Dies ist eine unvollständige Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland. Kombinierte Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG sind hier nicht einzeln aufgeführt. Die Liquidation wird als generischer Auflösungstatbestand einer Gesellschaft aufgeführt.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften Einzelunternehmen und Personengesellschaften Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB-Gesellschaft) Gesetzliche RegelungHGB §§ 1–104HGB §§ 230–237HGB §§ 105–160HGB §§ 161–177BGB §§ 705–740 Gründung Mindestanzahl der Gründer12222 Form -nicht vorgeschriebennicht vorgeschrieben (schriftlich üblich)nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) - Beginn der Gesellschaftsofortsofortsofortsofortsofort FirmaVor- und Nachname des Inhabers; Sachfirma möglich, wenn Eintragung in das Handelsregisterohne Kennzeichen, da InnengesellschaftVor- und Nachname mindestens eines Gesellschafters oder SachfirmaVor- und Nachname eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters oder SachfirmaKeine Firma möglich, Bezeichnung im Rechtsverkehr mit mindestens einem Vor- und dem Nachnamen von zweien der Gesellschafter Anmeldung zum Registerja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann)neinja (Handelsregister Abteilung A)ja (Handelsregister Abteilung A)nein Beteiligung am Kapitalallein aus Privatvermögen, Selbstfinanzierung, begrenzte Kreditbasisstiller Gesellschafter mit Kapitaleinlagegesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten, aus Privatvermögen der Gesellschafter, Selbstfinanzierung, breite Kreditbasisgesamthänderisch; Vollhafter, jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlagegesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile Finanzielle Beteiligung Gewinnbeteiligungalleingem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: angemessener Anteilgem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfengem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnisgem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: nach Köpfen Verlustbeteiligungalleingem. Gesellschaftsvertraggem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: nach Köpfengem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: angemessenes Verhältnisgem. Gesellschaftsvertrag, andernfalls: nach Köpfen Leitung der Unternehmen GeschäftsführungalleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsam VertretungalleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsam Überwachendes Organ ----- Beschließendes Organ ----- Gesellschafterwechsel und Liquidation Kündigung eines Gesellschafters -nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Fristzum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Fristzum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Fristjederzeit (nicht zur „Unzeit“) AuflösungsgrundLiquidation, Insolvenz, Tod des InhabersKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, LiquidationKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation Beteiligung am AuflösungserlösalleinRückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenzforderung)nach Geschäftsanteilennach Geschäftsanteilennach Anteilen
Kapitalgesellschaften
AG KGaA GmbH / UG (haftungsbeschränkt) eGGesetzAktiengesetz (AktG)AktG §§ 278–290GmbH-GesetzGenossenschaftsgesetz Gründung Mindestanzahl der Gründer1113 Formgerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter VertragAufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer Beginn der Gesellschaftmit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragung FirmaSach- oder Personenfirma mit Zusatz AGSach- oder Personenfirma mit Zusatz KGaASach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbHSachfirma mit Zusatz eG Anmeldung zum Registerja (Handelsregister Abteilung B)ja (Handelsregister Abteilung B)ja (Handelsregister Abteilung B)ja (Genossenschaftsregister) Beteiligung am KapitalAktien, Mindestnennwert pro Aktie oder Stückaktie mit Beteiligung am Grundkapital 1,00 Euro, Mindestkapital (Grundkapital) 50.000 Euro, Eigenfinanzierung über Kapitalmarkt, Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung möglichVollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: AktienGeschäftsanteil min. 1,- Euro am Stammkapital min. 25.000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner (bei UG: 1,- Euro), Selbstfinanzierung durch Aufnahme weiterer GesellschafterGeschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzierung möglich, wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt Finanzielle Beteiligung GewinnbeteiligungDividendeVollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividendeentsprechend dem Geschäftsanteilentsprechend dem Geschäftsguthaben Verlustbeteiligungkeine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, KapitalherabsetzungVollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenzbeschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; NachschusspflichtAbzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut Leitung der Unternehmen GeschäftsführungVorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen) VertretungVorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen) Überwachendes OrganAufsichtsratAufsichtsratbei mehr als 500 Beschäftigten: AufsichtsratAufsichtsrat Beschließendes OrganHauptversammlungHauptversammlungGesellschafterversammlungGeneralversammlung Gesellschafterwechsel und Liquidation Kündigung eines Gesellschafterskeine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien-keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteilszum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist AuflösungsgrundZeitablauf, Beschluss d. HV, Insolvenzwie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter)Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, InsolvenzZeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Insolvenz Beteiligung am Auflösungserlösnach Aktienwie KG u. AGnach Geschäftsanteilennach Geschäftsguthaben
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