mini|Wohnungslose in Moskau Obdachlosigkeit ist eine Lebenslage, in der Menschen keinen festen Wohnsitz haben und im öffentlichen Raum, im Freien oder in zwangsgemeinschaftlichen Notunterkünften übernachten. Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten ist männlich, unter den Obdachlosen machen Männer etwa 70 % aus. Davon ist Wohnungslosigkeit zu unterscheiden: Ende 2022 hatten 607.000 Menschen in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung keine eigene Wohnung und 50.000 davon waren obdachlos.
Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällige Bezeichnungen wie „Penner“, „Sandler“ oder die Gleichsetzung mit Bettlern sind im städtischen Alltag weit verbreitet. Eine romantisch-verklärende Sicht findet sich im französischen Begriff Clochard.
Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, aber auch von Zerstörungen infolge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach. Dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus als in wohlhabenderen Ländern.
Begriffsumfeld Obdach Der Begriff Obdach bezeichnet „eine Unterkunft, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht“,OVG Greifswald, Beschluss vom 21.7.2009 – Az.: 3 M 92/09 in NJW 2010. S. 1096 f. umgangssprachlich also ein „Dach über dem Kopf“.
Bezeichnungen für Obdachlose mini|Obdachloser in Kanada Die von Obdachlosigkeit betroffenen Personen werden wahlweise als Obdachloser, Wohnsitzloser, Nichtsesshafter (wegen NS-Vorbelastung des Begriffs kaum noch verwendet), Zigeuner, Penner, Clochard, Vagabund, Landstreicher, Stadtstreicher, Herumtreiber, Trebegänger, Tippelbruder, Berber, Nomade, Pfründner bezeichnet. Fast alle diese Begriffe haben abwertenden Charakter.Wolfgang Ayaß: „Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte“: eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Band 44, 2013, S. 90–102. In Österreich ist der Ausdruck Sandler gebräuchlich. Dieses Wort leitet sich von mittelhochdeutsch seine ab, was so viel wie „träge, langsam“ bedeutet.
Vorgeschlagen wurde der Begriff wohnungslose Menschen.
„Platte machen“ „Obdachlos sein“ bedeutet, außerhalb einer Wohnung übernachten zu müssen, zum Beispiel in Parkanlagen, unter Brücken, auf Bänken, in Hauseingängen, auf Baustellen und in Bahnhöfen oder in Notunterkünften oder Notschlafstellen. Eine umgangssprachliche Bezeichnung für diese Lebensweise ist „Platte machen“,Ulrich Ammon u. a.: Variantenwörterbuch des Deutschen. 2004, ISBN 3-11-016575-9, S. 578. „Platte schieben“ oder „auf Platte sein“. „Platte“ nennt man den Schlafplatz von Obdachlosen: auf der Straße, auf einer Parkbank, unter einer Brücke, über einem Lüftungsschacht, im Eingang eines Hauses oder einer Garage, im Park oder Wald. Viele Obdachlose nutzen immer denselben Platz zum Übernachten, ihren Stammplatz. Tagsüber sind sie unterwegs, ihr ganzes Hab und Gut nehmen sie immer mit, in Tüten und Taschen, manchmal in einem Rucksack oder einem Anhänger, damit ihnen nichts gestohlen wird. Gelegentlich nutzen Obdachlose auch leerstehende Gebäude oder Ruinen als Schlafplatz oder um ihre Habseligkeiten aufzubewahren. Im Gegensatz zur Hausbesetzung wird allerdings keine Sichtbarkeit und Inbesitznahme angestrebt.
Wohnungslosigkeit Von der Obdachlosigkeit ist die Wohnungslosigkeit zu unterscheiden. Obdachlose Personen können (oder wollen) keine adäquate Bleibe nutzen oder sie sind auf reine Notunterkünfte oder Notschlafstellen angewiesen. Dagegen verfügen wohnungslose Personen lediglich nicht über eigene Wohnräume und finden anderweitig Unterkunft. Nicht obdachlos, sondern lediglich wohnungslos sind demnach Menschen, die vorübergehend in Herbergen, Hotels, Frauenhäusern oder bei Verwandten wohnen. Ebenso sind sogenannte Sofa-Hopper, die kurzfristig Unterschlupf bei Freunden finden und sich „von Sofa zu Sofa hangeln“, nicht obdachlos.
Der Status wohnungsloser Personen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Viele Betroffene wollen aus Scham auch selbst ihre Wohnungslosigkeit vor der Öffentlichkeit verbergen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang oftmals von „verdeckter“ oder „versteckter Wohnungslosigkeit“ gesprochen.Vgl. etwa
Wohnsitzlosigkeit Die Begriffe wohnsitzlos und Wohnsitzloser besagen, dass jemand keinen festen Wohnsitz hat. Sie werden vergleichsweise selten verwendet und sind vorwiegend in der Verwaltungssprache gebräuchlich.Vgl. Duden online: wohnsitzlos und Wohnsitzloser mit dem Hinweis „besonders Amtssprache“. Ebenso wie Wohnsitzlosigkeit werden sie vor allem in folgenden Zusammenhängen verwendet: Verwaltung: Für Behörden ist der Wohnsitz beziehungsweise das Fehlen eines Wohnsitzes von Belang. In Deutschland besteht die Pflicht, den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden (Meldepflicht). Die übliche Bezeichnung lautet hierzulande „ohne festen Wohnsitz“. Verwaltungsbehörden und Steuerbehörden sind häufig zuständig, wo der Bürger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte (§3 Abs. 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Ordentliche Gerichtsbarkeit: Der allgemeine Gerichtsstand ist bei natürlichen Personen im Normalfall der Wohnsitz, nach ZPO bei wohnsitzlosen Personen der Aufenthaltsort, falls unbekannt der letzte Wohnsitz. Auch im Strafverfahren ist ein Gerichtsstand neben dem Tatort auch am Wohnsitz begründet (§8 Abs. 2 StPO) Obdachlosigkeit: Gelegentlich wird die Bezeichnung Wohnsitzloser im Sinne von Obdachloser verwendet,Vgl. Duden online: Synonyme zu Wohnsitzloser und Synonyme zu Obdachloser. Es werden weitgehend dieselben Synonyme angegeben. ebenso Wohnsitzlosigkeit im Sinne von Obdachlosigkeit.Beispiel: Obdachlos in Hessen: Auf der Suche nach Wärme. In der Einleitung dieses Artikels werden Obdachlosigkeit und Wohnsitzlosigkeit als Synonyme verwendet. In diesem Zusammenhang geht es um die prekären Lebensumstände der Betroffenen.
Im Zivilverfahren kann durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist. Gegenüber Behörden hat ein Beteiligter ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Behörde auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten im Inland zu benennen. Unterlässt er dies, gilt ein an ihn gerichtetes Schriftstück am siebenten Tage nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am vierten Tage nach der Absendung als zugegangen.
Seit 2016 hat jeder, der einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union hat, Anspruch auf ein Jedermann-Konto (Basiskonto). Dieser Anspruch umfasst nach §31 Abs. 1 Zahlungskontogesetz ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Der Zugang zu sonstigen Finanzdienstleistungen kann jedoch erschwert sein, da sie häufig an den Wohnsitz anknüpfen, es sei denn die Verträge stammen aus einer Zeit, zu der der Wohnsitzlose noch einen Wohnsitz hatte.
Wohnsitzlosigkeit bezeichnet jedoch nicht speziell den Umstand, dass die Person zwar keine eigene Wohnung hat, aber dennoch behelfsweise in einer Wohnung leben und übernachten kann, etwa bei Verwandten oder Freunden. In diesem Fall spricht man von Wohnungslosigkeit (siehe oben).
Geschichte und Entwicklung mini|Obdachlosenunterschlupf in der Wiener Kanalisation um 1900 mini|Schlafsaal des Berliner Obdachlosenasyls, 1930 mini|Obdachlose auf einer Parkbank in Berlin, 1931
Geschichte bis zum Mittelalter Obdachlosigkeit gibt es seit langer Zeit. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher – nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im Diesseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, indem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Die Bedürftigen sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.
Reformation und Absolutismus Beginnend in der Reformationszeit führte ein Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der Dreißigjährige Krieg machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte Bettelabzeichen, oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.P. Lepenies: Armut: Ursachen, Formen, Auswege. C. H. Beck, 2017, ISBN 978-3-406-69813-2, S. 21–24.
Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Protestantische Nützlichkeitsethik und Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung, materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne Erwerbstätigkeit als Plage und zunehmend auch als Asoziale, die umerzogen werden müssten. Zuchthäuser wurden eingeführt, in denen Vagabunden Zwangsarbeit zur Besserung leisten mussten. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen.
Ab dem 19. Jahrhundert