mini|Ein gewöhnlicher Fahrtrichtungsanzeiger in Aktion mini|Blinkleuchte auf einem vorderen Kotflügel beim VW Käfer 1300 mini|BMW Isetta mit nur einem Fahrtrichtungsanzeiger pro Richtung an der jeweiligen Längsseite mini|Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad Der Fahrtrichtungsanzeiger (Österreich und Deutschland) bzw. der Richtungsanzeigerhttps://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html oder Richtungsblinker (Schweiz) ist eine lichttechnische Einrichtung an Kraftfahrzeugen sowie Straßenbahnwagen und dient Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zur Information über eine Änderung der Fahrtrichtung oder die Ankündigung hierzu. In der Regel ist dieser als Blinklicht umgesetzt. Er wird umgangssprachlich als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.
Eine Zweitverwendung des Fahrtrichtungsanzeigers (jedoch in abgewandelter Schaltung, nämlich alle 4) ist die Warnblinkanlage, in Österreich auch Alarmblinkanlage.
Ausrüstungsvorschriften Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, bei Anhängern nur hinten. Viele moderne mehrspurige Kraftfahrzeuge haben zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den vorderen Kotflügeln oder in den Außenspiegeln. Ausnahmen können beispielsweise für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen oder Kleinkrafträder bestehen.
Anbringung In Deutschland müssen, falls Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, diese den dortigen Vorschriften ( StVZO) entsprechen. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit und besseren Sichtbarkeit doppelt vorhanden. Weiterhin gibt es EG-Richtlinien beispielsweise über den Anbau der Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Kraftfahrzeugen. Im Mai 2024 wurde durch den deutschen Bundesrat empfohlen, dass Fahrräder zukünftig freiwillig mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet werden dürfen sollen. Die StVZO soll entsprechend durch das Bundesverkehrsministerium geändert werden. Bisher sind diese nur bei (mehrspurigen) Fahrrädern erlaubt, wo Handzeichen verdeckt sind.
In der Schweiz ist das Anbringen von Richtungsblinkern detailliert in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS (SR 741.41) geregelt.
Licht und Blinkfrequenz Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach StVZO bzw. ECE-R 48, in der Schweiz nach Abs. 2 VTS auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters muss das erste Aufleuchten des Blinklichtes nach spätestens einer Sekunde und das Verlöschen nach spätestens eineinhalb Sekunden erfolgen.
Der Blinkgeber muss nach ECE-R 6 so takten, dass die Hellzeit der Blinkleuchten gemessen bei 95 % der maximalen Lichtstärke mehr als 0,3 Sekunden beträgt. Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt.
Die Regelung zum Kontrollsystem ist in der Schweiz liberal. Es muss eine akustische oder optische Kontrolleinrichtung vorhanden sein, welche die Funktion anzeigt ( Abs. 3 VTS). In Deutschland ist es viel detaillierter geregelt: Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden.
Meistens rüsten Autohersteller parallel zu einer visuellen Anzeige per grüner Kontrollleuchte eine hörbare Rückmeldung, indem das Blinkerrelais hörbar klackt oder das Kombiinstrument entsprechende Kontrolltöne produziert. Dieser Kontrollton wurde früher durch ein Relais erzeugt, seit der Umstellung auf eine elektronische Steuerung wird dieser Ton durch einen Lautsprecher imitiert Die Autotür sagt leise plopp auf Zeit online. Bei Ausfall eines Blinkers leuchtet die Kontrollleuchte dann in einer deutlich schnelleren Frequenz, bei zwei vorhandenen Kontrollleuchten immer nur diejenige der betreffenden Fahrzeugseite.
Farbe Generell ist orangesRegelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (2016/1723), auf eur-lex.europa.eu Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben, wobei in einigen Ländern, beispielsweise in der SchweizVerordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), auf fedlex.admin.ch (VTS), in den USA oder in Kanada, am Heck rot leuchtendes Licht ebenfalls zugelassen ist. Es können umgeschaltete Bremslichter sein. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Da ihnen der Grünanteil im Farbspektrum fehlt, entwickeln sie nicht die Helligkeit gelber Blinkleuchten und es können zwei redundante Leuchtmittel in der Leuchte verwendet werden.
In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt. Dabei spielt das Baujahr keine Rolle. In der Schweiz sieht man diese Ausführung heute meistens bei Direktimporten aus den USA.
Um Unfälle zu vermeiden, sind nach einer Studie der NHTSA gelbe Blinklichter besser als rote.https://crashstats.nhtsa.dot.gov/Api/Public/ViewPublication/811115
Weitere Vorschriften Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollfunktion auch für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers vorhanden sein. Dies kann mit einer zusätzlichen Kontrollleuchte erfolgen oder über eine Elektronik, die bei Ausfall einer Leuchte die Blinkfrequenz erhöht.
Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei anormal starkem Abbremsen automatisch eingeschaltet, siehe adaptives Bremslicht.
Fahrzeuge mit fernbedienbarer Türschließung nutzen die Blinker meist als optische Kontrolle, welche signalisiert, ob das Fahrzeug ver- oder entriegelt worden ist.
Benutzungsvorschriften
Beim Anfahren und beim Abbiegen ist das Licht rechtzeitig (s. u.) und deutlich zu betätigen (mindestens drei Mal). Dies gilt auch für abknickende Vorfahrtsstraßen, selbst wenn diesen gefolgt wird. Fährt man weiter geradeaus und verlässt dadurch eine abknickende Vorfahrtstraße, soll jedoch nicht geblinkt werden. Grundsätzlich gilt, dass bei jeglicher Änderung der Fahrtrichtung geblinkt werden muss.
Der Fahrstreifenwechsel (auf mehrspurigen Straßen wie Autobahnen) muss ebenfalls durch ein mindestens dreimaliges Aufleuchten des entsprechenden Fahrtrichtungsanzeigershttp://www.gvn.de/?seite=taxi/home&beitrag=222/334 vor dem Fahrstreifenwechsel angekündigt werden (in Deutschland: StVO). Im Bereich von Kreuzungen wird dies in der Regel unterlassen, um keine Verwechslung mit Abbiegewünschen hervorzurufen.
mini|100px|Bild 215 in Deutschland Am Kreisverkehr wird in Deutschland beim Einfahren nicht geblinkt ( StVO), obwohl es sich formal um ein Abbiegen nach rechts handelt, das auch genauso vorzubereiten ist (Spiegelblicke, Umschauen). Die Regelwerke in Österreich und in der Schweiz kennen dieses Verbot nicht: Deutschland: Das Blinken beim Einfahren in einen an den Einmündungen mit Bild 215 gekennzeichneten Kreisverkehr ist in keinem Fall erlaubt. Österreich: Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf geblinkt werden. Schweiz: Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken, wenn die erste Ausfahrt genommen wird. In Deutschland wird das Verbot des Blinkens beim Einfahren damit begründet, dass übrige Fahrer verwirrt sein könnten über die Tatsache, ob der Einfahrende die erste Ausfahrt nehmen will – daher ist es beim Einfahren auch dann nicht erlaubt, wenn er diese nehmen will, damit Fehlinterpretationen, ob das Blinken der Einfahrt in den Kreisverkehr oder der ersten Ausfahrt gilt, komplett ausgeschlossen werden. Beim Ausfahren muss geblinkt werden.
Wird ein Verkehrsteilnehmer überholt, so muss der Überholvorgang vor dessen Ausführung per Betätigung des linken Fahrtrichtungsanzeigers angezeigt werden. Nach dem Überholvorgang muss der rechte Fahrtrichtungsanzeiger betätigt werden, um ein Einbiegen auf die rechte Fahrspur anzuzeigen. Werden einspurige Fahrzeuge wie ein Fahrrad oder ein Moped überholt, ist der Überholvorgang ebenfalls durch Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers vor und nach dem Überholvorgang anzuzeigen.
Rechtzeitig ist hier dadurch zu definieren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich auf den Abbiege- oder Spurwechselvorgang einstellen können. Hierbei ist weniger die Entfernung bis zum Abbiegepunkt als eher die Zeit entscheidend. Auf Deutschland bezogen befindet der Bundesgerichtshof bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ein Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers fünf Sekunden im Voraus durchaus ausreichend.BGH VRS 25, 264; u. a. mit Verweis auf diese Entscheidung KG Urteil vom 6. Dezember 2004, Az. 12 U 21/04, Volltext, Rn.4. – Etwas praxisnaher ist die Empfehlung, auf jeden Fall mit dem Blinken zu beginnen, bevor man das Lenkrad verdreht, um vom bisherigen Verkehrsstrom abzuweichen, bzw. bevor man den Fuß vom Gas nimmt oder sogar bremst. Wenn letztere Aktionen beim Zufahren auf eine rote Ampel erfolgen, verhält man sich beim Blinken so, als ob die Ampel auf Grün stände.
Allgemein soll die Fahrtrichtungsanzeige immer eine Ankündigung darstellen, dass das Fahrzeug in Kürze seine Fahrrichtung oder die Fahrspur ändern wird. Die Ankündigung soll Überraschungseffekte bei anderen Verkehrsteilnehmern vermeiden, damit keine hektischen bis panischen Reaktionen stattfinden; alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Daher muss die Anzeige auch früh genug einsetzen, damit jedermann sich darauf einstellen kann. Damit handelt es sich um die wichtigste Kommunikationsmethode der Verkehrsteilnehmer untereinander.
Deshalb wird auch (ausnahmsweise) nicht geblinkt, wenn im Rahmen einer Kreuzung die Spur gewechselt, aber auf der Straße geblieben wird: damit nämlich die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht meinen, man wolle abbiegen. Kann der Spurwechsel ohne Blinken nicht verkehrssicher erfolgen, muss gewartet werden, bis ein gewisser Abstand zur Kreuzung erreicht ist.
Bedienung PKW und LKW mini|Blinkerbetätigung mit dem Hupring in Mercedes-Modellen der 1950er-Jahre Der Blinkerhebel ist bei den allermeisten Autos in waagerechter Ruheposition an der Lenksäule angebracht. Zur Aktivierung wird der Hebel analog zur beabsichtigten Lenkrichtung bewegt.
Zur Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers gibt es – abhängig von der Fahrzeugausstattung und des Fahrzeugalters – je Seite bis zu zwei verschiedene Stellungen: Zum einen die Dauerstellung bis zum jeweiligen Endanschlag (auch in alten Fahrzeugen), die erst durch manuelles Eingreifen oder die automatische „Blinker-Rückstellung“ beim Auslenken aus der Kurve in die Ruhelage zurückgeführt wird. Diese Stellung benutzt man beim Abbiegen und beim Heranfahren zum bzw. Abfahren vom Fahrbahnrand.
Zum anderen gibt es, bei moderneren Fahrzeugen, vor dieser Einraststellung eine Stellung mit einem fühlbaren Zwischen-Druckpunkt, in der der Blinker schon aktiviert ist, aber beim Loslassen per Federkraft sofort wieder in die Ruhelage zurückfällt. Diese Stellung benutzt man vor allem für das Blinken beim Spurwechsel.