Der Major ist ein Dienstgrad für Soldaten der deutschen Bundeswehr, des österreichischen Bundesheeres, der Schweizer Armee und weiterer moderner und früherer Streitkräfte. In Österreich ist Major ferner eine Verwendungsbezeichnung im Wachkörper.
Etymologie Das Wort Major stammt vom Lateinischen maior oder maius (deutsch: größer, stärker oder bedeutender). Im Spanischen wurde daraus mayor (deutsch: größer, höher), im Englischen mayor (deutsch: Bürgermeister) und im Deutschen „Meier“ als Bezeichnung für einen Gutsverwalter.
Im Militär war der Regimentsmeier in einem Regiment für die täglichen Verwaltungsaufgaben und die Inspizierung der Feldwachen verantwortlich. Er führte daher den Dienstgrad Feldwachtmeister.Analog war der für die Wachen einer Kompanie Verantwortliche ein Wachtmeister. Da der Feldwachtmeister direkt dem Regimentschef im Rang Obristen unterstand, entwickelte sich daraus die Rangbezeichnung Obristwachtmeister. Im 18. Jahrhundert löste die hinsichtlich der Wortherkunft treffende Dienstgradbezeichnung „Major“ den für den Regimentsmeier geschaffenen Rang „Obristwachtmeister“ ab.
In der preußischen Armee wurden verdiente Hauptleute mit dem Charakter eines Majors („Charaktermajor“) verabschiedet; sie erhielten das Ruhegeld eines Hauptmannes, durften sich aber Major nennen. Die oft lange Wartezeit bis zur Beförderung zum Major bezeichnete man auch scherzhaft als „Majorsecke“.
Deutschland Bundeswehr
Der Dienstgrad Major wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen In der Bundeswehr ist der Major ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere können Soldaten im Dienstgrad Major auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten und Hauptleuten Befehle erteilen.
Majore dienen wie die anderen Stabsoffiziere meist auf Stabsposten oder als militärische Führer. Typische Verwendungen sind Kompaniechef im Heer, Inspektionschef oder Hörsaalleiter an einer Lehreinrichtung (im Heer beispielsweise an einer Truppenschule), oder die Verwendung auf Verwaltungsposten in Kommandobehörden, Ämtern oder in den Referaten des Ministeriums. Dort unterstützen sie häufig erfahrene Stabsoffiziere oder Referatsleiter beispielsweise bei der Personal- und Materialplanung, der Strategieentwicklung oder Einsatzplanung. Besonders qualifizierte Majore dienen auf Dienstposten für Offiziere im Generalstabsdienst.Sie führen dann den Dienstgradzusatz „i. G.“ Militärmusikoffiziere im Dienstgrad Major dienen häufig als (stellvertretender) Kompaniechef bei einem der Musikkorps der Bundeswehr. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Major in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. Kompaniechefs, Inspektionschefs und Bataillonskommandeure sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.
Ernennung, Besoldung und Altersgrenze Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Major trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Major können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere. Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) können frühestens achteinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant zum Major ernannt werden;Die Achteinhalbjahresfrist gilt für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) sieht die ZDv 20/7 eine Frist von neun Jahren vor. Bei einer Einstellung mit Dienstgrad Oberleutnant oder Hauptmann verkürzt sich die Frist entsprechend der ZDv 20/7. davon abweichend ist die Beförderung von Militärmusikoffizieren nach drei Jahren im Dienstgrad Hauptmann zulässig.Die Militärmusikoffiziere werden hier explizit erwähnt, weil im Gegensatz zu allen anderen Offizieren ihre Mindestdienstzeiten nicht auf den Zeitpunkt der Ernennung zum Offizier, sondern immer auf die Zeit seit Ernennung zum Hauptmann bezogen ist. Voraussetzung für die Beförderung von Hauptleuten zum Major ist für die meisten Offiziere die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr. Keinen Stabsoffizierlehrgang müssen Militärmusikoffiziere und Masterabsolventen in einer Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr absolvieren. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Major ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.Die Eignung für eine Einstellung als Major wird durch eine zivile Ausbildung und/oder Berufstätigkeit nachgewiesen. Im Einzeln gilt: Voraussetzung ist für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes a) ein für die geplante Verwendung dienlicher Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) und einschlägige 30-monatige Berufstätigkeit oder b) die Befähigung zum Richteramt oder c) die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes des Bundes oder d) der Grad eines Doktoringenieurs oder Doktors der Naturwissenschaften. Die Voraussetzungen für die Laufbahnen im Geoinformationsdienst der Bundeswehr entsprechen den Voraussetzungen für Offiziere des Truppendienstes. Es muss (ggf. zusätzlich) ein Studium auf einem geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlossen worden sein. Die Einstellung mit dem Dienstgrad Major ist in den Laufbahnen der Militärmusikoffiziere und der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nicht möglich.Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung ()
Ein Major wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 besoldet.
Als besondere Altersgrenze für Soldaten im Dienstgrad Major wurde die Vollendung des 59. Lebensjahres festgesetzt.Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend SG und Übergangsbestimmungen gem. SG. Vgl.
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Majore zeigt Eichenlaub und einen Stern als Schulterabzeichen.
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade Den Dienstgrad Major führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Korvettenkapitän. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbationsrichtung unterschiedlich lautenden Dienstgrade Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker und Oberstabsveterinär. In den Streitkräften der NATO ist der Major zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-3 äquivalent.
Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der Major über dem rangniedrigeren Stabshauptmann bzw. Stabskapitänleutnant und unter dem ranghöheren Oberstleutnant bzw. Fregattenkapitän eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). Die zum Oberstleutnant ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbationsrichtung unterschiedlich lautenden Dienstgrade Oberfeldarzt, Oberfeldapotheker und Oberfeldveterinär bzw. Flottillenarzt und Flottillenapotheker (erste drei Dienstgradbezeichnungen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzten beiden Dienstgradbezeichnungen für Marineuniformträger). Gemäß der in der Soldatenlaufbahnverordnung beschriebenen Beförderungsreihenfolge ist regelmäßig der Hauptmann bzw. der Kapitänleutnant der vorangehend durchlaufene Dienstgrad (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).In den Dienstgrad Stabshauptmann werden nur Offiziere des militärfachlichen Dienstes befördert. Für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist der Stabshauptmann in der Regel der Spitzendienstgrad; die Beförderung zum Major bleibt ihnen fast immer verwehrt. In seltenen Fällen können aber auch Stabshauptleute nach der Soldatenlaufbahnverordnung in eine andere Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere wechseln und dann zum Major ernannt werden. Für Sanitätsoffiziere sind ranggleich zum Hauptmann die nach Approbationsrichtung unterschiedlich lautenden Dienstgrade Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär.
Nationale Volksarmee bis 1990
Der Major war in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1990 der niedrigste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Sein maritimes Pendant war ebenfalls der Korvettenkapitän der Volksmarine. Dieser Dienstgrad wurde in der Regel nur an Berufsoffiziere verliehen. Seine Verwendung entsprach in etwa der in der Bundeswehr. Das Dienstgradabzeichen bestand aus geflochtenen Schnüren, auf denen ein goldfarbener Offiziersstern angebracht war. Für Offiziere der NVA betrug die Regelstehzeit für die Beförderung vom Major zum Oberstleutnant fünf Jahre.
Reichsheer, Reichswehr, Wehrmacht bis 1945 In Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht war der Major (heute Äquivalent OF-3) der niedrigste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Im Gesamtbereich der Wehrmacht entsprach dieser Dienstgrad dem Korvettenkapitän der Kriegsmarine beziehungsweise dem SS-Sturmbannführer der Waffen-SS, beide ebenfalls OF-3.
Weitere Länder Brasilianische Streitkräfte 50px 50px 50px MajorHeer MajorLuftwaffe Capitão de CorvetaMarine
In Brasilien entspricht der Dienstgrad „Major“ dem Rang des Major im Heer und Luftwaffe.
Dieser Rang steht über dem Capitão (deutsch: Hauptmann) und unter dem Tenente Coronel (deutsch: Oberstleutnant).
In der Marine ist das Äquivalent der Capitão de Corveta (deutsch: Korvettenkapitän).
Dieser Rang steht über dem Capitão-Tenente (deutsch: Kapitänleutnant) und unter dem Capitão de Fragata (deutsch: Fregattenkapitän).
Französische Streitkräfte
In den französischen Streitkräften ist der Commandant ein Dienstgrad, der dem Major entspricht. Commandant gilt jedoch für Offiziere, die kein Truppenkommando führen. So lange er Kommandeur eines Bataillons ist, wird er als Chef d’escadron (in der Artillerie, dem Transportwesen und der Versorgung), Chef d’escadronsauch bei Einzelpersonen immer im Plural (in der Kavallerie und Panzertruppe) und Chef d'escadrille bei den Heeresfliegern bezeichnet. Bei der Infanterie, den Pionieren und den Fernmeldern heißt er Chef de bataillon, ebenso bei der Sanität, bei der Kraftstoffversorgungstruppe et cetera. (Die Anrede lautete jedoch stets „mon commandant“) Er steht über dem Capitaine () und unter dem Lieutenant-colonel (). Er entspricht daher dem deutschen Dienstgrad Major. Die französische Dienstgradbezeichnung Major entspricht dagegen dem Stabsfeldwebel der Bundeswehr.
In der Armee des Ancien Régime war er ursprünglich der höchste Feldwebeldienstgrad, bis er dann als Offizier zum Chef des Stabes wurde. Das Gleiche galt für einen festen Platz, wo er hinter dem Gouverneur und dem „Lieutenant du roi“ rangierte (als Vertreter des Königs in den Provinzen, jedoch kein Dienstgrad).
Unter Napoleon Bonaparte wurde der Rang Lieutenant-colonel durch Major ersetzt, was aber die Napoleonische Zeit nicht überdauerte. Die Bezeichnung „Médecin-major“, mit den Abstufungen „Major de première classe“, „Major de seconde classe“, „Aide-major“ und „Sous-aide-major“ wurden bis 1928 für die Militärärzte verwendet.
Österreich, Bundesheer und Bundespolizei