mini|Haremstor im Mogul-Palast von Fatehpur Sikri (um 1570)
Der Ausdruck Harem (von ) bezeichnet einen abgeschlossenen und bewachten Wohnbereich eines Serails oder Hauses, in dem die Frauen, die weiblichen Angehörigen und die unmündigen Kinder eines muslimischen Familienoberhaupts leben (im Gegensatz zum Selamlık). Wie im Arabischen bestimmt die Ambivalenz des Begriffes auch seine Bedeutung im deutschen Sprachgebrauch. Er steht einerseits für den geschützten Bereich, andererseits für weibliche Bewohner des Bereichs.
Die Städte Mekka und Medina werden im Arabischen als Ḥaram (gemeinsam in der Dualform als al-ḥaramain) bezeichnet, ein Begriff, der vom selben Wortstamm wie ḥarām abgeleitet wird.Leslie P. Peirce: The imperial harem: women and sovereignity in the Ottoman Empire. Oxford University Press, New York 1993, ISBN 0-19-507673-7, S. 3–5.
Islam Osmanisches Reich Im Bewusstsein und in der Vorstellung der Europäer sind der Harem als Ort und der Harem als Ansammlung von Frauen abhängig von den Phantasien und Mythen, die sich um den Harem der osmanischen Sultane ranken.Elçin Kürsat:
mini|Fiktive Haremsszene mit Sultan von Jean-Baptiste van Mour (1671–1737), der 1699–1711 in Istanbul lebte mini|Räume der Sultansmutter (Valide Sultan) im Harem des Topkapı Sarayı in Istanbul mini|Haremsdamen bei sommerlichen Vergnügungen an den Süßen Wassern Europas, in den Palastgärten am Goldenen Horn, Miniatur aus Hubannâme ve Zenannâme von Fâzıl-i Enderunî, Illustration des späten 18. JahrhundertsMadeline C. Zilfi: Women in the Ottoman Empire: Middle Eastern women in the early Modern Era. Brill, Leiden 1997, ISBN 90-04-10804-1, S. 163 mini|Niederkunft im Harem, Miniatur aus Hubannâme ve Zenannâme von Fâzıl-i Enderunî, Illustration des späten 18. Jahrhunderts Selbst Berichte und Gemälde europäischer Besucher Konstantinopels, die vor allem seit dem 16. Jahrhundert in großer Zahl entstanden und deren Urheber manchmal vorgaben, alles aus eigener Anschauung zu kennen, waren davon abhängig.
Die vermeintlichen Zustände wurden in der Folge mitsamt dem Namen „Harem“ auf Vergleichbares in anderen Kulturen und Regionen und zu anderen Zeiten übertragen, so zum Beispiel auf den „Harem“ der ägyptischen Pharaonen und der chinesischen Kaiser.
Die Sicht auf den Harem der osmanischen Sultane als Ort von Polygamie und Vielweiberei zeigt sich beispielsweise in einem Bericht des osmanischen Dolmetschers und Chronisten Osman Ağa aus Temeschwar (* um 1671; † nach 1725), der sich an die Vorschriften des Korans anlehnt.Koran, Sure 4, Verse 1–3; Sure 23, Verse 1–6
Ein Harem mit mehreren Ehefrauen oder Nebenfrauen war im Osmanischen Reich allerdings nicht allzu häufig anzutreffen. In den arabischen Provinzen gab es wahrscheinlich eine größere Verbreitung als in den europäischen und anatolischen. So hatten im 19. Jahrhundert in Nablus 16 % der muslimischen Männer mehr als eine Frau, in Damaskus waren es 12 %, in Istanbul hingegen nur 2 %. Der Harem des osmanischen Sultans () war der größte seiner Zeit. Im Topkapı-Palast gab es über 300 Räume, die für den Harem von manchmal mehr als 800 (anno 1633) Frauen bereitstanden.Leslie P. Peirce: The imperial harem: women and sovereignity in the Ottoman Empire. Oxford University Press, New York 1993, ISBN 0-19-507673-7, S. 122.Bertrand Michael Buchmann: Österreich und das Osmanische Reich. Eine bilaterale Geschichte. WUV-Universitätsverlag, Wien 1999, ISBN 3-85114-479-1, S. 69. Doch war der Harem vom 16. bis ins 19. Jahrhundert nicht nur ein Ort des von Regeln bestimmten sexuellen Vergnügens für den Sultan, sondern mehr noch ein Ort der dynastischen Reproduktion und damit ein Ort der Familien- und somit der Reichspolitik.Leslie P. Peirce: The imperial harem: women and sovereignity in the Ottoman Empire. Oxford University Press, New York 1993, ISBN 0-19-507673-7, S. 3.
Im Harem des Sultans herrschte eine strenge Hierarchie. An der Spitze stand die Sultans-Mutter (Valide Sultan), nach ihr folgten die Prinzessinnen osmanischen Geblüts (Sultana), dann kam die erste Hauptfrau (, plural ), die Mutter von Kindern des Sultans (nach der Geburt eines Sohnes wurde eine neue Kadın ausgewählt), danach die Favoritinnen ( von ), sodann die Ikbal und die Gözde (die der Sultan erblickt hat, und die des Sultans Taschentuch bekommen haben), die Haremsdienerinnen (auch odalık, „Odalisken“; von ), die Harems-Schülerinnen (Palastsklavinnen) und am Ende die Arbeitssklavinnen. Die Sultansmutter hatte großen Einfluss auf den Harem, da sie als ehemalige haseki am besten über die Gepflogenheiten Bescheid wusste. Sie suchte dem Sultan fast immer die neuen Ikbal für sein Schlafgemach aus. Auch versuchte sie, Monogamie zu verhindern, damit keine Frau zu viel Einfluss gewinnen konnte.Roswitha Gost: Die Geschichte des Harems. Verlag Albatros, Düsseldorf 202, ISBN 3-491-96044-4, S. 188 ff. Die nächstwichtige Person im Harem war der oberste der Schwarzen Eunuchen (Kızlar Ağası). Dieser kontrollierte die Arbeit aller anderen Eunuchen, deren Aufgabe darin bestand, die Frauen des Harems zu unterrichten und für deren Körperpflege zu sorgen, sowie Geldangelegenheiten des Harems zu regeln. Der Kızlar Ağası war auch das Bindeglied zwischen dem Harem und der Außenwelt.Fariba Zarinebaf-Shahr. In: Jonathan Dewald (Hrsg.): Europe, 1450 to 1789; Encyclopedia of the Early Modern World. Charles Scribner’s Sons, New York 2004, Band 3, S. 132.Roswitha Gost: Die Geschichte des Harems. Verlag Albatros, Düsseldorf 2002, ISBN 3-491-96044-4, S, 72.
Die aus dem Harem vom Sultan für sich ausgesuchten Bettgenossinnen nannte man Ikbal (- die nur eine Nacht mit dem Sultan verbrachten), diese wurden dann eventuell zu Kadinen; sie führten streng abgeschlossen im Serail ihren eigenen Hofstaat mit Eunuchen und Haremsdienerinnen. Alle Kinder des Sultans, ob von Haupt- oder Nebenfrauen, galten als legitim. Die Damen des Harems waren fast ausschließlich nicht-muslimischer Herkunft aus vielen Ländern, da es verboten war, Muslime zu versklaven. Die Harems-Schülerinnen wurden in vielen Fertigkeiten unterrichtet, so lernten sie türkisch lesen und schreiben, Näh- und Stickarbeiten, Tanzen, Singen und Musizieren. Sie wurden dann oft an Würdenträger verheiratet, so sie nicht im Sultans-Harem verblieben. Dort waren sie für den persönlichen Dienst bei den höherrangigen Damen oder sogar beim Sultan vorgesehen. In diesem Falle wurden sie genannt. Aus ihren Reihen wählte der Sultan (oder die valide sultan) seine neuen Ikbal. Unmittelbar der Sultansmutter unterstand die kahya kadın, die Oberaufseherin des Harems.Roswitha Gost: Die Geschichte des Harems. Verlag Albatros, Düsseldorf 2002, ISBN 3-491-96044-4, S. 171–175.
Üblicherweise lebten auch die ledigen Töchter des Sultans (sultana) im Harem. Für sie diente er ebenfalls zur Erziehung. Wenn eine osmanische Prinzessin an einen hohen Würdenträger verheiratet wurde, so hatte dieser eine sehr große Morgengabe zu entrichten, meist einen Palast am Bosporus-Ufer für seine neue Gattin. Eine eventuell bestehende Ehe oder einen vorhandenen polygamen Haushalt hatte er unverzüglich aufzulösen. Dieser Sultans-Schwiegersohn (DamadLeslie P. Peirce: The imperial harem: women and sovereignity in the Ottoman Empire. Oxford University Press, New York 1993, ISBN 0-19-507673-7, Vokabular S. XIII.) stand dem Rang nach lebenslang unter seiner Gemahlin und lebte meist auch getrennt von ihr.Roswitha Gost: Die Geschichte des Harems. Verlag Albatros, Düsseldorf 2002, ISBN 3-491-96044-4, S. 201 ff.
Im 16. und 17. Jahrhundert wurde der Harem ein bedeutendes Machtzentrum im Herrschaftsgefüge des osmanischen Reiches. Die Lieblingsfrauen, Mütter und Großmütter der Sultane wie Roxelane, Frau Süleymans I., oder Kösem Mahpeyker, Frau Ahmeds I., Mutter Murads IV. und İbrahims sowie Großmutter Mehmeds IV., übten entscheidenden Einfluss aus, weswegen man diese Zeit als kadınlar saltanatı (Weiberherrschaft) bezeichnete.
Nachdem am 24. April 1909 Truppen der Jungtürken den Harem des abgesetzten Sultans Abdülhamid II. gestürmt, den Obereunuchen an eine Laterne der Galatabrücke gehängt und die Sklavinnen und Eunuchen freigelassen hatten, wurden die Familien der Sklavinnen, soweit sie eruierbar waren, aufgefordert, ihre Töchter aus Konstantinopel abzuholen und heimzubringen (meist in den Kaukasus). Doch für viele ehemalige Haremsbewohnerinnen blieb nur der Ausweg, sich für Geld im Abendland bestaunen zu lassen. Bei einer Völkerschau in Wien vor dem Ersten Weltkrieg war eine solche Gruppe von Frauen und Eunuchen zu sehen.Roswitha Gost: Die Geschichte des Harems. Verlag Albatros, Düsseldorf 2002, ISBN 3-491-96044-4, S. 261–263.
Mustafa Kemal Atatürk, der Begründer der modernen Türkei, verbot für die Republik die Vielweiberei. Tunesien ist der zweite Staat in der islamischen Welt, in dem Polygynie ebenfalls gesetzlich verboten ist, in anderen islamischen Ländern ist sie erlaubt und wird auch praktiziert.
Mogulreich In der Blütezeit des Mogulreichs (1526–1707) im Norden Indiens war die Situation insgesamt vergleichbar. Alle vier großen Palastanlagen der Moguln in Delhi, Fatehpur Sikri, Lahore und Agra verfügten über baulich getrennte und durch separate Tore, hohe Mauern und jalis gegen Einflüsse und Blicke von außen abgeschottete Frauenbereiche (zenana) – eine Konstellation, die vielfach auch von den mogultreuen Rajputenfürsten übernommen wurde (z. B. im Amber-Fort bei Jaipur). Mit der aus einer persischen Familie stammenden Nur Jahan (1577–1645), der 20. Gemahlin Kaiser Jahangirs, erreichte eine Frau großen Einfluss auf die Politik; außerdem tat sie sich als Bauherrin hervor. Ihre Nichte Mumtaz Mahal (1593–1631) heiratete als dritte Ehefrau Prinz Khurram, den späteren Mogulherrscher Schah Jahan. Ihr politischer Einfluss war allerdings deutlich geringer; sie starb bei der Geburt ihres 14. Kindes. Ihr zu Ehren entstand das Taj Mahal.
Der Harem als homosozialer Raum Frauen wurden in traditionellen muslimischen Gesellschaft aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im inneren Bereich des Hauses, der für alle (fremden) Männer harām, also verboten war, übten sie aber zum Teil erheblichen, mitunter auch politischen Einfluss aus. Auch führte die Segregation nach Geschlecht dazu, dass spezifische Frauenberufe für zumeist Unterschichtsangehörige entstanden, die Dienstleistungen für die Frauen des Harems erbrachten, etwa als Hebamme, Händlerin oder Leichenwäscherin. Höfische Harems hatten teilweise auch weibliches Wachpersonal. Wie in allen homosozialen Räumen kam es immer wieder auch zu homosexuellem Verhalten unter den Bewohnerinnen.Wiebke Walther: Frauen VII: Islam. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. 4. Auflage, Bd. 3, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, Sp. 271.
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