mini|Stärkere braune Linie: Region Brüssel-Hauptstadt; dünnere Linien: die 19 Gemeinden

Die Region Brüssel-Hauptstadt (oder auch Brüsseler Region), , ist eine der drei Regionen des Königreichs Belgien und somit ein Gliedstaat des belgischen Bundesstaates. Sie umfasst das „zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt“, das – genau wie der gleichnamige Verwaltungsbezirk – aus 19 Gemeinden besteht. Die Stadt Brüssel, auch „Brüssel-Stadt“ genannt, ist eine der 19 Gemeinden. Die Region Brüssel-Hauptstadt besteht in ihrer heutigen Form seit dem 1. Januar 1995. Die Region hat Einwohner ().

Die Region Brüssel-Hauptstadt verfügt über ein legislatives („Brüsseler Parlament“) sowie ein exekutives Organ („Brüsseler Regierung“). Hinzugezählt werden ebenfalls die französische und flämische Gemeinschaftskommission („COCOF“ und „VGC“) sowie die „gemeinsame Gemeinschaftskommission“ (COCOM/GGC). Nebenbei übt die Region Brüssel-Hauptstadt auch die Befugnisse der „Brüsseler Agglomeration“ aus.

Dieser Artikel behandelt vor allem die Themen Politik, Verwaltung und Sprachensituation. Weitere und übergreifende Themen werden im Artikel Brüssel behandelt.

Geschichtlicher Hintergrund mini|hochkant|Verschiedene Ansichten von Brüssel

Als in Belgien die erste Staatsreform (1970) beschlossen wurde, die zur Föderalisierung des Landes führen sollte, wurden zum einen die Kulturgemeinschaften (die späteren Gemeinschaften), mit dem Schwerpunkt Kultur, und zum anderen die Regionen, mit dem Schwerpunkt Wirtschaft erschaffen. Da die flämischen Vertreter aber nicht den Zweck dieser Regionen erkannten, wurde ihre Existenz allein in einem Verfassungsartikel (107quater) festgehalten. Weitere konkrete Ausführungsmodalitäten wurden nicht vorgesehen. In diesem Artikel 107quater war bereits die Rede von einer „Brüsseler Region“.

Auch wenn also die Regionen noch nicht funktionsfähig waren, wurde für die neunzehn Brüsseler Gemeinden eine erste gemeinsame Verwaltungsstruktur erschaffen: die Brüsseler Agglomeration (siehe unten). Ein Gesetz vom 26. Juli 1971 sah vor, dass der Brüsseler Agglomerationsrat in zwei Sprachgruppen aufgeteilt würde. Die ersten und einzigen Wahlen zum Agglomerationsrat fanden am 21. November 1971 statt. Die Agglomeration verfügte über gewisse Zuständigkeiten in Sachen Raumordnung, Transportwesen, Sicherheit, öffentliche Gesundheit und Sauberkeit. Es wurden ebenfalls eine französische und eine niederländische Kulturkommission eingerichtet, in der die Mitglieder des Agglomerationsrates, je nach Sprachgruppe, tagten und über gewisse Befugnisse in Sachen Kultur und Unterricht verfügten. Das Gesetz vom 26. Juli 1971 wurde durch jedoch durch ein Gesetz vom 21. August 1987 abgeändert und viele der Befugnisse der Agglomeration wurden den dann bereits bestehenden Regionen anvertraut.

In Brüssel wurden diese Befugnisse dem „Regionalen ministeriellen Komitee“ anvertraut. Im Jahr 1974 wurden drei dieser Komitees geschaffen: ein flämisches, ein wallonisches und ein Brüsseler. Auch wenn diese Komitees nur eine beratende Funktion hatten, werden sie doch als Vorläufer der Regionen bezeichnet. In Brüssel war das Komitee zur einen Hälfte aus Senatoren und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern des Agglomerationsrates zusammengesetzt.

Die Schaffung der Regionen, darunter einer Brüsseler Region, wurde in den zwei großen Egmont- (1978) und Stuyvenbergabkommen (1979) festgehalten. Wegen einer Regierungskrise konnten diese jedoch nicht in Kraft treten, und so wurden durch ein Gesetz vom 5. Juli 1979 provisorische gemeinschaftliche und regionale Institutionen erschaffen, deren Exekutive allein von Ministern der Nationalregierung gestellt wurde.

Erst im Zuge der zweiten Staatsreform (1980) wurden die Regionen wirklich aus der Taufe gehoben. Da jedoch kein Kompromiss für die Brüsseler Region gefunden werden konnte, gilt die Verabschiedung des Sondergesetzes vom 8. August 1980 allein als die Geburtsstunde der Flämischen und der Wallonischen Region. Das „Problem Brüssel“ wurde, so die damalige Bezeichnung, „in den Kühlschrank gestellt“ (französisch: mise au frigo).

Somit blieb das Gesetz von 1979 weiterhin für Brüssel anwendbar. Ein Minister und zwei Staatssekretäre, die nicht dem Nationalparlament verantwortlich waren, lenkten die Geschicke der Region. Dies hatte schwerwiegende finanzielle und institutionelle Probleme zur Folge. Ein Kompromiss zwischen Flamen und Wallonen um das Statut Brüssels schien in die Ferne zu rücken, da vor allem die flämische Seite Brüssel nicht als eigenständige Region anerkennen wollte und die wallonische Seite nicht die absolute Sprachgleichheit akzeptieren wollte.

mini|Die Region Brüssel-Hauptstadt (lila) im regionalen Staatsgefüge neben der Flämischen (grün) und der Wallonischen Region (gelb)

Mehrere Gesetzesvorschläge wurden eingereicht, doch erst im Mai 1988 konnte ein politischer Kompromiss gefunden werden, der alle Parteien zufriedenstellte. Dieser Kompromiss führte zur Durchführung der dritten Staatsreform und zur Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989, der somit als die Geburtsstunde der „Region Brüssel-Hauptstadt“, wie sie seitdem genannt wird, gilt. Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den Rat (später Parlament) und die Exekutive (später Regierung) ins Leben und übergab der Region die restlichen Kompetenzen der Agglomeration.

Bei der vierten Staatsreform (1993), die die definitive Umwandlung Belgiens in einen Föderalstaat vollzog, und dem vorangegangenen „Sankt-Michaels-Abkommen“ (niederländisch Sint-Michielsakkoord, französisch accords de la Saint Michel) wurde die Teilung der Provinz Brabant beschlossen. Das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt wurde dabei „entprovinzialisiert“ (für provinzfrei erklärt), der Provinzrat und die Permanentdeputation wurden abgeschafft und die Zuständigkeiten der Provinz wurden bis auf einige Ausnahmen (siehe unten) an die Region übertragen.

Das Lambermontabkommen und die fünfte Staatsreform (2001) hatten keine grundlegenden Änderungen für das Statut der Region Brüssel-Hauptstadt zur Folge. Lediglich die Anzahl Sitze im Regionalparlament wurde von 75 auf 89 angehoben.

Heute ist die Region Brüssel-Hauptstadt zwar politisch etabliert, doch besteht immer noch keine absolute Einigkeit zwischen Flamen und Wallonen über das wahre Statut Brüssels.La Région bruxelloise a 20 ans – Une Région, non peut-être. Lalibre.be, 12. Januar 2009 (französisch) Die Region unterscheidet sich immer noch von den anderen beiden Regionen, da ihre legislativen Rechtstexte „Ordonnanzen“ genannt werden (und einen leicht anderen Wert als die regionalen „Dekrete“ besitzen; siehe unten) und sie im Gegensatz zu den anderen Regionen nicht über die „konstitutive Autonomie“ verfügt, die eine eigene Organisation der Zusammensetzung, der Wahl und der Arbeitsweise der Parlamente und Regierungen erlaubt. Seitens der Brüsseler Regierung wird immer wieder eine Neufinanzierung der Region gefordert, um den Herausforderungen eines europäischen und internationalen Zentrums gerecht zu werden.La Région bruxelloise a 20 ans – Bruxelles, un modèle pour la Belgique. Lalibre.be, 12. Januar 2009, Interview mit Charles Picqué (französisch)

Geographie Der zweisprachige Verwaltungsbezirk „Brüssel-Hauptstadt“ stellt das Hoheitsgebiet der Region Brüssel-Hauptstadt dar.Art. 2, § 1 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen (B.S., 14. Januar 1989) Dieses Gebiet ist deckungsgleich mit dem zweisprachigen Sprachgebiet Brüssel-Hauptstadt im Sinne von Artikel 4 der Verfassung.

Die 19 Gemeinden

mini|Die 19 Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt

Der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt besteht aus 19 eigenständigen Gemeinden, die als die „Brüsseler Gemeinden“ bezeichnet werden. In allen 19 Gemeinden sind die beiden Amtssprachen Französisch und Niederländisch gleichberechtigt. Die Mehrheit der Bevölkerung ist heute frankophon; bis ins 19. Jahrhundert waren Brüssel und die angrenzenden Gemeinden mehrheitlich flämischsprachig. Die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode/Sint-Joost-ten-Node ist mit rund 24.100 Einwohnern pro Quadratkilometer die am dichtesten besiedelte Gemeinde Belgiens.

Wappen Gemeinde Flächein km² Bevölkerungam x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Anderlecht Anderlecht 17,74 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Auderghem Auderghem/Oudergem 9,03 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Berchem-Sainte-Agathe/Sint-Agatha-Berchem Berchem-Sainte-Agathe/Sint-Agatha-Berchem 2,95 x35px|zentriert|Wappen der Stadt Brüssel Brüssel, Stadt 32,61 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Etterbeek Etterbeek 3,15 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Evere Evere 5,02 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Forest/Vorst Forest/Vorst 6,25 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Ganshoren Ganshoren 2,46 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Ixelles/Elsene Ixelles/Elsene 6,34 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Jette Jette 5,04 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Koekelberg Koekelberg 1,17 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek 5,89 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Saint-Gilles/Sint-Gillis Saint-Gilles/Sint-Gillis 2,52 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode/Sint-Joost-ten-Node Saint-Josse-ten-Noode/Sint-Joost-ten-Node 1,14 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Schaerbeek/Schaarbeek Schaerbeek/Schaarbeek 8,14 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Uccle/Ukkel Uccle/Ukkel 22,91 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Watermael-Boitsfort/Watermaal-Bosvoorde Watermael-Boitsfort/Watermaal-Bosvoorde 12,93 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe 7,22 x35px|zentriert|Wappen der Gemeinde Woluwe-Saint-Pierre/Sint-Pieters-Woluwe Woluwe-Saint-Pierre/Sint-Pieters-Woluwe 8,85 x35px|zentriert|Wappen der Region Brüssel-Hauptstadt Region Brüssel-Hauptstadt (Gesamt) 161,36

Vorschlag zur Fusion der Gemeinden Die Idee einer Fusion dieser Gemeinden bzw. deren vollständige Eingliederung in die regionale Struktur wurde oft angeregt. Auch wenn diese Fusion offensichtliche Vorteile für die „Gute Regierungsführung“ der Region hätte, hat der Vorschlag nie genug Anklang bei den frankophonen politischen Entscheidungsträgern gefunden, die darin eine Störung des institutionellen Gleichgewichts sehen. Die überproportionale Vertretung (50F/50N in der Regierung) der niederländischsprachigen Brüsseler auf Ebene der Region (siehe unten) wird nämlich u. a. durch die Wiedergabe der „wahren“ Kräfteverhältnisse (in etwa 90F/10N) auf der Ebene der Gemeinden kompensiert.La Région bruxelloise a 20 ans – 19 communes. Et demain, plus, moins? Lalibre.be, 12. Januar 2009 (frz.)

Vorschlag zur Ausweitung der Region mini|hochkant=1.2|Die Hauptstadtregion Brüssel (zentrales Feld im dunkelgrünen Bereich) innerhalb des Ballungsraums Brüssel (dunkelgrün). Helle Farbtöne: Wohngebiete der Pendler.Stedelijk gebied van Brussel in der niederländischsprachigen Wikipedia