Abschussgenehmigung steht für:

im Jagdrecht die Abschussgenehmigung für Wild, siehe Abschussplan die Genehmigung des Abschusses geschützter Wildtiere durch Naturschutzbehörden, siehe Bundesnaturschutzgesetz #Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz)

Siehe auch: Feuererlaubnis