Die Schweizerfahne und das Wappen der Schweiz zeigen ein aufrechtes, freistehendes weisses griechisches Kreuz auf rotem Grund – das Schweizerkreuz.

Schweizerfahne mini|Schweizerfahne auf dem Simplonpass, im Hintergrund Fletschhorn (l), Böshorn (m) und Galehorn In der Schweiz wird die Bezeichnung Flagge nicht benutzt. Die Bezeichnung in Schweizer Hochdeutsch ist stattdessen Fahne beziehungsweise Schweizerfahne.Schweizer Armee (Hrsg.): Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Reglement 51.340 d. Zitat aus Abschnitt 4.1 (Aufziehen der Schweizerfahne): «Im Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es vielerorts Tradition, die Schweizerfahne am Morgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Weil die Fahne an einem Kabelzug bewegt wird, handelt es sich dabei eigentlich um das Aufziehen und Einziehen der ‹Schweizerflagge›. In unserem Sprachgebrauch hat sich der Begriff Schweizerflagge in diesem Sinn nicht eingebürgert. Das Reglement spricht weiter von der Schweizerfahne. […] Das ‹Aufziehen einer Fahne› wird in der Armee aber weiter zur Umgangssprache gehören.»

Proportionen Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen ist die Schweizerfahne quadratisch. Daneben wird oft auch für die Flagge des Vatikanstaats eine quadratische Form angegeben, was jedoch umstritten ist.Nach Auskunft der Apostolischen Nuntiatur zur Flagge des Vatikans vom 27. Mai 2010 an das deutsche Bundesministerium des Innern hat die Flagge keine quadratische Form. Siehe dazu auch Flagge der Vatikanstadt#Seitenverhältnis. Schon lange vor der gesetzlichen Festlegung wurde die Schweizerfahne in der Regel in Quadratform verwendet.«Der Schweizer Bürger identifiziert sich mit quadratischen Dimensionen». In: Neue Zürcher Zeitung. 16. August 2008. Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Wappenschutzgesetz, das in die Quadratform zwingend vorschreibt: «Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.» Nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine nichtquadratische Fahne im Verhältnis 2:3 (siehe unten). Diese Ausnahme wurde im Wappenschutzgesetz bestätigt ( Abs. 3 WSchG).

Für das Schweizerkreuz gilt, dass «die Arme je einen Sechstel länger als breit sind» ( 1 WSchG). Das Verhältnis von Breite und Länge beträgt also bei den Kreuzarmen 6 zu 7 und bei den ganzen Kreuzbalken 6 zu 20.

Die Grösse des Schweizerkreuzes im Verhältnis zur Fahne wird in des Wappenschutzgesetzes anhand einer Zeichnung festgelegt: Der Abstand zwischen Kreuz und Fahnenrand beträgt auf jeder Seite eine Balkenbreite. Das Verhältnis der Länge der Kreuzbalken zur gesamten Seitenlänge der Fahne beträgt somit 5 zu 8.Berechnung der Längenverhältnisse (vgl. Musterzeichnung in Anhang 2 WSchG): Balkenbreite = 6 Einheiten, Länge der Arme = 7 Einheiten (da die Arme des Kreuzes je ein Sechstel länger als breit sind). Gesamte Länge der Kreuzbalken = Armlänge + Balkenbreite + Armlänge = 7 + 6 + 7 = 20. Abstand zum Rand = jeweils Balkenbreite = jeweils 6. Seitenlänge der Fahne = Abstand + Länge der Kreuzbalken + Abstand = 6 + 20 + 6 = 32. Längenverhältnis Kreuz zu Fahne = 20/32 = 5/8.

Schweizerflagge zur See und in der Luft links|mini|80x80px|

Seit 17. April 1941 führen Schweizer Seeschiffe eine rechteckige Nationalflagge im Verhältnis zu 2:3, die «Schweizerflagge zur See» genannt wird. Laut Gesetz darf sie nur von in der Schweiz immatrikulierten Seeschiffen geführt werden ( Seeschifffahrtsgesetz). Definiert ist die Fahne im des Bundesgesetzes vom 23. September 1953 über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge.

Die zu den Genietruppen zählenden Patrouillenboote der Motorbootkompanie der Schweizer Armee führen die Schweizerflagge zur See.Fahnenreglement der Schweizer Armee Eine Marine existiert nicht.

Bereits 1911 wurde für Schiffe auf dem Bodensee eine nichtquadratische Schweizerflagge eingeführt. In ihrer Dienstanweisung für den Betrieb der Bodensee-Dampfschifffahrt vom 15. Januar 1911 legte die Schifffahrtsinspektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Romanshorn die Flaggenordnung für ihre Schiffe fest, wonach «die Heck- und Bugflaggen rechteckig etwa im Verhältnis 2:3 sind». Mit der Flaggenordnung vom 20. Mai 1951 führen die Bodenseeschiffe die am Heck gehisste Flagge in dieser Form.Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 27.

Auch auf Verkehrsflugzeugen kommt diese Flagge zur Anwendung.

Schweizerwappen links|88x88px mini|Autokontrollschild des Kantons Zürich

Das eidgenössische Wappen enthält dieselben Farben und dasselbe Kreuz wie die Fahne: auf rotem Grund ein frei stehendes, weisses Kreuz, dessen vier gleiche Arme «einen Sechstel länger als breit sind». Dies wurde bereits mit Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1889 festgelegt. Dem Text war eine Musterzeichnung des Wappens beigefügt, die jedoch nicht für massgeblich erklärt wurde,Bundesbeschluss betreffend das eidgenössische Wappen vom 12. Dezember 1889 so dass die Form des Wappenschildes und die Grösse des Kreuzes im Verhältnis zum Wappenschild noch nicht definiert waren. In dem seit 2017 gültigen Wappenschutzgesetz heisst es dagegen in : «Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 1 abgebildete Muster massgebend.» Es handelt sich um dieselbe Musterzeichnung, die schon 1889 beigefügt war, mit dem Unterschied, dass sie nunmehr verbindlich ist. Damit sind die Form des Wappens und die Grösse des Kreuzes innerhalb des Wappens festgelegt.

Darstellungen des Wappens, mit variierenden Formen des Wappenschildes, finden sich auf den Schweizer Münzen, auf SBB-Lokomotiven wie der Baureihe Re 420 und SBB Re 6/6, den Kontrollschildern von Autos und auf manchen Gemeindewappen, so in Langendorf SO. Auf einigen Konsumgütern ist ein Logo aufgebracht, das in den Farben und mit einem Kreuz dem Schweizerwappen nachempfunden ist, jedoch nicht die definierte Wappenform aufweist. Dadurch wird ein Konflikt mit WSchG (insbesondere Abs. 4) umgangen. Ein Beispiel ist das Logo von Victorinox auf Schweizer Taschenmessern.Zur Darstellung des Wappens auf Konsumgütern. Zum Gebrauch des Wappens oder eines damit verwechselbaren Zeichens aufgrund eines Weiterbenützungsrechts siehe Artikel 35.

Das Schweizer Rot mini|Verschiedene Varianten des «Schweizer Rot»

Die Farbe des roten Grundes auf Fahne und Wappen war vor der Einführung des Wappenschutzgesetzes (WSchG) gesetzlich nicht festgelegt; traditionell wurden verschiedene Farbtöne verwendet.Informationen zur Schweizerfahne firmenfahnen.ch, Stand 2009. Auch Unternehmen mit Logos, die vom Wappen abgeleitet sind, verwenden verschiedene Farbtöne. Das Logo der Swiss ist dunkler als seinerzeit das Rot im Logo der Swissair. Das heutige Logo von Victorinox hat eine andere Färbung und ist deutlich dunkler als etwa das Rot im Logo von SIGG.Vgl. Markenrecht: Der erbitterte Streit ums Schweizerkreuz welt.de, 31. März 2017; siehe die abgebildeten Logos von Wenger/Victorinox und Swissgear mit deutlich verschiedener Färbung.

In einzelnen Kantonen, die das Rot im Wappen führen, wurde die Farbe nicht definiert und einfach als «Wappenrot» bezeichnet, in anderen Kantonen wurde sie unterschiedlich festgelegt, z. B. als Pantone 032 (Solothurn, Bern und Schwyz) oder Pantone 3G (Obwalden).Wenn nicht nur der Firn sich rötet: Vor dem ersten Bundesfeiertag mit definiertem Wappenrot. In: Neue Zürcher Zeitung, 30. Juli 2007.Oder #F00000, so die Farbkarte in Josef Melchior Galliker, Marcel Giger: Gemeindewappen Kanton Aargau. Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Buchs 2004, ISBN 3-906738-07-8. In der Heraldik wird das helvetische Rot in der Druckfarbe Pantone 032 C angegeben.

Das ab 2007 geltende Corporate Design der Bundesverwaltung definierte das «Schweizer Rot» als Pantone 485, das heisst, zusammengesetzt aus je 100 Prozent Magenta und Gelb. Für die Darstellung im Internet mit sogenannten «websicheren Farben» (eine Farbpalette aus den Anfängen des Internets) wurde das Rot mit dem RGB-Wert #FF0000 empfohlen.

In einem Corporate-Identity-Handbuch des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten von 2008 wurde die Farbe für Publikationen der Organisationseinheit Präsenz Schweiz wie folgt festgelegt.Corporate Identity Manual Switzerland Federal Department of Foreign Affairs (FDFA), Bern, Dezember 2008, S. 38.

+ Corporate Identity Manual (2008): Schweizer LogoVollfarbendruck4-Farben-DruckBildschirm/WebPantoneCMYKRGBHEXFarbmuster1797 C / 1797 U0/100/95/5225/26/39#E11A27

Das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) vom 21. Juni 2013 ist seit 2017 in Kraft. Im wird das Rot des Schweizerwappens und der Schweizerfahne wie folgt festgelegt:

+ Wappenschutzgesetz: Wappen und FahneVollfarbendruck4-Farben-DruckBildschirm/WebPantoneCMYKRGBHEXFarbmuster485 C / 485 U0/100/100/0255/0/0    #FF0000

Geschichte Alte Eidgenossenschaft bis 1798 mini|Die Berner und ihre Verbündeten in der Kirche, vor dem Auszug in die Schlacht bei Laupen 1339. Sie tragen Kreuze aus Leinwandstreifen als Erkennungszeichen auf der Kleidung. Spiezer Chronik (1458). mini|Die Schlacht bei Laupen in der Berner Chronik von Diebold Schilling. Einige der Eidgenossen (links) tragen ein rotes Wappen mit weissem Kreuz auf der Brust. Eine Schweizerfahne gab es damals noch nicht. Die Fahne in der Bildmitte mit weissem Kreuz und vier roten Ecken ist die des gegnerischen Savoyen. mini|Dreieckige Schweizerfahne in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs 1444 (Tschachtlanchronik 1470)

Die Herkunft des Schweizerkreuzes ist ungeklärt. Eine von mehreren Deutungen bringt es mit der legendären Thebaischen Legion in Verbindung.

Das Schweizerkreuz wurde bereits von den Alten Eidgenossen als Feldzeichen verwendet. Bei der Schlacht von Laupen im Jahr 1339 wurden weisse Kreuze aus Leinwandstreifen als Erkennungszeichen am Gewand der Krieger befestigt. Laut der Berner Chronik von Konrad Justinger (1420) waren alle Kämpfer der Eidgenossen bei der Schlacht von Laupen «gezeichnot mit dem zeichen des heiligen crützes, ein wisses crütz in einem roten schilt».Berner Chronik von Konrad Justinger, Ausgabe Bern 1871 (PDF, 31 MB), S. 87 (PDF-Seite 132). Dies ist die früheste dokumentierte Verwendung des Schweizerkreuzes als Feldzeichen.

Ab dem 14. Jahrhundert wurde das weisse Kreuz auf dem Berner Feldzeichen geführt, im 15. Jahrhundert dann auch auf den übrigen eidgenössischen Feldzeichen, den sogenannten Fähnlein. Die Fähnlein wurden jedoch nur für weniger bedeutende Kriegszüge anstelle der Banner verwendet. Offizielle Hoheitszeichen waren in der Alten Eidgenossenschaft nur die Wappen der Kantone. Die Fahnen zeigten deshalb weiterhin die Wappen der Kantone, allenfalls war zusätzlich ein weisses Kreuz aufgeheftet. Zwischen 1450 und 1520 entwickelte sich das weisse Kreuz zum nationalen Erkennungszeichen der Eidgenossen, besonders in Abgrenzung zum burgundischen Andreaskreuz der deutschen Landsknechte. Die Arme des Kreuzes waren in dieser frühen Zeit schmal und oft bis zum Rand durchgezogen wie in den skandinavischen Flaggen. Das weisse Kreuz konnte damals auf rotem oder auch auf andersfarbigem Grund erscheinen, sowohl bei den Fahnen als auch auf der Kleidung der Kämpfer. Der rote Hintergrund ergab sich bei Fahnen mit der Farbe Rot, insbesondere bei der Fahne des Kantons Schwyz.

Die grossen Fahnen als gemeineidgenössisches Feldzeichen konnten auch eine dreieckige Form haben. Die ersten bildlichen Darstellungen des Schweizerkreuzes als Fahne finden sich in der Luzerner Chronik von 1513. Die älteste Darstellung des Schweizerwappens geht auf Johannes Stumpfs Wappenbuch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts zurück.Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zürich 1980, S. 13–15. Etwa seit dieser Zeit wurde das weisse Kreuz als «eidgenössisches Kreuz» bezeichnet.