mini|320px|Die Slowakei von 1939 bis 1945 Der Slowakische Staat (slowakisch Slovenský štát, ab Juli 1939 amtlich Slowakische Republik, ), seit 1993 teilweise auch Erste Slowakische Republik bzw. erster slowakischer Staat genannt (), bezeichnet einen auf Druck des Deutschen Reichs von der Tschecho-Slowakischen Republik abgespalteten Staat in Mitteleuropa, der von 1939 bis 1945 existierte. Er umfasste die heutige Slowakei ohne die südlichen und östlichen Gebiete und grenzte dabei an das Deutsche Reich (inklusive des Protektorats Böhmen und Mähren), an Ungarn sowie kurzzeitig an Polen bzw. das Generalgouvernement.
Er gilt einerseits als der historisch erste Nationalstaat der Slowaken, andererseits als ultranationalistische Diktatur des Ludaken-Regimes. Die Slowakei nahm als Verbündeter der Achsenmächte an den deutschen Angriffskriegen gegen Polen und die Sowjetunion teil, verabschiedete Rassengesetze und beteiligte sich 1942 mit der Deportation eines Großteils ihrer jüdischen Bevölkerung in deutsche Vernichtungslager auch am Holocaust. Inwieweit die Slowakei von 1939 bis 1945 als einfacher Satellitenstaat des Deutschen Reiches anzusehen ist, ist Gegenstand wissenschaftlicher Debatten, da das insbesondere in der slowakischen Innenpolitik einen begrenzten Einfluss hatte.Zur gesamten Analyse siehe Tönsmeyer: Das Dritte Reich, S. 320–337; zum Text siehe Tönsmeyer: Das Dritte Reich, S. 335 u. 337.
Im August 1944 brach als Reaktion auf den Einmarsch der Wehrmacht eine von Teilen der slowakischen Armee organisierte Rebellion gegen die deutsche Okkupationsmacht und die slowakische Kollaborationsregierung aus (Slowakischer Nationalaufstand), die bis Oktober 1944 anhielt. Bis April 1945 wurde die Slowakei durch die Rote Armee befreit und anschließend in die wiedergegründete Tschechoslowakei eingegliedert.
Staatsbezeichnung Die offiziellen Staatsnamen lauteten: 14. März 1939 – 21. Juli 1939: Slowakischer Staat (slowakisch ) 21. Juli 1939 – 8. Mai 1945: Slowakische Republik (slowakisch )
Nach der Unabhängigkeitserklärung am 14. März 1939 wurde die Slowakei vorübergehend offiziell als Slowakischer Staat bezeichnet. Dieser Staatsname findet sich in gesetzlichen Verlautbarungen wie auch in internationalen Verträgen.Siehe dazu das Gesetz über den selbständigen slowakischen Staat und den Vertrag über das Schutzverhältnis zwischen dem Deutschen Reich und dem Slowakischen Staat (Hoensch, Dokumente, S. 258). Mit der Verabschiedung der Verfassung am 21. Juli 1939 wurde dann der Staatsname Slowakische Republik festgesetzt.Ďurica: Slovenská republika, S. 29. Die Bezeichnung Slowakische Republik kam daher, dass der neue Staat laut Verfassung eine republikanische Form hatte, außerdem steckte dahinter auch die Hoffnung, von möglichst vielen Staaten anerkannt zu werden. Dieser offizielle Staatsname dominierte jedoch nur auf amtlichen Dokumenten, Banknoten und Münzen. Im öffentlichen Leben wurde weitaus häufiger die Bezeichnung „Slowakischer Staat“ verwendet, um den Gedanken der Eigenstaatlichkeit hervorzuheben.Kamenec: Slovenský štát, S. 36; Lacko: Slovenská republika, S. 35; Schönfeld: Slowakei, S. 104. Von Seiten der regierenden Politiker wurde ebenfalls regelmäßig die Bezeichnung unabhängiger Slowakischer Staat (slowakisch: samostatný Slovenský štát) verwendet.Lipták: Slovensko, S. 162.
In den Geschichtsdarstellungen der kommunistischen Tschechoslowakei wurde die unabhängige Slowakei von 1939 bis 1945 abwertend als sogenannter Slowakischer Staat (slowakisch: takzvaný Slovenský štát) tituliert.Tönsmeyer: Das Dritte Reich, S. 320. Nachdem die Slowakei am 1. Januar 1993 erneut unter dem Staatsnamen Slowakische Republik unabhängig wurde, begann man die Slowakische Republik von 1939 bis 1945 auch als Erste Slowakische Republik zu bezeichnen, um sie von der gegenwärtigen, also Zweiten Slowakischen Republik zu unterscheiden.
Die Bezeichnung Erste Slowakische Republik ist jedoch umstritten. Die heutige Slowakei gilt nicht als offizieller Nachfolgestaat des Staatsgebildes von 1939 bis 1945. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass sich die gegenwärtige Slowakei als parlamentarische Demokratie mit einem pluralistischen Mehrparteiensystem versteht. Im Gegensatz dazu war der Slowakische Staat laut Verfassung eine ständestaatlich organisierte Republik mit Einparteiensystem, in der auch Elemente des Faschismus vorhanden waren.
Staatsgründung Mit Unterzeichnung des Münchner Abkommens am 29. September 1938 wurde die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an Deutschland festgelegt. Im Gegenzug garantierten England und Frankreich den Bestand des tschechoslowakischen Reststaats. Sieben Tage später, am 6. Oktober 1938, riefen Vertreter aller slowakischen Parteien bei einem Treffen in Sillein die Autonomie der Slowakei aus und verankerten diese im sogenannten Silleiner Abkommen. Am 7. Oktober 1938 folgte die Zusammenstellung einer autonomen Regierung des neuen Slowakischen Landes (slow. Slovenská krajina). Diese Regierung bestand bis zum 1. Dezember 1938. Nach der Autonomieerklärung der Slowakei proklamierte am 11. Oktober 1938 die Karpatho-Ukraine ihre Unabhängigkeit. Zudem forderte die ungarische Regierung die Abtretung der mehrheitlich von Magyaren besiedelten südlichen Gebiete der Tschechoslowakei, die am 2. November 1938 im Ergebnis des Ersten Wiener Schiedsspruches dem Königreich Ungarn zugesprochen wurden. Schließlich gewährte die tschechoslowakische Nationalversammlung mittels einer Verfassungsänderung zum 22. November 1938 Ruthenien (jetzt Karpato-Ukraine) und der Slowakei Autonomie und eigene Landesregierungen. Die Tschechoslowakei wurde damit faktisch in einen föderativen Staat umgewandelt, der nun Tschecho-Slowakische Republik hieß.Slowakei im Zweiten Weltkrieg – Chronologie, Herder-Institut (Marburg), abgerufen am 1. September 2022.Angela Hermann: Der Weg in den Krieg 1938/39. Quellenkritische Studien zu den Tagebüchern von Joseph Goebbels. Oldenbourg Verlag, 2011, S. 419.
Am 21. Februar 1939 hielt der Premierminister der slowakischen Landesregierung Jozef Tiso im slowakischen Landtag eine Rede über die Errichtung eines komplett unabhängigen Slowakischen Staates. Führende Kabinetts- und Parlamentsmitglieder stimmten am 6. März der Bildung einer Slowakischen Republik zu, sprachen sich aber gegen eine übereilte Proklamation aus. Daraufhin besetzte die tschechische Armee die Slowakei (Homola-Putsch vom 9. bis 10. März 1939) und Emil Hácha, der tschechoslowakische Präsident, entließ fast alle Mitglieder des slowakischen Kabinetts.Tanja Zimmermann: Brüderlichkeit und Bruderzwist. Mediale Inszenierungen des Aufbaus und des Niedergangs politischer Gemeinschaften in Ost- und Südosteuropa. Vandenhoeck & Ruprecht, 2014, S. 429–430.Lotte Weiss: Meine zwei Leben. Erinnerungen einer Holocaust-Überlebenden. LIT Verlag, 2010, S. 196. Am 13. März 1939 folgte Jozef Tiso, der gleichfalls von der Prager Regierung abgesetzt worden war, einer Einladung zu einem Treffen mit Adolf Hitler in Berlin. Er wurde unter Druck gesetzt und sollte unverzüglich einen unabhängigen slowakischen Staat ausrufen, andernfalls würde das slowakische Territorium zwischen Polen und Ungarn aufgeteilt werden. Um dieser Aussage zu mehr Überzeugungskraft zu verhelfen, untermauerte Joachim von Ribbentrop das Ganze mit einem gefälschten Bericht, dem zufolge sich schon ungarische Truppen der slowakischen Grenze nähern würden. Tiso weigerte sich, diese Entscheidung allein zu treffen, und es wurde ihm deshalb erlaubt, ein Treffen mit den Mitgliedern des slowakischen Landesparlaments abzuhalten. Am nächsten Tag, dem 14. März, trat dieses dann zusammen und beschloss einstimmig die Unabhängigkeit des Landes.Jörg K. Hoensch, Gerhard Ames: Dokumente zur Autonomiepolitik der Slowakischen Volkspartei Hlinkas, Oldenbourg, München/Wien 1984, S. 68–70 (Abschnitt „Souveränität statt Autonomie – die Grundlagen des ‚Schutzstaates Slowakei‘“, S. 69). Jozef Tiso wurde gleichzeitig als neuer Ministerpräsident der Republik bestimmt. Hauptstadt wurde PressburgVgl. z. B. Herbert Czaja, Gottfried Zieger, Boris Meissner, Dieter Blumenwitz: Deutschland als Ganzes: Rechtliche und historische Überlegungen. Anlässlich des 70. Geburtstages von Herbert Czaja am 5. November 1984. Verlag Wissenschaft und Politik, Köln 1985, S. 309. (Bratislava) mit damals über 120.000 Einwohnern.
Bevölkerung 85 % der Einwohner waren Slowaken, die restlichen 15 % waren Deutsche, Ungarn, Juden oder Roma. 50 % der Einwohner waren in der Landwirtschaft beschäftigt.
Politik Grundzüge
Der Staat übernahm die Rechtsordnung der Tschechoslowakei und veränderte diese nur geringfügig. Der Verfassung von 1939 (am 21. Juli verabschiedet) zufolge war der Präsident das Staatsoberhaupt, das Parlament der Slowakischen Republik, das für fünf Jahre gewählt wurde, war das höchste gesetzgebende Organ (es fanden jedoch keine landesweiten Wahlen statt), und der Staatsrat übte die Pflichten eines Senats (vergleichbar mit dem deutschen Bundesrat) aus. Die Regierung bestand aus acht Ministerien.Verfassungsgesetz über die Verfassung der Slowakischen Republik vom 21. Juli 1939; Slovenský zákonnik, 1939, Nr. 41, S. 375 ff., Gesetz Nr. 185.
Die Slowakische Republik war insgesamt gesehen ein autoritärer Staat, der von vielen Elementen des Faschismus gekennzeichnet war. In dem später unter sozialistischen Vorzeichen als ČSSR firmierten Föderalstaat wurde sie vor allem als klerikal-faschistischer Staat wahrgenommen; die Eigenstaatlichkeit, die anfangs eindeutig dem Willen der Mehrheit der slowakischen Bevölkerung entsprang, erfreute sich zudem der einhelligen Unterstützung des katholischen Klerus. Allerdings wird diese Charakterisierung von meist nicht-slowakischen Historikern auch heute noch verwendet.Wolfgang Merkel, Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung. 2., überarb. u. erw. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17201-9, S. 131.Michal Broska, Der Zerfall der Tschechoslowakischen Föderativen Republik, Diplomarbeit, S. 37.Peter Heumos, Die Emigration aus der Tschechoslowakei nach Westeuropa und dem Nahen Osten 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum; Bd. 63), Oldenbourg, München 1989, ISBN 3-486-54561-2, . Die am 21. Juli 1939 verabschiedete Verfassung orientierte sich am bürgerlich-demokratischen Verfassungstyp, griff aber auch autoritär-faschistische Ordnungsvorstellungen – Einheitspartei, exzessives Notverordnungsrecht, Streikverbot, Staatsrat – auf und vereinigte beides in einer christlich-sozialen Weltvorstellung.Jörg K. Hoensch: Studia Slovaca. Studien zur Geschichte der Slowaken und der Slowakei. Oldenbourg, 2000, S. 199, 258.
Die führende politische Partei war Hlinkas Slowakische Volkspartei – Partei der Slowakischen Nationalen Einheit von Jozef Tiso. Daneben gab es noch die Parteien der nationalen Minderheiten. Für die Ungarn war das die Vereinigte Ungarische Partei von János Esterházy und für die Deutschen die Deutsche Partei von Franz Karmasin. Andere Parteien als diese waren verboten (dieses Verbot hatte jedoch schon vor der Gründung der Republik bestanden).
Positive Effekte hatte die Schaffung des Staates auf die slowakische Wirtschaft, auf Wissenschaft, Erziehung und Kultur. So wurde 1942 die Slowakische Akademie der Wissenschaften gegründet, eine Vielzahl neuer Hochschulen und höherer Schulen wurde eingerichtet und die slowakischsprachige Literatur und Kultur erlebten einen Aufschwung.
Antisemitische Politik