Alarmierungssysteme der Feuerwehr dienen dem Zusammenrufen von Einsatzkräften der Feuerwehr durch die Leitstelle, nachdem bei dieser ein Notruf eingegangen ist. Diese Alarmierungssysteme werden teilweise auch für andere Katastrophenschutzeinheiten, wie das Technische Hilfswerk, Schnelleinsatzgruppen oder auch für den Rettungsdienst verwendet.

Funkalarmierungssysteme Stiller Alarm Eine verbreitete Methode ist die „stille Alarmierung“ von Einsatzkräften über tragbare Funkmeldeempfänger (FME, DME, Funkalarmempfänger FAE, auch Pager, Melder, Piepser oder Pieper). Im Einsatzfall werden diese FME, welche die Feuerwehrdienstleistenden bei sich tragen, durch die Leitstelle ausgelöst. Nach der althergebrachten analogen Alarmierung und dem darauffolgenden Signalton des Funkmeldeempfängers erfolgt seitens der alarmierenden Stelle eine kurze Durchsage, um welche Art von Einsatz es sich handelt. So wird beispielsweise bei den Integrierten Leitstellen in Bayern mit der Leitstellen-Software „ELDIS III By“ (ELDIS = Elektronisches Leitstellen-Dispositions- und Informationssystem) alarmiert. In Deutschland ist das System innerhalb des BOS-Funks, also auch bei der Feuerwehr, bundesweit standardisiert, wobei zurzeit ein Generationenwechsel von bisherigen, analogen Funknetzen hin zur modernen, digitalen Übertragung stattfindet. In Österreich ist ein digitales Netz im Aufbau befindlich (siehe Funksystem der BOS in Österreich).

Sirenenalarmierung mini|links|Eine Sirene Eine zweite Methode ist die laute Alarmierung über eine oder mehrere im Ort installierte Sirenen, welche auch zur Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, bei Unwetter- oder Umweltkatastrophen eingesetzt werden können. Allerdings verfügen in Deutschland nur noch rund 16 Prozent der Kommunen über Sirenen, die Anfang der 1990er Jahre nach Ende des Kalten Kriegs im städtischen Bereich weitestgehend abgebaut wurden („White Paper BOS-Alarmierung“). Bei Feuerwehren, die nicht oder nicht vollständig mit Funkmeldeempfängern ausgestattet sind, ist die Sirenenalarmierung noch verbreitet. Allerdings ist auch hier die Entwicklung hin zur stillen Alarmierung zu beobachten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen ist über die Sirenenalarmierung keine gezielte Alarmierung von einzelnen Kräften möglich (z. B. einzelne Gruppen einer Feuerwehr bei kleinen Einsätzen ohne großen Personalbedarf, nur Kräfte mit spezieller Ausbildung etc.), zum anderen können nur Einsatzkräfte per Sirene alarmiert werden, welche sich auch in deren akustischer Reichweite befinden. Die akustische Reichweite wiederum ist stark schwankend und von Windrichtung und Wetterlage abhängig und reicht von wenigen hundert Metern bis hin zu vielen Kilometern. Auch hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass eine laute Alarmierung durch Sirenen zahlreiche Schaulustige an die Einsatzstelle lockt, welche die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit oftmals behindern; zudem besteht die Gefahr einer Verwechslung mit Alarmsignalen, die zur Warnung der gesamten Bevölkerung erfolgen.

Die Sirenen werden von der Leitstelle über Funk, ebenso wie die Funkmeldeempfänger, durch eine 5-stellige Tonfolge oder einen Radio Identification Code ausgelöst. In einigen wenigen Fällen erfolgt die Auslösung auch noch über eine Telefonleitung. Teilweise ist auch ein Auslösen der Sirene per Druckknopfmelder möglich, der am Feuerwehrhaus angebracht ist. Nach Auslösen des Druckknopfmelders hat der Alarmgebende unbedingt vor Ort zu bleiben, um der Feuerwehr den Alarmgrund mitzuteilen.

Siehe auch Sirenensteuerung Sirenensignale in Deutschland und Österreich Sirenensignale in der Schweiz

Alarmierung per Funk Unter bestimmten Umständen kann die Leitstelle eine Einheit direkt über BOS-Funk alarmieren, z. B. wenn sich ein Fahrzeug bei der Leitstelle als auf Empfang befindlich angemeldet hat. Dies ist beispielsweise bei Übungen und Dienstfahrten der Fall.

Alarmierung per Telefon Diese Möglichkeit der Alarmierung kommt bei Kleineinsätzen in Betracht, z. B. bei kleinen technischen Hilfeleistungen, die nicht dringend erledigt werden müssen und nur wenige Einsatzkräfte erfordern. Die Leitstelle setzt sich in solchen Fällen oft mit der zuständigen Führungskraft telefonisch in Verbindung, welche die benötigten Kräfte wiederum telefonisch zusammenruft.

Eine weitere Möglichkeit ist die Alarmierung per Mobiltelefon. Im Alarmierungssystem werden hierfür die Handynummern der Einsatzkräfte einer Feuerwehr eingespeichert. Im Alarmierungsfall ruft der hierfür Berechtigte mit Eingabe einer PIN das Alarmierungssystem an und spricht die Einsatzmeldung auf eine Sprachbox. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Alarmierung durch die Leitstelle mittels E-Mail. Das System beginnt dann sofort damit, sämtliche in der Gruppe gespeicherten Rufnummern gleichzeitig anzuwählen und den Teilnehmern somit die Einsatzmeldung zu übermitteln. Dabei wird der Anruf mehrere Male hintereinander wiederholt, sollte einer der Teilnehmer nicht sofort reagieren. Nach dem Abspielen der Einsatzmeldung hat jeder Teilnehmer per Tastendruck seinen Status durchzugeben. Hierbei ist 1 = „Sofortige Einsatzbereitschaft“, 2 = „Spätere Einsatzbereitschaft“ – hierbei wird der Teilnehmer nach der voraussichtlichen Dauer bis zur Einsatzbereitschaft gefragt, dies ist auch per Tastendruck einzugeben – und 3 = „Nicht einsatzbereit“. Der Einheitsführer erhält im Anschluss diese Statusmeldungen übermittelt und kann dadurch bereits im Vorfeld seine Einsatzkräfte entsprechend einplanen. Die Teilnehmer können sich selbst bei längerer Abwesenheit im System ein- oder ausbuchen. Dieses System bietet viele Vorteile gegenüber der Alarmierung durch Funkmeldeempfänger etc. und findet immer größere Verbreitung. Bei einer Alarmierung durch die Leitstelle besteht außerdem die Möglichkeit, eine SMS mit genaueren Einsatzinformationen zu versenden, welche auch auf entsprechenden digitalen Meldeempfängern erscheint.

In manchen österreichischen Bundesländern ist eine Telefonalarmierung über die Landeswarnzentrale möglich. Hier wird automatisch zur Sirene zusätzlich telefonisch eine zuvor aufgenommene Alarmnachricht übermittelt.

Systeme zur Verfügbarkeit links|mini|200px|Übersichtsmonitor einer Leitstelle mit den taktischen Stärken der verschiedenen Einheiten. In Ländern, bei denen Smartphones zunehmend verwendet werden, werden diese in Kombination mit speziellen Apps immer interessanter für den Bereich der Alarmierung von Einsatzkräften. Durch die nahezu ständige Onlineverbindung können Einsatzkräfte ihren Status nicht nur reaktiv der Leitstelle mitteilen, sondern bereits im Vorfeld mittels App und teilweise mit GPS-Unterstützung. Übertragungsweg sind dabei verschlüsselte Internetverbindungen. Durch die Mitteilung der Verfügbarkeit im Vorfeld zu einem Einsatz hat die Leitstelle einen ständigen Überblick über ihre Einsatzkräfte. Gerade in Bereichen mit schlechter Tagesalarmsicherheit ist dies von besonderer Bedeutung. Typische Funktionen solcher Systeme sind: Erfassung der Verfügbarkeit Auswertung und Darstellung der verfügbaren Einsatzkräfte Alarmierung der Einsatzkräfte über SMS, App, GSM-Pager Auswerten der Rückmeldungen von TETRA-Pagern Statistische Auswertungen für den Bereich der Bedarfsplanung Alarmmonitore in den Wachen und Unterkünften

Analoges System links|mini|200px|Funkmeldeempfänger – hier Niros Pagebos 2000 Die analogen Funkmeldeempfänger sind seit 1975 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einheitlich geregelt und empfangen auf der normalen Funkfrequenz einer Stadt beziehungsweise eines Landkreises. In Österreich sind die Frequenzen jeweils bundesländerweit geregelt. Die Alarmierung erfolgt über das Senden einer speziellen 5-Ton-Folge, bei der nacheinander fünf kurze Töne unterschiedlicher Frequenz (zwischen 1060 Hz und 2600 Hz) gesendet werden. Die Tonhöhe (also Frequenz) steht hierbei für eine Ziffer von 0–9, beziehungsweise ein Wiederholzeichen (damit nicht aufeinanderfolgend zweimal derselbe Ton gesendet wird).

Jede Feuerwehr hat für ihre Funkmeldeempfänger und Sirenen eine – oder auch mehrere – dieser Nummern zugeteilt bekommen. In Deutschland steht hierbei die erste Ziffer für das jeweilige Bundesland (6 = Niedersachsen, 7 = Nordrhein-Westfalen, 8 = Rheinland-Pfalz und Thüringen, 2 = Bayern etc.), die zweite Ziffer teilt ein gewisses Gebiet auf (beispielsweise Niedersachsen 61 XXX im Landkreis Göttingen), die drei weiteren Ziffern bestimmen die zu alarmierende Einheit (beispielsweise 61 320 → LK Göttingen → Stadt Duderstadt).

Zur Alarmierung wird diese Fünftonfolge der zu alarmierenden Feuerwehr von der Leitstelle, Polizei oder Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) über Funk (4-m-Band) gesendet, gefolgt von einer Durchsage, meist über die Art des Einsatzes. Über entsprechende Alarmierungspläne ist es den Feuerwehren möglich, je nach Art des Einsatzes zu bestimmen, welche Fünftonfolgen gesendet werden, um somit die Alarmierung der Einsatzkräfte an die Sachlage anzupassen. Von manchen Leitstellen wird nach der Fünftonfolge vor der Durchsage erst noch ein so genannter Kanalbelegungston gesendet. Um eine Sirene auszulösen, folgt üblicherweise anstelle der Durchsage ein Doppelton (Ziffern 7 und 4 gleichzeitig). Dieser charakteristische Brummton löst über einen sogenannten Fernwirkempfänger die Sirene aus.

FMS-Alarmierung Eine weitere Alarmierungsart im analogen Netz ist die Alarmierung über das in Deutschland verwendete Funkmeldesystem (FMS). Hier sendet die für die Alarmierung der Feuerwehr zuständige Leitstelle einen bestimmten Status an eine FMS-Codierung, die als Fahrzeug aber nicht existiert. Die FMS-Codierung wird aus Sicherheitsgründen zweimal gesendet: falls es Empfangsprobleme gibt, wird die Empfangswahrscheinlichkeit erhöht. Dadurch entsteht das zweimalige Knacken im Funk, welches aber eine kurze Pause von etwa einer Sekunde beinhaltet.

Die auf die entsprechende FMS-Kennung codierten analogen Funkmeldeempfänger werten diesen Status aus. Sollte die entsprechende Codierung als Alarmschleife auf diesem Melder aufgeschaltet sein, gibt er einen Piepton (vom Modell abhängig) aus. Zusätzlich wird auf einem kleinen Display der von der FEL gesendete Buchstabe angezeigt, welcher zur Unterscheidung der Alarmierung dient. Zum Beispiel könnte ein -E- für einen normalen Einsatz stehen, -U- für einen Einsatz der Tauchergruppe (wenn vorhanden), ein -A- für einen Einsatz der Kreis-/Stadtfeuerwehrbereitschaft.

Dieses Verfahren ist aber nicht sehr verbreitet. Es wird unter anderem von der Leitstelle im Emsland für die Alarmierung der Hilfsorganisationen eingesetzt. Es gibt auch nur zwei Funkmeldeempfängertypen, die den Alarm empfangen können: der BOSCH FME-88 und der Motorola SKYFIRE 4.

POCSAG-System Ein DME der Feuerwehr mit Befestigungskette. Gezeigt wird der erste Eintrag („01“) von mehreren speicherbaren: Feueralarm der Stufe 2 („F 2“) mit Angaben zum Einsatzort und dem Ereignis bzw. der Art der Alarmauslösung sowie Zeit und Datum (4. Oktober)|mini|300px