Arbitrage (von , von „Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen“) ist in der Wirtschaft die ohne Risiko vorgenommene Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden zum selben Zeitpunkt an verschiedenen Orten zum Zwecke der Gewinnmitnahme. Gegensatz ist die Spekulation, die solche Unterschiede innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausnutzen will und, da sie auf die Zukunft gerichtet ist, mit Risiken behaftet ist.
Allgemeines Die Arbitrage gehört neben der Spekulation und dem Hedging zu den Handelsstrategien im Finanzmanagement. Zu den Arbitrageobjekten gehören Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten), Finanzierungstitel, Wertpapiere (insbesondere Aktien, Anleihen), Devisen, Sorten, Edelmetalle, Derivate oder Handelswaren (Commodities). Anders als bei der Spekulation eignen sich Immobilien und Kunstwerke wegen bestehender Transaktionshemmnisse und/oder mangelnder Markttransparenz nicht für die Arbitrage. Grundstücke können nur durch zeitaufwendige Einschaltung von Notaren und Grundbuchämtern erworben und veräußert werden, was ein entscheidendes Transaktionshemmnis darstellt. Bei Kunstwerken reichen die Markttransparenz und die Marktliquidität für Arbitragezwecke nicht aus.
Ausschließliches Ziel der Arbitrage ist die Gewinnerzielung durch Gewinnmitnahme, ein Interesse an den Arbitrageobjekten besitzt der ArbitrageurArbitrageur ist als Nomen Agentis jemand, der Arbitrage durchführt. nicht. Wegen der Asymmetrie der Geschäfte – Käufer und Verkäufer sind beim Eröffnen und Schließen derselben Risikoposition im Regelfall nicht identisch – gibt es theoretisch nicht immer nur einen Gewinner und einen Verlierer. Unterschiedliche Zeithorizonte (Haltedauern), Richtungsentscheidungen (Long- und Short-Position), Strategien (Arbitrage, Hedge oder Spekulation) machen die Marktteilnehmer und deren Erfolg oder Misserfolg unübersichtlich. Arbitragegeschäfte sind risikolos, da dem Arbitrageur sämtliche Informationen über Kurse, Zinsen oder Preise bereits zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses vorliegen und deshalb seine Entscheidungen unter Sicherheit getroffen werden (Informationsgrad: 100 %).
Arten Man unterscheidet allgemein zwischen Differenz- und Ausgleichsarbitrage: Die Differenzarbitrage ist die Kopplung von Kauf- und Verkaufsgeschäften zum selben Zeitpunkt und stellt die Arbitrage im engeren Sinne dar. Eine Differenzarbitrage liegt vor, wenn der Arbitrageur eine bestimmte Aktie an einer Börse kauft (verkauft), um sie zum selben Zeitpunkt an einer anderen Börse zu einem höheren (niedrigeren) Kurs zu verkaufen (kaufen). Auch Leerverkäufe können Bestandteil des Arbitragegeschäfts sein. Dann kann der Leerverkäufer durch den sofortigen Kauf den Leerverkauf glattstellen. Meist werden Arbitrageanreize durch die Existenz räumlich getrennter Teilmärkte geschaffen (Raumarbitrage), die dann Arbitragegewinne ermöglichen, wenn die Marktpreisdifferenz die interlokalen Transaktionskosten (Wertpapierprovisionen, Zinsen, Frachtraten) überschreitet.Willi Albers, Anton Zottmann (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Band 1, 1977, S. 325 f. Die Ausgleichsarbitrage besteht darin, dass von verschiedenen Teilmärkten der günstigste für den angestrebten Abschluss (Kauf oder Verkauf) zum Ausgleich der eigenen Position ausgewählt wird.Helmut Lipfert: Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr. 1970, S. 124. Ausgleichsarbitrage ist damit lediglich ein Kauf oder Verkauf ohne simultanes Gegengeschäft, der auf dem Teilmarkt mit dem niedrigsten oder höchsten aller bekannten Preise vollzogen wird. Stehen zwei Alternativen zur Verfügung, wählt der Arbitrageur bei der Ausgleichsarbitrage die günstigere Alternative aus. Eine Ausgleichsarbitrage mit Termindevisen liegt etwa dann vor, wenn der Exporteur (Importeur) seine auf Fremdwährung lautende Forderung (Verbindlichkeit) durch einen auf die gleiche Fälligkeit bezogenen Devisenterminverkauf (Devisenterminkauf) mit dem höchsten (niedrigsten) Terminkurs abdeckt.** Bei der Zeitarbitrage erzielt der Arbitrageur Gewinne durch zeitlich auseinanderfallende Transaktionen. Die Zeitarbitrage ist keine echte Arbitrage, denn die für die Durchführung der Arbitrage-Gesamttransaktion erforderlichen Abschlüsse lassen sich nicht in einem Zeitpunkt, sondern nur mit großen zeitlichen Abständen tätigen;Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Band 11, Ausgaben 13–24, 1958, S. 28. sie ist deshalb teilweise spekulativ.Luis Esteban Chalmovsky: Der internationale Zahlungsverkehr und die Devisenmärkte in der volkswirtschaftlichen Theorie und in der bankbetrieblichen Praxis. 1984, S. 154 f. Mit der Zeitarbitrage versucht der Arbitrageur, Vorteile aus den Kursabweichungen verschiedener Fälligkeiten einzelner (Devisen-)Termingeschäfte zu nutzen, insbesondere durch den Handel an den Devisenterminmärkten. Fehlt es – wie hier – an der Synchronität von Kauf und gleichzeitigem Verkauf, tritt das für die Spekulation typische Preisänderungsrisiko auf.
Zudem werden in der Fachliteratur im Rahmen der Arbitragefreiheit zwei Arbitrage-Möglichkeiten unterschieden:Jonathan E. Ingersoll, Theory of Financial Decision Making, 1987, S. 54 f.
Art Bezeichnung Bemerkungen Typ I Dominanzarbitrage Arbitrage führt zu einer nicht-negativen Zahlung zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode Typ II Differenzarbitrage Arbitrage führt zu einer strikt-positiven Zahlung zu Beginn einer Periode und zu einer nicht-negativen Zahlung am Ende derselben Periode
Eine „free lottery“ liegt vor, wenn heute keine Ausgabe notwendig ist, sie aber in Zukunft nicht-negative Einnahmen garantiert und zu unsicheren Gewinnen führt. Ein Kapitalmarkt ist im Einperiodenfall arbitragefrei, wenn es keine Arbitrage vom Typ I gibt. Hans-Christian Gröger, Kapitalmarktorientierte Unternehmensbewertung, 2009, S. 37 „Free lunch“ ist dagegen eine selbst-finanzierte Anlage- oder Handelsstrategie, bei der es im Zeitablauf weder Geldausgaben noch Geldeinnahmen gibt, die am Beginn der Periode eine positive Geldeinnahme aufweist und zu sicheren Gewinnen führt. Ein Kapitalmarkt, der keine Arbitrage vom Typ II zulässt, ist nicht ohne weiteres arbitragefrei vom Typ I.
Auch der Reimport (etwa von Pharmaprodukten) ist eine Arbitrage, weil die Preisunterschiede desselben Präparates bekannt sind und von Arbitrageuren genutzt werden (können). Bisher sind die Reimporte jedoch zu gering, um die Inlandspreise auf das Auslandsniveau zu drücken.Susanne Wied-Nebbeling: Markt- und Preistheorie. 1997, S. 46 f.
Steuerarbitrage ist eine Steuerausweichhandlung, die durch eine rechtliche Sachverhaltsgestaltung multinationaler Unternehmen gekennzeichnet ist, die einen Steuervorteil durch die unterschiedliche Besteuerung in mehreren Staaten (Niedrigsteuerland) ausnutzen. Beim Streckengeschäft schließlich wirkt ein Händler faktisch als Mittelsperson zwischen Kunde und Lieferant. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ergibt in diesem Falle die Arbitrage.
Geschichte Die Wechselarbitrage stammte ursprünglich aus Italien (arbitrio), wo sie seit dem 14. Jahrhundert belegt ist. Sie beschäftigt sich damit, Wechsel dort zu kaufen, wo sie billig sind, und sie dahin zu verkaufen, wo sie teuer sind.Gerhart Von Schulze-Gaevernitz, Edgar Jaffe: Die einzelnen Erwerbsgebiete in der kapitalistischen Wirtschaft und die ökonomische Binnenpolitik im modernen Staate, Teil 2: Bankwesen. 1915, S. 86. Die Korrespondenz des Handelshauses Stromeir aus dem Jahr 1384 belegt Wechselarbitrage-Geschäfte mit Genua.Raymond Aron, Bert F. Hoselitz: Congrès et colloques, Band 15, Ausgaben 4–5, 1970, S. 135. Die auch in Antwerpen besonders seit etwa 1540 stark betriebene Wechselarbitrage enthielt drei Elemente. Einerseits wollte man an den örtlichen Differenzen der Wechselkurse verdienen, zweitens spekulierte man auf deren Änderung und andererseits wünschte man sich möglichst hohe Zinsen.Richard Ehrenberg: Die Weltbörsen und Finanzkrisen des 16. Jahrhunderts. 1922, S. 22. Der zitierten Quelle zufolge wollte Paul Behaim Geld auf Frankfurt geben und von Venedig nehmen, aber da das Geld sich largiert habe (flüssiger geworden sei), könne man mit solchem arbitrio nichts machen. Das bahnbrechende Werk Le Parfait Négociant (Der perfekte Kaufmann) von Jacques Savary des Bruslons aus dem Jahre 1675 greift den italienischen Begriff auf und übernimmt ihn mit arbitrage ins Französische, von wo er auch im angelsächsischen und deutschsprachigen Raum übernommen wurde. Ausführlich geht Savary auf die Unternehmerfunktion der Arbitrage ein, vor allem unter den zahlreichen Währungen und Münzsorten jener Zeit.
Der französische Ökonom Antoine-Augustin Cournot verwendete den Arbitragebegriff 1838 in seiner – auf mathematischen Grundlagen beruhenden – Theorie des Reichtums über die Verbindung der Märkte durch Konvergenz bereits im heutigen Sinne. Danach werden einzelne lokale Märkte durch Arbitrage zunehmend voneinander abhängig.Antoine-Augustin Cournot: Untersuchungen über die mathematischen Grundlagen der Theorie des Reichtums. Jena 1924, S. 102 ff. „Es ist klar, dass eine Ware, die beweglich ist, vom Markt, auf dem ihr Wert geringer ist, zu dem Markt strömen muss, auf dem ihr Wert größer ist, bis der Wertunterschied zwischen beiden Märkten nicht größer ist als die Transportkosten“.zitiert aus: Paul Parey: Berichte über Landwirtschaft, Band 44, 1966, S. 211.
William Stanley Jevons formulierte 1871 sein „Gesetz von der Unterschiedslosigkeit der Preise“ (, kurz: LOOP), wonach die Wirtschaftssubjekte ihre individuellen Portfolios im Marktgleichgewicht realisiert haben, so dass die Gleichgewichtspreise arbitragefrei sind und die Erzielung von Arbitragegewinnen nicht mehr möglich ist. Das Gesetz beruht auf Arbitragevorstellungen, wonach für ein Gut nur dann ein einheitlicher Preis gelten kann, wenn räumliche, zeitliche, sachliche und persönliche Präferenzen entfallen und vollkommene Information vorliegt (vollkommener Markt). Das Zustandekommen eines einheitlichen Preises wird in diesem Fall damit begründet, dass in einem vollkommenen Markt Preisdifferenzen schnell als Arbitragemöglichkeit erkannt und von den Marktteilnehmern ausgenutzt werden.
Léon Walras entwickelte in seinem 1874 erstmals erschienenen BuchLéon Walras: Éléments d’économie politique pure, ou théorie de la richesse sociale. 1874, S. 113–116. ein später von ihm mehrfach modifiziertes Arbitrage-Modell, wonach jeder Händler nur eine Ware besitzt, die er gegen eine andere Ware tauschen möchte, was jedoch nur über den Umweg eines indirekten Tauschs einer dritten Ware möglich ist (Dreiecksarbitrage). Er bezeichnete diese Arbitrage als komplementären Austausch (). Walras machte erstmals darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbitrage auf den Devisenmärkten um genau den gleichen Vorgang handelt wie beim Tauschprozess auf den Warenmärkten, wie er von ihm in der für die Preistheorie fundamentalen Arbeit entwickelt wurde.Erich Schneider: Zahlungsbilanz und Wechselkurs. 1968, S. 90.
John Maynard Keynes untersuchte 1923 die Wechselkurs- und ZinsarbitrageJohn Maynard Keynes: A Tract on Monetary Reform. 1923, S. 77 ff. und ging davon aus, dass ein Zinsarbitragegeschäft erst getätigt wird, wenn ein Mindestgewinn von 0,5 % auf Jahresbasis erzielt werden kann.John Maynard Keynes: A Tract on Monetary Reform. 1923, S. 129. Auch Paul Einzig unterstellte 1937 ähnlich hohe Transaktionskosten,Paul Einzig: The Theory of Exchange. 1937, S. 169. 30 Jahre später reduzierte er das Minimum auf 1/32 %.