Komplementär (von französisch complémentaire „ergänzend“) steht für: gegensätzliche, aber sich ergänzende Eigenschaften eines Objekts oder Sachverhalts, siehe Komplementarität das von Niels Bohr in der Quantenphysik geprägte und dann für die Erkenntnistheorie verallgemeinerte Komplementaritätsprinzip einander ergänzende Messgrößen (komplementäre Observablen) Komplementär (Gesellschaftsrecht), der unbeschränkt haftende Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft Komplementation, die funktionelle Ergänzung zweier Gene der den betrachteten Einzelstrang einer Nukleinsäure-Doppelhelix ergänzende gegenüberliegende Strang umgekehrter Polarität
Siehe auch: Komplement (Begriffsklärung)