mini|Gustav Stresemann, Austen Chamberlain und Aristide Briand während der Verhandlungen

Die Verträge von Locarno sind sieben völkerrechtliche Vereinbarungen, die vom 5. bis 16. Oktober 1925 in Locarno (Schweiz) verhandelt und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet wurden, nachdem die Parlamente zugestimmt hatten. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme von Deutschland in den Völkerbund in Kraft.

Deutschland einerseits, Frankreich und Belgien andererseits verzichteten auf eine gewaltsame Veränderung ihrer im Friedensvertrag von Versailles gezogenen Grenzen, für die Großbritannien und Italien die Garantie übernahmen. Eine Revision der Ostgrenzen behielt Deutschland sich vor. Deutschland musste einen französischen Angriff nur noch fürchten, wenn es bei einem Konflikt mit Polen selbst der Angreifer war. Festlegungen hinsichtlich Deutschlands Ostgrenzen lehnte Großbritannien ab, wodurch Deutschland hierin Handlungsmöglichkeiten behielt.

Wenn manchmal in der Einzahl vom Vertrag von Locarno die Rede ist, dann ist damit das Schlussprotokoll der Konferenz gemeint, das im Anhang Bezug auf die einzelnen Abkommen nimmt.

Entstehung Vorgeschichte Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg hatte das Deutsche Reich den Friedensvertrag von Versailles unterzeichnen müssen, der 1920 in Kraft trat. Unter anderem wurden ihm darin Reparationen in erst im Nachhinein festgelegter Höhe sowie die Verpflichtung auferlegt, die Reichswehr auf 100.000 Mann abzurüsten; das Rheinland sollte für 15 Jahre von den Truppen der Siegermächte besetzt bleiben. Diese Bestimmungen wurden in Deutschland weithin als illegitim empfunden, alle Reichsregierungen bemühten sich darum, sie zu revidieren. Dies führte zu Konflikten mit Frankreich, das den Versailler Vertrag als Mittel ansah, Sicherheit vor dem demographisch und potenziell auch ökonomisch überlegenen Deutschland zu gewinnen.Jean Doise, Maurice Vaïsse: Diplomatie et outil militaire (1871–1991). Éditions du Seuil, Paris 1992, S. 325–330.

Die Konflikte eskalierten im Januar 1923, als Ministerpräsident Raymond Poincaré von der nationalliberalen Alliance démocratique wegen eines Rückstands bei den deutschen Sachlieferungen auf Reparationskonto französische Truppen das Ruhrgebiet besetzen ließ. Die Politik der „produktiven Pfänder“, das heißt der Versuch, sich die Reparationen selbst aus der damals ökonomisch potentesten Region Deutschlands zu holen, scheiterte, da die Deutschen zu einem Generalstreik an Rhein und Ruhr aufriefen, der den Nebeneffekt hatte, dass sich die ohnehin laufende Inflation der Mark zur Hyperinflation steigerte. Im November 1923 musste Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) den Widerstand abbrechen, und unter amerikanischer und britischer Vermittlung wurde 1924 der Dawes-Plan ausgehandelt, der die jährlichen deutschen Reparationszahlungen auf ein realistisches Maß festlegte und durch eine internationale Anleihe die erneute Bindung der Reichsmark an das Gold ermöglichte.Horst Möller: Europa zwischen den Weltkriegen. (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte), Bd. 21. Oldenbourg, München 1998, S. 45 ff.

Das gegenseitige Sicherheitsproblem blieb aber ungelöst. Auch wenn die französischen und belgischen Truppen aus dem Ruhrgebiet abzogen, blieb das Rheinland von ihnen besetzt. Dennoch war das französische Sicherheitsbedürfnis nicht befriedigt. Der Versuch von Ministerpräsident Édouard Herriot (Parti républicain, radical et radical-socialiste), mit dem Genfer Protokoll ein System kollektiver Sicherheit zu erreichen, war am britischen Einspruch gescheitert.Peter Jackson: Beyond the Balance of Power. France and the Politics of National Security in the Era of the First World War. Cambridge University Press, Cambridge 2013, ISBN 978-1-107-03994-0, S. 431–468. Deutschland hatte seit Januar 1925 die Souveränität über seinen Außenhandel zurückgewonnen,Günter Schulz: Großbritannien und Deutschland im Welthandel 1871–1939. In: Klaus Schwabe, Francesca Schinzinger (Hrsg.): Deutschland und der Westen im 19. und 20. Jahrhundert. Teil 2: Deutschland und Westeuropa. Franz Steiner, Stuttgart 1944, S. 19–38, hier S. 32. während nun Frankreich unter einer Inflation und Finanzproblemen litt, die zur Senkung der Rüstungsausgaben zwangen.Jean Doise, Maurice Vaïsse: Diplomatie et outil militaire (1871–1991). Éditions du Seuil, Paris 1992, S. 336.

Das deutsche Sicherheitsmemorandum In diesem Zusammenhang kam der Gedanke auf, die Rheingrenze durch internationale Garantien für beide Kontrahenten abzusichern. Bereits 1922 hatte die Reichsregierung, damals noch unter Kanzler Wilhelm Cuno, unter britischer Vermittlung der französischen Regierung vorgeschlagen, „gemeinsam mit […] den anderen am Rhein interessierten Großmächten sich gegenseitig zu treuen Händen einer am Rhein nicht interessierten Großmacht für ein Menschenalter, […] feierlich zu verpflichten, ohne besondere Ermächtigung durch Volksabstimmung gegeneinander keinen Krieg zu führen“. Ministerpräsident Poincaré hatte aber abgelehnt.Angela Kaiser: Lord D'Abernon und die Entstehungsgeschichte der Locarno-Verträge. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 34 (1986), Heft 1, S. 85–104, hier S. 87. Der britische Botschafter in Berlin Lord D’Abernon schlug dem neuen Staatssekretär im Auswärtigen Amt Carl von Schubert vor, Cunos Vorschlag noch einmal zu prüfen. Schubert verfasste daraufhin ein Memorandum, das am 20. Januar der britischen, am 9. Februar 1925 der französischen Regierung übermittelt wurde. Es unterschied sich von Cunos ursprünglicher Idee dadurch, dass die Garantie wesentlich konkreter gefasst und völkerrechtlich präziser formuliert wurde.Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, ISBN=3-534-07250-2, S. 271 ff.

In diesem Memorandum erkannte die Reichsregierung das französische Interesse an einer „Sicherung gegen etwaige deutsche Angriffsabsichten“ explizit an und bekannte sich dazu, die beiderseitigen Probleme „nicht anders als auf dem Wege friedlicher Verständigung“ zu behandeln. In Rückgriff auf Cunos Idee von 1922 wurde vorgeschlagen, einen Pakt aller am Rhein interessierten Staaten unter Einbeziehung der USA zu schließen, in dem sie auf Krieg verzichten und „die Unversehrtheit des gegenwärtigen Gebietsstandes am Rhein unverbrüchlich […] achten“ würden. Deutschland erklärte sich bereit, mit Frankreich und allen anderen europäischen Staaten Schiedsverträge abzuschließen und das Verbot des Versailler Vertrags, deutsches Militär im Rheinland zu stationieren, zu bekräftigen.Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR Hrsg.: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung. Rütten & Loenning, Ost-Berlin 1962, S. 52 f.

Die deutsche Initiative wurde anfangs intern geheim gehalten, da man Obstruktion durch die nationalistische DNVP befürchtete, die seit Januar Teil der Reichsregierung war. Einzig Reichskanzler Hans Luther wurde eingeweiht.Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, ISBN=3-534-07250-2, S. 271 ff.

Im März 1925 wurde die deutsche Initiative öffentlich. Der konservative britische Außenminister Austen Chamberlain begrüßte sie in einer Rede vor dem Unterhaus.Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, S. 276 f. Die französische Regierung war vorab durch ihren Botschafter Pierre de Margerie informiert worden, der davor warnte, dass Berlin sehr unterschiedliche Regelungen für seine West- und seine Ostgrenze vorschlagen wollte. Dadurch schienen die französischen Bündnisverträge mit Polen und der Tschechoslowakei in Frage gestellt. Herriot versuchte sich vorab mit Großbritannien zu verständigen, was aber misslang.Peter Jackson: Beyond the Balance of Power. France and the Politics of National Security in the Era of the First World War. Cambridge University Press, Cambridge 2013, S. 481–45. Daher reagierte er nach außen zunächst gar nicht auf die deutsche Initiative. Außenminister Aristide Briand griff sie aber auf, nachdem Herriot im April 1925 wegen Fragen der Finanzpolitik gestürzt worden war. Obwohl er der linken Parti républicain-socialiste angehörte, war er auch zu Koalitionen mit der bürgerlichen Rechten bereit und blieb deshalb Außenminister bis zu seinem Tod 1932. Er galt in Frankreich bald als Garant einer Annäherung an Deutschland und damit eines dauerhaften Friedens, was ihm die begeisterte Zustimmung zahlreicher Franzosen eintrug. Ein Pazifist oder gar ein Germanophiler war er aber durchaus nicht:Raymond Poidevin, Jacques Bariéty: Frankreich und Deutschland. Die Geschichte ihrer Beziehungen 1815–1975. C.H. Beck, München 1982, S. 351 f. Vielmehr hatte er erkannt, dass die Stabilisierung des Versailler Systems, von dem Frankreichs Sicherheit abhing, nur möglich war, wenn man Deutschland integrierte. Deshalb war er zu Kompromissen bereit.Horst Möller: Europa zwischen den Weltkriegen. Oldenbourg, München 1998, S. 49.

Die Verhandlungen alternativtext=Gruppenfoto, Verträge von Locarno, 1925|mini|Gruppenfoto mini|Das ehemalige Gerichtsgebäude in Locarno (Via della Pace, 6), in dem die Verträge abgeschlossen wurden mini|Tagungshotel von Kanzler Luther und Außenminister Briand am 7. Oktober 1925 in Ascona

Nach langen internationalen Verhandlungen, die während des Sommers 1925 auf Botschafterebene geführt wurden, trat die Konferenz schließlich am 6. Oktober 1925 im schweizerischen Locarno zusammen.Raymond Poidevin, Jacques Bariéty: Frankreich und Deutschland. Die Geschichte ihrer Beziehungen 1815–1975. C.H. Beck, München 1982, S. 352. Beteiligt waren der deutsche Reichskanzler Hans Luther, der deutsche Außenminister Gustav Stresemann sowie die Vertreter Italiens (für kurze Zeit Benito Mussolini), Großbritanniens (Austen Chamberlain), Belgiens (Émile Vandervelde), Frankreichs (Aristide Briand), Polens (Aleksander Skrzyński) und der Tschechoslowakei (Edvard Beneš). Die Vertreter der beiden letztgenannten Staaten nahmen nur an den sie unmittelbar betreffenden Verhandlungen teil. Ein wichtiges, aber informelles, vorbereitendes Gespräch wurde zwischen Luther und Briand am 7. Oktober 1925 in Ascona geführt.

Einen Vorsitzenden der Konferenz gab es nicht.

Inhalt Sicherheits-, Rhein- oder Westpakt Das Schlussprotokoll, welches in London unterzeichnet wurde, umfasste einen so genannten Garantiepakt zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien. Deutschland erkannte damit die im Versailler Vertrag festgelegte Westgrenze an, die von Großbritannien und Italien garantiert wurde: Bei einem Angriff Deutschlands auf Belgien oder Frankreich (wie 1914) oder aber einem Einmarsch belgischer oder französischer Truppen in Deutschland (wie 1923) würden die Garantiemächte militärisch auf Seiten des Angegriffenen eingreifen.

Auch im Falle einer Verletzung des Vertrages sollten die Garantiemächte eingreifen. In Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sowie Deutschland und Belgien wurde vereinbart, Streitfragen an den Völkerbund bzw. an internationale Gerichte zu verweisen.

Ebenso wurde die in Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrags festgelegte Demilitarisierung des Rheinlands bestätigt.

Deutschlands Ostgrenzen Deutschland schloss außerdem Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei. Vereinbart wurde die friedliche Regelung von Streitfragen. Die deutschen Ostgrenzen wurden in diesen Verträgen nicht anerkannt, womit Deutschland sich ihre Änderung offenhielt. Erst in der Zeit des Nationalsozialismus schloss Deutschland mit Polen 1934 einen Nichtangriffspakt.