mini|Deutsche Siedlungsgebiete in den böhmischen Ländern (1930, deutscher Bevölkerungsanteil in Prozent): mini|Deutsche Siedlungsgebiete auf dem Gebiet der heutigen Slowakei (1900, deutscher Bevölkerungsanteil in Prozent) mini|Vertriebene Sudetendeutsche (1945) mini|Odsunstempel auf der Rückseite einer Geburtsurkunde, Mai 1946
Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei ( [‚Aussiedlung‘], odsun [‚Abschiebung‘] oder vyhnání [‚Vertreibung‘] Němců z Československa [‚der Deutschen aus der Tschechoslowakei‘]) nach dem Zweiten Weltkrieg und der Wiedererrichtung des Staates betraf in den Jahren 1945 und 1946 geschätzt etwa drei Millionen Menschen, die damit ihre angestammte Heimat verloren.
Die Einwohner deutscher Nationalität wurden ab Juni 1945 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Neben den Deutschböhmen und Deutschmährern im tschechischen Landesteil betraf das auch die Karpatendeutschen in der Slowakei. Von der Vertreibung ausgenommen waren z. T. Facharbeiter und Ingenieure, die für den Wiederaufbau des Staates benötigt wurden und erst später, nach der Übertragung ihres Wissens an tschechische Neusiedler, ausgewiesen werden sollten. Die Machtübernahme der Kommunisten im Februar 1948 stoppte dieses Vorhaben.
Nach dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen (Immobilien und Vermögensrechte) der deutschen (und ungarischen) Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.Wenzel Jaksch: Europas Weg nach Potsdam. Schuld und Schicksal im Donauraum. Stuttgart 1958, S. 504. Vgl. dazu Vojtech Hulík: Cesko-nemecký slovník živé mluvy s frázemi a gramatikou pro školy i soukromou potrebu / Tschechisch-deutsches Wörterbuch der Umgangssprache mit Phrasen und Grammatik für Schule und Haus, Prag 1936, S. 293.
Im Laufe der rassistischen Verfolgungen deutscher Staatsangehöriger kam es auch zu Pogromen, u. a. in Aussig, Landskron, Postelberg, Saaz und Brünn, bei denen rund 2000 Zivilisten ermordet wurden.
Politischer Sprachgebrauch Auf Englisch sowie im Potsdamer Abkommen wurde der technische, das tatsächliche Geschehen ausblendende Ausdruck transfer (deutsch „Überstellung“, „Versetzung“) benutzt, der in diesem Kontext im Tschechischen kein entsprechendes Äquivalent hat – nur ungefähr nähert sich ihm der Ausdruck přesun.
Die KSČ, teilweise auch die postkommunistische Geschichtsschreibung, benutzten für diese Vorgänge überwiegend die Ausdrücke „Abschiebung“ oder „Aussiedlung“ (tschechisch odsun,Karel Kumprecht: Neubertovy slovníky „Unikum“, Nový Česko-Německý Slovník Unikum. Nakladatel A. Neubert Knihkupec, Prag 1937, S. 319. vysídlení), seltener „Vertreibung“ (tschechisch vyhnání).
Peter Glotz hat in seinem Buch Die Vertreibung die menschenrechtliche Problematik aus deutscher Sicht thematisiert. Unter diesem Aspekt erscheinen die Begriffe „Abschiebung“ und „Aussiedlung“ als Euphemismen.
Tschechen und Deutsche konnten sich bis heute nicht auf eine gemeinsame Bezeichnung für die Deportationen einigen: Wer über Abschiebung oder Aussiedlung spricht, wird von Deutschen meist als Verharmloser des Vorgangs angesehen; in ihren Augen erscheint ausschließlich der Begriff „Vertreibung“ angemessen. Tschechen beziehen sich hingegen auf die Vorgeschichte des Vorgangs, die vielen von ihnen die Entfernung der Deutschen aus der Tschechoslowakei als angemessen erscheinen ließ. Sie wählten daher andere Begriffe als den ihrer Auffassung nach ungerechtfertigten oder eine moralische Verurteilung implizierenden Begriff der Vertreibung.
Allerdings scheint sich seit 2015 ein Wandel zu vollziehen. Zum 70. Jahrestag des Brünner Todesmarsches hat der dortige Oberbürgermeister in einer öffentlichen Deklaration zum ersten Mal auch auf Tschechisch den Begriff „Vertreibung“ (tschech. vyhnání) verwendet. Diese Erklärung wurde an alle Anwesenden des Gedenkaktes (darunter die Botschafter Österreichs und Deutschlands in der Tschechischen Republik) in gedruckter Form verteilt.Erklärung vom 19. Mai 2015 zum Brünner Todesmarsch vom Mai 1945 in Wikizdroje, der tschechischen Version von WikisourceArtikel der Zeitschrift Týden vom 19. Mai 2015. Laut deutsch.radio.cz entspricht diese Zeitschrift etwa dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel in Deutschland.
Vorgeschichte der Vertreibung 19. und 20. Jahrhundert Böhmen und Mähren hatten seit dem 12. Jahrhundert zum Heiligen Römischen Reich und danach bis 1866 zum Deutschen Bund gehört, und zwar seit 1804 als Teile des Kaisertums Österreich. Für manche Abgeordnete der Frankfurter Nationalversammlung war es 1848 überraschend, dass tschechische Wahlkreise der österreichischen Monarchie keine Abgeordneten nach Frankfurt entsenden wollten, weil diese sich Böhmen und Mähren nicht als Teile eines geeinten Deutschlands vorstellen konnten.
Von Radikalen beider Seiten gab es bereits damals erste Vorstellungen bzw. Pläne dazu, die nationale Frage in den beiden österreichischen Kronländern durch die Vertreibung der Deutschen oder der Tschechen aus Böhmen und Mähren radikal zu lösen. Diese Haltung wurde aber nur von einer sehr kleinen Minderheit beider Nationalitäten vertreten.
Im Zuge des wachsenden Nationalismus seit den 1870er Jahren gewannen solche Überlegungen in radikalen Kreisen von Deutschen und Tschechen deutlich an Raum. Viele altösterreichische Deutsche wollten den Tschechen nicht völlige sprachliche und politische Gleichberechtigung einräumen (siehe: Badeni-Krawalle). Jüngere tschechische Politiker hingegen wollten Böhmen und Mähren nicht mehr von Wien aus regieren lassen, sondern die Innenpolitik der Länder der böhmischen Krone ebenso autonom gestalten, wie es im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 geregelt wurde.
Im Jahr 1871 beschloss der böhmische Landtag die Schaffung einer autonomen Verfassung (Fundamentalartikel), was jedoch von der Deutschliberalen Partei abgelehnt wurde.
Unter dem österreichischen Ministerpräsidenten Eduard Taaffe wurde 1880 Tschechisch neben Deutsch wieder gleichberechtigte Amtssprache in Böhmen, jedoch nur in Gemeinden mit bedeutendem tschechischem Bevölkerungsanteil. 1897 erließ der österreichische Ministerpräsident Graf Badeni eine Sprachenverordnung für Böhmen und Mähren, nach der dort alle politischen Gemeinden zweisprachig zu verwalten waren. Damit avancierte Tschechisch in beiden Kronländern zu einer gleichberechtigten Landessprache. Daraufhin legten deutscheEigentlich deutschsprachige Abgeordnete, aber der betreffende Personenkreis begriff sich als deutsch im Gegensatz zu den damals zahlreichen deutschsprachigen Tschechen Abgeordnete den österreichischen Reichsrat lahm. Aufgrund der Boykotte im Parlament und in den böhmischen Ländern musste Kaiser Franz Joseph I. die Regierung schließlich entlassen, und 1899 wurde die Nationalitätenverordnung wieder verwässert bzw. aufgehoben.
Das erboste wiederum die Tschechen. So hielt die aus der Ablehnung der völligen Gleichberechtigung beider Nationen in Böhmen und Mähren durch die Deutschböhmen entstandene politische Blockade bis in den Ersten Weltkrieg an.Hans Mommsen: 1897: Die Badeni-Krise als Wendepunkt in den deutsch-tschechischen Beziehungen. In: Detlef Brandes (Hrsg.): Wendepunkte in den Beziehungen zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken 1848–1989. Verlag Klartext, Essen 2007, ISBN 978-3-89861-572-3, S. 111–118.Esther Neblich: Die Auswirkungen der Badenischen Sprachverordnung von 1897. Tectum-Verlag, Marburg 2002, ISBN 3-8288-8356-7. Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie beim Kriegsende 1918 wollten die Deutschen Cisleithaniens, die vorher ihre Privilegien als staatstragende Sprachgruppe genutzt hatten, „Deutschösterreich“ unter Einschluss der deutsch besiedelten Gebiete in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien gründen; die Tschechen besetzten aber die böhmischen Länder sofort und verhinderten die aktive Teilnahme der dortigen Deutschen an der republikanischen österreichischen Staatsgründung. Die Deutschösterreicher hofften noch auf den Friedensvertrag von Saint-Germain 1919; an dessen Verhandlungen nahmen aber die Tschechen auf der Siegerseite teil, sodass ihnen im Diktatfrieden von Versailles ganz Böhmen, Mähren und (Österreichisch-)Schlesien zugeordnet wurden.
In der Folge wurde die deutsche Bevölkerung durch Gesetze und Verordnungen, auch in den Gemeinden, in denen sie die Mehrheit oder sogar die vollständige Bevölkerung ausmachte, zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt, die zu einer zunehmenden Radikalisierung des Verhältnisses zwischen Tschechen und Deutschen beitrugen. Eine Regelung von Mitbestimmungs- und Selbstverwaltungsrechten gelang nicht oder wurde in Teilen auch durch die tschechoslowakische Regierung verhindert.
Die Gründung einer eigenen sudetendeutschen Bewegung für die Zugehörigkeit zu Deutschland unter Konrad Henlein im Jahr 1933 ist eine der Folgen dieser verfehlten Politik.
1938–1945 Die gravierenden und völkerrechtlich zu verwerfenden Ereignisse ab 1938 mit der Besetzung der Randgebiete der westlichen Tschechoslowakei Anfang Oktober 1938 in Anschluss an das Münchner Abkommen, einem Diktat gegenüber der Tschechoslowakei, und der im März 1939 erfolgten Besetzung der sogenannten „Rest-Tschechei“ mit Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren und Eigenstaatlichkeit der Slowakei auf Drängen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs, änderten das Bild grundlegend.
Nach übereinstimmenden Quellen erreichte Exilpräsident Edvard Beneš bereits während des Krieges die Zustimmung der Alliierten zu einem (völkerrechtswidrigen) großen „Bevölkerungstransfer“; dies geschah 1943 in Moskau in einem persönlichen Gespräch mit Josef Stalin.Siegfried Kogelfranz: Das Erbe von Jalta. Die Opfer und die Davongekommenen. Spiegel-Buch, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1985, ISBN 3-499-33060-1, S. 132 f. Die Zustimmung wurde jedoch geheim gehalten.
Großbritannien gab Beneš den Rat, auf das Schuldprinzip zu verzichten. Außenminister Anthony Eden warnte bereits im Herbst 1942 davor, die Anwendung des Schuldprinzips könne „das eventuell wünschenswerte Ausmaß von Bevölkerungsverschiebungen begrenzen“.Klaus-Dietmar Henke: Die Alliierten und die Vertreibung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten: Ursachen, Ereignisse, Folgen. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24329-7, S. 62. Die USA hatten ebenfalls keinen Einwand gegen „die Eliminierung der deutschen Minderheit in der Tschechoslowakei“.Wolfgang Benz (Hrsg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten: Ursachen, Ereignisse, Folgen. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24329-7, S. 64.
Im Oktober 1943 äußerte Edvard Beneš in London in kleinem Kreis: Den Deutschen wird mitleidlos und vervielfacht all das heimgezahlt werden, was sie in unseren Ländern seit 1938 begangen haben.
Im November 1944, als das Land noch bis auf die Ostslowakei von deutschen Truppen besetzt war, rief der tschechoslowakische Militärbefehlshaber Sergěj Ingr in der BBC auf: Schlagt sie, tötet sie, lasst niemanden am Leben.Hans-Ulrich Stoldt: Mord im Fasanengarten. In: Der Spiegel. Nr. 36, 31. August 2009, S. 67.
Die antideutsche Stimmung wuchs nach tschechischen Quellen mit der Meinung über die Unerlässlichkeit der massiven Zwangsabschiebung im Inlands- und Auslandswiderstand sowie in der Mehrheit der tschechischen Gesellschaft schrittweise während der deutschen Okkupation der Tschechoslowakei. Sie kulminierte im Mai 1945, so dass vielen Tschechen weiteres deutsch-tschechisches Zusammenleben als unmöglich erschien.
Auslöser für die sofort nach Kriegsende beginnende Massendeportation war wiederum Beneš, der nun auch für die formaljuristische Basis des Vorgangs sorgte, vorerst durch Präsidialdekrete, bald durch parlamentarisch beschlossene Gesetze.