mini|Fürth im Odenwald, fotografiert vom „Scheppel“ mini|Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild Fürth ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Bergstraße. Sie ist staatlich anerkannter ErholungsortHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: 81. Sitzung des Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen in Hessen vom 13. Oktober 2015. Staatsanzeiger für das Land Hessen 7/2016 Seite 218 und Sitz eines Amtsgerichts.
Geographie Geographische Lage Das Gemeindegebiet von Fürth liegt im Vorderen Odenwald im Oberen Weschnitztal. Die Kerngemeinde und einige weitere Ortsteile liegen direkt an der Weschnitz, die südwestlich nach Weinheim fließt und bei Biblis in den Rhein mündet. Andere Ortsteile liegen oberhalb des Talgrundes und in Seitentälern. Die Landschaft ist Teil des Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald. Der Ortsname rührt wohl von einer einstigen Furt durch die Weschnitz her. Höchste Erhebung ist der 536 Meter hohe Wagenberg an der südöstlichen Gemeindegrenze, der nördliche Endpunkt des Höhenzuges, der sich nach Süden bis hinter die Tromm hinzieht und das Weschnitztal von der Region Überwald trennt. mini|Weschnitztal Blick von einer Anhöhe bei Fürth-Steinbach
Nachbargemeinden Fürth grenzt im Norden an die Stadt Lindenfels und im Nordosten an die Gemeinde Reichelsheim. Im Osten gibt es eine kurze gemeinsame Grenze mit Mossautal-Hiltersklingen. Im Südosten grenzt die Gemeinde Grasellenbach und im Süden und Südwesten die Gemeinde Rimbach an. Im Nordwesten gibt es eine kurze gemeinsame Grenze mit dem Heppenheimer Stadtteil Mittershausen-Scheuerberg und mit der Waldgemarkung der Heppenheimer Kernstadt.
Gemeindegliederung Neben der Kerngemeinde Fürth gibt es elf weitere Ortsteile: Brombach, Ellenbach, Erlenbach, Fahrenbach, Kröckelbach, Krumbach, Linnenbach, Lörzenbach, Seidenbach, Steinbach und Weschnitz mit dem Weiler Leberbach. Der Weiler Altlechtern gehört in die Gemarkung von Fürth.
Klima In Fürth im Odenwald herrscht ein deutlich kühleres Klima als an der benachbarten Bergstraße. In den Wintermonaten macht sich dies oft durch eine im Vergleich zur Bergstraße größere Schneemenge bemerkbar. Andererseits ist die Gemeinde durch ihre geschützte Lage auch wetterbegünstigt und bleibt oft von Unwettern verschont.
Geschichte Erwähnungen In historischen Dokumenten ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):
Furte (795) Furde (1023, 1094) Fürte, Furte (1344) Forte, Furte (1349) Furten (1350) Furte in dem Odenwalde (1355) Pfürt (1418) Forte (1426) Furette (1431) Furette (1431) Führt (1611) Fürth (1612)
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Fürth entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, einem Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der ausgedehnten Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Fürth lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Die erste urkundliche Erwähnung von Fürth erfolgte 795 unter dem Namen Furte in einem Dokument der Grenzbereinigung zum Besitz des Klosters Lorsch in der Mark Heppenheim. Durch die Schenkung Karls des Großen wurde das Kloster aufgewertet und dem Zugriff der Diözesen Mainz und Worms entzogen. Die damalige Mark Heppenheim umfasste den größten Teil des heutigen Landkreises Bergstraße und große Teile des heutigen Odenwaldkreises. In der Grenzbeschreibung von 773 wird Fürth nicht erwähnt, wohl aber der Welinehouc (Wahlenhügel, der heutige Kahlberg ()) zwischen dem heutigen Ortsteil Weschnitz und der Wegscheide. Ferner ist von Arezgreften, also Erzgruben, am Erzberg bei Weschnitz die Rede.Siehe auch: Liste von Bergwerken im Odenwald. Grenzstreitigkeiten zwischen dem Kloster Lorsch und der Diözese Worms führten 795 zur Einberufung eines Schiedsgerichtes auf dem Kahlberg bei Weschnitz, einer alten Versammlungs- und Gerichtsstätte unweit der heutigen Walburgiskapelle. Als Ergebnis dieses Schiedsgerichtes wurde eine neue Grenzbeschreibung festgelegt, die nun auch die wichtigsten Orte innerhalb der Grenzen der Mark Heppenheim benannte, nämlich Furte (Fürth), Rintbach (Rimbach), Morlenbach (Mörlenbach), Birkenowa (Birkenau), Winenheim (Weinheim), Heppenheim, Besinsheim (Bensheim), Urbach (Auerbach), Lauresham (Lorsch) und Bisestat (Bürstadt).
Die nächste Erwähnung erfolgte 1023, als Kaiser Heinrich II. dem Michaeliskloster auf dem Abrahamsberg die Übertragung von Lorscher Höfen unter anderem in Fürth bestätigte. Eine „Beschreibung der Huben und Erträge des Hofes Fürth“ (curiam Furde) aus dem Jahre 1023 zeigt die Entwicklung, die mit dieser Schenkung und der darauffolgenden Rodung und Urbarmachung durch Lorscher Mönche einherging: Von Fürth wird als „principalis curia“, also dem „ersten Hof“ gesprochen. Demnach war Fürth das wichtigste Verwaltungs- und fiskalische Zentrum Lorschs im Odenwald. Es folgt eine genaue Aufstellung der Erträge der Ländereien in den verschiedenen Orten. Außer Fürth selbst sind in diesem Zusammenhang erwähnt: Kolmbach, Nieder-Brombach, Fahrenbach, Krumbach, Ober-Brombach, Weschnitz, Alt(en)lechtern und Kröckelbach (absteigend nach Anzahl der Huben sortiert) als zinspflichtige Güter, ferner Steinbach als heuzehntpflichtiges Gut und Erlenbach als weidelandzehntpflichtiges Gut. In Fürth selbst, Weschnitz und Fahrenbach wird eine Mühle erwähnt. Auch ist aufgrund der anfallenden Erträge auf ein Vorhandensein der entsprechenden Handwerker zu schließen.
Um das Jahr 1100 wurden im Lorscher Codex, 64 Huben erwähnt, die zur vilication Fürth gehören, davon lagen 11 im Dorf Fürth.
1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Fürth zählte, verwaltete. Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Fürth, deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1613 stammt. Fürth war vom Mittelalter bis zur Neuzeit kirchliche und grundherrschaftliche Verwaltungsstelle sowie Gerichtsort. Der Ort war das Verwaltungszentrum der sogenannten „Oberen Abtei“ des Klosters Lorsch im Odenwald.
Aus dem Jahr 1308 ist dann ein Vergleich zwischen Erzbischof Peter von Mainz und dem Pfalzgrafen Rudolf I. überliefert, in dem Güter und Leute in der oberen Abtei Fürth, die zum Kloster Lorsch gehören, den Pfalzgrafen als kurmainzisches Lehen zustehen sollten, was 1344 durch ein Schiedsgericht bestätigt wurde.
Stadt und Gerichtsort wurde Fürth 1356, als Kaiser Karl IV. dem Mainzer Erzbischof Johann erlaubte, aus dem Dorf Fürth eine Stadt zu machen, sie zu befestigen sowie Stock„Stock und Galgen“ war der übliche Ausdruck bei Verleihung des Blutbannes und bezieht sich auf die zwei wichtigsten Hinrichtungsmethoden im Mittelalter: Auf dem Stock fand die Enthauptung durch das Richtschwert statt, und der Galgen diente als Gerüst für das Hängen.Siehe: Siehe: und Galgen aufzurichten und an jedem Dienstag einen Wochenmarkt nach den in Frankfurt am Main üblichen Rechten abzuhalten. Damit hatte das Zentgericht in Fürth sowohl die Niedere- als auch die Blutgerichtsbarkeit inne. Der Bezirk der Zent umfasste die Orte Fürth, Krumbach, Brombach, Weschnitz, Kröckelbach, Alt-Lechtern, Steinbach, Fahrenbach, Lörzenbach, Kolmbach und Hiltersklingen. Dessen Oberhof war bis 1782 das Zentgericht in Heppenheim.
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch: Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und reformierten Konfession. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.
Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Damit musste die Bevölkerung wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. Fürth wurde ein katholischer Pfarrort des Bensheimer Landkapitels, zu dessen Pfarrei 1682 neun Filialorte gehörten.
Als es 1782 zu einer Umstrukturierung der Ämter im Bezirk der Kurmainzer Amtskellerei Heppenheim kam, wurde der Bereich des Oberamts Starkenburg in die vier untergeordneten Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt. Die Zent Fürth, Abtsteinach und Zent Mörlenbach wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Amt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz.
Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues beschreibt 1812 über Fürth als Verwaltungsort der „Zent Fürth“:
Vom 19. Jahrhundert bis heute Als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem das Oberamt Starkenburg und mit ihm Fürth. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zenten und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.