mini|hochkant=1.3|Die beiden ungarischen Bevollmächtigten Benárd (mit Zylinder in der Hand) und Drasche-Lázár (rechts daneben) beim Verlassen des Grand Trianon nach Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag von Trianon (auch Friedensvertrag oder Friedensdiktat von Trianon genannt) war einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten. Er wurde am 4. Juni 1920 im Grand Trianon in Versailles von der ungarischen Delegation unter Protest unterzeichnet und trat am 16. Juli 1921 in Kraft. Der Vertrag besiegelte die 1918/19 erfolgten Sezessionen aus dem Königreich Ungarn, das bis November 1918 in einer Realunion mit Österreich (Österreich-Ungarn) verbunden war.

Als Folge des verlorenen Krieges musste Ungarn den Verlust von rund zwei Dritteln seines vormaligen Staatsgebietes an die Nachbar- und Nachfolgestaaten Rumänien, die Tschechoslowakei, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen sowie an Österreich (Burgenland) akzeptieren. Dies führte dazu, dass etwa ein Drittel der ungarischsprachigen Bevölkerung (über drei Millionen Menschen) außerhalb der neuen Staatsgrenzen als Minderheit lebte. Zudem legte der Vertrag strenge Rüstungsbeschränkungen für das ungarische Militär und Reparationsverpflichtungen fest.

Das Ereignis löste in Ungarn eine tiefe kollektive Erschütterung aus, die oft als nationales Trauma beschrieben wird. Es prägte die ungarische Außen- und Innenpolitik der Zwischenkriegszeit, die maßgeblich vom Revisionismus bestimmt war, und wirkt in der politischen Kultur des Landes bis in die Gegenwart nach.

Sezessionen mini|hochkant=1.3|Territorialer Zerfall Österreich-Ungarns und Grenzen nach den Pariser Vorortverträgen (in rot) Den Pariser Verhandlungen gingen mehrere Abspaltungen einzelner Landesteile voraus: Tschechen und Slowaken, deren Nationalrat in Paris bereits am 2. Juli 1918 von den USA anerkannt worden war, riefen am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik aus. Kroatien und Slawonien gründeten am 5. Oktober in Zagreb den Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben, nahmen keine Weisungen aus Budapest mehr entgegen und erklärten sich am 30. Oktober 1918 zum Teil des neuen SHS-Staats. Die Rumänen Siebenbürgens sprachen sich am 1. Dezember 1918 in den Karlsburger Beschlüssen (gefasst im heutigen Alba Iulia, ungarisch Gyulafehérvár) für die Vereinigung mit dem Königreich Rumänien aus. Die Volksversammlungen der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben entschieden sich im Jahr 1919 ebenfalls für die Vereinigung ihrer Gebiete mit Rumänien.

Verhandlungen und Vertragsunterzeichnung Die Fakten waren also zum größten Teil längst geschaffen, als Ungarn Ende 1919, nach den Verhandlungen mit Österreich, nach Paris eingeladen wurde. Der Vertrag wurde so spät unterzeichnet, weil das besiegte Ungarn 1918 politische Wirren durchmachte, die die Alliierten beunruhigten.Pim den Boer, Heinz Duchhardt, Georg Kreis, Wolfgang Schmale: Europäische Erinnerungsorte 2: Das Haus Europa, Oldenbourg Verlag, 2011, ISBN 978-3-486-70419-8, S. 510. So wurde nach dem Austritt Ungarns aus der Donaumonarchie am 21. März 1919 die Ungarische Räterepublik ausgerufen und nach gescheiterten Verhandlungen mit der Entente über die zukünftigen Grenzen Ungarns brach am 15./16. April 1919 der Ungarisch-Rumänische Krieg aus. Der Vertrag von St. Germain (von Österreich am 10. September 1919 unterschrieben) hatte überdies bereits die Entscheidung getroffen, dass Deutsch-Westungarn an Österreich fällt. Ungarn forderte erfolglos eine Revision und eine Volksabstimmung über die abzutretenden Gebiete. Wie Österreich wurde Ungarn von der Entente als Kriegsverlierer und nicht als gleichwertiger Verhandlungspartner betrachtet.

mini|Der Ort der Vertragsunterzeichnung: die Galerie des Cotelles im Schloss Grand Trianon Schließlich unterzeichnete Ungarn am 4. Juni 1920 um 16:32 Uhr den Vertrag im Versailler Palais Grand Trianon. Für Ungarn unterschrieben Ágost Benárd, Minister für Wohlfahrt, und Alfréd Drasche-Lázár, Botschafter. Der Vertrag bestätigte zumeist nur die faktisch bereits bestehende Situation.

Zu den unterzeichnenden Mächten zählten Großbritannien, Frankreich und Italien, Japan, Belgien, Siam, Griechenland, Nicaragua, Panama, das im Herbst 1918 wiedererstandene Polen, Portugal, Rumänien, das neu gebildete serbisch-kroatisch-slowenische Königreich (mit Serbien als erstem von Österreich-Ungarn im August 1914 angegriffenen Staat) und die neue Tschecho-Slowakei (die Exiltschechen in den USA hatten dort bereits während des Krieges für ihren gemeinsamen Staat mit den Slowaken argumentiert). Die Vereinigten Staaten unterzeichneten den Vertrag nicht. Ungarn und die USA beschlossen den Frieden in Washington, D.C. mit einem separaten Vertrag auf Grundlage des Vertrags von Trianon, jedoch ohne die Artikel zum Völkerbund, bei dem die USA nur Beobachterstatus hatten.

Deutsch-Westungarn, seit 1919 von den Österreichern Burgenland genannt, sollte an Österreich angeschlossen werden; eine der wenigen Bestimmungen des Vertrags von Trianon, die bei der Unterzeichnung noch nicht realisiert waren. Ungarische Freischärler beschossen jedoch die österreichische Gendarmerie und verhinderten vorerst die Verwaltung des Burgenlandes durch Österreich. Ödenburg (Sopron) war als Landeshauptstadt vorgesehen. Die in der Stadt und den umgebenden Dörfern im Dezember 1921 auf Vermittlung Italiens abgehaltene Volksabstimmung ging zugunsten Ungarns aus; der Großteil des Burgenlandes wurde im Herbst 1921 ohne Volksabstimmung an Österreich angegliedert.

Vertragsbestimmungen mini|Faksimile des Vertrages von Trianon Kriegsschuldparagraph (Art. 161) Artikel über die Wiedergutmachung, der keine genaue Reparationssumme enthielt Artikel zu Rüstungsbeschränkungen: Beschränkung der Streitkräfte auf ein langdienendes Berufsheer von 35.000 Mann ohne schwere Artillerie, Panzertruppen und Luftstreitkräfte: ausschließlich bestimmt für die Verteidigung der Grenzen und für die Innere Sicherheit; die Einhaltung der Abrüstungsauflagen und der Aufrüstungsbeschränkungen sollte eine interalliierte Kontrollkommission überwachenBeschränkung der Streitkräfte auf ein langdienendes Berufsheer (Art. 103) von 35.000 Mann (Art. 104) ohne Luftstreitkräfte (Art. 128); siehe auch Teil XI. Luftfahrt (Art. 260 bis 267) Gebietsabtretungen, die mehr als zwei Drittel (von 325.411 km² auf 93.073 km²)Herbert Küpper: Das neue Minderheitenrecht in Ungarn. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56378-5, S. 77. des Reichsgebietes betrafen. die heutige Slowakei und die Karpatoukraine an die Tschechoslowakei, das heutige Burgenland an Österreich, Kroatien, Slawonien, Međimurje, Prekmurje, die Regionen Batschka und Süd-Baranya (Drávaköz) und Teile des Banats an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siebenbürgen mit dem Rest des Banats und mit Partium an Rumänien (Art. 45–47), ein kleines Gebiet mit 14 Dörfern im äußersten Norden wurde Polen zugesprochen, die Freie Stadt Fiume (St. Veit am Flaum bzw. Fiume bzw. Rijeka) wurde ein eigener Freistaat, nachdem Ungarn auf alle Rechte und Ansprüche verzichtete (Art. 53). 1924 wurde das Gebiet zwischen Italien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat) aufgeteilt, wobei die Stadt Fiume an Italien fiel.

Folgen mini|Die „Carte Rouge“ von Pál Teleki (1918). Die rote Farbe markiert Gebiete mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit; weiße Flächen stellen unbesiedelte Regionen dar, um die tatsächliche Siedlungsdichte zu verdeutlichen. Weil die Grenzen oft nach strategischen Aspekten gezogen wurden, gerieten etwa drei Millionen Magyaren unter fremde Oberhoheit.Paul Lendvai: Die Ungarn. Eine tausendjährige Geschichte. Goldmann, München 2001, ISBN 3-442-15122-8, S. 418. Die meisten Magyaren außerhalb Ungarns lebten in Grenzgebieten – in der südlichen Slowakei, in der Karpatoukraine (1.072.000), in der Vojvodina (Nordserbien), in Partium und in Prekmurje (Slowenien, 571.000) sowie in Rumänien (1.664.000; Angaben auf Grundlage der Volkszählung von 1910).Anikó Kovács-Bertrand: Der ungarische Revisionismus nach dem Ersten Weltkrieg. Der publizistische Kampf gegen den Friedensvertrag von Trianon (1918–1931). Verlag Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-56289-4, S. 91 und 213. In Rumänien und in der heutigen Slowakei gab es Inseln mit überwiegend ungarischer Bevölkerung, heute sind die Ungarn dort teilweise die Minderheit.

Trianon löste allerdings die Nationalitätenproblematik im klein gewordenen Ungarn weitgehend. Nach der Volkszählung von 1920 hatten nur noch 10,4 % der Gesamtbevölkerung (833.475) eine andere Muttersprache als Ungarisch, darunter 551.211 Deutsche (6,9 %) und 141.882 Slowaken (1,8 %), 473.000 Menschen bekannten sich zum mosaischen Glauben.Jörg K. Hoensch: Geschichte Ungarns 1867–1983. Stuttgart 1984, ISBN 3-17-008578-6, S. 103. Außerdem wurden 23.760 Rumänen, 59.875 Kroaten, 17.131 Serben gezähltGeorg Brunner, Günther H. Tontsch (Hrsg.): Der Minderheitenschutz in Ungarn und in Rumänien. Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Bonn 1995, ISBN 3-88557-133-1, S. 20., dazu kamen 60.748 übrige (unter anderen Slowenen, Bunjewatzen und Šokci). Zugleich gaben 399.176 Personen an, dass sie der slowakischen, 179.928 der serbischen oder kroatischen und 88.828 der rumänischen Sprache mächtig seien.

mini|Demonstration gegen den Vertrag in Szeged Die Magyaren waren nach dem Vertrag von Trianon entrüstet und schockiert, da die abgefallenen bzw. abzutretenden Gebiete seit dem 11. Jahrhundert nach und nach zum Königreich Ungarn gekommen waren. Die Losung der damaligen Widerstandskämpfer lautete „Nein! Nein! Niemals!!“ (ungarisch: Nem! Nem! Soha!!). Die Flaggen im gesamten Ungarn wurden bis zum Ersten Wiener Schiedsspruch 1938 auf halbmast gesenkt. Erst dann wurden sie wieder um ein Drittel gehoben (also auf 5/6 gehisst).Árpád von Klimó: Trianon und der Diskurs über nationale Identität in „Rumpf-Ungarn“ (1918–1938). S. 25. Ein Kapitel aus Andreas Hilger, Oliver von Wrochem: Die geteilte Nation: Nationale Verluste und Identitäten im 20. Jahrhundert. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2013, ISBN 978-3-486-71863-8, S. 11–26.

In den 1930er-Jahren mussten die Schüler am Schultagsbeginn ein Gebet sprechen, in dem die Revision, d. h. die Wiederherstellung Großungarns gefordert wurde (Ich glaube an einen Gott, ich glaube an eine Heimat, ich glaube an eine ewige göttliche Gerechtigkeit, ich glaube an die Auferstehung Ungarns! – Ungarisch: Hiszek egy Istenben, Hiszek egy hazában, Hiszek egy Isteni örök igazságban, Hiszek Magyarország feltámadásában!).

mini|Gebietsgewinne Ungarns bis 1941 Die Wiener Schiedsprüche von 1938 und 1940 unter der Regie des nationalsozialistischen Deutschlands korrigierten Trianon im Sinn Ungarns, wurden aber 1945/47 für ungültig von Anfang an („ex tunc“) erklärt. Somit ist der Vertrag von Trianon (so wie der von St. Germain mit Österreich) nach wie vor gültig und Teil des Rechtssystems aller Nachfolgestaaten. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Ergebnisse der Pariser Friedenskonferenz für die Tschechoslowakei kleine Gebietsgewinne südlich von Bratislava/Pozsony/Pressburg gebracht. Seit 1945 hat den Vertrag von Trianon keine Großmacht in Frage gestellt.

Am 4. Juni 2010 – also 90 Jahre nach Unterzeichnung des Vertrags – beging das ungarische Parlament zum ersten Mal den so genannten Tag der nationalen Zusammengehörigkeit.Tschechiens Solidarität mit der Slowakei: Ungarn gefährdet die Stabilität veröffentlicht am 7. Juni 2010, abgerufen am 25. Dezember 2010. Die Slowakei fühlte sich damit provoziert.„Friedensdiktat von Trianon“: Slowakei fühlt sich provoziert. In: Wiener Zeitung, 3. Juni 2010, abgerufen am 7. November 2013.

Kleinere Gebietsänderungen