mini|Logo mini|Das ehemalige Straßenbahndepot Bonn, seit 2010 Sitz der KMK in Bonn (2015)
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz,Das Wort Kultusminister kommt nicht direkt von Kultur, sondern vom lat. cultus für den religiösen Kult, im Weiteren Pflege und Anbau, meint also ursprünglich Religionsminister. Bis zum 19. Jahrhundert lag die Zuständigkeit für die Schule weitgehend bei der Kirche, daher regulierte das Ministerium über die Kirche auch die Bildung. Dazu siehe Preußisches Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Inzwischen haben die meisten Bundesländer, ausgehend vom in dieser Hinsicht traditionsfreieren Ostdeutschland, eine Namensänderung zu Bildungsminister vorgenommen, so Mecklenburg-Vorpommern durch Minister Kauffold 1998. Abk. KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat sie keine unmittelbare Rechtsetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden. Dagegen hat die Leitung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Schulbereich nur geringen Einfluss und kann lediglich über eng definierte Finanzzuwendungen wie für schulische Ausstattungen über den Digitalpakt aktiv werden.
Die Kultusministerkonferenz besteht aus drei Teilkonferenzen: Die Kulturministerkonferenz (seit 2019), die Bildungsministerkonferenz (seit 2024) und die Wissenschaftsministerkonferenz (seit 2024; zu unterscheiden von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz).
Kompetenz und Aufgaben Nach dem Grundgesetz sind dem Bund (fast) keine Gesetzgebungs-außer: dem Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland, Abs. 1 Nr. 5a GG; der Hochschulzulassung und den Hochschulabschlüssen, Abs. 1 Nr. 33 GG oder Verwaltungszuständigkeitenaußer einem Zusammenwirken von Bund und Ländern: bei 1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; 2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; 3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten, Abs. 1 GG; bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen, Abs. 2 GG im Bereich des Bildungswesens (Schule und Hochschule) und der Kultur übertragen, sodass diese in der Zuständigkeit der Länder (Kulturhoheit) liegen. Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“. Da die Länder als Inhaber originärer Staatlichkeit ihre Zusammenarbeit untereinander regeln können, wie sie es festlegen, kommt die KMK wie alle Ministerkonferenzen der Länder im Grundgesetz nicht vor.
Wichtige Beschlüsse betreffen zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse und der Lehramtsstudien, den Lehreraustausch unter den Ländern, die Regelungen der gymnasialen Oberstufe und anderer Schulstufenformen, der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), der gemeinsamen Bildungsstandards oder die Rechtsstellung des Schülers in der Schule. Weitere ländergemeinsame Aufgaben der KMK liegen in der Verantwortung für die Deutschen Auslandsschulen (Bund-Länder-Ausschuss), für das International Baccalaureate, für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse vor der Studienaufnahme an deutschen Hochschulen, für die Bildungsinitiativen des Europarats, der Europäischen Kommission (primär zu Berufsbildung, Fremdsprachen, Politische Bildung) und anderer Organisationen mit Bildungszielen.
Der Jahresetat der KMK beträgt zurzeit 60 Millionen Euro. Die Konstituierende Sitzung fand am 19./20. Februar 1948 statt.
Organisation
Organe der KMK sind das Plenum, in dem sich die Minister viermal jährlich treffen, das Präsidium sowie der Präsident oder die Präsidentin.Organe der Kultusministerkonferenz, siehe auch Präsidentin war 2024 die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot, 2025 übernimmt Simone Oldenburg, die Landesministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern, die Präsidentschaft. Der Länderturnus ist langfristig festgelegt, es gibt keine „echte“ Wahl. Die Planung der Präsidentschaften reicht bis ins Jahr 2044. Die Plenartagungen werden von den Amtschefs der Ministerien (Vertreter der Minister, meist Staatssekretäre) in sogenannten Amtschefskonferenzen vorbereitet. Vorarbeiten für die Entscheidungen von Plenum und Amtschefskonferenzen leisten die drei ständigen Hauptausschüsse (Schulausschuss, Hochschulausschuss, Kulturausschuss) mit ihren 16 Unterausschüssen und Arbeitsgruppen sowie die für die Behandlung einzelner wichtiger Bereiche eingesetzten Kommissionen. Es gibt fünf ständige Kommissionen (Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“, Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Hochschulen“, Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, Kommission für Statistik, Kommission „Sport“). Außerdem können die Ausschüsse und Kommissionen anlass- oder projektbezogene Arbeitsgruppen oder Beauftragte sowie Berichterstatter ernennen.Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Gremien der Kultusministerkonferenz, vgl. , S. 5 ff.
In den meisten Bundesländern sind die (Schul-)Bildung und die Wissenschaft unterschiedlichen Ministerien zugeordnet, anders als noch bis in die 1990er Jahre, daher wird seit November 2024 eine eigenständige Wissenschaftsministerkonferenz (Wissenschafts-MK) gebildet.Neue Geschäftsordnung ab Januar 2022. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie ihrer/seiner Ressortkollegin oder ihrem/seinem Ressortkollegen, wenn Bildungspolitik und Hochschul- und Forschungspolitik in unterschiedlichen Ministerien ressortieren. Die Entscheidung, welches Ressort die Präsidentin oder den Präsidenten stellt, trifft das Präsidialland. Mit dem Bund bilden die Wissenschaftsminister die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), die im Grundgesetzartikel 91b verankert ist.
Auch der Aufgabenbereich Kulturpolitik wird in einigen Ländern von eigenen Ministerien betreut, z. B. in Berlin oder Hamburg. Seit dem 1. Januar 2019 bilden die für Kulturpolitik zuständigen Minister und Senatoren eine eigene Kulturminister-Konferenz (Kultur-MK) unter dem Dach der KMK. Sie tritt zweimal im Jahr zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung zusammen. Ihre Beschlüsse gelten gemäß Geschäftsordnung grundsätzlich als KMK-Beschlüsse, ressortübergreifende Fragestellungen werden jedoch erst nach Beschluss des KMK-Gesamtplenums wirksam.
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Vorbereitung der Plenar- und Ausschusssitzungen sowie die Auswertung und Durchführung der Beschlüsse, unterhält die KMK ein Sekretariat mit Standorten in Bonn und Berlin, das der Generalsekretär leitet. Tätigkeit und Finanzierung des Sekretariats beruhen auf einem Abkommen der Bundesländer aus dem Jahre 1959, dem die neuen Länder 1991 beigetreten sind.Volltext des KMK-Abkommens vom 20. Juni 1959 (PDF; 604 kB), zuletzt abgerufen am 24. Dezember 2024. Laut § 1 dieses Abkommens ist das Sekretariat eine Dienststelle des Landes Berlin und untersteht formal der Dienstaufsicht des für Bildung zuständigen Senators. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch alle Bundesländer. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Jahr 2007 sind ca. zwei Drittel der rund 200 Beschäftigten dauerhaft in Bonn eingesetzt, ein Drittel am Berliner Standort. Das Sekretariat gliedert sich in Abteilungen für allgemeine Dienste, Schulen, Hochschulen, Forschung und Kunst, Qualitätssicherung, Internationales und Statistik; angegliedert sind außerdem der Pädagogische Austauschdienst und die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (nicht zu verwechseln mit der beim Bundesverwaltungsamt angesiedelten Zentralstelle für das Auslandsschulwesen!). Der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland koordiniert die Zusammenarbeit zwischen der KMK und dem Auswärtigen Amt.
Im Jahr 2014 wurde im Gesetz über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Sekretariats-Gesetz) der Behördenstatus (als Landesbehörde des Landes Berlin, nicht als Bundesbehörde) festgeschrieben.KMK-Sekretariats-Gesetz § 1.
Im Jahr 2021 setzte die KMK mit der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission ein mit 16 Bildungsforschern besetztes wissenschaftliches Beratungsgremium ein.
Seit 2024 bestehen innerhalb der Kultusministerkonferenz eigenständige Ministerkonferenzen für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Diese Konferenzen bearbeiten die bereichsspezifischen Themen eigenständig. Zur Behandlung gemeinsamer politisch-strategischer Themen kommen die drei Ministerkonferenzen zu gemeinsamen Tagungen zusammen.
Vorsitzende bzw. Präsidenten von 1948 bis 2024
Seit 2024 gibt es drei eigenständige Teilkonferenzen innerhalb der Kultusministerkonferenz, deren Präsidenten gleichberechtigt den Vorstand bilden.
Generalsekretäre seit 1955 1955–1975: Kurt Frey 1976–1998: Joachim Schulz-Hardt 1998–2011: Erich Thies seit 2011: Udo MichallikDas Sekretariat der Kultusministerkonferenz – Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz mit seinen Standorten in Berlin und Bonn wird von Generalsekretär Udo Michallik geleitet. In: kmk.orgGeneralsekretär der KMK – Kurzvita Udo Michallik, Staatssekretär a. D. und Generalsekretär der KMK. In: kmk.org
Dienstleistungen Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erbringt eine Reihe von weiteren Dienstleistungen neben der Unterstützung der Gremienarbeit. So ist der Pädagogische Austauschdienst für den Austausch von Schülern und Lehrkräften zwischen Deutschland und anderen Staaten zuständig. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die nationale Gutachter- und Informationsstelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.Aufgaben der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Die ZAB betreibt das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Anabin).Informationsportal Anabin.
Das Referat „Berufliche Bildung“ koordiniert das KMK-Fremdssprachenzertifikat, das Referat „Auslandsschulwesen“ koordiniert länderseitig u. a. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz.Deutsches Sprachdiplom der KMK
Wichtige Beschlüsse Düsseldorfer Abkommen (1955) Hamburger Abkommen (1964) Reformierte Oberstufe (1972) Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996 Konstanzer Beschluss (1997) Unterrichtssprache Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (2011)Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011. Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens in zentralen bildungspolitischen Fragen (2020)
Kritik und Diskussionen Die Rechtschreibreform und die Debatte um eine notwendige Bildungsreform in der Folge des schlechten Abschneidens deutscher Schüler in der PISA-Studie brachte in den letzten Jahren die Kultusministerkonferenz verstärkt ins öffentliche Bewusstsein. Da für deren Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, wurde sie von Kritikern als behäbig und unflexibel angesehen.