Der Ort Sterneck mit seiner gleichnamigen Burg ist seit 1971 der Gemeinde Loßburg, Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg, zugeordnet. Sterneck besteht aus mehreren Ortsteilen die unten beschrieben sind. Der eigentliche Ort Sterneck mit der Burgruine liegt oberhalb des Heimbachs zwischen Loßburg und dem Dornhaner Stadtteil Leinstetten, am östlichen Rand des Schwarzwaldes. Der Ort hatte im März 2011 449 Einwohner.

Geschichte Die Stammburg der „Herren zu Sterneck“ war die heutige Ruine Brandeck über der Brandecker Mühle im Heimbachtal, beim Wasserwerk Dornhan. Der Schwarzwaldverein Dornhan errichtete im Jahre 2000 bei der Ruine Brandeck eine Gedenktafel mit historischen Daten. 1122 wurde das Geschlecht der Herren von Brandeck mit Egilolf von Brandeck erstmals genannt.GLK (Generallandesarchiv Karlsruhe): 67/1277, S. 121 (Kopialbuch des Klosters St. Peter). Zwischen 1230 und 1250 errichtete Volmar von Brandeck die Burg Sterneck, heute Gemeinde Loßburg. Sicherlich wurde das Bollwerk nicht vor 1230 errichtet; denn zu dieser Zeit kam erst die Technik der Zangenlöcher zum Hochziehen der beschlagenen Mauersteine auf. In den Grundmauern des Bergfrieds sind die Zangenlöcher noch erkennbar. Zuvor lebten die Brandecker auf der o. g. Burg Brandeck bei der Heimbach-Mühle in Busenweiler. Dort sind noch Ruinenreste zu sehen. Von dem dortigen Adelssitz behielten die Herren zu Sterneck ihren Namen von Brandeck, d. h. Herren von Sterneck gab es hier nie. Eine Namensänderung erfolgte zu dieser Zeit nicht mehr. Auf der neuen Burg herrschte nun das Geschlecht der Herren von Brandeck zu Sterneck. 1251 war Volmar von Brandeck Vogt in Dornhan.HStAS (Hauptstaatsarchiv Stuttgart): A 470, U 237. 1350 erwarb der Lehnsherr Württemberg Besitzanteil an Sterneck und der Name wurde urkundlich das erste Mal erwähnt.HStAS: A 602, U 6004.

Zur Herrschaft Sterneck gehörten vier Dörfer (Fürnsal, Wälde, Breitenau und Busenweiler), das Pfarrgut Unterbrändi, bestehend aus der Kirche, dem Pfarrhaus, dem Mesnerhaus, einem Taglöhner- und einem Jägerhaus sowie einem Schafhaus. Außerdem besaß die Herrschaft vier Höfe (Geroldsweiler, Dottenweiler, der edelmännische Trollenberg und die zwischen 1625 und 1749 erbaute Ziegelei Salzenweiler).HStAS: J 15, Bü 97, S. 47–117 (Friedrich August Köhler: Die Herrschaft Sterneck. 1810).

Das Haus Württemberg beanspruchte mit dem Tode der letzten Brandeckerin, Katharina von Ow, (1589) als Lehnsherrschaft das Lehen Sterneck zurück, da dieses kein Erblehen gewesen sei (Katharina überlebte ihre Söhne, die Enkel waren noch minderjährig). Sogleich reformierte Pfarrer Itellhäuser aus Dornhan die Untertanen des Herrschaftsbereichs Sterneck und betreute sie seelsorgerlich.HStAS: A 160, Bü 12;Theodor Schön: Geschichte der Familie von Ow. München 1910, S. 154 ff., Stammtafel V. 1592 erhielt der evangelische Hans Burkhardt von Anweil das Lehen Sterneck.HStAS: A 222, Bü 1114; A 160, Bü 13; H 115, band 12. Dagegen wehrten sich die katholischen Herren von Ow. Sie beanspruchten weiterhin das Lehen. Schließlich erfolgte 1612 ein Vergleich: Herzog Friedrich von Württemberg verlieh in einem Lehnsbrief dem nun mündig gewordenen Adam von Ow das gesamte Sternecker Lehen als Erb- und Kunkellehen.HStAS: A 157, U 440, Bü 589; A 160, Bü 13a; A 222, Bü 1114. 1720 starb die Hirrlinger Linie von Ow im Mannesstamm aus. Die Herrschaft fiel an die Tochter Maria Augusta von Attems, geb. von OW (1717 verheiratet mit Graf Anton Ferdinand von Attems).HStAS: A 160, Bü 10; A 157, Bü 591 Nr. 24;Theodor Schön: Geschichte der Familie von Ow. München 1910, S. 188 ff, Stammtafel VI a, b. Nach dem Tode der Gräfin Maria Augusta von Attems im Jahre 1725 erhielt ihr Gemahl Graf Anton Ferdinand von Attems das Lehen Sterneck.HStAS: A 157, Bü 591, U 4414. Der Nachkomme, Graf Christian August von Attems, versäumte es, einen Teil des Hirrlinger Lehens auf sich überschreiben zu lassen. Der Lehnsherr Württemberg nahm dieses Versäumnis zehn Jahre später (1749) zum Anlass, Sterneck gegen den Hirrlinger Teil einzutauschen.HStAS: A 160, Bü 11, Nr. 24. Der Herzog von Württemberg wollte damit erreichen, dass es keinen katholischen Lehnsinhaber mehr gab. Er hoffte auch, dass die Wallfahrten im evangelischen Gebiet jetzt ein Ende fänden. Die Aufhebung der katholischen Kultfreiheit wäre allerdings auf Schwierigkeiten gestoßen. Aus diesem Grunde sah Württemberg davon ab, den investierten katholischen Geistlichen, Pfarrer Lieb, aus seinem Amt zu entfernen.

1749 wurde Sterneck Rentkammerort im Stabsamt Fürnsal.Das Land Baden-Württemberg. Stuttgart 1976, band V, S. 650. Die Gebäude wurden an Pächter vergeben. Nach 21 Jahren erwarb ein Bauer das Schloss samt Meiereigebäude in Erbpacht. Auch die Mühle mit Bannrecht wurde einem Bauern überlassen.HStAS: J 15, Bü 97, S. 43 f. (Friedrich August Köhler: Die Herrschaft Stemeck. 1810). Der Unterhalt des Schlosses wurde aber bald zu kostspielig. Das Schloss verfiel immer mehr.

1804 erfolgte die Aufhebung der reichsritterschaftlichen Rechte.HStAS: A 160, Bü 11, Nr. 43. 1807/1808 wurde Sterneck dem Oberamt Sulz zugeordnet und 1828 der Ort – von Fürnsal losgelöst – selbständige Gemeinde.Das Land Baden-Württemberg. Stuttgart 1976, Band V, S. 649 f. Am 1. September 1971 erfolgte die Eingemeindung nach Loßburg. 1989 kam Oberbrändi zur Ortschaftsverwaltung Sterneck.

Zum Ort Sterneck gehören die Weiler:

Dottenweiler ist 1359 erstmals erwähnt als Dottenwiler.HStAS: A 470 U 276. Der Name ist wohl von Toto oder Tetto abgeleitet. Geroldsweiler ist um 1300 erstmals als gerhitwiler genannt.HStAS: A 470 U 204. Oberbrändi wurde in den älteren Urkunden einfach mit brendi bezeichnet, so im Jahre 1425.HStAS: A602 u 8013, fol. 6a. Salzenweiler heißt 1421 alzenwiler.HStAS: A 602 U 8013, S. 3a. Unterbrändi (1237 brendowe) war ursprünglich der Kirchort für die Herrschaft Brandeck zu Sterneck. Siehe: Kirchliche Verhältnisse.

Kultur und Sehenswürdigkeiten Burg, Schloss und Ruine Sterneck

mini|Burgruine Sterneck Die Ruine Sterneck bei der Schloss-Schenke über dem Heimbachtal ist beliebter Anziehungspunkt für Wanderer und Kurgäste. Von 1749 an zerfiel die Anlage immer mehr. Im 20. Jahrhundert dagegen war man bestrebt, die letzten Reste des historischen Denkmals zu erhalten. Viele Renovierungen der Ruine erfolgten: 1914, 1934, 1963, 1971 und 1994/95.

Das Kirchlein Unserer Lieben Frauen in Unterbrändi mini|hochkant|Cafékirche Unterbrändi Von besonderem Interesse ist die alte Kirche. Lange Zeit diente sie als Ökonomiegebäude, bis in der Zeit von 1972 bis 1986 der Besitzer Erwin Seeger mit Familie die vorhandene Bausubstanz der Kirche sicherte und den Kirchenraum zu einem Café und Gasthaus umbaute. Damit ist das Kleinod im Loßburger Bereich Kunstliebhabern wieder zugänglich gemacht worden. Der Bau der heute noch vorhandenen Saalkirche mit rechteckigem Chor stammt aus der Zeit um 1230–1250. Das Gebäude wird eindeutig der Übergangsphase vom romanischen zum gotischen Baustil zugeordnet. Im Chorraum sind verschiedene Schichten alter Wandmalereien vorhanden. Das Gotteshaus „Zu Unserer Lieben Frauen“ war viele Jahrhunderte lang Wallfahrtskirche.HStAS: A 222, Bü 1114. Es war einst eine Kirche im freien Feld, ein religiöser Mittelpunkt für die ganze Umgebung und Mutterpfarrei mit den vorreformatorischen Filialen Fürnsal, Geroldsweiler, Oberbrändi, Sterneck, Wälde und zwei Höfen von Leinstetten. Der Name Brändi und Brandeck wird meist von Brandrodung herrührend angesehen. Die Namenforscher Adolf Bach, Bruno Boesch und Hans Krahe sehen jedoch im Wortstamm „Branda“ und „Brend“ die indogermanische Bedeutung quellen, strömen, rauschen. Im Wort Brandung ist diese Ableitung noch erkennbar. Krahe schreibt: „Brend (823 Branda, 837 Brenti usw.) geht entsprechend über ein germ. brandi, brandios auf idg. bhrond, bhrondias "Quelle, Quellfluß" zurück, das seinerseits wiederum Verben wie ir. Brenn- "hervorquellen, sprudeln" … gehört.“Adolf Bach: Deutsche Namenkunde. Heidelberg 1974/78, band II,2, S. 106;Bruno Boesch: Kleine Schriften zur Namenforschung. Heidelberg 1981, S. 107.. Der Bergvorsprung bei der ehemaligen Burg Brandeck wird vom Heimbach weitgehend umspült. Beim Marienkirchlein zu Unterbrändi war vor Jahren noch eine starke Quelle (heute kanalisiert), Voraussetzung für den Wallfahrtsort und die weit zurückreichende Kultstätte.

Kirchliche Verhältnisse Erstmals erwähnt wurde die Kirche für den Sternecker Bereich der Herren von Brandeck im Jahre 1237. Der Leutpriester (plebanus) Heinrich von Brändi (brendowe) war damals Zeuge in einer Urkunde, in welcher Graf Berthold von Sulz dem Kloster Rottenmünster bei Rottweil eine Jahresstiftung zum Seelenheil seiner Eltern machte. Der Ausstellungsort ist Rottenmünster bei Rottweil.GLAK (Generallandesarchiv Karlsruhe): 65/11441, fol.43 und 65/11428, fol.231. Als selbständige Pfarrei ist Unterbrändi 1275 im päpstlichen Zehntregister erwähnt (Liber decimationis cleri Constanciensis pro Papa de anno 1275): „Brendü. Rektor ibidem habet infra sex marcas in redd. hec iur. dicit et sie nichil dabit“.Erzbischöfliches Archiv Freiburg: H 56, fol.7. Übersetzung: „Brendi. Der Kirchherr dort hat unter sechs Mark Einkommen. Dies sagt er unter Eid aus und so wird er nichts geben.“

Am 8. Mai 1300 erwarb Johann von Brandeck vom Sulzer Grafen Johann von Geroldseck den Kirchensatz zu Unterbrändi („ze nidra brende“). Der Weiler „Brende“ aber blieb geroldseckisch.HStAS: A 470, U 204 und ; A 470, U 513. 1314 verkaufte Johannes von Brandeck unter dem Siegel von Graf Rudolf von Hohenberg den Kirchensatz an den Grafen von Württemberg. Johannes von Brandeck war Vasall des Grafen Rudolf von Hohenberg.HStAS: A 470, U 205 und MH (Monumenta Hohenbergica) Nr. 242, S. 196. Im Jahre 1412 kam aber der Kirchensatz mit dem übrigen Teil des Lehens wieder an die Brandecker.HStAS: A 602a, U 6044.

1447–1470 war Wilhelm von Geroldseck Pfarrherr in Unterbrändi. Unter ihm erfolgte der Anbau der Sakristei. Daher sind im Netz-Gewölbe der Sakristei die Wappen der Herren von Geroldseck und der Herren von Brandeck (als Kirchensatz-Inhaber) angebracht. Einige Weihekreuze sind als Reste der Ausmalung noch vorhanden.Hans Saile: Die Inschrift in der „Alte Kirche“. In: Jahrbuch Landkreis Freudenstadt 1994/95. Horb 1994, S. 218–221.