mini|Darstellung der Devşirme im Süleymanname Als Knabenlese oder Dewschirme (, von , , , ‚Blutzoll‘), auch Knabenzins oder Kindertribut, bezeichnet man das System der im Osmanischen Reich seit dem späten 14. bis ins frühe 18. Jahrhundert praktizierten Aushebung bzw. Zwangsrekrutierung von Söhnen aus christlichen Familien, um sie im Innern des Reiches zum Islam zu bekehren, auszubilden und anschließend zum Teil an hervorgehobener Stelle im Militär- und Verwaltungsdienst einzusetzen; vor allem die Infanterie der Osmanen, die Elitetruppe der Janitscharen, rekrutierte sich zeitweise überwiegend aus der Knabenlese.Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 42.

Geschichte und Praxis der Devşirme Erste Erwähnung, Aushebungsverfahren Zum ersten Mal erwähnt wird Devşirme in einer Rede des Metropoliten von Thessaloniki aus dem Jahr 1395; der zweitälteste Beleg ist ein Brief von Sinan Pascha an die Einwohner von Ioannina aus dem Jahr 1430,V. L. Ménage: Devshirme. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition [EI2]. 12 Bände. Brill / Luzac, Leyden / London 1960–2004. Band 2 (1965), S. 210–212. unter Murad II. (1404–1451) gilt es bereits als systematisiert. Dabei wurden nach Art einer Steuererhebung von den christlichen Untertanen des Reichs, vor allem auf dem Balkan, aber auch in Anatolien,Bursa, Lefke, Iznik, Batum, ganz Kleinasien; V. L. Ménage: Devshirme. In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2]. 12 Bände. Brill / Luzac, Leyden / London 1960–2004. Band 2 (1965), S. 212. in unregelmäßigen Abständen (jährlich, fünfjährlich, alle vier Jahre u. a. m.) und in unterschiedlicher Intensität (jede 40. Familie)MV. L. Ménage: Devshirme. In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2]. 12 Bände. Brill / Luzac, Leyden / London 1960–2004. Band 2 (1965), S. 212. junge Männer im Alter von acht bis maximal 20, meist mit 14 Jahren, ausgehoben. Die Bevölkerung der teilautonomen Klientelstaaten wie Moldau oder die Walachei waren nicht betroffen. Als Hauptrekrutierungsgebiete galten Bosnien, die Herzegowina, Bulgarien und Albanien.

Die Auswahl erfolgte normalerweise nach einem festgelegten Verfahren:Insofern lässt sich Mordtmann nicht zustimmen, der das Vorgehen mit einem „afrikanischen Sklaven-Raid“ vergleicht; J. H. Mordtmann: Dewshirme. In: The Encyclopedia of Islam [EI1]. 5 Bände. Brill, Leyden 1913–1936, Band 1 (1913), S. 952. ein höherer Janitscharenoffizier, der Yayabaşı, bereiste in Begleitung eines Sekretärs und einiger Soldaten die einzelnen Gerichtsbezirke (kaza), wo die (orthodoxen) Priester im Beisein der Väter die Taufregister vorzulegen hatten, um nur christlich getaufte Kinder auszuwählen (siehe Abbildung oben). Die Knaben durften nicht einziger Sohn sein, kein Türke, kein Muslim und keine Waise und mussten einen ordentlichen Leumund besitzen.Karlsruher Türkenbeute, Kap. „Knabenlese“

Bewaffneter Widerstand der Eltern konnte mit Hinrichtung noch auf der Schwelle des Hauses bestraft werden.Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 110. Juden, Muslime und Sinti und Roma waren von der Devşirme ausgenommen. Die städtische Bevölkerung, vor allem im europäischen Teil des Reichs, galt im Allgemeinen als exemt (Konstantinopel, Galata, Nauplia). Auch hier gab es aber Ausnahmen, so dass u. a. auch Athen betroffen war.V. L. Ménage: Devshirme. In: The Encyclopedia of Islam. New Edition [EI2]. 12 Bände. Brill / Luzac, Leyden / London 1960–2004. Band 2 (1965), S. 210. Ausgenommen waren die griechischen Inseln, vor allem Chios und Rhodos,Bei der Kapitulation von Rhodos 1522 zählte die Befreiung der Einwohnerschaft von der Knabenlese zu den Übergabebedingungen. ebenso bestimmte Berufsgruppen (Handwerker).

In Gruppen von 100 bis 150 wurden die etwa 10.000 Knaben aus der Devşirme nach Istanbul geführt, wo sie freiwillig oder gegen ihren Willen das islamische Glaubensbekenntnis ablegten und beschnitten wurden.

Ausbildung, Karriere Anschließend teilte man die Ausgehobenen in zwei Gruppen ein, von denen die klügeren, hübscheren und kräftigeren zur weiteren Ausbildung an einen der Sultanspaläste in Galata, Adrianopel und Istanbul (Ibrahim-Pascha-Palast) geschickt wurden. Dort unterzog man sie einer sorgfältigen, meist mehr als 14 Jahre dauernden körperlichen und geistigen Ausbildung. Die Palastschulen (Enderun) waren vollkommen von der Außenwelt abgeschirmt und vermittelten neben Türkisch, Persisch und Arabisch auch Kalligraphie, Literatur, Theologie und Recht. Auch die körperliche Ertüchtigung stand auf dem Lehrplan (Bogenschießen, Reiten).Karlsruher Türkenbeute, Kap. „Knabenlese“

Die Übrigen wurden türkischen Bauern- und Soldatenfamilien in Anatolien und Rumelien, dem europäischen Reichsteil, zugeteilt, wo sie drei bis sieben Jahre Frondienst leisteten und dabei türkische Lebensweise und Sprache kennen lernten. Obwohl sie nun „osmanisiert“ waren, galten sie als acemi oglanlar („unerfahrene Jungen“). Anschließend wurden sie in die Hauptstadt zurückgeschickt, wo sie in den Sultansgärten oder auf den Werften, einige auch im Palast, in harter Disziplin zum Teil schwere Arbeiten zu verrichten hatten. Wenn sie Ausgang hatten, waren sie für ihre Zügellosigkeit gefürchtet.„Die ausgelassenste und zügelloseste Bande und […] deshalb in ganz Constantinopel mehr gefürchtet als selbst die Janitscharen“; Zinkeisen, Band 3, S. 226. Anschließend wurden sie im Alter von etwa 22 Jahren freigelassen. Viele wurden Sipahi (Reitersoldat mit Lehen) und Teil der Kavallerie, wo sie oft die höchsten Offiziere stellten; der Rest wurde auf die verschiedenen Janitscharenkorps aufgeteilt. Als fest besoldete Truppe besaßen sie gesetzlich geregelte Rechte, wie freie Wohnung in eigenen Kasernen, Verpflegung, Altersversorgung und Sold auch bei Krankheit und Dienstunfähigkeit,„Nebst dem Solde haben sie die Versicherung, dass ihnen ihr Sold unverrückt gegeben werden muss, wenn sie auch gleich lahm und zu einem Kriegs-Diensten untüchtig werden sollten“. Steuerfreiheit usw.

Da die Auserwählten unter den Zwangsbekehrten nicht zur (englisch für „Unterordnung“), sondern zu (englisch für „Respektsperson“), also zur Herrschaft erzogen wurden,Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 3. standen den Absolventen der Palastschule nach ihrer Freilassung im Alter von etwa 22 Jahren die höchsten zivilen und militärischen Posten offen: Sie konnten Sandschakbey (Provinzgouverneur), Beylerbey (Gouverneur einer Großprovinz), Wesir oder sogar Großwesir werden. Schon Mehmed II. (1432–1481) hatte die Devşirme als Zugangstor zu den höchsten Verwaltungsämtern ausgestaltet: Alle seine Großwesire entstammten dieser Gruppe.Tore Kjeilen: Devsirme. In: Looklex Encyclopedia. Auch der Aufstieg in die eigentliche Sultansfamilie war möglich, indem der Herrscher dem Gefolgsmann eine seiner Schwestern, Töchter oder Haremsdamen zur Frau gab. Hatte der bisherige „Sklave“ (qul) bisher nur an der Agnation teilgenommen und gehörte als Freigelassener indirekt zur Herrscherfamilie, so war er nun direkt mit dem Herrscherhaus verwandt.

Es handelte sich bei der Devşirme demnach um das Eingangsstadium eines langfristig angelegten, systematischen Erziehungsprojekts für die künftige Reichselite. Die übrigen Untertanen, vor allem sämtliche Muslime und alle Türken, wurden dadurch von den Führungspositionen ausgeschlossen und blieben auf Karrieren in Jurisprudenz und Religion beschränkt; dasselbe galt naturgemäß auch für die (muslimischen) Kinder der unter der Devşirme Aufgestiegenen; die Karriere ihrer Väter war ihnen verwehrt. Als die Janitscharen daher 1651 für ihren Stand die Erblichkeit durchsetzten, war dies ein einschneidender Eingriff zu Ungunsten der militärischen Leistungsfähigkeit und der Anfang vom Ende der osmanischen Expansion.Laut Glassé, Dictionary, S. 206, durften die Janitscharen erst seit 1581 heiraten.

Rechtlicher Status, religiöse Legitimierung Die Zwangsbekehrten waren zunächst Sklaven (qul) ihres neuen Herrn, des Padischah, der sie jederzeit ohne Gerichtsverfahren verurteilen und auf bloßen Befehl hin sogar hinrichten lassen konnte.Vgl. Faroqhi, Kultur, S. 42.

Als Legitimationsbasis für Devşirme wurde Sure 8, Vers 41 im Koran herangezogen:Gudrun Krämer: Geschichte des Islam. C. H. Beck Verlag, München 2005, hier: Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2005, S. 208 f. Daraus sollte sich der Anspruch auf jeden fünften Knaben ergeben.

Das Islamrecht (Scharia) sah in dieser Stellungnahme des Koran, der Kriegszeiten betraf, jedoch keinen Bezug zur Praxis der Devşirme, und alle Gelehrten des Islamischen Rechtes waren sich einig, dass die Versklavung und Zwangsbekehrung christlicher Reichsuntertanen mitten im Frieden gegen die Vorschriften des religiösen Rechts verstieß.Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 43 Anm. 2, S. 110. Die Knabenlese entbehrte daher nach Ansicht der muslimischen zeitgenössischen Rechtslehre jeder religiösen Legitimation. Sie erklärt sich einzig und allein aus der Staatsnotwendigkeit, d. h. dem Interesse des Sultans, ein neues Heer als unabhängige Machtquelle zu besitzen, und aus der rechtlichen Fiktion, dass der ursprüngliche Kriegszustand mit den Unterworfenen noch nicht beendet sei, d. h. einer Verewigung des Kriegszustandes (Dschihad), wonach die weitere Existenz der Bevölkerung ins Belieben des jeweiligen Herrschers gestellt sei.Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 52.

Umfang, Auswirkungen Die zahlenmäßigen Auswirkungen der Devşirme werden unterschiedlich beurteilt: Sie reichen von der Aussage, sie habe „nur wenige Dörfer in größeren zeitlichen Abständen“ betroffen und „blieb wohl ohne demografische Auswirkungen“,Klaus Kreiser: Osmanisches Reich (bis 1683): Geburt und Aufstieg einer Weltmacht. In: Brockhaus multimedial 2007 premium. bis zur Annahme schwerer demographischer Schäden; so verloren Morea (Peloponnes) und Albanien aus diesem Grund einen guten Teil ihrer Bevölkerung, litten unter Arbeitskräftemangel und Wertminderung der Lehnsgüter.Zinkeisen, Geschichte des Osmanischen Reiches, Band 3, S. 220; zit. nach Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 110. Viel gravierender war jedoch der moralische Effekt der Knabenlese: Die Eltern der Verschleppten, die nicht selten den sexuellen Missbrauch ihrer Kinder befürchteten,Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 64. blieben oft in Verzweiflung zurück; die unterworfene christliche Bevölkerung leistete gelegentlich offenen oder verdeckten Widerstand, oft durch die Drohung ganzer Bevölkerungsteile, zum Feind überzulaufen, meist aber in Form von Bestechung.Basilike D. Papoulia: Ursprung und Wesen der „Knabenlese“ im osmanischen Reich. München 1963, S. 109 f.; Karlsruher Türkenbeute: Abschnitt „Knabenlese“; www.tuerkenbeute.de

Niedergang der Devşirme Die Knabenlese wurde aufgrund ihrer Aufstiegsmöglichkeiten für islamische Familien immer interessanter; seit dem 17. Jahrhundert schmuggelten daher immer mehr Muslime und Türken, aber auch Juden und Sinti und Roma ihre Kinder auf dem Weg über Devşirme unter die Janitscharen. Diese hatten bereits 1581 die Eheerlaubnis erhalten; 1651 erzwangen sie die Erblichkeit ihres Standes und schlossen damit Neuzugänge aus. Die Folge waren ein Nachlassen der militärischen Eignung, Abkehr vom Leistungsprinzip, Aufgabe der sorgfältigen Erziehung sowie ein um sich greifendes Beziehungsunwesen, Protektionismus und Korruption. Der osmanische Staatsmann Koçi Bey († um 1650), der „Montesquieu der Osmanen“, selbst der Devşirme entstammend und Ratgeber zweier Sultane, beklagte daher in einer drastischen Denkschrift den Zugang von Vagabunden und den Niedergang der Führungselite durch die fehlende Knabenlese.