mini|Die Bekehrung Kaiser Konstantins. Ölbild von Peter Paul Rubens
Konversion ( ‚Umwendung, Umkehrung, Umkehr, Umwandlung, Verwandlung‘), deutsch Religionswechsel, Glaubenswechsel oder Bekenntniswechsel bedeutet die Übernahme von neuen Glaubensgrundsätzen, religiösen Traditionen und Bräuchen sowie möglicherweise auch anderen Teilen der mit der fremden Religion verbundenen Kultur durch eine konvertierende Person (Konvertit). Insbesondere bei den missionierenden Religionen spricht man in Bezug auf die innere Überzeugung und das Bekenntnis auch von Bekehrung.Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden. Band 3: Bahr – Box. 2. neubearbeitete Auflage, B.I.-Taschenbuchverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02903-X, S. 129.
Konzept Die Konversion bedingt die Verinnerlichung der jeweiligen Anforderungen der neuen Glaubensgemeinschaft. Eine Person, die den Prozess der Konversion durchlaufen hat, wird Konvertit oder bei einer Hinwendung zum Judentum Proselyt (griechisch προσήλυτος ‚Hinzugekommener‘) genannt.
In manchen Religionen, wie dem Judentum, bezeichnet Konversion den Anschluss an eine ethnische Gruppe und die Annahme ihrer Geschichte und Kultur wie auch ihrer religiösen Praxis und ihres Schicksals.
Nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch Diese Rechte sind in Praxis und Gesetzgebung verschiedener Staaten und Rechtssysteme bis heute in sehr unterschiedlichem Maße realisiert; dabei erweist sich oft gerade ein Religionswechsel des Einzelnen als Kristallisationspunkt und Prüfstein, an dem das Maß der tatsächlich vorhandenen Freiheit sichtbar wird.
Die zu beobachtende Skala reicht von völliger Akzeptanz über Toleranz bis hin zu massivster Repression (z. B. Tötung von Konvertiten, die der Apostasie oder Häresie beschuldigt werden). auf: focus.de 10. September 2012. Siehe dazu auch den Weltverfolgungsindex.
In einigen Staaten der Welt zieht jeglicher Religionswechsel zumindest dann gesetzlich oder praktisch erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen nach sich, wenn er mit Abwendung von einer staatlich oder gesellschaftlich besonders anerkannten Weltanschauung einhergeht oder mit Beeinflussung von dritter Seite in Verbindung gebracht wird; teilweise ist zu beobachten, dass letzteres auch offenbar systematisch willkürlich geschieht, um die den Betroffenen zugefügten Nachteile juristisch begründen zu können. Strafrechtlich verankert ist das Verbot der Apostasie im Sultanat Brunei, auf den Komoren, in Mauretanien, in Oman, in Saudi-Arabien und in der Republik Sudan; in Jemen ist das Apostasieverbot sogar Verfassungsbestandteil.
Nicht alle Religionen sind in gleichem Maße missionarisch tätig; einen besonderen Aspekt bildet hierbei auch die in verschiedenen Religionen ausgeübte Mission nach innen. Mehrheitsreligionen haben im Lauf der Geschichte immer wieder versucht, Minderheiten und Dissidenten zur Konversion zu zwingen und Konversionen ihrer eigenen Gläubigen mit Strafandrohung zu verhindern. Noch im 20. Jahrhundert gab es in europäischen Familien Konversionsdruck auf angeheiratete Gläubige einer anderen Konfession. In den westlichen Kulturen gilt dieses Phänomen inzwischen weithin als verschwunden.
In vielen islamischen Ländern ist die Konversion eines Muslims zu einer anderen Religion jedoch strafbar. Nach geläufigen Interpretationen der einschlägigen Koranverse wird in der Scharia dafür sogar die Todesstrafe angedroht. Explizit ist dies dem Koran jedoch nicht zu entnehmen, da dort nur von Gottes Strafe im Jenseits für Apostaten die Rede ist (Stelle im Koran: Sure 16:106) und den Muslimen nur der Kampf gegen Verführung zur Apostasie (Sure 8:39) aufgetragen wird, während es zudem auch noch heißt, Gott führe auf den rechten Weg oder in die Irre, wen er wolle (16:93). In den Hadithen hingegen wird die Bestrafung im Diesseits befohlen, was auch der allgemein gültigen islamischen Rechtsauffassung entspricht.
Proselytenmacherei nennt man ein aufdringliches Bemühen, andere zu veranlassen, ihren Glauben zu wechseln. Manchmal wird auch jegliche missionarische Aktivität so bezeichnet, ohne Rücksicht darauf, in welcher Haltung und mit welchen Methoden sie geschieht. In Staaten, die sich zu einer einzigen Staatsreligion bekennen, wie z. B. in Griechenland (Verfassung: Art. 13 Abs. 2 Satz 3) oder in vielen Staaten mit islamischer Verfassung, ist Proselytismus oder schlicht jede Aktivität, in deren Folge Einzelne ihre Weltanschauung oder ihre erklärte Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung ändern könnten, verboten. Proselytismus als Sachverhalt, aber auch als die gesellschaftliche Diskussion vergiftender, diffamierender Begriff, kann ein Problem in den Beziehungen zwischen verschiedenen Kirchen sein, da darin ein gewisser Widerspruch zur gegenseitigen Anerkennung steht.
Wenn die Motive für religiöse Konversionen in der Persönlichkeit wurzeln, können Konversionen mit Identitätskonflikten einhergehen. Die Konversion kann Ausdruck des Wunsches sein, solche Konflikte zu lösen. Falls dies scheitert, kann es zu neuem Glaubenswechsel oder zur Ablehnung aller Religionen und Religionsgemeinschaften kommen.
Spezifische Konversionen Judentum
Der Prozess des Gijur (auch: Giur – גיור) bezeichnet den Beitritt eines Nichtjuden zum Judentum. Das Judentum betrachtet Kinder einer jüdischen Mutter als jüdisch oder Menschen, die den Prozess des Gijur mit der Anerkennung eines Rabbinatsgerichtes, des Beth Din („Gerichtshof“), abgeschlossen haben, d. h. der jüdischen Religion beigetreten sind. Eine Kombination von beidem existiert für die Falaschmura (postulierte mütterliche Linie und erleichterte Re-Konversion).
Für einen nach der Halacha (den religiösen Gesetzen) gültigen Gijur gibt es drei notwendige und gemeinsam hinreichende Bedingungen:
Ol mitzwot („Joch der Gebote“): Die bewusste, selbstständig getroffene Entscheidung, von nun an als Jude unter den Mitzwot zu stehen und Verantwortung dafür zu tragen. Brit mila: Beschneidung, falls es sich um einen Mann handelt, und Tvila: das Untertauchen in einer Mikwe.
Voraussetzungen sind der feste eigene Entschluss, Jude zu werden, der Glaube an den einen Gott (JHWH) und der Vorsatz, jüdisch zu leben. Dabei ist es mancherorts Praxis, Kandidaten zunächst zu ignorieren bzw. (auch mehrfach) abzuweisen, um so ihre Entschlusskraft zu testen. Man möchte hier sichergehen, dass der Konvertit sich seines Entschlusses sicher ist und ihn aus freien Stücken gewählt hat. Ist er dann angenommen, beginnt erst die eigentliche Einführung in das jüdische Leben. Siehe dazu .
Der Konvertit erwirbt meist über das jüdische Kalenderjahr durch den Lauf der verschiedenen Feste hinweg Kenntnisse über das Judentum (meistens im Unterricht eines Rabbiners oder in Kursen). Vor einem Beth Din, d. h. in einer Sitzung dreier als Richter befugter Rabbiner, wird überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Kenntnisstand über das Judentum ausreicht, um als Jude zu leben. Prinzipiell sind alle Strömungen des Judentums für Konversionen offen. Das orthodoxe Judentum erkennt jedoch die Übertritte bei konservativen und liberalen Rabbinern nicht an.
Das Judentum ist nicht missionarisch tätig. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Nichtjuden und damit allen Menschen ein Platz im erwarteten Gottesreich zugesprochen (Sieben Gebote an Noah). Als Kriterium gilt nicht die Zugehörigkeit zum Judentum, sondern das moralische Handeln. Konversionen zum Judentum fanden in historischer Zeit auch massenhaft statt, so die von großen Teilen der turksprachigen Chasaren im Laufe des 8. bis 9. Jahrhunderts.
Im Judentum gibt es zwei Stufen der Annäherung ans Judentum:
Ger toschav (גר תושב „Mitbewohner“): ein Nichtjude, der die sieben Gesetze Noahs beachtet; Ger zedek („Konvertit der Gerechtigkeit“): jemand, der Jude geworden ist. Erstere hatten ihren Namen daher, dass sie nur zum Vorhof des Tempels zugelassen wurden und an der Pforte standen. Die Proselyten der Gerechtigkeit hatten dagegen das Judentum völlig angenommen.
Christentum
Im Christentum wird sowohl der Übertritt von einer anderen Religion zum Christentum als auch der Wechsel von einer christlichen Konfession zu einer anderen Konversion genannt.siehe auch Klaus Peter Voß, Athanasios Basdekis (Hrsg.): Kirchenwechsel – ein Tabuthema der Ökumene? Probleme und Perspektiven. Lembeck (oekumene-ack.de). Die Bekehrung steht im Christentum in engem Zusammenhang mit der Taufe.
Verschiedene Konfessionen bieten Konversionswilligen Begleitung an, oft in Form eines Konvertitenunterrichts. Die Konversion wird gewöhnlich mit einer gottesdienstlichen Handlung in Gegenwart von Zeugen vollzogen, zumeist nach vorausgehender Buße (von griech. μετανοια metanoia, Umkehr, Buße) oder Beichte. Wo unter den Konfessionen die Taufe gegenseitig anerkannt ist, kann auch eine Katechese mit anschließender Firmung oder Konfirmandenunterricht mit Konfirmation stattfinden.Vgl. hierzu Bertram Zotz: Katholisch getauft – katholisch geworden. Kanonistische Kriterien für die Zugehörigkeit zur römischen Kirche. Essen 2002. Christliche Gemeinschaften, die die Taufe der Herkunftskirche nicht anerkennen, verbinden die Konversion mit der Konvertitentaufe.
Evangelisation oder Evangelisierung bezeichnet die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus und wird vor allem von christlichen Freikirchen oder evangelischen Organisationen betrieben. Sie kann sowohl im Sinne der Missionierung Nicht- oder Andersgläubiger betrieben werden, die auf die Bekehrung bzw. Konversion und Taufe der Angesprochenen abzielt, als auch im Sinne einer Katechese zur Neubelebung oder Wiedererweckung des Glaubens bereits getaufter Christen.
Islam Im Islam genügt im Allgemeinen das Sprechen der Schahada, des Glaubensbekenntnisses („Es gibt keine Gottheit außer Gott, und Mohammed ist sein Gesandter“), verbunden mit dem gemeinsamen Gebet, um als Muslim zu gelten. Beides muss auf Arabisch gesprochen werden und bei vollem Bewusstsein geschehen. Die Beschneidung bei Männern ist keine Bedingung für die Konversion. Viele Konvertiten zum Islam nehmen einen arabischen Vornamen an. Dieser kann auch beim Einwohnermeldeamt registriert werden.
Viele Muslime lehnen den Begriff der Konversion zum Islam ab, da jeder Mensch nach dem Fitra-Konzept als Muslim geboren sei und daher durch einen Aufruf (arabisch: Da'wa) lediglich zur Rückkehr zum wahren Glauben an Gott (Allah) bewegt werde.