Nachtauslage bezeichnet ein (minderwertiges) Duplikat eines Schmuckstücks, welches von Juwelieren nach Geschäftsschluss („nachts“) in den Schaufenstern ausgelegt wird, um Einbrüche zu vermeiden, bzw. den Schaden bei Einbrüchen zu minimieren.Abschnitt 1: Deutsche Goldschmiede-Zeitung. 1956, S. 560 ().

Kopien von Schmuckstücken werden oft als „Nachtauslage“ gehandelt.

Einzelnachweise

Kategorie:Schmuckstück Kategorie:Attrappe