mini|hochkant|Verkündung im Reichsgesetzblatt vom 19. März 1930 Der Young-Plan (auch Neuer Plan) war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Friedensvertrags von Versailles regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten unter Vorsitz des amerikanischen Industriellen und Diplomaten Owen D. Young, der dem Plan den Namen gab, vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt. Die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Der Young-Plan löste den 1924 beschlossenen Dawes-Plan ab, der die deutschen Reparationszahlungen nur vorläufig festgelegt hatte. Er trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber wegen der Weltwirtschaftskrise nach nur einem Jahr Laufzeit im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt. Da Deutschland durch die deutsche Bankenkrise im Juli 1931 dauerhaft zahlungsunfähig geworden war, wurde er im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben. In der Forschung sind mehrere Fragen mit Bezug auf den Young-Plan umstritten, so etwa seine Bewertung, seine Rolle beim Aufstieg der NSDAP und die tieferen Ursachen seines Scheiterns.

Ursprünge Der Versailler Vertrag legte 1919 fest, dass Deutschland Reparationen an die Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien, Belgien und einige andere kleinere Mächte zahlen musste. Dies wurde begründet mit Artikel 231, in dem Deutschland anerkennen musste, dass es mit seinen Verbündeten „als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich [… sei], die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben“. Die Formulierung war nicht als moralisches Verdikt über die deutsche Kriegsschuld gemeint, wirkte aber so und trug dazu bei, dass die Verpflichtung, Wiedergutmachung zu leisten, von Deutschland nicht anerkannt wurde.Eckart Conze: Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt. Siedler, München 2018, ISBN 978-3-8275-0055-7, S. 320 f., 360 und 464 ff. Dass es den Versailler Vertrag, der zudem die Höhe der zu leistenden Reparationen nicht festschrieb, dennoch ratifizierte, lag am Ultimatum der Siegermächte vom 16. Juni 1919, nach dem andernfalls die Kriegshandlungen wieder aufgenommen würden. Der Vertrag wurde daher in Deutschland als inakzeptables „Diktat“ wahrgenommen.Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte. Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-89850-057-8, S. 161 und 165; Pierre-Yves Hénin: Juin 1919, l’Allemagne face au Traité de Versailles. La tentation de la résistance à l’Est. In: Revue de l'OFCE 171 (2021), Heft 1, S. 15–35, hier S. 15 f. und 26 f.

Ein Grund dafür, dass die Siegermächte auf deutschen Reparationszahlungen bestanden, war ihre eigene Verschuldung bei den Vereinigten Staaten: Die Amerikaner gewährten ihren europäischen Verbündeten nach ihrem Kriegseintritt 1917 großzügig Kredite. Diese interalliierten Kriegsschulden forderten sie bereits ab 1919 wieder zurück.Denise Artaud: La question des dettes interalliees et la reconstruction de l' Europe (1917–1929). Bd. 1, Champion honore, Paris 1978, S. 94–145; Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 41, 70, 77 u. ö. Insgesamt ging es um 1,9 Milliarden US-Dollar, hinzu kam noch ein 1919 auf zehn Jahre gewährter Kredit in Höhe von 407 Millionen Dollar, mit dem Frankreich den Amerikanern das nach dem Weltkrieg im Lande zurückgelassene militärische Material bezahlt hatte. Die amerikanischen Forderungen, diese umgerechnet über 40 Milliarden Franc zu verzinsen und zu tilgen, wurde in der französischen Öffentlichkeit empört zurückgewiesen, der ehemalige Bündnispartner USA antisemitisch als „Uncle Shylock“ beschimpft.Benjamin D. Rhodes: Reassessing „Uncle Shylock“: The United States and the French War Debt, 1917–1929. In: The Journal of American History 55, Heft 4 (1969), S. 787–803, hier S. 788 f.; der französische Staatshaushalt sah für das Jahr 1920 Ausgaben in Höhe von rund 27 Milliarden Franc vor, Gaston Jéze: The Economic and Financial Position of France in 1920. In: The Quarterly Journal of Economics 35, Heft 2 (1921), S. 175–214, hier S. 186.

Die USA ihrerseits ratifizierten den Versailler Vertrag nicht und verlangten daher keine Reparationen von Deutschland.Vincent Touzé: „Allemagne paiera“ (1918–1932) Chronologie d’un échec et essai d’analyse cliométrique contrefactuelle de l’impact générationnel des réparations allemandes. In: Revue de l’OFCE 171 (2021), Heft 1, S. 279 –310, hier S. 286 Sie stellten sich auf den Standpunkt, beide Schuldenarten hätten nichts miteinander zu tun und verlangten von den europäischen Siegermächten entsprechend ihrer Zahlungsfähigkeit zu zahlen, das heißt, auch wenn sie keine Reparationseinnahmen aus Deutschland erhalten sollten.Robert Self: Britain, America and the War Debt Controversy. The Economic Diplomacy of an Unspecial Relationship, 1917-45. Routledge, Abingdon 2006, S. 55–58 u. ö. 1922 scherten auch die Briten aus der gemeinsamen Reparationsfront aus. Am 1. August verkündete Lord President of the Council Arthur Balfour, Großbritannien sei bereit, auf sämtliche Reparationen zu verzichten, wenn die USA nicht mehr auf Rückzahlung der interalliierten Kriegsschulden bestehen würden.Denise Artaud: Die Hintergründe der Ruhrbesetzung 1923. Die interalliierten Kriegsschulden. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 27, (1979), Heft 2, S. 241–259, hier S. 246.

Die Höhe der deutschen Reparationsverpflichtung wurde erst 1921 festgelegt, und wieder wurde Deutschland durch ein weiteres Ultimatum dazu gebracht, einzuwilligen.Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, ISBN 978-3-406-66049-8, S. 417 f. Die gesamte Reparationsschuld wurde auf 132 Milliarden Goldmark festgelegt, was 250 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts entsprach. Diese Summe, zu der noch die Verzinsung hinzukam, war in drei Tranchen eingeteilt: Mit der ersten in Höhe von zwölf Milliarden Goldmark sollten die Kriegsschäden wiedergutgemacht werden, die die Siegermächte erlitten hatten; mit der zweiten Tranche in Höhe von 38 Milliarden Goldmark sollten die interalliierten Kriegsschulden getilgt werden; die dritte Tranche mit dem Löwenanteil von 82 Milliarden Goldmark war an Bedingungen geknüpft, die es unwahrscheinlich machten, dass Deutschland sie je würde bezahlen müssen. Sie war zur Beruhigung der öffentlichen Meinung in den Gläubigerstaaten gedacht, die auf möglichst hohen deutschen Reparationen bestand.Vincent Touzé: „Allemagne paiera“ (1918–1932) Chronologie d’un échec et essai d’analyse cliométrique contrefactuelle de l’impact générationnel des réparations allemandes. In: Revue de l’OFCE 171 (2021), Heft 1, S. 279 –310, hier S. 285; Tobias Straumann: 1931. Die Finanzkrise und Hitlers Aufstieg, wbg Theiss, Darmstadt 2020, ISBN 978-3-8062-4073-3, S. 41. „Le boche paiera tout“ – „der Boche wird alles bezahlen“, war eine in Frankreich verbreitete Überzeugung.Carl-Ludwig Holtfrerich: Die deutsche Inflation 1914–1923. Ursachen und Folgen in internationaler Perspektive, Walter de Gruyter, Berlin 1980, ISBN 978-3-11-008318-7, S. 138 f. Bereits 1920 war auf der Konferenz von Spa der Verteilungsschlüssel für die deutschen Reparationen festgelegt worden: Frankreich sollte 52 % bekommen, Großbritannien 22 %, Italien 10 %, Belgien 8 % und die restlichen 8 % wurden unter den übrigen Siegermächten aufgeteilt.Vincent Touzé: „Allemagne paiera“ (1918–1932) Chronologie d’un échec et essai d’analyse cliométrique contrefactuelle de l’impact générationnel des réparations allemandes. In: Revue de l’OFCE 171 (2021), Heft 1, S. 279–310, hier S. 285.

Tatsächlich zahlte „der Boche“ aber wenig oder nichts, unter anderem weil bei der Zahlung der ersten Reparationsmilliarde 1921 ein Inflationsschub ausgelöst worden war: Die Reichsbank kaufte mit frisch geschöpfter Papiermark auf dem Schweizer Markt Gold in der geforderten Höhe, was den Kurs der Mark abrupt sinken ließ. Weitere Devisen zum Reparationstransfer konnten auf diesem Weg nicht beschafft werden.Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, ISBN 3-534-07250-2, S. 138 f. Die Wirtschaftsprobleme, die mit der sich seit 1918 beschleunigenden deutschen Inflation einhergingen, trugen dazu bei, dass Deutschland mit den Reparationszahlungen in Rückstand geriet. Daher griffen Frankreich und Belgien im Januar 1923 zu einer Politik der „produktiven Pfänder“: Ihre Truppen besetzten das Ruhrgebiet, um die dortige Steinkohleproduktion als Reparationsleistung zu beschlagnahmen. Dies wurde durch einen Generalstreik in den besetzten Gebieten verhindert, den die Reichsregierung aus der Notenpresse finanzierte. Der Wertverlust der Mark steigerte sich zur Hyperinflation.Eberhard Kolb, Dirk Schumann: Die Weimarer Republik (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 16). 8. Auflage, Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-71267-4, S. 51 ff. Dadurch wurde die Inlandsverschuldung, mit der das Deutsche Reich den Krieg finanziert hatte, komplett entwertet, während die Siegermächte Großbritannien und Frankreich mit einer Inlands- und Auslandsverschuldung im Wert von 144 bzw. 125 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts belastet blieben.Vincent Touzé: „Allemagne paiera“ (1918–1932) Chronologie d’un échec et essai d’analyse cliométrique contrefactuelle de l’impact générationnel des réparations allemandes. In: Revue de l’OFCE 171 (2021), Heft 1, S. 279–310, hier S.

Ein Ausweg aus der Pattsituation der Ruhrbesetzung wurde durch Internationalisierung des Konflikts erreicht: Unter Vorsitz des amerikanischen Bankiers Charles G. Dawes erarbeitete ein internationales Expertenkomitee 1924 den Dawes-Plan, den ersten Reparationsplan, der tatsächlich zu Zahlungen an die Reparationsgläubiger führte.Tobias Straumann: 1931. Die Finanzkrise und Hitlers Aufstieg, wbg Theiss, Darmstadt 2020, ISBN 978-3-8062-4073-3, S. 43 f. Mit der gleichzeitig aufgelegten Dawes-Anleihe, die als Anschubfinanzierung diente, war nämlich der amerikanische Kapitalmarkt für Deutschland geöffnet worden, und langfristige Anleihen sowie kurzfristige Kredite flossen in Milliardenhöhe ungefähr hälftig an die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand im Reich. Dadurch wuchs die Wirtschaft der Weimarer Republik in den sogenannten goldenen zwanziger Jahren deutlich, und trotz passiver Handelsbilanz waren genug Devisen vorhanden, um die Annuitäten des Planes zu begleichen.Carl-Ludwig Holtfrerich: Amerikanischer Kapitalexport und Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft 1919–1923 im Vergleich zu 1924–1929. In: Michael Stürmer (Hrsg.): Die Weimarer Republik. Belagerte Civitas. 2., erw. Auflage. Athenäum Verlag, Königstein/Ts. 1985, S. 131–157.

Zustandekommen und Inhalt Probleme des Dawes-Plans