Diese Liste gibt einen Überblick über alle Mitglieder des Deutschen Reichstages der 8. Wahlperiode nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933.

Die 8. Wahlperiode des Reichstages der „Weimarer Republik“ wurde nachträglich zur 1. Wahlperiode „nach der Machtübernahme durch Adolf Hitler“ erklärt.

Zusammensetzung Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 setzte sich der Reichstag wie folgt zusammen:

FraktionSitze NSDAP 288 SPD 120** KPD 81* Zentrum 73 DNVP 50 + 3 Gäste BVP 19 Deutsche Bauernpartei 2 DStP 5 DVP 2 Christlich-Sozialer Volksdienst 4 gesamt 647 * Aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 annullierte die Reichsregierung die Mandate der KPD am 8. März 1933.

** Mit § 1 der aufgrund § 18 des Gleichschaltungsgesetzes vom 31. März 1933 vom Reichsminister des Innern Wilhelm Frick (NSDAP) erlassenen Verordnung zur Sicherung der Staatsführung vom 7. Juli 1933 wurde sämtlichen Abgeordneten der SPD das Mandat aberkannt.

Viele der Abgeordneten wurden während der NS-Zeit vom NS-Regime drangsaliert, inhaftiert, gefoltert, in die Emigration oder zum Suizid getrieben oder sogar ermordet (siehe auch Denkmal für die 96 von den Nationalsozialisten ermordeten Reichstagsabgeordneten).

Präsidium Präsident des Reichstages: Hermann Göring (NSDAP) Erster Stellvertreter: Thomas Eßer (Zentrum) Zweiter Stellvertreter: Walther Graef (DNVP) Dritter Stellvertreter: Ernst Zörner (NSDAP)

Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des 8. Reichstages am 21. März 1933 gab der Präsident der 7. Wahlperiode Hermann Göring (NSDAP) bekannt, dass § 13 der Geschäftsordnung für den Reichstag, der bisher die Eröffnung der ersten Sitzung durch den Alterspräsidenten vorsah, „außer Kraft gesetzt“ sei und der Reichstag daher entsprechend Artikel 27 der Verfassung des Deutschen Reichs vom geschäftsführenden Präsidenten – also ihm selbst – eröffnet werde. Präsident und Stellvertreter wurden durch Zuruf gewählt.

Mitglieder