Die gymnasiale Oberstufe (GOSt / GOS) im Bildungssystem Deutschlands umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums (auch: Fachgymnasium) und der Gesamtschule und führt vom Mittleren Schulabschluss (MSA, auch Mittlere Reife, Realschulabschluss) zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife kann in ihr absolviert werden (mit Ausnahme von Bayern und Sachsen).
Andere historische Namen für die gymnasiale Oberstufe in Deutschland sind Kollegstufe (in Bayern), Studienstufe (in Hamburg), Mainzer Studienstufe (in Rheinland-Pfalz) oder waren nach der Reform vom 7. Juli 1972 durch die Kultusministerkonferenz zeitweise reformierte Oberstufe. Diese löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960 ab. Die aktuelle Fassung der KMK wurde im März 2023 beschlossen und mit dem Datum vom 6. Juni 2024 veröffentlicht, die jeweils letzte Vereinbarung muss durch jedes Land in Landesrecht durch eine eigene Verordnung umgesetzt werden. Ab dem Schuljahr 2027 soll diese Fassung für die Einführungsphase gelten, bis dahin bestehen noch teilweise andere Detailregelungen.
In der verkürzten Form des Gymnasiums (G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12, in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
Die Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 wird nach der KMK-Vereinbarung als einjährige Einführungsphase (EF) angesehen, die noch größtenteils im Klassenverband stattfindet. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 bzw. 12 und 13 sind die zweijährige Qualifikationsphase (Q1 bzw. Q2, auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.
Genaue Beschreibungen befinden sich in Artikeln über das Abitur im jeweiligen Bundesland.
Geschichte
Entwicklung 1964–2006 In den Staatsvertrag der Bundesländer über das Schulwesen von 1964, das Hamburger Abkommen, wurde erstmals eine Bestimmung aufgenommen, die den Ländern „pädagogische Versuche, die von der […] vereinbarten Grundstruktur des Abkommens abweichen,“ ermöglichte. Infolgedessen wurden in vielen Ländern Schulversuche durchgeführt, die sich (unter anderem) mit Veränderungen an der strukturellen und inhaltlichen Gestaltung der Oberstufe beschäftigten. Ein prominentes Beispiel ist das an der Halepaghen-Schule in Buxtehude in den späten 1960er Jahren entwickelte Buxtehuder Modell, das wesentliche Impulse für das Kurswahlsystem der reformierten Oberstufe setzte.
Die historischen Gymnasialtypen – humanistisch oder neusprachlich oder naturwissenschaftlich – oder die speziell für Mädchen (Puddingabitur) konstruierten Frauenoberschulen sollten dabei durch ein individuell wählbares Curriculum ersetzt werden. Ziele waren dabei eine Entlastung der punktuellen Abiturprüfung, die allgemeine Verringerung der Stofffülle in der sich ständig erweiternden Wissenschaft durch Abwahlmöglichkeiten, die Individualisierung der Bildungsinhalte in einem Kurswahlsystem, eine exemplarische Wissenschaftspropädeutik in wenigen vertiefenden Fächern, die nicht den traditionellen Hauptfächern entsprechen müssen, sowie eine soziale Verantwortung menschlicher Handlungen.Arnim Kaiser: Didaktische Struktur (1982), S. 141–145. Mitgedacht war dabei an eine wachsende Zahl von Abiturienten auch aus bildungsferneren Elternhäusern („Aufstieg durch Bildung“).
Seit der schrittweise vorgenommenen Einführung ab 1972 hat die Kultusministerkonferenz das Kurssystem mehrfach geändert. Von Anfang an bestanden Unterschiede zwischen den Ländern. So wurden die Leistungskurse zunächst dreifach, später doppelt gewichtet in die Bewertung eingebracht. Mathematik und Deutsch konnten teilweise, Geschichte völlig abgewählt werden. In Nordrhein-Westfalen genügte zeitweilig eine Fremdsprache, und eine Prüfung in Religion konnte die Naturwissenschaft ersetzen. Erste Reformen zielten auf eine Stärkung der breiten Grundbildung und verminderten die Abwahlmöglichkeiten. Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Beliebigkeit der Kurswahlen, die sich nur am besten Notenschnitt ausrichtete, gegen die fehlende Rücksicht auf Notwendigkeiten des späteren Studiums oder gegen den Verlust des Klassenverbandes als Sozialisationsinstanz.
So wurde 1995 in der „Weiterentwicklung der Prinzipien der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs“ entschieden, die „für die Studierfähigkeit der Abiturienten vorrangigen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache durch entsprechende Beleg- und Einbringungsverpflichtungen zu stärken“. Inzwischen liegen für diese Fächer meist verbindliche Bildungsstandards im Abitur vor. Mit der Husumer Vereinbarung der KMK 1999 wurde ein fünftes Prüfungsfach erlaubt, die Leistungskurse konnten unter fünf Wochenstunden liegen. Dies nutzten mehrere Länder (Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern), um ein Hauptfachsystem mit bis zu sechs Hauptfächern einzurichten, das die Wahlmöglichkeiten drastisch reduzierte.
Auf einen Trend zur Abkehr vom Kurssystem in einigen Bundesländern wies auch hin, dass seit der Oberstufenvereinbarung der KMK in der Fassung von 2006 nicht mehr der Begriff des „Kurses“ verwendet wurde (inzwischen wieder). Des Weiteren wurde der Hinweis gestrichen, dass die gymnasiale Oberstufe ermöglichen solle.Hans-Werner Fuchs: Die gymnasiale Oberstufe: Grundlinien ihrer historischen Entwicklung. In: Josef Keuffer, Maria Kublitz-Kramer: Was braucht die Oberstufe? Diagnose, Förderung und selbstständiges Lernen. Beltz 2008, S. 43–44. Neu ist der Bezug auf eine Berufsorientierung, womit anerkannt wird, dass nicht alle Abiturienten ein Studium als erste Perspektive haben.
Entwicklung 2006–2023 Die gymnasiale Oberstufe stand weiter unter Kritik und entfernte sich vielfach weit vom Modell der reformierten Oberstufe von 1972. Sie sei kompliziert und kostspielig, weil viele kleine Kurse zustande kommen, führe zu viel zu großer Spezialisierung in den Leistungskursen und Vorwegnahme von Universitätsstoff. Durch fehlende Grundbildung werde keine wirkliche allgemeine Studierfähigkeit hergestellt. Dies äußere sich in hohen Abbrecherquoten der Studenten und der wachsenden Notwendigkeit, Schulstoff im Grundstudium (seit dem Bologna-ProzessBachelor) nachzuholen.
Immer mehr länderspezifische Besonderheiten traten hervor, die eine bundesweite Vergleichbarkeit zunehmend infrage stellen. Einige Länder entschieden sich für die Einführung einer Profiloberstufe, die mit weniger Wahlmöglichkeiten und teilweise mit einem stabilen Klassenverband verbunden ist (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein). Der ehemalige Bildungsminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb hat eine Streitschrift zum unterschiedlichen Vorgehen vorgelegt. So sei das Abitur in Bremen fachlich am leichtesten, in Thüringen würden die besten Noten vergeben, in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt müsse der Prüfling am meisten leisten.
Mit Blick auf die internationale Diskussion kam von Anne Sliwka und von der Robert-Bosch-Stiftung eine andersgeartete Kritik: Auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts habe die gymnasiale Oberstufe zu statisch reagiert, integriere zu wenig die Digitalisierung und die Notwendigkeit veränderter Kompetenzen (skills), die in der Fähigkeit zur Kollaboration und Kommunikation in heterogenen Gruppen, im interdisziplinären Planen und Arbeiten und in lebenslanger beruflicher Mobilität lägen. Dafür müssten die Fächergrenzen überwunden und die Wochenstunden flexibel genutzt werden. Die Ideen der GEW gehen etwa in die gleiche Richtung. Eine Zusammenfassung davon enthält die Anfang 2023 veröffentlichte Potsdamer Erklärung.https://www.buendnis-zukunft-abitur.de/wp-content/uploads/2023/12/Potsdamer-Erklaerung-aktuell-3.pdf Dagegen fordern der Philologenverband sowie verschiedene Hochschulverbände eher mehr fachlichen Wissensaufbau und Verschärfungen in den Anforderungen der Kernfächer, um die Studienvoraussetzungen zu verbessern.
Mit dem KMK-Beschluss vom 16. März 2023 wurde primär mehr Vereinheitlichung angestrebt. Wichtige Punkte sind:
40 Kurse in der Qualifikationsphase: Grundsätzlich müssen 40 Halbjahreskurse belegt werden, von denen 36 Halbjahresergebnisse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. (7.2) Zwei oder drei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau: Bei zwei Fächern sind grundsätzlich fünf Wochenstunden vorgesehen; bei drei können vier Wochenstunden ausreichen. Mindestens eines der erhöhten Fächer muss Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. (7.2) Stärkere bundesweite Pflichtbindung: Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaften sowie ein künstlerisches Fach sind in festgelegtem Umfang zu belegen. (7.1) Abitur mit vier oder fünf Prüfungsfächern: Es müssen mindestens drei Fächer schriftlich und mindestens eines mündlich geprüft werden. Außerdem müssen alle drei Aufgabenfelder vertreten sein. Mindestens zwei Prüfungsfächer müssen auf erhöhtem Anforderungsniveau liegen. (8.1.2) Deutsch/Mathematik/Fremdsprache werden besonders abgesichert: Unter den Abiturprüfungsfächern müssen mindestens zwei aus Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache sein. Gleichzeitig muss mindestens ein erhöhtes Prüfungsfach aus Deutsch, Fremdsprache, Mathematik oder einer Naturwissenschaft stammen. (8.1.4)
Phasen Einführungsphase
In der Einführungsphase (EF) vor dem Kurssystem kann noch im Klassenverband unterrichtet werden, besonders, wenn sie in der 10. Jahrgangsstufe liegt. Es kann auch eine Mischform aus Klassenunterricht und Kursen bestehen. Lediglich ausgewählte Fächer können dann in Kursen gewählt werden; in einigen Bundesländern auch bereits Leistungskurse, um ihre Arbeitsweise kennenzulernen und unter Umständen noch einmal zu wechseln.
Qualifikationsphase Die Qualifikationsphase (Q1 bzw. Q2, auch: Qualifizierungsphase) wird ausschließlich im Kurssystem unterrichtet. An die Stelle der Klassen treten Kurse in den Fächern, die von allen Schülern der gleichen Jahrgangsstufe gewählt werden können. Die Schüler wählen nach bestimmten Vorgaben aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) zwei (in manchen Bundesländern drei) Leistungskursfächer zu je vier oder fünf und etwa acht bis zehn Grundkursfächer zu je zwei, drei oder vier Wochenstunden. Für die Wahl gibt es durch die KMK einige Mindestverpflichtungen. Für Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und den Sportunterricht sind vier Schulhalbjahre obligatorisch. Außerdem sind zwei Schulhalbjahre Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel sowie insgesamt sechs Schulhalbjahre aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, darunter mindestens zwei Schulhalbjahre Geschichtsunterricht, zu belegen. Der Religionsunterricht oder ein Ersatzfach ist auch verpflichtend, wobei länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist, ob er dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugehörig ist. Da insgesamt 40 Kurse, in Ausnahmen 36, zu belegen sind, geben die Länder mitunter mehr Fächer verpflichtend vor.
Kurse können demnach nicht beliebig gewählt oder abgewählt werden. Möglich ist aber eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen. Dies dient einer breiteren Ausschöpfung der vorhandenen Begabungsreserven, um eine höhere Qualifikation der Berufstätigen zu erreichen. Auch besteht kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Wahl von Leistungskursen und den späteren Studienmöglichkeiten, denn die erworbene Hochschulzugangsberechtigung ist allgemein. Von den erworbenen Kenntnissen her besteht ein solcher Zusammenhang durchaus: Ohne beispielsweise qualifizierte Mathematikleistungen lassen sich viele Studiengänge nicht erfolgreich durchlaufen.