Für die Jahresrechnung der Banken gelten wegen des besonderen öffentlichen Interesses an einem gesunden Bankensystem und den Besonderheiten des Bankgeschäfts besondere Rechnungslegungsvorschriften. Dabei ist auch eine bestimmte Mindestgliederung einzuhalten.

Die folgende Darstellung orientiert sich an den bankengesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweiz. Für Deutschland gelten ähnliche Vorgaben, die Begriffe und Bestimmungen zu den einzelnen Rechnungslegungspositionen lauten z. T. anders. Für eine Darstellung der Rechnungslegung von deutschen Banken siehe deutsche Bankenrechnungslegung.

Bilanz Im Einzelabschluss ist die Bilanz mindestens wie folgt gegliedertVerordnung über die Banken und Sparkassen (BankV), Art. 25:

1 Aktiven1.1Flüssige Mittel1.2Forderungen aus Geldmarktpapieren1.3Forderungen gegenüber Banken1.4Forderungen gegenüber Kunden1.5Hypothekarforderungen1.6Handelsbestände in Wertschriften und Edelmetallen1.7Finanzanlagen1.8Beteiligungen1.9Sachanlagen1.1Rechnungsabgrenzungen1.11Sonstige Aktiven1.12Nicht einbezahltes Gesellschaftskapital1.13Total Aktiven 2 Passiven2.1Verpflichtungen aus Geldmarktpapieren2.2Verpflichtungen gegenüber Banken2.3Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform2.4Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden2.5Kassenobligationen2.6Anleihen und Pfandbriefdarlehen2.7Rechnungsabgrenzungen2.8Sonstige Passiven2.9Wertberichtigungen und Rückstellungen2.101Reserven für allgemeine Bankrisiken2.11Gesellschaftskapital2.12Allgemeine gesetzliche Reserve2.13Reserve für eigene Beteiligungstitel2.14Aufwertungsreserve2.152Andere Reserven2.16Gewinnvortrag2.17Jahresgewinn2.18          - Verlustvortrag2.19          - Jahresverlust2.2Total Passiven

Anschliessend werden die Ausserbilanzgeschäfte, die ErfolgsrechnungVerordnung über die Banken und Sparkassen (BankV), Art. 25a und die MittelflussrechnungVerordnung über die Banken und Sparkassen (BankV), Art. 25b aufgelistet.

Ausserbilanzgeschäfte

Das Ausserbilanzgeschäft zeigt nach schweizerischem Recht mindestens die folgenden Positionen:

3Ausserbilanzgeschäfte3.1Eventualverpflichtungen3.2Unwiderrufliche Zusagen3.3Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen3.4Verpflichtungskredite3.5Derivative FinanzinstrumenteZ. B. FRAs (Forward Rate Agreements), Zins-Swaps, Währungs-Swaps3.6TreuhandgeschäfteTreuhandanlagen bei Drittbanken

Erfolgsrechnung einer Bank Im Einzelabschluss ist die Erfolgsrechnung nach schweizerischem Recht mindestens wie folgt zu gliedern:

1Ertrag und Aufwand aus dem ordentlichen Bankgeschäft1.1Erfolg aus dem Zinsengeschäft1.1.1Zins- und Diskontertrag1.1.2Zins- und Dividendenertrag aus Handelsbeständen1.1.3Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen1.1.4Zinsaufwand1.1.5Subtotal Erfolg Zinsengeschäft1.2Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft1.2.1Kommissionsertrag Kreditgeschäft1.2.2Kommissionsertrag Wertschriften- und Anlagegeschäft1.2.3Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft1.2.4Kommissionsaufwand1.2.5Subtotal Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft1.3Erfolg aus dem Handelsgeschäft1.4Übriger ordentlicher Erfolg1.4.1Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen1.4.2Beteiligungsertrag1.4.3Liegenschaftenerfolg1.4.4Anderer ordentlicher Ertrag1.4.5Anderer ordentlicher Aufwand1.4.6Subtotal übriger ordentlicher Erfolg1.5Geschäftsaufwand1.5.1Personalaufwand1.5.2Sachaufwand1.5.3Subtotal Geschäftsaufwand1.6Bruttogewinn2Jahresgewinn/Jahresverlust2.1Bruttogewinn2.2Abschreibungen auf dem Anlagevermögen2.3Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste2.4Zwischenergebnis2.5Ausserordentlicher Ertrag2.6Ausserordentlicher Aufwand2.7Steuern2.8Jahresgewinn/Jahresverlust3Gewinnverwendung/Verlustausgleich3.1Jahresgewinn/Jahresverlust3.2Gewinn-/Verlustvortrag3.3Bilanzgewinn/Bilanzverlust3.4Gewinnverwendung           -Zuweisung an Reserve           –Ausschüttungen auf dem Gesellschaftskapital           –Andere Gewinnverwendungen Auszugleichender Verlust           -Entnahme aus Reserven           -Anderer Verlustausgleich3.5Gewinn/Verlustvortrag

Einzelnachweise

Kategorie:Schweizer Bankenwesen Kategorie:Buchführung