Als Passerelle-Regelung oder Passerelle-Klausel bzw. Passarelle-Klausel (von französisch passerelle „[kleine] Brücke“, „Überführung“), auch Brückenklausel, wird im Allgemeinen ein Verfahren bezeichnet, in dem ein Gremium, das eine Entscheidung eigentlich einstimmig treffen müsste, einstimmig beschließen kann, diese Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zu treffen. Derartige Regelungen finden sich etwa in manchen Staatsverträgen oder Verwaltungsabkommen der deutschen Bundesländer.

Passerelle-Regelung der EU Bekannt ist die Passerelle-Regelung, die durch den Vertrag von Lissabon in der Europäischen Union eingeführt wurde. Demnach kann der Europäische Rat (das Organ der Staats- und Regierungschefs) einstimmig beschließen, dass in bestimmten Politikbereichen, für die im Rat der Europäischen Union eigentlich Einstimmigkeit vorgesehen ist, mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden kann. Allerdings haben in diesem Fall die nationalen Parlamente (in Deutschland also Bundestag und Bundesrat) ein Vetorecht; sie könnten also eine derartige Entscheidung des Europäischen Rates blockieren.

Vollständig lautet die betreffende Stelle (Artikel 48 Absatz 7) im neuen EU-Vertrag:Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union (PDF; 1,5 MB) auf europa.eu

Passerelle-Regelung im Grundgesetz Das Grundgesetz kennt mit dem 2009 neu eingefügten Abs. 2 Satz 2 GG ebenfalls eine solche Regelung.Änderung Artikel 91c GG vom 1. August 2009, buzer.de

Einzelnachweise

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