mini|Beispiel für ein Foto unter der Lizenz CC BY-SA 2.0 de. Bei der Weiternutzung sind anzugeben: der Name des Urhebers und die Lizenz samt einem URI/URL, also „Robin Müller, CC BY-SA 2.0 de“.
Creative Commons (abgekürzt CC; für schöpferisches Gemeingut, Kreativallmende) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.
Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern einer Organisation. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen unter der Bedingung, dass der Urheber sowie die betreffende Lizenz angegeben werden. Darüber hinaus darf der Nutzer das Werk unter der Bedingung verändern, dass er das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht. Das ist die Lizenz, die Wikipedia verwendet.
Freie Inhalte, ob unter einer CC-Lizenz oder unter einer anderen, sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen. Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden. Das ist wichtig für Menschen, die zum Beispiel künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen.
Motivation mini|Schild an einem Lokal im spanischen Granada, in dem nur CC-lizenzierte Musik zu hören ist, 2006 mini|Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen: Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung nicht-kommerziell – NC (2013) Die Werke eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder, Videos usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen allen anderen zugesteht.
Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, einen entsprechenden Rechtstext zu formulieren. Schließlich soll deutlich sein, was erlaubt ist und was nicht, und es soll auch kein Missbrauch mit den zur Verfügung gestellten Werken möglich sein (etwa, dass jemand behauptet, er selbst sei Schöpfer dieser Werke). Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Organisation Creative Commons gegründet, um solche Rechtstexte (Lizenzen) zu erarbeiten.
Geschichte mini|Die CC-BY-SA-Lizenz in der Version 1.0 bis zu Version 4.0 Gegründet wurde die Creative-Commons-Initiative 2001 in den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative Lawrence Lessig war, damals Rechtsprofessor an der Stanford Law School (heute Harvard), zusammen mit Hal Abelson, Eric Eldred und mit Unterstützung des Center for the Public Domain. Der erste Artikel über Creative Commons in einem Medium von breiterem öffentlichem Interesse erschien im Februar 2002 von Hal Plotkin. Der erste Satz Lizenzen wurde im Dezember 2002 veröffentlicht. Das Gründungsteam, das die Lizenzen und die Creative-Commons-Infrastruktur, wie wir sie heute kennen, entwickelte, bestand u. a. aus Molly Shaffer Van Houweling, Glenn Otis Brown, Neeru Paharia und Ben Adida. Matthew Haughey und Aaron Swartz spielten ebenfalls wichtige Rollen in der Frühphase des Projekts. Die Creative-Commons-Initiative wird von einem Gremium von Direktoren geführt, mit einem technischen Beraterstab.
2008 waren bereits ungefähr 130 Millionen Arbeiten unter verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht. Alleine der Fotohoster Flickr hatte im Oktober 2011 über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.
Am 21. Oktober 2014 gaben Creative Commons und artlibre bekannt, dass die Lizenz CC BY-SA 4.0 mit der älteren, bereits 2000 eingeführten Lizenz Freie Kunst voll kompatibel ist. Werke, die unter diesen Lizenzen stehen, können fortan beliebig kombiniert und beliebig unter einer der beiden Lizenzen oder auch doppelt lizenziert weiterverbreitet werden.Big win for an interoperable commons: BY-SA and FAL now compatible. Abgerufen am 22. Oktober 2014.Compatibilité Creative Commons BY+SA & Licence Art Libre. Abgerufen am 22. Oktober 2014.
Lizenzen Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Legal Project Lead für den deutschen Rechtsraum ist seit Februar 2007 John H. Weitzmann, unterstützt durch die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Public Project Lead und damit verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist Markus Beckedahl, unterstützt durch die Berliner Agentur newthinking communications. Im deutschsprachigen Raum gibt es zudem die Länderprojekte Creative Commons Austria (Österreich) sowie Creative Commons Switzerland (Schweiz).
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen: Soll die Nennung des Urhebers vorgeschrieben werden? Ist kommerzielle Nutzung erlaubt? Sind Veränderungen erlaubt? Wenn ja: Nur bei der Verwendung derselben Lizenz?
Theoretisch gibt es elf Kombinationen. Sieben der Möglichkeiten werden angeboten (und sind nicht für veraltet erklärt). Antwortet man mit „nein“ auf die erste Frage, auf die zweite und dritte mit „ja“ und auf die vierte mit „nein“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man dagegen auf die vierte Frage mit „ja“, erhält man etwas Ähnliches zur GPL.
Ab der Version 2.0 wird die Option „Public Domain“ nicht mehr angeboten, steht jedoch mit der Version CC0 in anderer Form nach wie vor zur Verfügung.
Die Rechtemodule Icon Kürzel Name des Moduls Kurzerklärung 20px BY Namensnennung (englisch: Attribution) Der Name des Urhebers muss genannt werden. 20px NC Nicht kommerziell (Non-Commercial) Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. 20px ND Keine Bearbeitung (No Derivatives) Das Werk darf nicht verändert werden. 20px SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike) Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
mini|Film mit Checkliste zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen beim Verwenden von Medien unter freien Lizenzen
Die aktuellen Lizenzen mini|300px|Die CC-Lizenzen, angeordnet nach ihrer Offenheit: von der Gemeinfreiheit (Public domain, PD) bis zur CC BY-NC-ND; die unten stehende Lizenz „Alle Rechte vorbehalten“ (All Rights Reserved) ist keine CC-Lizenz. Dunkelgrün sind die „“-Lizenzen, die beiden grünen Bereiche markieren die Lizenzen, die kompatibel mit der „Remix-Kultur“ sind.
Durch die Kombination der oben genannten Rechtemodule kann die Wirkung der Freigabe eines Werkes nach den Wünschen des Urhebers abgestuft erfolgen. Je nachdem, was freigegeben werden soll, werden die entsprechenden Rechtemodule gewählt und ist am Ende die konkrete Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte ein Urheber etwas dagegen haben, dass ein fremder Verlag sein Buch auf Basis der CC-Lizenz verkauft, ohne dass er am Erlös beteiligt wird. Dann kann er sich durch Wahl des Rechtemoduls NC die kommerzielle Nutzung seines Werks vorbehalten. Da sich die Rechtemodule ND für „Keine Bearbeitung“ und SA für „Weitergabe [von Bearbeitungen] nur unter gleichen Bedingungen“ logisch ausschließen sowie zudem das Rechtemodul BY für „Namensnennung“ bei allen diesen Lizenzen verpflichtend ist, ergeben sich aus den oben genannten vier Rechtemodulen genau sechs in sich abgeschlossen formulierte konkrete Lizenzen, die sogenannten „Kernlizenzen“ (englisch „core licenses“). Aus den möglichen und empfohlenen Lizenzen (CC SA ist ausgelaufen) entsprechen mit den Modulen CC BY und CC BY-SA zwei (drei mit der „Un-Lizenz“ CC0) der Definition für freie Lizenzen„Definition of Free Cultural Works“, abgerufen am 14. September 2013. und sind auf der Lizenzwahlseite von Creative Commons entsprechend gekennzeichnet.„Approved for Free Cultural Works“-Logo auf der Website zur Lizenz, abgerufen am 14. September 2013.
IconsKürzelvollständige BezeichnungLizenzbedingungen„Approved for Free Cultural Works“? international portiertfür D portiertfür A portiertfür CH20px20pxCC0 kein Copyright wenn möglich (Public domain) („no Copyright“) 1.0 — — — Ja 20pxBY Namensnennung 4.0 3.0 3.0 3.0 Ja 20px20pxBY-SA Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 3.0 3.0 3.0 Ja 20px20pxBY-ND Namensnennung, keine Bearbeitung 4.0 3.0 3.0 3.0 Nein 20px20pxBY-NC Namensnennung, nicht kommerziell 4.0 3.0 3.0 3.0 Nein 20px20px20pxBY-NC-SA Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 3.0 3.0 3.0 Nein20px20px20pxBY-NC-ND Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung 4.0 3.0 3.0 3.0 Nein
Alle sechs Kernlizenzen räumen der Allgemeinheit unter bestimmten Bedingungen Nutzungsrechte für grundsätzlich alle bekannten sowie (in der deutschen Portierung erst ab Version 3.0) alle bislang unbekannten Nutzungsarten ein. Enthalten sind also das Recht zur Vervielfältigung, weltweiten Weiterverbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Aufführung sowie weitere Nutzungsrechte. Das Recht zur Veröffentlichung von bearbeiteten Fassungen des Werkes (englisch „derivatives“) wird in den Kernlizenzen mit dem Namensteil SA („share alike“) auf die Weitergabe unter gleichen Bedingungen begrenzt und bei denen mit dem Namensteil ND („no derivatives“) gar nicht gewährt. Die Kernlizenzen mit dem Namensteil NC („non-commercial“) schließen jede kommerzielle Nutzung aus. Die in allen Kernlizenzen vorhandene Grundbedingung BY (für „attribution“) fordert bei jeder Nutzung die Namensnennung des Urhebers des genutzten Werkes ein.
Drei verschiedene Darstellungsweisen Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Darstellungsweisen bereitgestellt: Kurzfassung für Laien („Commons Deed“), welche die maßgeblichen Grundgedanken der für Juristen gedachten „Langfassung“ allgemeinverständlich und vereinfacht darstellt (international gleich). Eine Laienversion gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer ohne viel Mühe die von der Lizenz erzeugten rechtlichen Regeln erfassen kann. Dadurch soll es für die meisten Fälle überflüssig werden, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vollständig und rechtlich maßgeblich ist jedoch allein die „Langfassung“. Langfassung der Lizenz als juristischer Volltext. Diese „juristenlesbare“ Fassung ist die rechtlich allein maßgebende und je nach Version und Portierungsstand auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) „portiert“, d. h. textlich an das jeweilige nationale Recht angepasst. Alle auf die jeweiligen nationalen Rechtssysteme angepassten „Ports“ sollen im Ergebnis möglichst gleiche rechtliche Wirkungen haben und sind von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese Grundgedanken sind in der Kurzfassung zusammengefasst. Folglich ist die Kurzfassung inhaltlich immer identisch, egal welche landesbezogene Portierung gewählt wurde. Maschinenlesbare Fassung im RDF-Format, sodass die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird (ebenfalls international identisch).
Portierungen auf lokale Rechtssysteme