Abschussgenehmigung steht für:
im Jagdrecht die Abschussgenehmigung für Wild, siehe Abschussplan die Genehmigung des Abschusses geschützter Wildtiere durch Naturschutzbehörden, siehe Bundesnaturschutzgesetz #Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz)
Siehe auch: Feuererlaubnis