R v Brown (1994) 1 AC 212 ist eine Entscheidung des House of Lords aus dem Jahre 1993, bei dem homosexuelle BDSMler wegen der Ausübung einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken nach englischem Strafrecht verurteilt wurden. Das Verfahren führte zu einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die Bezeichnung Operation Spanner wurde zufällig ausgewählt.
Sachverhalt und Vorinstanzen Im Jahr 1987 gab es eine Razzia der Sonderkommission „Spanner“, bei der auch Videofilme mit einvernehmlichem, homosexuellem BDSM beschlagnahmt wurden. Darauf verurteilte der Court of Appeal im Dezember 1990 16 Angeklagte, die auf Rat ihrer Anwälte auf schuldig plädierten. Die Ausführenden wurden wegen Grievous bodily harm (GBH) nach Sektion 20 des Offences against the Person Act 1861 (OAPA 1861) und assault occasioning actual bodily harm nach Sektion 47 des OAPA 1861 bestraft, die sogenannten Bottoms, denen die Verletzungen zugefügt wurden, wegen Beihilfe. Die Strafen bewegten sich von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis zu Gefängnisstrafen.
Entscheidung des House of Lords Das House of Lords wies den appeal zurück und hielt die Entscheidung des Court of Appeal mit einer Mehrheit von drei zu zwei Stimmen aufrecht. Lord Tempelman führte für die Mehrheitsmeinung an:
Lord Mustill entgegnete dem für die abweichenden Lords:
Folgen 1995 wurde der Spanner Trust gegründet. Diese Stiftung diente ursprünglich zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; nach 1997 betreibt die Stiftung generell Lobbyarbeit für BDSM und die Änderung der Gesetze in Großbritannien.
Am 19. Februar 1997 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Laskey, Jaggard and Brown v. the United Kingdom (1997), dass jeder Staat eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen darf, unabhängig davon, ob die Körperverletzung einvernehmlich ist oder nicht.
Der Prozess führte dazu, dass sich sowohl im europäischen als auch im amerikanischen Raum Sadomasochisten zunehmend vernetzten. Gerade in Bezug auf BDSM-relevante Berichterstattung entstanden in der Folge mehrere neue Strukturen. Das zunächst auf Englisch verfasste Urteil wurde in Teilen der deutschen Subkultur zunächst als europaweites Verbot von SM missverstanden. Als Reaktion auf diese Probleme bei der Kommunikation innerhalb der Subkultur wurde die Nachrichten-Mailingliste „Schlagworte“ gegründet. In England entstand im Laufe des Verfahrens die Organisation SM Pride, um zukünftig die Interessen von Sadomasochisten und anderen sexuellen Minderheiten besser schützen zu können.
Zwei der Verhafteten starben durch Suizid, mehrere verloren ihre Arbeit. In acht Fällen wurden Gefängnisstrafen bis zu viereinhalb Jahren ausgesprochen. Nach dem Urteil kam es in Großbritannien zu Razzien bei privaten BDSM-Partys und in -Bars.vgl. Anne-Marie Cusac: Profile of a sex radical – lesbian, sadomasochist author Pat Califia, The Progressive, Oktober 1996, online unter:
Die SM-Filmkomödie Preaching to the Perverted ist eine Parodie darauf und Kritik am Spanner-Urteil.
Im Juni 2007 nutzte die britische Regierung die Entscheidung, um auch Bild- und Filmmaterial, das entsprechendes einvernehmliches Verhalten unter Erwachsenen darstellt, im Rahmen der Criminal Justice And Immigration Bill als „extreme Pornographie“ zu kriminalisieren.vgl. House of Commons: Criminal Justice And Immigration Bill
Filme 1997: Preaching to the Perverted
Literatur Weait, Matthew: 'Fleshing it Out' in Lionel Bently und Leo Flynn Law and the Senses: Sensational Jurisprudence (Law & Social Theory), Pluto Press, London, 1996, ISBN 0-7453-1068-0. Der Spiegel: 'GB: Zutiefst krank', (50/1992) – 7. Dezember 1992, online unter Großbritannien – Zutiefst krank, spiegel.de.
Weblinks (englisch) The Spanner Trust (englisch) (englisch) (englisch) Urteil des Europäischen Gerichtshofs (englisch)
Einzelnachweise
Brown Kategorie:Geschichte der Homosexualität Kategorie:BDSM Kategorie:Lederszene Kategorie:Case law (England und Wales)