Das Behindertenrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung betrifft. Es erstreckt sich insbesondere auf Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf gesetzliche Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.vgl. Gesetze und Rechtsgrundlagen Seh-Netz e. V., abgerufen am 16. Februar 2021.
Internationales Recht UN-Behindertenrechtskonvention Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der EU
Nationales Recht Deutschland Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG): „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen; Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht); Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Österreich Bundesbehindertengesetz (BBG)
Schweiz Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Einzelnachweise
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