Das Fürstentum Lüneburg war ein reichsunmittelbares Territorium der Welfen im Heiligen Römischen Reich auf dem Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen. Es ging 1269 aus der Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg hervor. Durch den Erwerb zahlreicher Grafschaften, Vogteien und Gerechtigkeiten im 13. und 14. Jahrhundert gelang den Lüneburger Fürsten die Bildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches und eine deutliche Erweiterung ihres Territoriums. Nach dem Aussterben der Lüneburger Linie der Welfen im Jahr 1369 entwickelte sich um die Nachfolge im Fürstentum der Lüneburger Erbfolgekrieg. Die Braunschweiger Linie des Welfenhauses, die nach den welfischen Hausgesetzen erbberechtigt gewesen wäre, stand den askanischen Herzögen von Wittenberg gegenüber, die inzwischen von Kaiser Karl IV. mit dem Fürstentum belehnt worden waren. 1388 wurde der Konflikt endgültig zugunsten der Welfen entschieden.
1428 kam es zu einer erneuten Aufteilung des welfischen Besitzstandes, bei der das Fürstentum Lüneburg im Wesentlichen die Grenzen erhielt, die für die nächsten Jahrhunderte Bestand hatten. Das Fürstentum Lüneburg umfasste zu dieser Zeit das Gebiet der heutigen Landkreise Harburg, Lüneburg, Uelzen, Heidekreis, Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Teile der heutigen Region Hannover auf einer Fläche von ca. 11.200 km². Landschaftlich war es vor allem durch die Geestlandschaft der Lüneburger Heide und die Marschlande im Urstromtal der Elbe geprägt.
1527 führte Herzog Ernst der Bekenner die Reformation im Fürstentum ein. Unter Herzog Georg Wilhelm, dem Heideherzog, kam es im 17. Jahrhundert zu einer letzten Blüte des Celler Hofes. In seine Zeit fiel der Bau des noch heute betriebenen Barocktheaters, die Anlage des Französischen Gartens und die Gestaltung der Schlossfassade in barocker Form. Nach seinem Tod im Jahr 1705 fiel das Fürstentum Lüneburg an das allgemein als Kurfürstentum Hannover bezeichnete Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, blieb aber auch im Kurfürstentum und späteren Königreich Hannover Bezugspunkt für die Verwaltung. Die aus dem Territorium des Fürstentums bestehende Landdrostei Lüneburg war Vorgänger der Bezirksregierung Lüneburg, die bis 2005 bestand. Seit 1990 gibt es den Lüneburgischen Landschaftsverband, der sich auf das historische Fürstentum bezieht und im Auftrag des Landes Niedersachsen kulturpolitische Aufgaben wahrnimmt.
Geographie Nach der Teilung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg im Jahr 1269 bestand der Besitz der Lüneburger Fürsten aus einer Vielzahl von Herrschaftsrechten in der Region zwischen Celle und Lüneburg. Erst durch den Erwerb weiterer Grafschaften, Vogteien und Gerechtigkeiten im 13. und 14. Jahrhundert gelang die Bildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches. Nach einer erneuten Aufteilung der Fürstentümer Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg zwischen den welfischen Herzögen im Jahre 1428 war die territoriale Entwicklung des Landes weitgehend abgeschlossen. Das Fürstentum Lüneburg umfasste zu dieser Zeit das Gebiet der heutigen Landkreise Harburg, Lüneburg, Uelzen, Heidekreis, Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Teile der heutigen Region Hannover und war ca. 11.200 km² groß. In den folgenden Jahrhunderten kam es nur noch zu kleineren Gebietsveränderungen. Die im 16. Jahrhundert an die Lüneburger Fürsten gefallenen Grafschaften Hoya und Diepholz behielten ihre territoriale Eigenständigkeit, ebenso im 17. Jahrhundert das Fürstentum Grubenhagen. Die abgeteilten Herrschaften in Gifhorn, Dannenberg und Harburg erlangten hingegen keine vollständige Souveränität und blieben Teile des Fürstentums.Zur Entwicklung des Territoriums nach 1409 siehe: Günther Franz: Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Lüneburg, Bremen 1955, S. 5–11. Zur Entwicklung des Territoriums siehe: Wolf-Nikolaus Schmidt-Salzen, Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte, Band 1: 1500–1806, hrsg. v. Brage bei der Wieden, Hannover 2004, S. 135, ISBN 3-7752-6016-1. Zur Arrondierung des herzoglichen Besitzes und zur territorialen Entwicklung siehe: Ernst Schubert (Hrsg.), in: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier S. 730–736.
Landschaftlich war das Fürstentum im Wesentlichen von der Geestlandschaft der Lüneburger Heide geprägt, hinzu kamen die Marschlande im Urstromtal der Elbe. Wichtige Flüsse waren neben der Elbe die Ilmenau, die Aller und die Örtze. Der Wilseder Berg mit einer Höhe von war die höchste Erhebung im Fürstentum, größtes Waldgebiet die Göhrde, ein rund 75 km² großes Laubmischwaldgebiet zwischen Dannenberg und Lüneburg.
Geschichte Vorgeschichte mini|Friedrich II. belehnt Otto das Kind 1235 auf dem Mainzer Hoftag mit dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Buchillumination von Hans Bornemann in der Lüneburger Sachsenspiegelhandschrift aus den 1440er Jahren.
Das Territorium des späteren Fürstentums Lüneburg war bis ins 12. Jahrhundert Teil des Herzogtums Sachsen. In den 1170er Jahren kam es zwischen dem sächsischen Herzog Heinrich der Löwe und Kaiser Friedrich Barbarossa zunehmend zu Spannungen. Dieser Konflikt gipfelte 1180 in der Verhängung der Reichsacht gegen Heinrich den Löwen und der Zerschlagung des Herzogtums auf dem Hoftag zu Gelnhausen. Die sächsische Herzogswürde ging an die Askanier, die jedoch nur über einen kleinen Teil des alten Herzogtums die Kontrolle erlangen konnten. Anstelle des Herzogtums etablierte sich in den folgenden Jahrzehnten eine Vielzahl von reichsunmittelbaren Herrschaften. Heinrich der Löwe konnte nach einer mehrjährigen Verbannung auf seine mütterlicherseits ererbten Eigengüter zurückkehren und dort bis zu seinem Lebensende bleiben.Zu den Auseinandersetzungen um Heinrich den Löwen und den Verlust der Herzogswürde siehe: Bernd Schneidmüller: Die Welfen: Herrschaft und Erinnerung (819–1252). Stuttgart 2000, ISBN 3-17-014999-7, S. 224–240.
Seinem Sohn Heinrich folgte sein Enkel Otto das Kind, der 12271227 starb sein Onkel Heinrich. Die Regierung übte er bereits 1218 aus, in die Herrschaft eingeführt wurde er 1223 in einer feierlichen Zeremonie in Braunschweig. Siehe hierzu: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier S. 518. die Herrschaft über die Besitztümer der Welfen übernahm. Im Zuge der staufisch-welfischen Aussöhnung übertrug er seine Eigengüter Kaiser Friedrich II. und wurde im Gegenzug auf dem Mainzer Hoftag von 1235 mit dem neu gegründeten Herzogtum Braunschweig-Lüneburg mit den beiden Burgen in Braunschweig und Lüneburg und den zugehörigen Eigenbesitz der Welfen belehnt. Eine darüber hinausgehende Territorialherrschaft in den sächsischen Landen war mit der Verleihung der Herzogswürde nicht verbunden. Erst durch den Erwerb zahlreicher Vogteien, Grafschaften und Städte bildete sich ein geschlossener Herrschaftsbereich heraus. Nach Ottos Tod 1252 folgten ihm seine Söhne Albrecht und Johann, die gemeinsam die Regierung übernahmen. Nach Johanns Heirat im Jahr 1265 wurde 1267 ein Teilungsvertrag geschlossen und 1269 vollzogen. Albrecht erhielt das Fürstentum Braunschweig, Johann das neue Fürstentum Lüneburg. Eine Reihe von Besitztümern und Gerechtigkeiten blieben im Besitz des Gesamthauses.Zur Landesteilung 1267/1269 siehe: Gudrun Pischke: Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter. Lax, Hildesheim 1987, ISBN 3-7848-3654-2, S. 35–44. Zur Verleihung der Herzogswürde siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904; hier S. 504–507.
Altes Haus Lüneburg Johann wurde durch die Teilung des Herzogtums zum ersten Regenten des neuen Fürstentums Lüneburg und zum Gründer des alten Hauses Lüneburg. Durch den Sieg in einer Fehde mit den Grafen von Schwerin erwarb er die Siedlung Uelzen, der er 1270 die Stadtrechte verlieh. Nach vergeblichen Versuchen, die Lüneburger Saline unter seine Kontrolle zu bringen, gewährte er der Stadt Lüneburg das Monopol auf den Salzhandel im Fürstentum.Zur Politik Johanns siehe:
Als Johann 1277 starb, war sein Sohn Otto der Strenge noch unmündig. Bis dieser 1282 selbst die Regierung übernehmen konnte, wurde sie von Vormündern unter Leitung des Braunschweiger Fürsten Albrecht und des Verdener Bischofs Konrad ausgeübt. Während seiner Regierung führte Otto zahlreiche Fehden, die zum Großteil jedoch ohne Folgen blieben. Eine Ausnahme war die Fehde gegen den Bischof von Hildesheim 1283, durch die er seinen Anspruch auf die Grafschaft Hallermund durchsetzen konnte. Käuflich erwarb er die Grafschaften Dannenberg (1303) und Lüchow (1320) sowie die Vogteien Bleckede (1308) und Hitzacker (1320), außerdem 1323 Gericht und Burg Bodenteich. Zur Finanzierung seiner Erwerbspolitik verkaufte er der Stadt Lüneburg 1293 seine Münzrechte für den nördlichen Teil des Fürstentums und 1322 für den südlichen Teil der Stadt Hannover.Zum Verkauf der Münzrechte siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier S. 855. Zu Ottos Territorialpolitik siehe: Ernst Schubert: Geschichte Niedersachsens vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 2. Teil 1. Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 3–904, hier S. 730–736.