mini|hochkant=1.3|Stefling (2013) mini|Ortseingang Stefling (2025) Stefling ist ein Ortsteil der Stadt Nittenau im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf in Bayern, ehemals Sitz einer Landgrafschaft der Babonen.
Geographie Das Dorf Stefling liegt ca. 5 Kilometer westlich von Nittenau am Regen und an der Staatsstraße 2149.
Die Gemarkung Stefling (094952) umfasst eine Fläche von 8,665 km² und hat 359 Einwohner.
Geschichte Frühzeit Von den naturräumlichen Gegebenheiten her liegen Stefling und seine Umgebung an der Grenze zwischen dem Falkensteiner Vorwald und dem Oberpfälzer Bruchschollenland, durchschnitten vom Regental.
Diese Lage im Nordgau (Bayern) bot einerseits die Möglichkeit, auf den Hang- und Hochflächen Landbau zu betreiben, die Wälder zu nutzen und andererseits wegen der günstigen Verkehrslage nach Böhmen am Handel teilzunehmen. Da es in der Vorgeschichte Bayerns kaum genaue schriftliche Mitteilungen zum Flussgebiet des Regen gibt, sind Bodenfunde die einzigen Zeugnisse für eine Besiedelung. Die ersten Funde aus der Umgebung Steflings sind fast durchwegs Zufallsfunde. Sie werden im Regensburger Stadtmuseum aufbewahrt und stammen aus dem 18. Jahrhundert. Seit 1962 wird die Gegend um Nittenau durch systematisches Sammeln und Kartieren von Oberflächenfunden archäologisch genauer erfasst.
Der Ortsname Stefling enthält in der ersten Silbe den christlichen Personennamen Stephan und in der zweiten Silbe das Zugehörigkeitssuffix -ing, woraus zu ersehen ist, dass der Lokator bereits christlichen Glaubens gewesen sein muss. Da der Beginn der Christianisierung im Landkreis Cham mit der Stadt Cham (Oberpfalz) in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts während der Zeit der Bildung des Bistums Regensburg anzusetzen ist, als Herzog Odilo von Bayern ca. 740 nach Christus das Gebiet an das Kloster Sankt Emmeram in Regensburg schenkte, könnte die Entstehung des Ortes mit dem Ortsnamen Stefling frühestens in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts erfolgt sein. In einer Notiz der Traditionen des Klosters aus dem Jahr 996 wird eine slawische Bevölkerung abhängiger Bauern erwähnt, die auch im Zusammenhang der Christianisierung des nahen Künisches Gebirge von Bedeutung ist. Es ist anzunehmen, dass in der Cham-Further Senke neben Kelten, Variskern und Armalausi auch West-Slawen, vermutlich Choden, ansässig waren, die im Zuge der karolingischen Kolonisation des Bayerischen Waldes seit dem 8. Jahrhundert und später bei den entstehenden Grundherrschaften in Abhängigkeit kamen.
Erste urkundliche Erwähnung als Stammsitz der Babonen Mit der ersten schriftlichen Erwähnung im Jahr 996 ist Stefling einer der ältesten nachweisbaren Orte im Regental. Eine Traditionsnotiz (Notiz über eine Übergabe, Schenkung) im ältesten in Kirchenlatein geschriebenen Traditionsbuch des Klosters St. Emmeram in Regensburg besagt, dass dessen Bürger Pabo aus der Familie der Babonen als Burggraf von Regensburg, nachdem sein Sohn Liutolf ins Kloster Sankt Emmeram eingetreten war, dem Abt und seinen Ordensbrüdern im Bayerischen Wald ein Forstgut und dessen Nutzung überträgt, das zwischen dem Frankenbach und dem Jugenberg und bei seinem Besitz Steuininga (= Stefling) lag. Da Stefling an anderer Stelle locus (= grundherrschaftlich organisierter Bezirk) genannt wird, muss der Ort damals bereits ein Herrensitz gewesen sein. Dafür spricht auch, dass auf diesem Forstgut eine erbuntertänige, slawische Kolonne (Waldarbeiter) ansässig war.
Ende der administrativen Selbständigkeit Stefling war als Hofmark lange direkt dem Landesherrn unterstellt, was erst 1806 aufgehoben wurde. Durch das Gemeindeedikt von 1818 entstand die Gemeinde Steffling. Nach dem Verlust der Hochgerichtsbarkeit 1806 bestanden noch Reste der Adelsherrschaft mit dem Patrimonialgericht Stefling, die aber im Zuge der Revolution 1848 aufgehoben wurden.
Die Gemeinde Hof am Regen kam am 1. Januar 1946 zu Stefling. Am 1. Juli 1971 wurde die Gemeinde Stefling mit den Gemeindeteilen
in die Stadt Nittenau eingegliedert.Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, 1983, C.H.Beck’sche Verlagsbuchhandlung München, ISBN 3-406-09669-7, Seite 559.
Die Landgrafschaft Stefling mini|Schloss Stefling Entstehung und Verwaltungsdauer Der 996 genannte Pabo, Angehöriger des Geschlechtes der Babonen, war seit ca. 976 Burggraf, d. h. Stellvertreter des Kaisers, in Regensburg. Zur gleichen Zeit wurde er Graf im westlichen Teil des alten Donaugaus und in Teilen des ehemaligen Nordgaus. Das ursprüngliche Herrschaftsgebiet der Babonen war der Landkeil zwischen Naab und Regen. Von hier aus stießen sie den Regen flussaufwärts in den Vorwald des Bayerischen Waldes hinein vor und erweiterten beharrlich ihren Herrschaftsbereich. Als Vertreter des Kaisers in Regensburg und als Grafen, deren Aufgabe die Friedenssicherung und die Rechtsprechung war, spielten sie eine bedeutende Rolle in der damaligen Politik, wobei sie stets treu an der Seite des Kaisers standen.
Als der fünfte Burggraf, der Babone Otto I. 1143 starb, fand unter dessen Söhnen eine Erbteilung statt, wodurch zwei Linien des Geschlechts entstanden: die burggräfliche Linie und die landgräfliche Linie. Der burggräflichen Linie fielen die Burggrafschaft in Regensburg sowie die Grafenrechte westlich davon bis zur mittleren Altmühl zu, die spätere Grafschaft Hirschberg. Die landgräfliche Linie erhielt eine Grafschaft, die sich nördlich und östlich von Regensburg erstreckte, die spätere Landgrafschaft Leuchtenberg. Die Bezeichnung „Land“-Graf beruht darauf, dass die Linie nur Grafenrechte auf dem Lande ausübte im Gegensatz zu „Stadt“-Grafen.
Zu dieser Landgrafschaft der Babonen gehörte im 12. Jahrhundert ein Gebiet, das große Teile der heutigen Oberpfalz umfasste. Das Kerngebiet waren die Grundherrschaft um die Burg Stefling, weshalb diese Linie auch „Landgrafen von Stefling“ genannt wurden. Sie dehnten ihren Herrschaftsbereich bis in die Gegend von Falkenstein aus. Die Gründung des Hausklosters Walderbach (1143), das eigentlich bereits im Interessengebiet der Diepoldinger lag, zeugt vom Machtbewusstsein der Steflinger Landgrafen ebenso wie die Hauptburg Stefling, deren früheste Teile aus der Mitte des 12. Jahrhunderts stammen. Wie anderen Geschlechtern oder Klöstern in dieser Zeit dienten den Landgrafen auch Ministeriale, die auf kleinen Burgen oder Edelsitzen in der Umgebung ansässig waren und Grundherrschaften und deren Einkünfte verwalteten.
Diese Landgrafschaft Stefling bestand etwa ein halbes Jahrhundert. 1196 starb der letzte Landgraf Otto IV. aus dem Hause der Babonen und der allodiale Grundbesitz fiel an den verwandten Wittelsbacher Herzog Ludwig den Kelheimer. Diesen belehnte Kaiser Heinrich VI. auch mit dem Landgrafenamt, welches der Herzog aber an die Landgrafen von Leuchtenberg weitergab, die seit 1199 mit dem Titel eines Landgrafen bezeugt sind. 1283 verkauften sie das Amt zurück an die Wittelsbacher.
Obwohl die Landgrafschaft Stefling im 12. Jahrhundert nach Christus nur etwa 50 Jahre in dieser Rechtsform Bestand hatte, hat sie bis heute vor allem durch die Kolonisationstätigkeit der Lokatoren Spuren hinterlassen. Ortsnamen mit der Endsilbe -thann, -schlag, -schwand, -loh und -berg gehen auf diese Zeit zurück. Die Ortsnamen Grafenwinn (Ortsteil von Regenstauf) und Grafenhofen (Ortsteil von Wenzenbach) entstanden durch unmittelbare gräfliche Siedlungstätigkeit durch deren Ministeriale.
Grundherrschaft und Hofmark Stefling mini|Stefling, Überfuhr, Weißenhof (2013) Die Grundherrschaft Stefling, seit Mitte des 12. Jahrhunderts nach Christus in der Rechtsform Hofmark – unter den Babonen eine Landgrafschaft mit grundherrlichen Rechten über Land und Leute – blieb weiterhin der Kern der Hofmark. Außer den Landgrafen nannten sich auch Ministeriale nach Stefling, die von 1160 bis 1190 urkundlich bezeugt sind. Diese versahen im Auftrag der Landgrafen die Burghut, sonstige Verwaltungsaufgaben und formten die Anfänge der Rechts- und Verwaltungssituation der Hofmark Stefling und deren Inhaber.Andreas Boos: Burgen im Süden der Oberpfalz. Die hochmittelalterlichen Befestigungen des Regensburger Umlandes, Regensburg 1998, ISBN 3-930480-03-4. Der grundherrliche Rechtsanspruch der Babonen über ihre Untertanen bei der Burg Stefling ging beim Tode Ottos IV., des letzten Landgrafen, auf Grund von Erbansprüchen an Herzog Ludwig I. von Bayern über. In Stefling führten in der Folgezeit auch herzogliche Ministeriale den Ansässigkeitsnamen: zu Stefling u. ä.
Der Umfang der damaligen Grundherrschaft Stefling ist aus dem ältesten bayerisch herzoglichen Urbar von 1231/37 ersichtlich. Danach gehörte zur Herrschaft ein Verwaltungsamt in Regenstauf und umfasste neben Stefling die Orte Weinting, Hengersbach und Überfuhr. Die Herrschaftsinhaber von Stefling besaßen die Blutgerichtsbarkeit, d. h. die Befugnis, Todesurteile zu fällen und vollziehen zu lassen. Dies belegt eine Urkunde aus dem Jahr 1438. Daneben hatten die Herrschaftsinhaber auch die Niedere Gerichtsbarkeit, verfügten über die Einkünfte aus der Erbuntertänigkeit der Bauern, deren Fron- und Spanndienste und das Ius primae noctis. Stefling hatte daher bis zur Bauernbefreiung des Jahres 1848 den Rechtsstatus einer geschlossenen Hofmark.
Die Geschichte der Hofmark Stefling war vom 13. bis zum 17. Jahrhundert n. Chr. durch Landesteilungen, Verpfändungen und wechselnde Besitzer geprägt. Eine einschneidende Veränderung geschah durch den Hausvertrag von Pavia (1329), in welchem Stefling aus der bisherigen Zugehörigkeit zum Verwaltungsamt in Regenstauf herausgelöst und dem Amt in Wetterfeld zugeteilt wurde, das zur Oberpfalz und damit zur pfälzischen Linie der Wittelsbacher gehörte, während Regenstauf bei der altbayerischen Linie verblieb.
Bereits 1318 hatte der damalige bayerische Herzog Burg und Hofmark Stefling und deren Einkünfte an die Hofer auf Burg Hof am Regen verpfändet, welche die Burg bis 1340 behaupteten. Danach kam diese bis 1386 an die Auer, einem Regensburger Patriziergeschlecht, das auch Stockenfels besaß. Durch deren Streitigkeiten hatte Stefling unruhige Zeiten erlebt. Der Nachfolger Peter Ecker, ein kluger Wirtschafter und Rechner gab den pfälzischen Wittelsbachern ein Darlehen und erhielt als Pfand die Einkünfte des Verwaltungsamts in Wetterfeld. Durch die Eheschließung von dessen Erbtochter mit Graf Heinrich von Ortenburg erhielt dieser die Grundherrschaft Stefling 1426 zu Lehen. Die von Ortenburg besaßen Stefling bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts, zeitweise unterbrochen von den von Raitenbach. Während dieser Zeit verwüsteten 1426 und 1433 die Hussiten, aus Böhmen kommend, die Umgebung, konnten aber die Burg Stefling nicht einnehmen.
Gegen Ende des 14. Jahrhunderts gehörte zur Grundherrschaft Stefling auch ein Eisenhammer. In der Oberpfälzer Hammereinigung wird ein „Fridreich Fawlschink mit dem hamer zu Steffling“ genannt.Johannes Laschinger: Transkription der Großen Hammereinung. In: Hirschmann, Norbert, Fleißer, Hannelore, Mahler, Fred: Die Oberpfalz, ein europäisches Eisenzentrum - 600 Jahre Große Hammereinung , Band 12/1 der Schriftenreihe des Bergbau- und Industriemuseums Ostbayern, Theuern 1987, S. 142. Der Hammer wird noch in der Mitte des 16. Jahrhunderts erwähnt. Aus einem Bericht des Johann German Barbing an den Kurfürst Ferdinand Maria vom 16. Januar 1666 heißt es aber: „Stöfling. In der Hofmark St. ist ein Eisenhammer, welcher den Schwarz’schen Erben zugehört, vor 30 oder 40 Jahren schon ungangbar, ganz eingefallen, das Eisenwerk davon distrahirt; ‚das Arzt‘ ist von Amberg alldahin geführt worden.“Julius Denk: Beiträge zur Geschichte des Berg- und Hammerwesens in der churfürstlichen Oberpfalz. 1902, S. 198.
Von den von Raitenbach übernahm die Grundherrschaft 1517 Thomas von Reitzenstein, dem zugleich Fischbach und Stockenfels gehörte. Da die Reitzenstein verschuldet waren, verkauften sie 1580 die Herrschaft an Georg Heinrich Bos.