbewertung.
Was wird gesucht und methodische Probleme Zunächst einmal in der Archäologie, die Zeugnisse menschlichen Handelns, die sich materiell in Artefakten zeigen (im Soziotop), direkte Produkte menschlichen Schaffens. Aber auch Faunen- und Florenresteetwa durch palynologische Methoden (im Ökotop). Der Raumaspekt, der Fundplatz in der Landschaft. Durch Einbeziehung paläoökologischer Daten lassen sich etwa Rückschlüsse über die Besiedlungsdichte der Träger der materiellen Kulturen geben. Sodann, hier das Gebiet der Anthropologie, die erhaltenen Überreste menschlicher Körper. In der Archäologie sind etwa fragmentarischer Zustand der Artefakte, deren momentaner Erhaltungszustand im natürlichen Verfallsprozess der Objekte Zeugnisse der Sachkultur. Aber auch die Anthropologie weist methodische Restriktionen auf wie zum Beispiel die fragmentierten Zustände körperlicher Überreste mit zum Teil kleinsten Fundmengen.
Biologisches Profil, die erhaltenen Überreste menschlicher Körper